Protocol of the Session on August 30, 2012

(Heinz Müller, SPD: Wer?)

hat viel Sympathie für die Absenkung des Wahlalters geäußert.

Und welche Position vertreten unsere Koalitionäre auf Bundesebene? Nun, ich möchte nicht wieder unsere Jugendministerin bemühen, sondern auf den früheren SPD-Chef Müntefering verweisen. Der hält nämlich viele 16-Jährige zweifelsfrei für reif für die Wahl und plädiert für ein Wahlrecht mit 16 Jahren, auch auf Bundesebene, und der SPD-Konvent hat dies bekanntlich aufgegriffen.

Und, meine Damen und Herren, selbst die CDU auf Bundesebene löst sich allmählich aus ihrer Starre. So ist etwa der damalige Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion und heutige Bundesumweltminister, Peter Altmaier, offen für entsprechende Debatten.

Lassen Sie uns also auch offen für parteiübergreifende Diskussions- und Reformbereitschaft in unserem Bundesland sein! Stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Heinz Müller, SPD: Nee.)

Und wenn es heute noch nicht geht, dann überwei- sen Sie ihn in den Ausschuss bitte, in den Rechtsausschuss! – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Lieber Kollege Ritter, ich weiß gar nicht, was Sie immer mit der Jugendministerin haben. Nachdem gestern der

Zuständigkeitsbereich der war, wo nicht der Zuständigkeitsbereich betroffen war, ist es heute der Zuständigkeitsbereich, den das Land überhaupt nicht betrifft.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig, richtig. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Sie haben es schon angesprochen.

Es ist eine Grundgesetzänderung notwendig und ich kann überhaupt nicht verstehen, warum Sie zu feige sind, auf Ihre Bundestagsfraktion zuzugehen, denn die Grundgesetzänderung wird meines Wissens im Bundestag gemacht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da stehen die Türen so weit auf bei meiner Fraktion.)

Dann führen Sie doch da die Debatten, um eine Grundgesetzänderung durchzuführen! Die wird es nicht geben. Die CDU im Bund wird einer Zweidrittelmehrheit nicht zustimmen und einer Grundgesetzänderung dahin gehend, dass das Wahlalter auf 16 im Bund abgesenkt wird. Wir hatten schon häufig die Thematik, dass wir im Landtag keine Themen führen sollen, die Bundesthemen sind, aber wir können gern die Diskussion von gestern noch mal aufwärmen.

Es ist in der gestrigen Aussprache von mir zu dem Thema alles gesagt worden. Das Festhalten an der Volljährigkeit, die fehlende Vergleichbarkeit mit den Kommunalwahlen, die Einheitlichkeit von aktivem und passivem Wahlrecht sind hier im Zusammenhang mit der Bundestagswahl genannt worden, genauso wie bei den Landtagswahlen. Vor diesem Hintergrund halte ich eine Grundgesetzänderung weder für richtig noch für durchsetzbar. Das Wahlalter ist nämlich im Artikel 38 Absatz 2 Grundgesetz festgelegt, sodass eben, wie gesagt, zur Änderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig wird.

Aus den schon in der Debatte über die Gesetzentwürfe genannten Gründen sowie der fehlenden Zuständigkeit halte ich eine Diskussion im Parlament über Situationen, für die die Zuständigkeitsbereiche auf einer anderen Ebene liegen und in der sie als Fraktion vertreten sind, für wenig hilfreich hier und bleibe dabei: Zuständigkeit des Bundestages.

Herr Caffier, lassen Sie eine Nachfrage des Abgeordneten Ritter zu?

Gern.

Herr Ritter, bitte.

Danke schön, Herr Minister.

Würden Sie mir zustimmen, dass es nicht schädlich wäre, wenn die zuständige Ministerin, die im Land für Jugendliche Verantwortung trägt, sich auch in der Debatte einschalten würde? Meinen Sie also, das wäre schädlich, wenn sie sich hier äußert?

Das habe ich nicht gesagt. Aber Sie müssten wissen, dass es im Kabinett eine klare Regelung gibt, und die heißt: Es spricht immer ein Minister zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten. Das ist auch eine vernünftige Regelung.

Und gehen Sie davon aus, dass die Kollegin, was Jugendpolitik betrifft, sich außerordentlich engagiert in der Thematik im Land einbringt. Und deswegen glaube ich auch nicht unbedingt, dass eine Belehrung durch Sie notwendig ist.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Gestatten Sie noch eine Zusatzfrage?

Herr Caffier?

Gern.

Wenn wir die Zuständigkeitsregeln aufgreifen, würden Sie mir zustimmen, dass es dann fürderhin nicht mehr notwendig ist, dass die Koalitionsfraktionen hier im Landtag Anträge stellen, die die Landesregierung auffordern, im Bundesrat aktiv zu werden?

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Es kommt auf die Thematik an. Wenn wir jetzt über Landwirtschaft oder sonstige Zahlungsfristen reden, in denen die Zuständigkeit aufs Land betroffen ist, ist es richtig. Aber in dem Fall ist eine Zuständigkeit – wir reden über die Bundestagswahl und nicht über die Landtagswahl, wir reden nicht über die Kommunalwahl. Und auch Schleswig-Holstein hat keinen Änderungsantrag für die Bundestagswahl eingebracht, was Sie gerade versucht haben, hier zu transportieren, sondern die Kommunalwahl und die Landtagswahl betreffend.

Danke schön.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Aber Herr Ritter hat eine sehr gute Frage gestellt.)

Danke, Herr Caffier.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Heinz Müller von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gestern zwei Gesetzentwürfe zum Thema „Wahlen mit 16“ hier in diesem Landtag diskutiert und wir haben jetzt einen Antrag der LINKEN zum Thema „Wahlen mit 16“ vorliegen und ich hätte es einfach auch im Sinne von Arbeitsökonomie für sinnvoll gehalten, wenn wir alle drei Vorlagen gemeinsam diskutiert hätten.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das haben Sie doch in der Hand im Ältestenrat. – Zurufe von Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Dazu ist es nicht gekommen, nicht zuletzt, weil im Ältestenrat ein solcher Beschluss nicht herbeigeführt worden ist, Herr Holter, obwohl ich ihn sicherlich nicht nur in diesem Hause vorschlage, aber erledigt.

Und mir ist gesagt worden, wir haben hier zwei verschiedene Ebenen. Einmal ist es das Land, einmal ist es der

Bund. Zum einen, beim Land sind wir selber zuständig, beim anderen sind wir nicht zuständig, sondern machen es Bundestag und Bundesrat, da können wir höchstens darauf hinwirken, dass.

Diese Unterscheidung ist natürlich richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auf der anderen Seite glaube ich, die inhaltlichen Argumente, ob wir jungen Menschen mit 16 Jahren das Wahlrecht zu Parlamenten – streng juristisch betrachtet sind Gemeindevertretungen und Kreistage ja keine Parlamente –, ob wir ihnen das Wahlrecht zu Parlamenten, also zum Landtag und zum Bundestag zubilligen wollen, unterscheiden sich nicht. Und deswegen gibt es die gleichen Argumente für eine Absenkung des Wahlrechts auf der Bundesebene wie auf der Landesebene und es gibt die gleichen Argumente gegen eine solche Absenkung auf der Bundesebene und auf der Landesebene, und deswegen, glaube ich, wäre es klug gewesen, wir hätten die Diskussionen zusammen- gefasst.

Und weil das so ist, dass die Argumente die gleichen sind, will ich das auch nicht alles noch einmal ausbreiten. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Erbsensuppe noch einmal aufgewärmt am nächsten Tag sehr schmackhaft ist, aber die Argumente, die wir gestern ausgetauscht haben, heute noch einmal aufzuwärmen, ob das sehr schmackhaft für unsere geistige Ernährung ist, da habe ich meine erheblichen Zweifel.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Deswegen will ich das hier gar nicht tun, sondern ganz einfach sagen, wir haben gestern die beiden Vorlagen in den Rechtsausschuss überwiesen, damit wir uns in Ruhe und ausführlich und unter Heranziehung von Sachverstand von außen damit auseinandersetzen können. Wir werden das auch mit dieser Vorlage so tun und wir werden dann, so hoffe ich sehr, lieber Kollege Ritter, im Europa- und Rechtsausschuss nicht das Ganze an zwei verschiedenen Sitzungstagen machen, sondern miteinander verbunden, gemeinsam diese Thematik miteinander diskutieren.

Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns den Antrag in den Europa- und Rechtsausschuss überweisen und zusammen mit den beiden Gesetzentwürfen, die wir gestern überwiesen haben, diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Saalfeld.