Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wie sollen sich diese Menschen eigentlich dann selbst finanzieren? Welche Chancen gibt ihnen unser Staat überhaupt noch?
Wir unterstützen daher die Forderung der LINKEN, der finanziellen Notsituation syrischer Studierender durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.
Eine zusätzliche Möglichkeit zu der eben gerade von Frau Tegtmeier vorgetragenen Richtlinie, die ja möglicherweise nicht ausreicht in der haushalterischen Untersetzung, wäre, dass der Ministerpräsident aus seinem fünfstelligen Notfalltopf sofort Geld für die syrischen Studierenden bereitstellt. Schließlich hatte der Ministerpräsident im vergangenen Jahr nur rund 500 Euro aus dem ihm zur Verfügung stehenden jährlich fünfstelligen Betrag ausgereicht. Es sollte also genügend Spielraum bestehen. In der Erläuterung zum besagten Notfalltopf mit der Titelnummer 0301 684.08 heißt es, Zitatanfang: „Die Gewährung von Zuwendungen ist der Entscheidung des Ministerpräsidenten vorbehalten. Die Mittel stehen ferner zur Verfügung, um Sofortmaßnahmen für in Not geratene natürliche und juristische Personen zu ermöglichen oder zu unterstützen.“ Zitatende.
Herr Ministerpräsident, Herr Sellering, Ihnen steht es frei, sofort helfen zu können. Ich bitte Sie inständig,
Ihre Möglichkeiten, die Ihnen der Landeshaushalt einräumt, auch zu nutzen. Wichtig ist allerdings, dass der Bezug öffentlicher Leistungen den Studentinnen und Studenten aufenthaltsrechtlich nicht zum Nachteil gereicht.
Ich gehe hier noch kurz auf die Forderungen des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
ein. Die aktuelle Lage in Syrien veranlasste das Auswärtige Amt zu der Einschätzung, dass mit der Übermittlung persönlicher Daten an die syrische Botschaft sowohl im Bundesgebiet lebende syrische Staatsangehörige als auch in Syrien lebende Familienangehörige gefährdet werden könnten, da diese Personendaten eben auch den syrischen Geheimdiensten bekannt gegeben und für deren Zwecke verwendet werden können. Den syrischen Staatsangehörigen, die sich hier aufhalten, ist daher eine Kontaktaufnahme zu konsularischen Vertretungen oder Behörden ihres Heimatlandes bis auf Weiteres nicht zumutbar. Wir fordern die Landesregierung daher auf, sicherzustellen, dass die Identitätsklärungen mithilfe syrischer Stellen ab sofort unterbleiben.
Die Länder Brandenburg und Hessen sind bereits dazu übergegangen, syrischen Staatsangehörigen, die im Besitz eines syrischen Nationalpasses sind, dessen Gültigkeit abläuft, und die im Besitz eines Aufenthaltstitels sind,
bei Vorliegen der Voraussetzungen die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis bis auf Weiteres in Form eines Ausweisersatzes auszustellen. Dasselbe gilt für syrische Staatsangehörige, deren Identität zweifelsfrei geklärt ist und die die sonstigen Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltsrechtes erfüllen.
Wir hatten uns beim Innenministerium dieser Tage darüber informiert, ob ein solcher Erlass wie in Brandenburg und Hessen an die Behörden des Landes herausgegeben wurde. Dies wurde zunächst verneint. Vorgestern erhielten wir dann plötzlich die Rückmeldung, dass auf Arbeitsebene eine solche Regelung doch vereinbart wurde.
Das begrüßen wir natürlich ausdrücklich, Herr Caffier, aber wir geben uns natürlich erst dann zufrieden, wenn wir den Erlass in den Behörden schwarz auf weiß sehen. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Än- derungsantrag. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Al-Sabty! Wir sind, was die Beschreibung des Konflikts in Syrien betrifft, die Wertung dieses Konflikts, und hinsichtlich unserer Verpflichtung, diesen Menschen Schutz und Hilfe angedeihen zu lassen, überhaupt nicht auseinander. Selbstverständlich wird sich Deutschland, wird sich Europa nicht seiner Verpflichtung entziehen und ich denke, der Minister hat, zumindest was den ersten Punkt betrifft, sehr überzeugend dargestellt, dass sich die Bundesregierung, die Bundesminister, die Innenminister der Länder durchaus ihrer Verantwortung bewusst sind und den Abschiebestopp um weitere sechs Monate verlängern werden.
Ich denke, insofern ist die Diskussion um die Gewährung eines humanitären Bleiberechts weitgehend obsolet, schon alleine auch vor dem Hintergrund der Zahlen, die der Minister genannt hat, denn 90 Prozent haben es ja bereits. Wir reden nur noch über die 10 Prozent, die auf dem Wege der Duldung und anderer Regelungen hier im Land verbleiben.
Ich sehe auch einen zweiten Punkt in dieser Form nicht und ich wage zu behaupten, was die finanzielle Situation der syrischen Studenten hier in Mecklenburg-Vor- pommern betrifft, wird sehr viel sehr richtig sein, und ich stelle deshalb erst mal voran, es wird ihnen ja auch schon auf vielen verschiedenartigen Wegen geholfen, durch die Hansestadt Rostock beispielsweise, durch die Universität Rostock. Wir haben darüber hinaus, die Kollegin Tegtmeier hat auf die Richtlinie verwiesen in der Maßnahmengruppe 03 im Titel 681.35, den Notfonds für unverschuldet in Not geratene Studierende und, Kollege Saalfeld – eine kleine Korrektur –, sie können schon Darlehen nach dem Sozialhilferecht erhalten.
Aber was die tatsächliche Zahl der in Not Geratenen betrifft, habe ich meine Zweifel und ich beziehe mich auf einen Artikel der „Neuen Zeit“, die über Erfahrungen der Universität Aachen berichtet hat. Dort wurden 50 Studierende, also syrische Studierende angeschrieben, die bislang Unterstützung aus Syrien erhielten, und nur 10, nur 10 von 50 gaben an, dass sie tatsächlich in Not geraten sind und einen Bedarf haben. Und die Universität Aachen hat in ähnlicher Weise reagiert wie die Universität Rostock, das bedeutet also, von dem unentgeltlichen Mensaessen bis hin zu weiteren studentischen Jobs. Darauf will ich jetzt nicht weiter eingehen.
Und wenn dann noch eine Restmenge übrig bleibt, wie es hier bei uns im Land ebenfalls ist – und jetzt eine Zahl, die der Minister nicht genannt hat, es geht nämlich tatsächlich um 7 syrische Studenten in Mecklenburg-Vor- pommern, die sich im Studienprogramm der syrischen Regierung befinden und keine Gelder mehr von syrischer Seite erhalten –, gibt es den DAAD, das heißt, den Deutschen Akademischen Austauschdienst, der Mittel des Auswärtigen Amtes ausreicht.
Das heißt also, meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was mit dem Antrag suggeriert wird, dass Mecklenburg-Vorpommern sich nicht um syrische Staatsbürger, um Hilfe- und Schutzsuchende kümmert, das, glaube ich, ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht der Fall, und deshalb denke ich, sind wir gut beraten, wenn wir den vorliegenden Antrag ablehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo ist denn der Beitrag Mecklenburg-Vorpommerns?)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das hier zur Sprache gebrachte Problem bedarf auch einer Beleuchtung: Warum kommt es zu immer mehr Krieg, Vertreibung
durch den Überfall des Irak diese ganze Region sehr stark destabilisiert haben und seitdem dort nicht der große Frieden, auch nicht die große westliche Demokratie Einzug gehalten haben, sondern dass seit diesem Zeitpunkt ganz massiv weiter von interessierten Kreisen daran gearbeitet wird, das ganze Maghrebgebiet, den ganzen arabischen Raum weiter zu destabilisieren.
Und die richtige Adresse, den Leuten zu helfen, die nämlich unverschuldet in diese Situation gekommen sind, ihr Land verlassen zu müssen, die ist eben nicht die Bundesrepublik Deutschland, sondern die wären in erster Linie auch mal die Vereinigten Staaten von Nordamerika, die nämlich gar keine aufnehmen.
Und wenn man helfen will, sollte man auch vor Ort regional schauen, wer denn da aufnehmen kann – was viel praktikabler wäre – und nicht aufnehmen will.
Sicher, die Türkei nimmt auf, das ist sehr, sehr löblich. Aber wie sieht es eigentlich aus in Palästina, mit Israel? Ein in der Region sehr leistungsfähiges System, das sich strikt weigert, Flüchtlinge aus den Gebieten aufzunehmen.
In Deutschland beantragen von 100 Prozent asylbegehrenden Menschen nachweislich über 90 Prozent Asyl, obwohl sie diesen Rechtsanspruch nicht für sich in Anspruch nehmen können. Das stellen deutsche Gerichte fest und dann kann man diese Leute durchaus als Asylbetrüger bezeichnen.
Würde die Bundesregierung hergehen und würde diesen Betrug dadurch beenden, so, wie die NPD das auch fordert, dass man das Gesetz ändert, nämlich das Recht, das Grundrecht auf Asyl, das grundgesetzlich garantierte Recht auf Asyl abschafft,
Denn dieser Betrug, meine sehr verehrten Damen und Herren, besetzt Kapazitäten auch in der Bundesrepublik Deutschland, die man dann für wirklich Verfolgte nicht mehr zur Verfügung hat.