Protocol of the Session on September 26, 2012

Das Wort hat der Bildungsminister Herr Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Ich hatte zugesagt, mich darum zu bemühen, mich dann bei den Folgeanträgen kürzerzufassen, weil ich beim Schulgesetz etwas ausführlicher vorgetragen habe. Ich hoffe, dass es mir gelingen wird.

Ich begrüße diesen Antrag der Koalitionsfraktionen ausdrücklich

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, was denn sonst!)

und würde gerne auch gleich dazusagen, was aus meiner Sicht aufgrund dieser Vorschläge zu tun ist.

In Punkt 1 geht es in erster Linie um die Frage, ob wir bei der Beurteilung oder Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in Zukunft Noten von Eins bis Sechs einführen. Was kann überhaupt das Argument dafür sein? Es gibt zwei Argumente. Einerseits, die Noten von Eins bis Sechs sind für alle erlernt. Man weiß ungefähr, was das bedeutet. Eltern, Schüler, Lehrer, alle können damit umgehen. Und bei der Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens haben wir im Moment Worturteile von Eins bis Vier. Das sind zwar keine Zahlen, sondern es sind Worturteile, aber es ist in vier Stufen unterteilt.

Und wenn man dann mit Lehrern spricht: Wie wird denn das Arbeits- und Sozialverhalten auf der Grundlage von Worturteilen ermittelt? Vorhin habe ich Ihnen ja schon gesagt, es gibt Klassen, da werden 9.000 Beurteilungen erhoben, pro Schüler 450. Dann muss ja am Ende auf dem Zeugnis ein Durchschnitt stehen. Wenn ich 450 Bewertungen habe, die drucke ich ja nicht alle aufs Zeugnis. Was machen also die Lehrer mit diesen 450 Bewertungen? Ich will ja nicht überrascht sein. Aus Wörtern kann man keine Durchschnitte bilden. Das geht mathematisch nur mit Zahlen. Das ist relativ einfach zu verstehen. Also was machen die Lehrer? Sie wandeln die Worturteile in Zahlen um, von Eins bis Vier, und dann berechnen sie ihren Durchschnitt. Und dann kommt eine Zahl raus und dann gucken sie in eine Tabelle oder sagen – je nachdem, wie der Wert ausfällt –, das ist das und das Worturteil. Und das erinnert schon ein bisschen, muss ich sagen, an die Schildbürger, dieses Verfahren. Worturteile zu haben, diese in Zahlen umzuwandeln, um daraus dann wieder Worturteile zu machen, das ist absurd.

Und deswegen möchte ich mich heute schon etwas weiter vorwagen und sagen, dass ich es persönlich für sinnvoll halte, zu Kopfnoten zu kommen und dann auch zu sagen: Wir machen da keine andere Skala als bei den Leistungsbewertungen. Und dann haben wir beim Arbeits- und Sozialverhalten Bewertungen von Eins bis Sechs. Wir haben das bei den Leistungen. Jeder versteht

es. Lehrer ersparen sich Schildbürgerstreiche bei der Erstellung der Zeugnisse.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wer hat die denn eigentlich eingeführt, diese Schildbürgerstreiche?)

Das Bildungsministerium,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ah ja!)

das Bildungsministerium hat das eingeführt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, okay.)

Also das ist eine aus meiner Sicht nicht sinnvolle Verfahrensweise, die wir im Moment haben. Und ich kann mich einem solchen Vorschlag durchaus anschließen, den hier die Koalitionsfraktionen unterbreiten.

In diesem Zusammenhang halte ich es auch für sinnvoll, auf schriftliche Berichte weitreichend zu verzichten und eher auf das Gespräch zwischen Lehrer und Eltern zu setzen. Und da gibts einige, die sagen: Wenn man das mit den Elterngesprächen macht, was passiert dann mit den Eltern, die nicht zu diesen Gesprächen kommen? Und da sage ich, Eltern, die nicht zu den Gesprächen mit den Lehrern, die ihre Kinder betreffen, kommen, die lesen sich auch keine Berichte von Lehrern durch, weil sie sich offenbar nicht ausreichend für das interessieren. Ich finde das sehr bedauerlich, aber es ist wahrscheinlich so. Und deswegen halte auch ich es für sinnvoller, hier dem persönlichen Gespräch deutliche Priorität zu geben gegenüber schriftlichen Berichten. Das ist nicht nur eine Arbeitsentlastung für Lehrer, sondern erhöht auch die Wirksamkeit in der Zusammenarbeit zugunsten der Kinder.

Bei Punkt 3 – ich glaube, das werden Sie schon mitbekommen haben – sind wir vielleicht schon etwas weiter. Ich habe den Antrag, als er eingereicht wurde oder als die Diskussion entstand, zum Anlass genommen, bereits in Aussicht zu nehmen, dass die vierte schriftliche zentral erarbeitete Prüfung, oder die nicht zentral erarbeitet wird, die vierte schriftliche Prüfung in der Mittleren Reife entfällt. Hier ist noch sozusagen eine Alternative aufgemacht. Herr Butzki hat es schon gesagt, wo seine Priorität auch liegt. Und ich habe mich auch umentschieden. Ich hatte erst angekündigt, dass wir im vierten Prüfungsfach zentrale Prüfungen sicherstellen müssen und dass das ein guter Vorschlag wäre. Wenn man sich aber andere Bundesländer ansieht, so kennen die keine vierte schriftliche Prüfung. Also würde ich dem Vorschlag folgen, hier auch auf eine solche zu verzichten. Und die entsprechenden Rechtsvorschriften sind bereits in Bearbeitung.

Und nun zum letzten Punkt: Die Landesregierung soll außerdem aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass auch die Bestehensbedingungen bei Berufsreife und Mittlerer Reife bundesweit angeglichen werden. Das ist die logische Folge aus den in der letzten Legislaturperiode begonnenen Schritten, zu einem deutschlandweiten Zentralabitur zu kommen. Wenn man sagt, man will im Abitur eine deutschlandweit vergleichbare Leistung und Bewertung haben, dann gibt es natürlich kein Argument, das nicht auch in den anderen Abschlüssen – Mittlere Reife und Berufsreife – zu tun. Das halte ich also für sehr sinnvoll.

Und ich möchte noch mal problematisieren, warum das so wichtig ist, auch für uns. Sie kennen die Debatten darüber, dass es angeblich in Mecklenburg-Vorpom- mern mehr Kinder gibt ohne Schulabschluss als in anderen Ländern. Das ist allen aus der Presse bekannt. Im Moment sind etwa 13,8 Prozent angeblich Schulab- brecher. Natürlich stimmt das nicht, sondern von diesen 13,8 Prozent haben etwa 70 Prozent einen Förderschulabschluss. Diesen jungen Menschen zu sagen, ihr habt überhaupt keinen Schulabschluss – unter Bedingungen der Inklusionsdebatte –, das finde ich sehr schwierig. Aber trotzdem kann ja niemand damit zufrieden sein,

(Udo Pastörs, NPD: Das kann man auch schönreden.)

dass fast 14 Prozent der Schülerinnen und Schüler keine Berufsreife haben.

Und dann werden Länder angeführt im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern wie Bayern oder BadenWürttemberg oder Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen oder Hamburg. Nur, zur ganzen Wahrheit gehört Folgendes, und das möchte ich mal laut und deutlich in diesem Hause sagen: In Bayern kann man mit drei Fünfen auf einem Zeugnis die Berufsreife bekommen oder mit einer Sechs und einer Fünf. Nein, in Mecklenburg-Vorpom- mern kann man die Berufsreife nicht mit drei Fünfen oder einer Sechs auf dem Zeugnis bekommen. Man kann in Baden-Württemberg die Berufsreife mit einer Sechs auf dem Zeugnis bekommen, man kann in Hamburg mit einer Sechs auf dem Zeugnis die Berufsreife bekommen, in Niedersachsen, in Rheinland-Pfalz, und wir können noch einige andere Bundesländer durchgehen.

Das heißt, die Quoten, die wir haben, bei denjenigen, die die Berufsreife nicht erwerben, könnte man umgekehrt in diesen Ländern, die ich gerade genannt habe, auch als geschönt bezeichnen. Es nützt uns nämlich nichts, einfach nur diese Quote abzusenken zum Beispiel dadurch, dass wir diesen anderen Bundesländern folgen und sagen, auch bei uns kann man in Zukunft mit einer Sechs auf dem Zeugnis einen Schulabschluss bekommen. Deswegen möchte ich ausdrücklich sagen, dass diese bundesweite Angleichung für mich nicht bedeuten kann, dass wir jetzt vor allem darüber diskutieren, dass auch bei uns mit einer Sechs die Berufsreife möglich ist, sondern ich möchte gerne die Länder Bayern, BadenWürttemberg, Niedersachsen und andere dazu bringen, dass sie ähnliche Standards haben wie wir. Denn die sozusagen bloße Zahl der angeblichen Schüler ohne Berufsreife ist natürlich aussagelos, wenn man nicht weiß, welche Bestehensbedingungen in den jeweiligen Bundesländern gelten.

Und die Tatsache, dass wir eine uneinheitliche Situation an dieser Stelle haben, ist natürlich geeignet, zwischen den Bundesländern einen Unterbietungswettbewerb

auszulösen. Und vor der Frage werden wir ja stehen: Was ist, wenn Bayern nicht mitmacht? Was ist, wenn Niedersachsen nicht mitmacht? Bleiben wir dann dabei, dass wir härtere Bedingungen haben als in diesen anderen Ländern? Ich möchte Ihnen sagen: Ich bin dafür, dass wir dabei bleiben. Ich bin nicht dafür, dass wir unsere Statistiken dadurch schönen, dass wir nicht mehr die Leistungen der Schülerinnen und Schüler entscheiden lassen, ob sie den Abschluss bekommen, sondern die Bewertungsmaßstäbe, und notfalls irgendwann mal dabei

landen zu sagen: Ach, drei Sechsen sind nicht so schlimm, Hauptsache die Statistik stimmt. Also das hielte ich für den falschen Kurs.

Deswegen werde ich zeitnah mit meinen Kollegen in der Kultusministerkonferenz – vorzugsweise mit denjenigen, mit denen wir auch ein gemeinsames Abitur stricken wollen – ins Gespräch kommen, um eben ähnliche oder möglichst identische Bestehensbedingungen im Bereich der Berufsreife und Mittleren Reife zu haben, erstens, damit die Statistiken stimmen, und zweitens, damit die jungen Menschen in unserem Lande nicht schlechtere Chancen haben als die jungen Menschen aus anderen Bundesländern. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Oldenburg von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

In den vergangenen Jahren ließ es die Landesregierung an Anstrengungsbereitschaft und Fürsorge im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern dieses Landes vermissen. Sie störte ständig den Unterrichtsablauf und konzentrierte sich nicht auf die wesentlichen Lerninhalte. Es fiel ihr zunehmend schwer, neue Kenntnisse mit bereits vorhandenen Inhalten zu kombinieren, sodass daraus häufig Fehlentwicklungen und Fehlentscheidungen resultierten. Das Handeln der Landesregierung war nicht von Engagement und Ehrgeiz geprägt, deshalb gelang es ihr nicht – selbst unter der Mitwirkung der Lehrerinnen und Lehrer dieses Landes –, das Klassenziel zu erreichen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Sie muss sich im laufenden Schuljahr wesentlich intensiver um die Unterrichtsinhalte, Arbeits- und Lernbedingungen kümmern, wenn sie ihre Wissenslücken schließen und ihr Arbeits- und Sozialverhalten verbessern möchte.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, reine Zustandsanalysen werden das Verhalten unserer Landesregierung nicht ändern, und nichts anderes sind die Lernentwicklungsberichte oder die Bewertungen des Arbeits- und Sozialverhaltens, und sie prallen an den Angesprochenen ab. Denn ich nehme an, dass nach dieser Beurteilung sich die Einstellung der Landesregierung zu den drängenden Sorgen im Land nicht verändern wird. Warum sollen dann diese Einschätzungen nun aber bei den Schülerinnen und Schülern eine Verhaltensänderung bewirken? Was soll eine schriftliche Einschätzung für ein Kind auslösen, kurz bevor es in eine sechswöchige Sommerpause geht?

Glauben Sie, meine Damen und Herren, dass sich die Eltern diese Analyse der aufgelisteten Defizite vornehmen, um sie Punkt für Punkt zu beheben?

(Martina Tegtmeier, SPD: Viele tun das tatsächlich, Frau Oldenburg.)

Das geht nicht, denn Änderungen im Verhalten, in den Lerneinstellungen sind immer Prozesse, die nicht in kürzester Zeit geändert werden können. Das lässt mich dann bei der Landesregierung doch noch hoffen. Und

trotzdem mussten die Lehrkräfte ein- bis zweimal jährlich diese Beurteilungen schreiben.

Vor drei Jahren kam dann noch die umfangreiche Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens hinzu, und das, obwohl das gleichzeitige Führen von Elterngesprächen, die regelmäßige Information über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler per Schulgesetz ebenfalls verpflichtend sind. Elterngespräche sind also schon Gesetz, darum benötigen wir verständlicherweise diesen Punkt des Antrages der Koalition nicht. Allerdings müssen sie an Umfang und Qualität gewinnen. Diese Möglichkeit wäre durch die Zeitersparnis der wegfallenden Beurteilungen gegeben. An ihrer Stelle aber, wie es der Antrag vorsieht, ein Protokoll einzuführen, ist wieder nichts anderes als eine Zustandsanalyse, die die Gefahr birgt, einer Mängelliste zu gleichen. Deshalb schlagen wir mit unserem Änderungsantrag vor, statt eines Protokolls Lernhinweise zu geben, die dann wirklich unterstützend für eine Verbesserung der Leistungen wirken können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nun sehe ich aber in diesem Punkt des Antrages ein weiteres Risiko, nämlich im Verzicht der Schullaufbahnempfehlung, und damit sicher auch durch die Hintertür eine gewaltige Änderung des Schulgesetzes. Das im Antrag erwähnte Gutachten heißt natürlich nicht „Gutachten“, sondern „Schullaufbahnempfehlung“ und bildet die Grundlage für die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an einer weiterführenden Schule. Hier sind nicht nur begriffliche Schnitzer im Antrag geschehen, sondern auch in der Terminierung. Diese Schullaufbahnempfehlungen werden natürlich am Ende des ersten Halbjahres in der Jahrgangsstufe 6 erstellt, und nicht erst, wie das der Antrag vorsieht, am Ende der Orientierungsstufe.

Aber warum soll nun gerade diese Schullaufbahnempfehlung nicht mehr angefertigt werden?

Unverständlich zum einen, weil sie doch so wesentliche Daten über die Schullaufbahn des Kindes enthält wie die Schulbesuchsdauer, Angaben über die Sorgeberechtigten, besondere schulische Verhältnisse und die bisher besuchten Schulen. Diese Empfehlungen müssen die Eltern bis Ende Februar an der von ihnen gewählten weiterführenden Schule einreichen. Sie ist die Grundlage der Anmeldung.

Existieren jetzt diese Schullaufbahnempfehlungen nicht mehr, gibt es auch die von mir aufgeführten Daten nicht. Die sind dann aber bei der Erfassung der Schülerinnen und Schüler im Schulberichtssystem zwingend erforderlich, denn die abgebende Schule leitet diese Daten erst am Beginn des folgenden Schuljahres, also mit Beginn der 7. Klasse, an die neue Einrichtung weiter. Wie soll dann eine schülerbezogene Stundenzuweisung erfolgen, wenn die Berechnungsgrundlage fehlt? Wo werden die Schülerinnen und Schüler gezählt? Welche Schule erhält die Stunden?

Unverständlich zum anderen, weil diese Empfehlung auch Angaben über den weiteren, von den bisher unterrichtenden Lehrkräften vorgeschlagenen Bildungsweg enthält. Denn entweder wird die Fortsetzung der Schullaufbahn in einem Bildungsgang, der zur Berufsreife oder zur Mittleren Reife führt, eingeschätzt oder es wird eine gymnasiale Schullaufbahn empfohlen. Bisher mussten Kinder, die keine Gymnasialempfehlung hatten, aber trotzdem das Gymnasium besuchten, ein Probehalbjahr

absolvieren. Sollten sie dieses nicht bestehen, mussten sie das Gymnasium verlassen. Wenn jetzt aber diese Empfehlung wegfällt, was ist dann mit dem Probehalbjahr? Gibt es dann eine Schule für alle Kinder und die nennen wir Gymnasium?

Dann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion, hat sich Ihr Antrag, der ein bestandsfähiges Schulnetz fordert, ganz von selbst erledigt, denn mit dieser vorgeschlagenen Regelung wird es zu einem Sterben der Regionalen Schulen vor allem im ländlichen Raum kommen. Daher sieht unser Änderungsantrag die Streichung dieser Passage vor.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Damen und Herren, zum dritten Punkt des Antrages der Koalitionsfraktionen möchten wir ebenfalls eine Änderung vornehmen. Mit der Entweder-oderEntscheidung über schriftliche Prüfungen in einem vierten Fach werden wir weder bessere Ergebnisse erzielen noch eine erstrebenswerte Vergleichbarkeit erreichen. Denn zentrale Prüfungen in den genannten Fächern sind nicht realisierbar, nicht nur weil sich der Minister umentschieden hat, sondern sie würden unsere Kinder weiterhin benachteiligen, weil es in den Fächern Geografie, Sozialkunde, Geschichte, Arbeit–Wirtschaft– Technik keine bundes- oder landeseinheitlichen Bildungsstandards gibt. Daher fehlt auf diesen Gebieten eine einheitliche Schwerpunktsetzung. Solange aber Bildungsstandards die Arbeitsgrundlage und damit auch die Prüfungsgrundlage bilden, ist eine zentrale Prüfung in den genannten Fächern abzulehnen.

In Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg werden beispielsweise nur drei Fächer – Mathematik, Deutsch und Englisch – geprüft. Wir sollten uns hier anschließen und über das vierte schriftliche Prüfungsfach so lange nicht mehr reden, wie es auch keine einheitlichen Bildungsstandards gibt, zumal eine Überprüfung, ob darauf verzichtet werden kann oder nicht, gar nicht stattzufinden braucht, denn diese Neuerung hat der Bildungsminister eben, aber auch bereits schon vor vier Wochen der Presse und den Lehrerinnen und Lehrern verkündet.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach so? Ach, er handelt schon?)

Ich zitiere aus der Pressemitteilung: „Außerdem soll das vierte Prüfungsfach mit dezentraler Aufgabenstellung an der Schule mit Schuljahresbeginn 2013/2014 entfallen.“ Ende des Zitats.