Natürlich gibt es bei meiner Fraktion große Zustimmung und auch Freude, dass es uns gelungen ist, diese Beschlussempfehlung durch intensive Beratung in allen Ausschüssen sozusagen zu erarbeiten. Das war – das muss ich sagen – in den Vorjahren nicht immer so. Und insofern, glaube ich, sind wir hier ein deutliches Stück weiter vorangekommen.
Ich kann uns nur empfehlen, hier auch nicht nachzulassen. Und dafür, glaube ich, müssen wir versuchen, die europäischen Themen noch mehr in unsere Tagespolitik einzubinden und einfließen zu lassen. Das trifft auch für meine Fraktion zu, wo wir europäische Themen häufig ein bisschen stiefmütterlich behandeln, wenn ich das so sagen darf.
Ich weiß aber auch, dass das leichter gesagt ist als getan. Aber zum Beispiel bei der zukünftigen Kohäsionspolitik oder der gemeinsamen Agrarpolitik sollte es uns doch relativ leichtfallen, diese Themen mit in unsere Politik, in unsere Tagespolitik einzubeziehen, denn es sind ja wichtige Themen von großer Bedeutung für unser Land.
Auch hier würde ich sehr herzlich alle Fraktionen noch mal bitten und auffordern, über ihre Kanäle in Brüssel diese Themen weiter zu vertiefen. Die Kontakte, die wir geknüpft haben als Ausschuss, sind, denke ich mal, gute Voraussetzungen, um hier auch die Themen weiter zu bearbeiten. Denn es nützt nichts, meine sehr verehrten Damen, meine Herren, wir müssen zur Kenntnis nehmen, immer mehr spielt auch für Mecklenburg-Vorpommern die Musik in Brüssel.
(Michael Andrejewski, NPD: Na, was denn für ’ne Musik? – Udo Pastörs, NPD: Schräge Musik. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Und wenn wir auf einige Noten, die dort gespielt werden, Einfluss nehmen wollen, dann müssen wir uns eben kümmern, selbst wenn man wie ich, lieber Herr Kollege Krüger, nicht besonders musikalisch ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Annahme der Beschlussempfehlung geben wir allen Ausschüssen – auch darauf haben meine Vorredner ja schon hingewiesen – die Möglichkeit, dem Landtag in Europaangelegenheiten Beschlüsse zu empfehlen. Das erweitert ohne Zweifel unsere Handlungsmöglichkeiten. Und das ist, wie ich finde, auch gut so, denn unsere Geschäftsordnung sieht leider noch kein Instrument vor, um eine zeitnahe Positionierung der Ausschüsse gegenüber dem Landtag zu ermöglichen. Ich denke, wir sollten uns diesen Punkt auch in unserem Ausschuss noch mal vornehmen, ob es nicht vielleicht doch Sinn macht, hier die Geschäftsordnung zu verändern.
Lieber Herr Kollege Suhr, ich gebe zu, aufgrund der freundlichen Worte ist es jetzt schwierig für mich, sozusagen den Bogen zu kriegen.
Zum einen glaube ich, dass Sie mit dem Punkt 1 durchaus die Möglichkeit gehabt hätten, das sozusagen im zuständigen Agrarausschuss einzubringen, dort zu behandeln und vielleicht auch dann mit in die Beschlussempfehlung einfließen zu lassen.
Und was den Punkt 2 betrifft, da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Sie hatten vorgeschlagen, vielleicht Überweisung in den …
Also da, glaube ich, müssen wir gucken, dass das mit der Geschäftsordnung geht. Wir sind oder ich bin der Meinung, wir kriegen das mit der Geschäftsordnung nicht hin. Dennoch schlage ich Ihnen vor, dass wir das Thema noch mal im Ausschuss aufrufen, weil – auch darauf hat Frau Kollegin Borchardt hingewiesen – es durchaus Sinn macht, sich mal umzuschauen, wie andere Landtage das handhaben. Und insofern würde ich, wie gesagt, hier den zweiten Punkt, den Sie vorschlagen, eben noch einmal auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen nehmen.
Vor diesem Hintergrund, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich Sie im Namen der SPD-Fraktion um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen herzlichen Dank.
Es ist beantragt worden, über die Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1188 einzeln abzustimmen.
Ich lasse zunächst über die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1188 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1188 mit den Stimmen der SPD und der CDU abgelehnt worden, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltungen, nein, bei Ablehnung der Fraktion der NPD.
sache 6/1188 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1188 mit den Stimmen der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt worden, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/1156 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/1156 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Ablehnung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Bundes- weit bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse von Berufsreife und Mittlerer Reife – Entlastung der Lehrkräfte bei Beurteilungen und Prüfungen, Drucksache 6/1137. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Frak- tion DIE LINKE auf Drucksache 6/1187 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksa- che 6/1191 vor.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Bundesweit bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse von Berufsreife und Mittlerer Reife – Entlastung der Lehrkräfte bei Beurteilungen und Prüfungen – Drucksache 6/1137 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben in den letzten 10 bis 15 Jahren immer mehr Aufgaben übertragen bekommen. Dazu kamen die zahlreichen Schulgesetzänderungen, die letztendlich mit immer mehr Arbeit und Zeitaufwand verbunden waren. Neue große Heraus- forderungen stehen uns mit der Umsetzung der Inklusion in unseren Schulen noch bevor, deshalb wollen wir mit diesem Antrag und dieser Novellierung des Schulgesetzes Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer schaffen. Das ist das Ergebnis der zahlreichen Gespräche mit Praktikern. Wir haben zugehört und werden jetzt handeln. Deshalb ist es das erklärte Ziel der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU und der Landesregierung, Lehrerinnen und Lehrer von den unnötigen bürokratischen Aufgaben zu entlasten, damit sie wieder mehr Zeit für ihre Arbeit haben, nämlich unsere Kinder zu bilden, zu erziehen und Vorbild zu sein.
Ich habe schon in meiner Rede zum Schulgesetz darauf hingewiesen, dass der Schrei nach mehr Geld nicht immer nur zum Ziel führt, nämlich eine bessere Schule in Mecklenburg-Vorpommern.
Der erste Prüfauftrag an die Landesregierung lautet, ob „die Einführung von einheitlichen Bewertungskriterien beim Arbeits- und Sozialverhalten die Lehrkräfte entlastet und für Eltern und Ausbildungsbetriebe leichter verständlich wird. Hier soll insbesondere geprüft werden, ob eine Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens durch Noten zur besseren Verständlichkeit bei Eltern, Schülern und Ausbildungsbetrieben führt“.
Die Einführung der sogenannten Kopfnoten hat den Schulen zusätzliche Arbeit eingebracht, die sich ein Außenstehender kaum vorstellen kann. Mit der Begründung der Selbstständigen Schule hieß es, dass sich die Schulen eigene Vorgehensweisen und Kriterien erarbeiten sollen, um eine gerechte Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens zu garantieren. Die einzige Vorgabe waren die vier Bewertungsmaßstäbe: vorbildlich, gut, zufriedenstellend und entwicklungsbedürftig. Da scheinbar Juristen die Oberhand vor den Praktikern hatten, kam so eine Vorgehensweise heraus.
Vor der Einführung der Kopfnoten gab es für die Schulleiterinnen und Schulleiter Beratungen beim Schulrat, anschließend informierten die Schulleiterinnen und Schulleiter die Lehrerkonferenz. Neben den vielen anderen Aufgaben an der Schule entwickelte eine Arbeitsgruppe einen Vorschlag zur Umsetzung der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Dieser Vorschlag wurde dann in der Lehrer- und in der Schulkonferenz beraten und abgestimmt. Jetzt wurde wieder ein Ordner für jede Klasse mit einem Blatt für jeden Schüler angelegt.
Das Eintragen der Bewertungen wurde an den Schulen höchst unterschiedlich gehandhabt. An manchen Schulen mussten monatlich für jeden Schüler, den man unterrichtet, mehr als zehn Einzelkriterien eingetragen werden. Da kann sich jeder vorstellen, welche Freude bei der Musiklehrerin aufkommt, die alle Mädchen und Jungen der Schule unterrichtet. An einigen Schulen wurden effektive Verfahren entwickelt. So musste die Bewertung der großen Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch zweimal und der übrigen Fächer einmal im Halbjahr eintragen werden. Allerdings hat diese knappe Vorgehensweise dann auch schon zu Diskussionen mit der Schulaufsicht geführt. Meine Kollegin von der Fraktion DIE LINKE, Frau Oldenburg, wird das sicherlich alles bestätigen können. Deshalb sind die Forderungen zur Prüfung eindeutig: wenige Bewertungskriterien und vor allem einheitliche Maßstäbe zur Leistungsbewertung in unserem Bundesland in Form von Zensuren oder Punkten zur besseren Vergleichbarkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, der zweite Prüfauftrag an die Landesregierung lautet, ob „künftig verpflichtende Elterngespräche mit Protokoll zum Halbjahr die bisherigen schriftlichen Beurteilungen und Gutachten am Ende der Orientierungsstufe ersetzen können“.
Im Schulgesetz Paragraf 63 Absatz 1 heißt es: „Die Bewertung der Leistungen und die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der“ Schülerinnen und „Schüler erfolgt in der Regel am Ende eines jeden Schulhalbjahrs durch Zeugnisse.“
Für unsere Lehrerinnen und Lehrer bedeutet das, dass zum Halbjahr und zum Endjahr eine schriftliche Beurteilung auf dem Zeugnis zu stehen hat. Ebenfalls muss in der 6. Klasse noch ein Gutachten zum weiteren Werdegang geschrieben werden, ein Arbeitsaufwand, der sehr
hoch für Klassenleiterinnen und Klassenleiter ist. Und hier wollen wir einfach Erleichterung schaffen. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU vorgeschlagen, dass die schriftlichen Beurteilungen zum Schuljahr und das Gutachten zum Übergang nach Klas- se 7 wegfallen.
ln allen Schulprogrammen steht, dass eine intensive Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule festgeschrieben wird und Elterngespräche von Angesicht zu Angesicht, und nicht am Telefon, selbstverständlich werden. Es gibt im ersten Schulhalbjahr Eltern- und Lehrersprechstunden an allen Schulen unseres Landes. Wenn nun diese Gespräche in einem Kurzprotokoll noch nach bestimmten Kriterien festgehalten werden in Form eines Formblattes, hat man die Beurteilung zum Halbjahr schon ersetzt. Ich weiß auch, dass mehrere Schulen dieses Verfahren bereits praktiziert haben und dass die Akzeptanz bei Lehrern und Schülern und Eltern sehr hoch ist.
Das Argument, dass nicht alle Eltern erreicht werden und zur Schule kommen, stimmt nicht. Im Gegenteil, manche Eltern werden zum Wohle und im Sinne ihres Kindes so gezwungen, in die Schule zu kommen. ln einem persönlichen Gespräch kann man die Eltern auch intensiver beraten als in einer kurzen schriftlichen Beurteilung zum Schulhalbjahr. Das Verfahren kann also einfach und praktikabel, effizient und unbürokratisch sein.
Meine Damen und Herren, der dritte Prüfauftrag an die Landesregierung lautet, ob „künftig neben den Abschlussfächern in Deutsch, Mathematik und Englisch auch in den Wahlfächern Physik, Chemie, Biologie, AWT, Geschichte, Geografie und Sozialkunde die schriftlichen Prüfungen zentral erarbeitet werden oder diese Prüfungen entfallen“. Wer sich in Schule auskennt, weiß, wie groß der Zeitaufwand für die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer ist, die schriftlichen Prüfungen und die Antwortspiegel für die sieben Prüfungsfächer zu erarbeiten, und das zweimal, denn die Ersatzarbeit muss auch noch vorliegen. Die Schulleitung muss das dann noch kontrollieren und genehmigen.
Priorität legen die Regierungskoalitionen von SPD und CDU hierbei auf den Wegfall der zusätzlichen schriftlichen Prüfungen. ln anderen Bundesländern werden auch nur drei Fächer – Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache – in der Mittleren Reife schriftlich geprüft. Wir sollten hierbei keine schwereren Bedingungen für unsere Schülerinnen und Schüler organisieren. Deshalb lautet auch der vierte Auftrag an die Landesregierung: „Die Landesregierung wird zudem gebeten, sich für die bundesweite Angleichung der Bestehensbedingungen für die Berufsreife und Mittlere Reife einzusetzen.“
Wenn wir es in Deutschland schaffen, gleiche Bedingungen bei den Abschlussprüfungen zur Berufsreife und zur Mittleren Reife zu erreichen, dann ist eine bundesweite Vergleichbarkeit gewährleistet. Wir haben es heute Vormittag schon gehört. Die gleichen Bildungsstandards sind hierbei nicht ausreichend. Den Weg zum Abschluss – ob in einer Gemeinschaftsschule, einer Regionalen Schule, einer Mittelschule, einer Kooperativen oder Integrierten Gesamtschule oder in einem Schulzentrum – kann jedes Bundesland dann selbst festlegen. Da unsere Schulabgänger sehr mobil sind, in anderen Bundesländern ihre Lehre beginnen, sollten wir auch einheitliche Abschlussregelungen in ganz Deutschland anstreben.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.