Protocol of the Session on August 30, 2012

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1081 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1081 mit den Stimmen der SPD und der CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1046 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? –

(Marc Reinhardt, CDU: Das ist nicht Fisch und nicht Fleisch. – Torsten Renz, CDU: Das kann ich nicht verstehen.)

Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1046 mit den Stimmen der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD angenommen, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Förderung prekärer Beschäftigungsverhältnisse stoppen, Drucksache 6/1034.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Förderung prekärer Beschäf- tigungsverhältnisse stoppen – Drucksache 6/1034 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr

(Zuruf aus dem Plenum: Foerster!)

Foerster,

(Marc Reinhardt, CDU: Nicht Jaeger, sondern Foerster.)

genau, von der Fraktion DIE LINKE.

(Unruhe auf der Regierungsbank – Peter Ritter, DIE LINKE: Können wir nicht ein bisschen Aufmerksamkeit auf der Regierungsbank verlangen, geht das?)

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Fairer Lohn für gute Arbeit“ war ein zentrales Thema der Sommertour des Ministerpräsidenten, wie man dem SVZ-Interview vom 17. August entnehmen konnte. Die darin enthaltene Aussage, dass es mit den Löhnen aufwärtsgehen muss, ist richtig und kann gar nicht kräftig genug unterstützt werden. Allerdings müssen dafür auch die richtigen politischen Weichenstellungen erfolgen und da sage ich mit Blick auf unseren heutigen Antrag ganz deutlich, eine Aufwertung von geringfügiger Beschäftigung, umgangssprachlich besser bekannt als Minijob, ist das völlig falsche Signal.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Warum komme ich zu dieser Einschätzung? Bei den sogenannten Minijobs handelt es sich um prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Ursächlich für diese, inzwischen auch in wissenschaftlichen Kreisen unumstrittene Einschätzung ist, dass die Ausübung eines solchen Minijobs keine Chance auf eine eigenständige Beschäftigungs-, Entschuldigung, Existenzsicherung bietet. Nach den rot-grünen Reformen im Jahr 2003 von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen,

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

kürzlich noch euphorisch als Aufbrechen verkrusteter Strukturen gefeiert, stieg die Zahl der Minijobs drastisch an. Ursächlich dafür waren nach Einschätzung von Arbeitsmarktexperten drei Dinge: neben der Anhebung der Einkommensgrenze von 325 auf 400 Euro vor allem die Pauschalierung beziehungsweise teilweise Befreiung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Abschaffung der Arbeitszeitgrenze von vormals 15 Stunden pro Woche.

In der Konsequenz haben die Unternehmen einen Teil ihrer vormaligen Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse in Minijobs umgewandelt. Zudem haben sie ihr generelles Angebot an solchen Beschäftigungsverhältnissen deutlich ausgeweitet. In der Konsequenz stieg die Anzahl der Minijobs von 4,1 Millionen im September 2002 auf bereits 5,7 Millionen im Juni 2003 und inzwischen 7,4 Millionen im Jahr 2012.

Aufgrund des Abbaus von Arbeitnehmerrechten, Lohn- drückerei und der Zunahme des Drucks auf Beschäftigte und Arbeitsuchende, in der Öffentlichkeit gern unter dem Begriff „Flexibilisierung am Arbeitsmarkt“ als etwas Positives verkauft, waren immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezwungen, zusätzlich zu ihrem sozial- versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis einen solchen Minijob auszuüben.

(Udo Pastörs, NPD: Tja, wie flexibel!)

Minijobs waren und sind für die Unternehmen deshalb so lukrativ, weil sie einen hohen Grad an schnell verfügbaren billigen Arbeitskräften schaffen, derer man sich ebenso schnell entledigen kann. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden so zu modernen Tagelöhnern. In der aktuellen Debatte verweisen die Befürworter der geplanten Anhebung der Minijobgrenze darauf, dass bei Minijobs ja sogar höhere Abgaben als auf andere Beschäftigungsverhältnisse gezahlt werden müssen. Was sie allerdings gern verschweigen, ist die Tatsache, dass dies dadurch kompensiert wird, dass geringfügig Beschäftigte einen deutlich geringeren Stundenlohn erhalten.

Ein einfaches Rechenbeispiel: Ein Monat hat in der Regel vier Wochen. Bei einer maximalen Wochenarbeitszeit von 15 Stunden konnten sie ihren Beschäftigten etwa 6,60 Euro zahlen, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten. Das war schon kein berauschender Lohn. Ich denke, da sind wir uns hier weitestgehend einig. Seitdem diese Grenze gekappt wurde, hat man die Beschäftigten teilweise bis zu 20 Stunden pro Woche eingesetzt und damit den Stundenlohn auf knapp 5 Euro gedrückt. Und das, werte Kolleginnen und Kollegen, ist Ausbeutung.

Minijobber erhalten damit im Vergleich zu anderen Beschäftigten, die ähnliche Arbeiten ausführen, häufig deut

lich niedrigere Löhne und dies widerspricht an und für sich dem Diskriminierungsverbot nach Paragraf 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Dazu kommen andere Problemlagen im Einsatzbetrieb.

Minijobber sind häufig nicht ausreichend informiert darüber, dass für sie keine wesentlich anderen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten als für regulär Beschäftigte. Es ist leider beispielsweise immer noch ein verbreiteter Irrglaube, dass ihnen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder der bezahlte Urlaub vorenthalten werden kann. Aufklärung tut also not, damit diese zusätzlich negativen Begleiterscheinungen künftig verhindert werden können.

Die Befürworter der Anhebung der Einkommensgrenze betonen ebenfalls gern die Brückenfunktion geringfügiger Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt. Es gab in den letzten Jahren zahlreiche Analysen unterschiedlicher Institute dazu, die meisten kommen zu dem Ergebnis, dass die Aufnahme geringfügiger Beschäftigung kaum Einfluss auf eine positive Erwerbskarriere und damit verbunden auf eine positive Gehaltsentwicklung hat.

Noch ein letztes Proargument lässt sich statistisch nicht belegen, nämlich die Aussage, dass Minijobber zum überwiegenden Teil im Haushaltskontext abgesichert sind oder, anders gesagt, dass insbesondere Frauen in Minijobs von der beruflichen Tätigkeit ihres Mannes als Hauptverdiener profitieren. Das Statistische Bundesamt hat schon 2009 festgestellt, dass nur noch die Hälfte aller geringfügig Beschäftigten in einem Haushalt mit mindestens einer Normalverdienerin beziehungsweise einem Normalverdiener lebten. Ein Dritter hat gar keinen Erwerbstätigen im Haushalt. Dies schlägt auch durch auf das Armutsrisiko von Minijobbern. Nach der offiziellen Definition gilt als arm, wer weniger als zwei Drittel des Durchschnittseinkommens eines vergleichbaren Haushaltes zur Verfügung hat. 1998 war dies lediglich jeder zehnte Minijobber bundesweit, zehn Jahre später bereits jeder Vierte.

Was das real bewirkt, war am 28. März in der „Financial Times Deutschland“ nachzulesen. Unter Berufung auf Berechnungen des Arbeitsministeriums wurde den Lesern folgende Rechnung präsentiert: Wer als Minijobberin oder Minijobber ein Jahr lang zu den bekannten Konditionen arbeitet, die oder der erwirbt einen monatlichen Rentenanspruch von sage und schreibe 3,11 Euro. Lassen Sie sich das ruhig einmal auf der Zunge zergehen: 3,11 Euro! Wenn man dies dann mit Blick auf die immer noch gültige Standarderwerbsbiografie, also auf 45 Versicherungsjahre hochrechnet, landet man bei einem Rentenanspruch von 139,95 Euro. Drastischer lässt sich nicht verdeutlichen, warum diese Beschäftigungsform nicht noch weiter aufgewertet werden darf.

Folgerichtig beantragen wir heute, dass die Landesregierung das Vorhaben der CDU-FDP-Koalition im Bund, die Einkommensgrenze um 50 Euro anzuheben, ablehnt. Um es ganz klar und verständlich zu sagen, es geht eben nicht darum, dass wir den Beschäftigten nicht das bisschen mehr Geld gönnen würden, es geht stattdessen darum, eine aus unserer Sicht falsche arbeitsmarktpolitische Weichenstellung weiter zu bedienen und für Unternehmen noch interessanter zu machen. Mit einer Ausweitung der Verdienstmöglichkeiten würden Minijobs nicht eingeschränkt, sondern attraktiver gemacht, und damit bestünde die Gefahr, dass sich dieser Niedriglohnsektor noch weiter ausdehnt. Das ist kontraproduktiv für

die Sozialkassen, für die Beschäftigten und natürlich auch fürs Land.

Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung erneut auf, Druck zu machen, damit der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn, den mehr als 80 Prozent aller Deutschen befürworten, endlich Wirklichkeit wird. Im Zusammenhang mit dem heutigen Thema würde ein solcher Mindestlohn eine einfache Steuerungswirkung entfachen.

(Heinz Müller, SPD: Falsch!)

Liegt er gesetzlich vorgeschrieben bei 8,50 Euro, dann verringert sich die maximal mögliche Wochenarbeitszeit auf zwölf Stunden, bei 10 Euro auf zehn Stunden. Damit wäre indirekt die gekappte Höchstgrenze bei der Wochenarbeitszeit wieder eingeführt. Die andere Möglichkeit bestünde darin, die Wochenarbeitszeit wieder gesetzlich zu begrenzen. Dazu müsste man das IV. Sozialgesetzbuch ändern.

Diesen Ansatz hatte auch die rot-grüne Landesregierung aus NRW im Jahr 2011, als sie eine entsprechende Bundesratsinitiative initiierte, die leider nicht die erforderliche Mehrheit fand. Das Arbeitsministerium unseres Bundeslandes hat verschiedene Initiativen im Themenkreis „Gute Arbeit“ für die nächste Arbeits- und Sozialministerkonferenz angekündigt. Es wäre wichtig, wenn sie das heutige Thema auch dort aufnehmen und ebenfalls dort thematisieren würden, um im Interesse der betroffenen Beschäftigten hier zu einer Verbesserung zu kommen. Entscheidend wird allerdings der Output zur Konferenz sein, denn diese tagt, soweit mir bekannt ist, nur einmal im Jahr und kann von daher bestenfalls den fachlichen Anstoß für dann folgende Bundesratsinitiativen auslösen.

Und schlussendlich noch ein Punkt, der kein Geld kostet, der keine Gesetzesänderung, kein aufwendiges Verfahren oder Sonstiges von Ihnen verlangt, sondern einfach nur den Einsatz der Autorität der Landesregierung, vorn an den Ministerpräsidenten. Wenn Sie im Bündnis für Arbeit oder an anderer Stelle zusammensitzen, appellieren Sie an die Unternehmen, dass diese, wenn sie schon geringfügige Beschäftigungsverhältnisse anstelle regulärer Beschäftigung einsetzen, wenigstens die Beschäftigten sauber über ihre Rechte aufklären und ihnen die Leistungen zukommen lassen, die ihnen von Rechts wegen auch zustehen. Es geht dabei letztlich um die Durchsetzung bestehender Rechtsnormen.

Ich will gern einräumen, dass hier auch aufseiten der Arbeitnehmervertretungen noch Nachholbedarfe existieren, weil man sich zuweilen sehr stark auf Stammbelegschaften fokussiert und dabei die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse mitunter etwas aus den Augen verliert. Und soweit ich im Rahmen meiner ehrenamtlichen Funktion bei den Gewerkschaften darauf Einfluss nehmen kann, will ich das gern tun.

Unterm Strich bleibt festzustellen, mehr als 90.000 Minijobber in unserem Land sind mehr als genug. Schieben Sie einer weiteren Verfestigung oder gar Ausdehnung dieser prekären Beschäftigungsform durch die Bundesregierung einen Riegel vor, indem Sie das Vorhaben zur Anhebung der Einkommensgrenze ablehnen! Werden Sie stattdessen aktiv für den gesetzlichen Mindestlohn, für eine Höchstgrenze bei der Wochenarbeitszeit und für wirksame Aufklärung bei den Beschäftigten über ihre

Rechte! Mecklenburg-Vorpommern braucht mehr sozialversicherungspflichtige, existenzsichernde Arbeitsplätze. Von daher stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat das Wort die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Minijobs sind problematisch, weil sie zum einen Gift für den Arbeitsmarkt sind und auch für diejenigen, die dauerhaft von Minijobs leben müssen, aber zum anderen auch bei vielen, und das kann man nicht bestreiten, beliebt sind, zum Beispiel bei Rentnern und Studenten, aber auch bei denen, die davon leben müssen, und deswegen, dafür eine Lösung zu finden, nicht ganz unumstritten ist.

Dass die Minijobs problematisch sind, dazu kommt auch die Sachverständigenkommission zur Erstellung des Ersten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung, wohlgemerkt die Sachverständigenkommission der Bundesregierung, und man kann dieser Kritik nur zustimmen, dass die Minijobs nicht zielführend sind. Ich darf zitieren aus der Sachverständigenkommission der Bundesregierung, Zitat:

„Mit Nachdruck spricht sich die Kommission für die Abschaffung der Sonderstellung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen aus. Für Unternehmen und Beschäftigte werden Fehlanreize gesetzt, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in wenig zukunftsträchtige Minijobs aufzuteilen. Die Entscheidung für eine längere Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung betrifft vor allem Frauen und ist mit langfristigen biografischen Nachteilen verbunden. Wünsche nach einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit können nicht realisiert und eine eigenständige soziale Sicherung kann nicht aufgebaut werden. Durch die geringen Aufstiegschancen werden individuelle Entwicklungsmöglichkeiten beschnitten. Hinzu kommt, dass die Kosten dieser Beschäftigungsverhältnisse, vor allem die geringe eigenständige Alterssicherung, sozialisiert und in die Zukunft verlagert werden. Ziel muss es daher sein, alle Erwerbsverhältnisse sozialversicherungspflichtig zu machen.“ Zitatende.

Das fasst die Kritik aus meiner Sicht sehr gut zusammen. Die Minijobs verzerren den Arbeitsmarkt in eine Richtung, die wir uns eigentlich schon vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels nicht leisten können. Die jetzige Regelung wirkt wie eine Barriere, die verhindert, dass das Arbeitsangebot ausgeweitet wird, denn wenn ich über die 400-Euro-Grenze komme, erhöht sich meine Belastung schlagartig, und ich verdiene häufig weniger netto, obwohl ich mehr Stunden arbeite. Das ist ein widersinniger Effekt.

Gleichzeitig wissen wir, dass viele Arbeitgeber sich entschieden haben, ihre sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjobs durch Minijobs zu ersetzen, und dass deshalb in einigen Branchen gar keine Chance mehr besteht auf

einen guten sozialversicherungspflichtigen Job. Wir sehen dieses Problem ganz aktuell beim Thema Schlecker. Die Frauen, die bisher dort beschäftigt waren, haben kaum die Chance, im Dienstleistungsbereich, gerade bei Verkäuferinnen und Verkäufern, in einen Job zu kommen, weil vor allem eben diese 400-Euro-Jobs angeboten werden, von denen sie natürlich nicht leben können.

Und außerdem besteht die Gefahr von Altersarmut. Ich glaube, das muss man niemandem vorrechnen. Wer dauerhaft in der Spirale ist oder in der Falle ist, nur in diesem Minijob zu sein, der wird langfristig keine adäquate Rente haben. Und das trifft dann auch vor allem Frauen, wenn das Modell so läuft, dass Mann und Frau verheiratet sind, der Mann das gute Einkommen hat, die Frau nur den Minijob dazu hat und es überhaupt gar nicht attraktiv ist, eine andere Arbeit anzunehmen. Und wenn dann diese Ehe zerbricht, und das passiert heute häufiger denn je, steht die Frau vor der Situation, dass sie mit diesem 400-Euro-Job gar nicht klarkommt und dass sie sich auch überhaupt gar keine Rentenansprüche besonders erworben hat. Deswegen ist es wirklich eine Falle, aus der wir rauskommen müssen.

Gleichzeitig muss man ganz klar sagen, dass es für viele ein Zweitjob ist, ein Zusatzjob, und dass natürlich diejenigen nicht verstehen würden, warum man auf einmal das Thema Minijob, die Möglichkeit einschränkt, obwohl es auch hier eine Leistungsungerechtigkeit gibt. Wenn ich in einem Unternehmen arbeite und Überstunden mache, werden die Überstunden besteuert und auch natürlich mit Sozialversicherungsbeiträgen aufgelegt. Wenn ich aber nicht in meinem eigenen Betrieb die Überstunden mache, sondern woanders einen Zweit- job annehme als Minijob, habe ich, obwohl ich auch da 400 Euro verdiene, weniger Belastung. Also es werden zwei Menschen, die gleich viel arbeiten, unterschiedlich behandelt, nur weil der eine die Minijobs hat und der andere zusätzliche Überstunden macht. Auch das, finde ich, müsste der Wirtschaft klar sein, dass das keine adäquate Lösung ist oder zumindest nichts mit Leistungsgerechtigkeit zu tun hat.

Insofern zeigen die vielen Beispiele, dass es Zeit wird, das Thema Minijobs anzugehen. Wie Sie wissen, habe ich hier intensive Gespräche mit den Gewerkschaftsvertretern bereits geführt. Dennoch muss uns klar sein, dass Veränderungen an den Minijobs deswegen auch schwierig sind, weil es sicherlich Menschen gibt, für die das gar nicht die dauerhafte Lösung ist, wie Studenten oder Rentner, und die ziemlich enttäuscht wären, wenn man ihnen diese zusätzliche Möglichkeit wegnimmt. Bei uns im Land sind es immerhin 90.000 Menschen, die einen Minijob haben, und deshalb ist es wichtig, dass wir uns diesem Thema widmen.