Protocol of the Session on August 30, 2012

Zum zweiten Problem – und dieses Problem bleibt, es ist ja Kernproblem und das mit der Haftpflichtversicherung verschärft es dann –, die Honorare allgemein: Bisher gab es keine Einigung von Kassen und Hebammen bei der Erhöhung der Honorare insgesamt. Ein Angebot des GKV-Spitzenverbandes von mehr als 10 Prozent

hätten die Hebammenverbände nach Aussagen des GKV-Spitzenverbandes abgelehnt. Sie wollen nach Darstellung der Krankenkassen jetzt die Schiedsstelle anrufen. Die Hebammen hätten 30 Prozent mehr Vergütung gefordert. An der seit Jahren völlig unbefriedigenden Vergütungssituation der Hebammen habe sich noch nichts geändert, erklärten Vertreter der Berufsgruppe.

Einhellige Meinung auf der Gesundheitsministerkonferenz war, dass man den Hebammen den Rücken stärken muss politisch, dass sie hier die richtigen Forderungen stellen und dass sie mit diesen Forderungen dann auch die Schiedsstelle aufsuchen sollen, denn wenn sie dort ihre Forderungen belegen, müsste die Schiedsstelle entsprechend zugunsten der Hebammen schiedsen. Das vom Bundesministerium für Gesundheit erstellte Gutachten des IGES-Instituts für Versorgungs- und Vergütungssituation in der außerklinischen Hebammenhilfe könnte eine Basis sein, die jetzt noch streitigen Punkte beizu- legen.

Es ist richtig, dass wir weitere Daten brauchen. Allerdings geht der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu weit. Schon mit der zurzeit erhobenen Statistik sind Aussagen über die Anzahl der niedergelassenen Hebammen in den Landkreisen und mit einer Differenzierung, wie viele davon Hausgeburten durchführen, möglich. Da aber laut IGES-Gutachten die Datenlage unzureichend ist, sollte der Versuch unternommen werden, hier gemeinsam mit den anderen Bundesländern mehr Klarheit zu schaffen, und deshalb unterstütze ich den von den Koalitionspartnern CDU und SPD gestellten Antrag. Dabei setze ich auch auf die Kooperationsbereitschaft der anderen Bundesländer und der Hebammen und Hebammenverbände, denn derzeit besteht keine Rechtsgrundlage für eine weitergehende Datenerfassung, aber meine Kolleginnen und Kollegen der anderen Länder haben parteiübergreifend immer wieder deutlich gemacht, dass auch ihnen das Thema am Herzen liegt, und deswegen glaube ich, dass wir da auf offene Ohren stoßen werden. Ich habe außerdem, weil ich bei dem Thema Statistik immer sehr vorsichtig bin, um die Berufsgruppen nicht noch zusätzlich zu belasten, weil Bürokratieabbau und immer mehr Statistik, das verträgt sich eigentlich nicht, vorsorglich den Hebammenverband hier im Land gefragt, der ausdrücklich den Antrag der Koalitionsparteien CDU und SPD unterstützt.

Abschließend versichere ich Ihnen, dass ich die Entwicklung der Vergütungsverhandlungen weiterhin aufmerksam beobachten werde und mich natürlich gemeinsam mit meinen Länderkollegen dafür einsetzen werde, dass die Hebammen für ihre verantwortungsvolle Arbeit zum Wohle vieler Frauen und vor allem deren Kinder angemessen bezahlt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linksfraktion begrüßt den vorliegenden Antrag der Bündnisgrünen. Das Thema ist aktuell und Mecklenburg-Vorpommern ist besonders betroffen. Es ist ein Armutszeugnis, dass es die Regierungspolitik im Bund über Jahre versäumt hat, bei den

stetig ansteigenden Haftpflichtprämien einzuschreiten. Das Ergebnis ist besonders für Mecklenburg-Vorpom- mern katastrophal. So berichtet der Deutsche Fachverband für Hausgeburtshilfe in der Anhörung des Sozialausschusses im Februar 2011 – Herr Kokert, Sie werden sich sicherlich erinnern, wir waren da,

(Vincent Kokert, CDU: Ja, ich war da.)

ja, ja, ich sage ja, Sie werden sich sicherlich erinnern, wir waren gemeinsam da –, dass im Bereich der Hausgeburtsbetreuung die flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet ist. Vertretungen im Krankheits- und Urlaubsfall können nicht mehr gewährleistet werden.

Der IGES-Bericht listet explizit Rostock, Stralsund, Schwerin und Neubrandenburg – Frau Gajek hatte darauf verwiesen – als Regionen auf, die unterdurchschnittlich versorgt sind und wo eine Wahlfreiheit nicht mehr besteht. Dabei üben Hebammen eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit 24-stündiger Rufbereitschaft aus. Ich denke, das sehen wir unisono so, dass diese Tätigkeit große Wertschätzung erfahren muss. Sie nehmen eine wichtige gesellschaftliche Arbeit wahr und sie tragen eine hohe Verantwortung für das Leben von Mutter und Kind.

Darüber hinaus verringert die Arbeit der Hebammen auch die Kosten in unserem Gesundheitssystem, denn sie entlasten die Ärztinnen und Ärzte. Deswegen ist es vollkommen richtig, dass im Antrag die Forderung aufgemacht wird, eine Lösung für die gestiegenen Haftpflichtprämien zu entwickeln. Es ist auch vollkommen richtig, dass die unzureichenden Honorare für Hebammen thematisiert werden. Insofern unterstützen wir die Intention, die mit dem Antrag verbunden ist, wollen ihn jedoch an zwei Punkten präzisieren.

Es ist kaum vorstellbar, aber die Prämien für die Haftpflichtversicherung von Hebammen wurden im Jahr 2010 um 56 Prozent auf rund 3.700 Euro erhöht. 2012, auch das hatte Frau Gajek schon angemerkt, wurde eine erneute Erhöhung um 15 Prozent vorgenommen. Mitt- lerweile betragen die Versicherungskosten also rund 4.200 Euro. Wäre des Deutschen liebstes Kind, das Auto, betroffen, würden derartige Prämienerhöhungen bei der Kfz-Haftpflicht vorgenommen, wäre längst eingeschritten worden. Im Falle der Geburtshilfe durch Hebammen hat es Jahre gedauert, bis die Bundespolitik von CDU und FDP reagiert hat. Erst jetzt wurde beschlossen, dass wenigstens die letzte Erhöhung der Versicherungsprämien durch die Krankenkassen kompensiert wird. Damit bleiben die Hebammen aber immer noch auf der Erhöhung von 56 Prozent aus dem Jahr 2010 sitzen. Ich kann also allenfalls einen Teilerfolg auf diesem Gebiet konstatieren.

Das Problem der stetigen Haftpflichtbeiträge und deren Erhöhung wurde auch nicht an der Wurzel gepackt. Dazu trägt bei, dass die Versicherungsunternehmen nicht transparent arbeiten. Die Schadensfälle nehmen nicht zu, sondern ab. Der Landeshebammenverband Mecklenburg-Vorpommern hat angegeben, dass es im Zeitraum von 2000 bis 2010 bundesweit drei Schadensfälle gegeben hat. Jede Beeinträchtigung an Mutter und Kind, die im Zuge einer Geburt passiert, ist eine unglaubliche Tragödie, da sind wir uns, denke ich, völlig einig. Es bleibt aber die Feststellung, dass sinkende Schadensfälle und steigende Versicherungsprämien nicht zusammenpassen. Auch hier ist ein Handeln gefordert. Die Versi

cherer müssen gezwungen werden, ihre Kalkulation offenzulegen.

(Vincent Kokert, CDU: Es gibt ja nur noch einen.)

Ja, insofern auch angesichts dieser Monopolstellung.

Zu prüfen ist auch die Frage, ob dieser Versicherer die marktbeherrschende Stellung ausnutzt, um Prämien festzulegen.

Mit unserem Änderungsantrag will DIE LINKE die langjährige Forderung der Hebammenverbände nach einem gemeinsamen Haftungsfonds zur Abstimmung stellen. Dieser ist wie eine staatliche Rückversicherung zu verstehen, wie er in Skandinavien für im Gesundheitswesen Beschäftigte existiert. Er garantiert, dass Risiken breiter gestreut werden und dass vor allem auch diejenigen die Risiken tragen, die von der Arbeit der Hebammen profitieren. Ob und in welchem Verhältnis dies die Krankenkassen, die Eigentümer von Krankenhäusern und/oder die Gesellschaft als solches ist und damit Steuermittel heranzuziehen sind, muss in einem nächsten Schritt beraten werden. Fakt ist, DIE LINKE will die Hebammen mit den exorbitanten Kostensteigerungen nicht alleinlassen. Deswegen müssen wir handeln, wozu ich auch den gesamten Landtag auffordere.

Zu Punkt 3 des Antragstextes der GRÜNEN beantragen wir explizit, den Mindestlohn von 10 Euro aufzunehmen. Da bleiben wir, würde ich gern Herrn Renz zurufen, da bleiben wir konsequent.

Die Hebammenvergütung wird seit 2007 direkt zwischen Krankenkassen und Hebammenverband ausgehandelt. Damit handelt es sich, genauso wie bei den Verhandlungen der Vergütungssätze in der häuslichen Krankenpflege, um eine Aufgabe der Selbstverwaltung. Damit gehen aber auch Friktionen einher, wie wir sie eben in der häuslichen Krankenpflege in Mecklenburg-Vorpommern erleben. Ähnlich wie dort fordern Interessenverbände eine höhere Vergütung, die Kassen wollen aber weniger zahlen. Im Falle der Hebammen geht es um die berechtigte Forderung nach einem Stundensatz von 10 Euro und in der IGES-Studie ist ja der durchschnittliche Stundensatz mit 7,50 Euro angegeben.

Nun soll die Schiedsstelle angerufen werden, der Ausgang des Verfahrens ist offen. Die Bundespolitik muss sich wiederum fragen lassen, inwieweit es sachgemäß ist, zwei Akteure mit gegensätzlichen Interessen – so weit ist das noch normal –, aber unterschiedlichem Gewicht und teilweise gegensätzlichem gesetzlichen Auftrag in Verhandlung treten zu lassen. Ich will daran erinnern: Die Zustimmung der Hebammenverbände zur Überführung in die Selbstverwaltung hat es 2006 nur gegeben, weil eine Gebührenerhöhung versprochen wurde. Diese hat es aber nie gegeben. Hier hat sich die Bundespolitik ihrer Verantwortung entledigt zum Schaden der selbstständigen Hebammen sowie der Mütter und Kinder.

Die Wertschätzung von Arbeit kommt unter anderem durch die Vergütung zum Ausdruck, da erzähle ich uns allen nichts Neues. Die IGES-Studie zeigt, dass sich bundesweit das Einkommen positiv entwickelt hat, die Einkommen sich jedoch sehr stark unterscheiden. Gerade jene Hebammen, die nur in Teilzeit oder nicht ganzjährig arbeiten können, haben mit realen Lohnkürzungen

zu kämpfen. Knapp neun Prozent der freiberuflichen Hebammen haben einen Verlust vor Steuern. So sind zum Beispiel die Vergütungssätze so strukturiert – ich habe mich gerade diese Woche da noch mal in dieser Region hier um Schwerin speziell kundig gemacht –, dass innerhalb eines Einsatzradius von 20 Kilometern die Kosten abgedeckt sind. Das passt, denke ich, für das Ruhrgebiet oder überhaupt für Ballungsräume, das passt aber nicht zu der Region zum Beispiel hier oder Regionen in Mecklenburg-Vorpommern.

Oder ein anderes extremes Beispiel, das mir diese Woche geschildert wurde: Eine Hebamme, die erfährt, dass die werdende Mutter drogenabhängig ist, muss zum Wohle des Kindes Ärzte, den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Rechtsanwalt, Jugendamt und so weiter verständigen und Maßnahmen verabreden. Das ist ein erheblicher Mehraufwand, den niemand vergütet.

Auch angestellte Hebammen haben nicht viel im Portemonnaie. So liegt der Durchschnittsnettoverdienst von Vollzeitbeschäftigten bei gut 20.000 Euro im Jahr, der von Teilzeitbeschäftigten bei gut 13.000 Euro. So wundert es nicht, dass für die Hebammen real ein Stundenlohn, ich sagte es bereits, von 7,50 Euro herauskommt. Deswegen muss sich das Land auf Bundesebene für eine bessere Vergütung einsetzen. Frau Ministerin hat darüber gesprochen, in welcher Art und Weise sie das tut. Heute durch uns auch noch mal Rückenwind zu kriegen, ist, denke ich, auch gut und angemessen.

Zum Zweiten ist es aber jedoch, wenn wir unser Votum abgegeben, eine Frage der Gerechtigkeit, auf die wir Bezug nehmen. Was für Aufträge des Landes Mecklenburg-Vorpommern gelten soll, was die Linkspartei für die Kellnerin, die Pflegekraft oder den Maler fordert, muss natürlich auch für Hebammen gelten, meinen wir. Wir fordern, die Vergütungssätze so auszugestalten, dass die Hebammen auf einen Lohn von mindestens 10 Euro kommen, denn erst diese Lohnhöhe bietet Gewähr – ich verweise mal auf die Argumente, die Herr Foerster mehrfach an dieser Stelle vorgetragen hat –, im Alter nicht auf staatliche Hilfen angewiesen zu sein. Das, denke ich, sollte ein Anliegen sein, das uns alle eint.

Meine Damen und Herren, das Problem ist nicht neu. Auch hat die Linksfraktion unsere Vorschläge bereits letzte Legislaturperiode eingebracht, also im Oktober. Ich erinnere an die Redebeiträge vom Kollegen Ritter. In unrühmlicher Manier sind unsere Initiativen abgelehnt worden. Ich kann nur die GRÜNEN bitten, unserem Änderungsantrag zu folgen. Und ich möchte in Richtung CDU und SPD sagen: Nehmen Sie Ihre Verantwortung gegenüber den Hebammen im Land ernst, stimmen Sie dem Änderungsantrag von uns zu! Wir stimmen dem Antrag der GRÜNEN selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Barlen von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hebammen haben nicht nur einen der schönsten und einen der ältesten Berufe, sie leisten nicht nur eine wertvolle Arbeit in der Vorsorge, bei Geburt und Nachsorge, bei der Förderung der Eltern

Kind-Beziehung, bei sämtlichen Fragen zum Stillen, zur Babypflege sowie zur Begleitung in der Frage der Rückbildung, sondern weit darüber hinaus. Hebammen haben den meisten von uns hier im Landtag Vertretenen einen guten Start in unser Leben ermöglicht und unsere Mütter und unsere Väter kompetent und menschlich bei einem der existenziellsten Ereignisse im Leben begleitet. Und mehr noch, zahlreiche Hebammen engagieren sich couragiert und selbstbewusst in unserem Land und in Deutschland als Familienhebammen für das Kindeswohl in sogenannten Risikofamilien. Hebammen sind weltweit als Botschafterinnen für Frauenrechte, für die natürliche Geburt und vieles mehr unterwegs.

Wenn das Statistische Bundesamt beispielsweise zu Protokoll gibt, dass 2010 rund 30 Prozent der geborenen Kinder durch einen Kaiserschnitt zur Welt gekommen sind, während die regionalen Schwankungen zwischen 15 und 37 Prozent liegen, erfahrene Gynäkologen aber nur von einer tatsächlichen Notwendigkeit eines Kaiserschnittes in rund 15 Prozent der Fälle ausgehen,

(Vincent Kokert, CDU: Dann wissen wir, was da los ist.)

dann sind die Hebammen zur Stelle, um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen. Sie sind ganz wichtige Partnerinnen für uns, wenn wir gemeinsam mit den Krankenkassen hier im Land für genau die Reduzierung dieser Schnittrate kämpfen.

(Vincent Kokert, CDU: Da gucken die Kassen nicht so hin.)

Gleiches gilt, wenn es um das Engagement für die Umsetzung der UNICEF-Initiative „Babyfreundliches Krankenhaus“ und die Stillfreundlichkeit von Entbindungsstationen, das heißt, den Verzicht auf die intensiv beworbenen Muttermilchsubstitute der Nahrungsmittelindustrie geht. Für die gesamten hervorragenden Leistungen der Hebammen sind wir sehr dankbar. Und das flächendeckende Netz von Hebammen in der Geburtshilfe muss in Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft erhalten werden, unabhängig davon, ob sie von angestellten oder freiberuflichen Hebammen erbracht wird. Werdende Mütter und Väter brauchen auch weiterhin eine Wahlfreiheit.

Und neben dem schleichenden Rückzug von Hebammen aus der Geburtshilfe in die Vor- und Nachsorge muss verhindert werden, dass die glücklicherweise im Land entstandenen Geburtshäuser wieder von der Bildfläche verschwinden. Hierfür, das hat die heutige Debatte bisher schon anschaulich gezeigt, muss die Hebammenarbeit insgesamt nicht nur ideell, sondern auch finanziell anerkannt werden und den Angestellten und Freiberuflerinnen ein ordentliches Auskommen gesichert werden. Und dafür einzustehen, das ist auch unsere Verpflichtung hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.

Die Tatsache, dass Hebammen sich ähnlich wie im Fall der Pflegenden bei der häuslichen Krankenpflege in den letzten Wochen, Monaten und Jahren immer lautstärker auch selber zu Wort gemeldet und sich in Land und Bund Gehör verschafft haben, das war sicher eine der Ursachen dafür, dass im Juli dieses Jahres nach, man kann sagen, zähen Beratungen eine Einigung mit den Kassen beim Ausgleich der letzten Rate der Versicherungsprämien geglückt ist.

Und weiterhin zu klären ist in diesem Zusammenhang aber natürlich der offene Restbetrag und auch zu klären in diesem Zusammenhang ist die teilweise mutmaß- lich vorherrschende Unterversicherung von Hebammen durch die Arbeitgeber in den Kliniken.

Auch die Überführung der Belange von Hebammen aus der Reichsversichertenordnung in das SGB V geht in die richtige Richtung. Da schauen wir mal darüber hinweg, dass dieser Schritt nur zögerlich und im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes quasi durch die Hintertür von der CDU/CSU-FDP-Bundesregierung umgesetzt wird. Keine Einigung, das hat auch noch mal unser persönliches Gespräch mit dem Landeshebammenverband in der letzten Woche gezeigt, keine Einigung gibt es bei den Honoraren. Und hier, das hat Ministerin Schwesig genau richtig angesprochen, muss es der Selbstverwaltung genauso wie bei der häuslichen Krankenpflege gelingen, eine anständige, der großen Verantwortung und der langjährigen Lohnzurückhaltung der Hebammen gerechte Vergütung zu finden.

Das viel zitierte IGES-Gutachten liefert in diesem Zusammenhang wertvolle Befunde. Und die Belange, auch das ist gesagt worden, der Hebammen beschäftigen uns nicht erst seit IGES, in Klammern: Das Gut- achten ist ja erst infolge des Drucks aus den Ländern erstellt worden. Also es gab vorher eine lebhafte Diskussion darüber und immer wieder entsprechende Forderungen auch aus unserem Bundesland. Also nicht erst seit IGES, sondern schon sehr lange und sehr kontinuierlich beschäftigten wir uns mit der Lage der Hebammen. Und als Landespolitik haben wir dazu unter anderem eine große Anhörung zum Thema in der letzten Legislatur durchgeführt, wir haben einen entsprechenden Landtagsantrag eingebracht, aber auch das Engagement unseres Fraktionsvorsitzenden und von Ministerin Schwesig bei der Gesundheitsministerkonferenz und im direkten Kontakt mit dem Bundesgesundheitsminister – man muss mittlerweile sagen, mit den Bundesgesundheitsministern –, da ist Druck gemacht worden.

(Vincent Kokert, CDU: Meinen Sie den Fraktionsvorsitzenden?! Da bin ich mir gar nicht so sicher.)

Herr Dr. Nieszery, ja selbstverständlich, hat einen druckvollen Brief an den Bundesgesundheitsminister geschrieben, genau in dieser Sache tätig zu werden, und das hat entsprechende Reaktionen dann nicht lange auf sich warten lassen.

Jedenfalls haben wir auch dazu in diesem Sinne einen Beitrag geleistet, dass das Problembewusstsein für die Lage der Hebammen, für die Lage der werdenden Mütter und Väter gestiegen ist und die Bundesregierung tätig geworden ist. Und das Erreichte ist natürlich nicht ausreichend

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

und da muss sich, da sind wir in diesem Hause hier einer Meinung, einiges verbessern und verstetigen. In diesem Zusammenhang halten wir es ausdrücklich für sinnvoll, die Datenlage zur Arbeit aller Hebammen in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern und deren regionale Verteilung sowie die angebotenen und die tatsächlich erbrachten Leistungen zu ergründen.

Ich bitte um Zustimmung zum Antrag der GRÜNEN in geänderter Fassung entsprechend unseres Änderungsantrages. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Kokert von der Fraktion der CDU.