Protocol of the Session on September 26, 2012

Wie Herr Saalfeld schon selber sagte, haben ja am vergangenen Freitag in seltener Einmütigkeit im Bundes- rat alle A- und B-geführten Bundesländer, also SPD- oder CDU-geführten Bundesländer, aber auch BadenWürttemberg, also DIE GRÜNEN, sich geeinigt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, und zwar mit der Begründung, dass sie das Melderecht verfassungskonform und datenschutzkonform anpassen werden im Vermittlungsausschuss. Diese Anrufung ist einstimmig erfolgt, in seltener Einmütigkeit, und auch die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Angela Merkel, hat sich zu diesem Sachverhalt ebenfalls sehr eindeutig positioniert.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hat nichts zu sagen.)

Das heißt für uns, dass wir uns ganz sicher sind, dass im Vermittlungsausschuss unser Bundesland sich entsprechend äußern wird.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Da sind wir uns sicher, dass der verfassungsrechtliche Auftrag hier auch ohne weitere Aufforderung an unsere Landesregierung im Vermittlungsausschuss durchgesetzt wird.

Und im Übrigen möchte ich nur noch sagen, wenn es denn den GRÜNEN darum gegangen wäre, zur Entschließung der Datenschutzbeauftragten hier eine Debatte zu machen, dann hätten sie fristgerecht diesen Antrag einreichen können, denn dem Antrag selbst ist zu entnehmen, dass die Entschließung der Datenschutzbeauftragten bereits am 22. August 2012 stattgefunden hat. Sie hätten also alle Zeit der Welt gehabt, einen frist- und formgerechten Antrag einzureichen. Wir werden daher die Dringlichkeit ablehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Ringguth.

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespflegerechts, Drucksache 6/1117, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Pflege braucht Qualität und Anerkennung, Drucksache 6/1135.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespflegerechts (Erste Lesung) – Drucksache 6/1117 –

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Pflege braucht Qualität und Anerkennung – Drucksache 6/1135 –

Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesregierung hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Manuela Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Landespflegegesetz wollen wir die Qualität der Pflege im Land weiterentwickeln durch die Stärkung einer guten tariflichen Entlohnung für Pflegekräfte, durch die Sicherung des Pflegewohngeldes für über 5.000 Menschen, die dieses Geld erhalten, durch den Ausbau vor allem von ambulanten und teilstationären Angeboten, um dem Wunsch der meisten Menschen, so lange wie möglich in der Häuslichkeit, also zu Hause zu bleiben, Rechnung zu tragen und um die Fachkraftquote zu sichern.

Ein wichtiger Punkt ist, dass wir vor allem die Maßnahmen zur Pflege in unserem Land zukünftig entfristen wollen, um hier auch eine dauerhafte Sicherheit für die Entwicklung der Pflege im Land zu gewährleisten, anders als in der Vergangenheit, wo das Landespflegegesetz immer befristet war. Und die Befristung des Landespflegegesetzes hat auch ganz konkret zur Folge – die Befristung des aktuellen Landespflegegesetzes –, dass wichtige unterstützende Maßnahmen für die Pflege im Lande zum Ende des Jahres auslaufen. Und deshalb freue ich mich, dass ich Ihnen heute den Entwurf zu einer Änderung vorlegen kann, sodass es uns gemeinsam gelingen kann, in diesem Jahr noch das Landespflegegesetz zu verabschieden, sodass Sicherheit besteht, gute und wichtige Angebote und vor allem das Pflegewohngeld für die Menschen, die es bisher erhalten, auch ab nächstes Jahr weiter fortzuführen.

Ich sehe dieses Gesetz auch als Möglichkeit, als Auftakt zu einer gemeinsamen strategischen Diskussion über die Zukunft der Pflege, die sicherlich auch angesichts der Einsetzung der Enquetekommission in den nächsten fünf Jahren hier im Landtag eine große Rolle spielen wird, gestärkt wird, und deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass das Gesetz durch einen Antrag der Regierungsfraktionen der SPD und CDU „Pflege braucht Qualität und Anerkennung“ begleitet wird, und würde ausdrücklich begrüßen, dass wir eben auch diesen Antrag nutzen, um das Gesetz, aber auch Dinge, die darüber hinaus weiterentwickelt werden müssen, die nicht alleine nur ein Landesgesetz regeln kann und nicht alleine nur in unserer Hand liegen, gemeinsam im Sozialausschuss zu diskutieren.

Warum ist das so wichtig, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete? Ich habe mehrfach hier im Landtag darauf hingewiesen, dass die demografische Entwicklung in unserem Land, aber auch bundesweit dazu führt, dass nicht nur die Zahl der Bevölkerung schrumpft, sondern dass vor allem auch Menschen immer älter werden, das ist was Gutes, aber dass eben der Anteil der Bevölkerung in den nächsten Jahren im

mer mit deutlich mehr älteren Menschen sich zusammensetzt.

Im Jahr 2030, also nicht mal mehr 20 Jahre, wird sich in unserem Land die Bevölkerung aus weniger jungen und deutlich mehr älteren Menschen zusammensetzen. Der Anteil der über 65-Jährigen steigt von heute 22 auf 36 Prozent. Bis 2030 werden wir eine Verdopplung der Hochbetagten, also der über 80-Jährigen haben. Die Demenzerkrankungen nehmen um 70 Prozent zu und man muss wissen, dass gerade die Wahrscheinlichkeit, dass man im Alter Pflegebedarf hat, mit über 80 besonders zunimmt. So weit zur Prognose.

Betrachten wir die gegenwärtigen Entwicklungen, spiegeln sich diese Tendenzen schon heute wider. Allein im Zeitraum von 2005 bis 2009 haben wir eine 20prozentige Steigerung der Pflegebedürftigen in allen Pflegeformen zu verzeichnen. Von den über 61.000 pflegebedürftigen Menschen unseres Landes werden über 18.000 in Altenpflegeheimen beziehungsweise in Tagespflegeeinrichtungen und rund 44.000 zu Hause versorgt. Letztere, also die, die zu Hause versorgt werden, werden zu einem Drittel durch die ambulanten Pflegedienste im Land betreut. 18.000 Pflegekräfte sind im ambulanten und stationären Bereich Tag und Nacht da für die Menschen, für ihren Pflegebedarf. Das verdient allen Respekt und gesellschaftliche Anerkennung.

Aber auch die hohe Leistung der Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, und das ist immer noch der überwiegende Teil, darf nicht nur ein Schattendasein fristen, sondern muss vor allem gesellschaftlich anerkannt werden. Und wir müssen vor allem die Familien zukünftig mit konkreten Angeboten besser unterstützen können, auch dem Wunsch der Menschen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben zu können, Rechnung tragen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Ergebnisse unserer Pflegeeinrichtungen im Land zeigen immer wieder, dass trotz schwieriger Bedingungen – Fachkraftquote, schlechtere Bezahlung – wir hier sehr gute Arbeit haben. Die Noten, die vergeben werden, sind immer Spitzennoten. Und deshalb möchte ich auch die Einbringung dieses Gesetzes nutzen, den Pflegekräften in unserem Land für diese hervorragende Arbeit zu danken in dem Wissen, dass ihre Arbeit nicht immer von den besten Umständen geprägt ist.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Harry Glawe, CDU: Sehr richtig.)

Wir gehen davon aus, dass unsere Pflegebedürftigen in einer quantitativ, aber eben auch qualitativ hochwertigen Pflegeinfrastruktur durch ein engagiertes und gut ausgebildetes Personal versorgt werden. Das ist so.

Und man kann rückblickend sagen, dass in den letzten 20 Jahren gerade die stationären Einrichtungen modernisiert worden sind. Wer noch ein Pflegeheim von 1990 besucht hat – ich kann mich gut erinnern, weil meine Oma schon in dieser Zeit in einer Pflegeeinrichtung war – und heute in Pflegeeinrichtungen unterwegs ist, sieht die Unterschiede. Sie kennen alle diese Beispiele aus Ihren Wahlkreisen, mit einigen Abgeordneten war ich gemeinsam vor Ort. Und ich finde, das ist eine Leistung, dass hier viel investiert worden ist in der Vergangenheit.

Deshalb ist es wichtig, dass aber auch der Fokus sich darauf richten muss, was gibt es denn noch für Angebote als Alternativen zum Pflegeheim. Und deshalb müssen wir zukünftig noch stärker in den Blick nehmen, dass der Wunsch der Menschen darin besteht, auch so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Ich will ausdrücklich betonen, dass das kein Gegeneinander dieser beiden Angebote sein darf. Es muss einen Mix geben in unserem Land aus guten stationären Angeboten, also Pflegeeinrichtungen, teilstationären Angeboten wie Tagespflegen, aber auch Kurzzeitpflegen. Die Angebote sind dafür, dass man eben Menschen auch zu Hause pflegen kann.

Gerade die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen befinden sich heute in einer Sandwichposition. Sie werden zugedrückt von allen Seiten. Sie sollen – gerade Frauen – als Fachkräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sie sollen das Bruttosozialprodukt erwirtschaften, sie sollen möglichst für ihr eigenes Alter vorsorgen, sie sollen die Kinder erziehen und gleichzeitig sind pflegebedürftige Eltern, Großeltern oder Tanten und Onkel da. Und das ist eine Situation, hier muss es in Zukunft mehr Unterstützung geben für die Angehörigen.

Und, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, an dieser kurzen Replik sehen Sie, dass wir hier vor einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe stehen, die nicht einer alleine erfüllen kann und auch nicht ein Gesetz alleine. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Gesicht einer Gesellschaft sich darin zeigt, wie sie mit den Kindern, aber auch vor allem den alten Menschen umgeht. Und ich möchte nicht, dass Menschen in unserem Land davor Angst haben, alt zu werden, im Alter einsam zu sein und, wenn sie Pflegebedarf haben, vielleicht nicht ausreichende Hilfe zu bekommen. Diese Ängste gibt es, das weiß ich, das wissen Sie aus vielen Besuchen vor Ort, aus Bürgergesprächen. Und deshalb ist es wichtig, dass wir diesem Thema einen wichtigen Fokus geben und dass wir uns auf den Weg machen, hier neben dem Landespflegegesetz auch noch Dinge zu bestimmen, die passieren müssen.

Deshalb: Die Pflege bleibt eine der größten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Wir brauchen Zeit für Pflege, Qualität für Pflege und Geld für Pflege.

Ich schlage Ihnen zehn Punkte vor, die in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden müssen von allen Akteuren – dem Bund, dem Land, den Kommunen, den Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen.

Wir brauchen erstens die Sicherung qualitäts- und bedarfsgerechter Infrastruktur vom stationären über den teilstationären bis zum ambulanten Bereich.

Wir brauchen zweitens die Sicherung einer qualitätsgerechten Pflege durch gut ausgebildete, hoch motivierte und fair bezahlte Fachkräfte.

Und wir brauchen drittens unbedingt den neuen Pfle- gebedürftigkeitsbegriff, der mehr auf eine menschenwürdige Pflege setzt und nicht auf eine Minutenpflege, wie sie heute manchmal stattfinden muss unter den Bedingungen. Das heißt dann eben auch, Zeit und Geld für Pflege.

Das muss viertens durch ein Qualitätsmanagement begleitet werden.

Und wir brauchen fünftens Entlastung und Unterstützung der Angehörigen, die da sind für ihre pflegebedürftigen Angehörigen, und das mit einer flexiblen Pflegezeit und einer echten Lohnersatzleistung. Wir müssen auch das bürgerschaftliche Engagement in diesem Bereich stärken und die Beratung insbesondere durch den Ausbau der Pflegestützpunkte.

Wir brauchen sechstens eine stärkere Prävention, denn unser Ziel muss eigentlich sein, dass der Pflegebedarf so spät wie möglich eintritt. Das ist auch der Wunsch der Menschen. Und hier spielen die Prävention und die Rehabilitation mit entsprechenden finanziellen Leistungsansätzen eine Rolle.

Wir brauchen siebtens die Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung für eine alters- und pflegegerechte Infrastruktur und die Einbindung in eine integrierte Sozialplanung, denn es ist wie bei der Kinderpolitik, wir müssen Angebote vor Ort schaffen. Wir brauchen Pflege im Quartier. Nicht die Lösung, die in einer Stadt wie Rostock funktioniert, ist die richtige Antwort für den ländlichen Raum.

Und deshalb brauchen wir achtens die Entwicklung intelligenter Versorgungssysteme für die Pflege im ländlichen Bereich durch Bund, Land, Kommunen und Kassen.

Wir brauchen neuntens die Sicherung der Teilhabe der Pflege am wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.

Und wir brauchen zehntens eine weitere Stärkung der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung, um den genannten und den noch steigenden Leistungserfordernissen quantitativ und qualitativ zu entsprechen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Land legt mit dem Gesetz zur Änderung des Landespflegerechts auf Landesebene eine moderne Handlungsgrundlage vor, die die nötigen Anpassungen und Weichenstellungen für die Zukunft vornimmt. Das Gesetz ist ein Baustein für die Antwort auf die Herausforderungen, die ich skizziert habe. Die Fraktionen von SPD und CDU bekennen sich im Koalitionsvertrag dazu, den von mir skizzierten demografischen Wandel zu gestalten. Konkret heißt es dort, Pflegestützpunkte ausbauen, Kurzzeitpflege und Tagespflege stärken und für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich streiten, um damit zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen.

Wir beabsichtigen auch mit dem Gesetz, Bewährtes wie die Pflegestützpunkte fortzuführen und auszubauen. Wir wollen vor allem für die Menschen, für über 5.000 Menschen, die derzeit Pflegewohngeld erhalten, was zum Ende dieses Jahres ausläuft, dieses Pflegewohngeld weiterhin zahlen. Und wir wollen vor allem den Ausbau der ambulanten Pflege fördern. Die Pauschalförderung in den teilstationären Einrichtungen wird den preislichen Entwicklungen angepasst und im Gesetz wird auf die Verpflichtung zu einer tariflichen Entlohnung verwiesen.

Sehr geehrte Abgeordnete, ich möchte zu einzelnen Punkten Stellung nehmen. Mir ist wichtig, dass die gesamte Verantwortung aller Beteiligten für eine angemessene Vergütung der Pflege- und Betreuungskräfte hervorgehoben wird. Ich denke, es ist unstrittig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden müssen und dass das derzeit nicht immer der Fall ist. Wir haben das gerade in

der häuslichen Krankenpflege erlebt, was dort für ein Druck herrscht, auch für ein Frust, wenn nicht die Bedarfe anerkannt werden. Und ich fand es richtig, dass wir uns dort, vielleicht nicht alle, aber mehrheitlich politisch positioniert haben.

Die Verhandlungen über Vergütungen, über Pflegesätze sind Aufgabe der Selbstverwaltung, da können wir uns nicht einmischen. Man kann aber auch die Auffassung vertreten, wir haben die politische Verantwortung, diejenigen, die die Arbeit machen, und diejenigen, die für diese Mitarbeiter für gute Sätze und Entlohnung streiten, zu unterstützen. Ich empfehle Zweiteres. Ich sage ganz klar: Die Pflege in unserem Land muss gut bezahlt werden und da müssen wir als Politik Flagge zeigen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Und dass diese politische Positionierung notwendig ist und auch unterstützend wirken kann, nicht allein wirkt, aber unterstützend, haben die Ergebnisse im Streit um die häusliche Krankenpflege gezeigt. Deshalb schlage ich Ihnen vor, dass erstmalig auch in diesem Landespflegegesetz wir uns klar positionieren, dass zukünftig die Vergütung der Pflege- und Betreuungskräfte an tariflicher Entlohnung erfolgen soll, dass wir die Partner hier in den Verhandlungen unterstützen. Wir können es nicht selbst festschreiben, aber wir können als Gesetzgeber hier ein ganz konkretes Zeichen setzen.

Ungeachtet der Tatsache, dass wir damit dem Koalitionsvertrag entsprechen, haben wir auch an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes angeknüpft, wonach bei den Verhandlungen der Kostenträger und Leistungserbringer über die Pflegevergütung eine tarifliche Entlohnung zu berücksichtigen ist. Wir brauchen Fachkräfte in hinreichender Zahl für eine leistungsfähige und ausreichende pflegerische Versorgung. Wir binden die Förderung des Landes an die Verpflichtung zu einer tariflichen oder dem Tarif entsprechenden Entlohnung. Angestrebt wird mit dieser Bestimmung eine stärkere Bindung an Tarifverträge im Pflegebereich. Und ich will Ihnen ausdrücklich sagen, mir reicht der Mindest- lohn – erst recht wegen des Unterschieds Ost/West – von 7,75 Euro nicht. Das kann nicht der Maßstab für die Bezahlung in der Pflege sein.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Und weil auch ein Mindestlohn in der Pflege zwischen Ost und West unterschiedlich ist und auch das ungerecht ist, kann es nicht der Maßstab sein. Deshalb empfehle ich im Gesetz, dass wir als Maßstab die tarifliche Entlohnung ansetzen müssen, die nämlich über diesen Mindestlöhnen liegen muss. Und das entspricht auch den Wünschen der Träger, die nämlich Sorge haben, dass sie sonst auf Mindestlohn, der ja wirklich nur für eher nicht Fachkräfte, sondern Hilfskräfte gelten soll, runtergedrückt werden. Deswegen erstmalig in diesem Gesetz eine klare politische Positionierung, dass wir die tarifliche Entlohnung im Bereich der Pflege unterstützen und fördern wollen.

Sehr geehrte Abgeordnete, ein weiterer Schwerpunkt des Änderungsgesetzes ist die stärkere Förderung ambulanter und teilstationärer Pflege. Es geht uns um eine neue Schwerpunktbildung der Landesförderung in Anlehnung an den entsprechenden Wortlaut des Einrich