aber jetzt dringender Handlungsbedarf besteht. Nichtsdestotrotz muss ich über den vorliegenden Antrag sprechen
und der ist wirklich kurios. Ich will es mal auf eine kurze Formel bringen, das wird Sie nicht erfreuen.
Es ist mit dieser CDU nur noch – und ich diktiere hier – ein Minimalkonsens zu machen. Minimalkonsens –
vielen Dank für die schonungslose Offenlegung des bisher geheim gehaltenen Titels des Koalitionsvertrages. Minimalkonsens – auf dieses Wort habe ich lange gewartet und jetzt ist es dokumentiert.
Ich sage es Ihnen, hole dafür aber etwas aus: Im Jah- re 2008 forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag auf der dortigen Drucksache 16/10566 die damalige Regierungskoalition aus CDU und SPD auf, den Paragrafen 52a des Urheberrechtsgesetzes zu entfristen, und zwar, indem der Paragraf 137k gestrichen wird.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Hört, hört! – Dr. Margret Seemann, SPD: Das habe ich doch gesagt vorhin.)
Das kommt Ihnen jetzt sicherlich irgendwoher bekannt vor. Richtig, die Anträge sind identisch. Der Antrag der GRÜNEN wurde von CDU und SPD allerdings vor vier Jahren abgelehnt. Immerhin legte nun vor zwei Jahren, Entschuldigung, vor zwei Monaten die SPD-Fraktion im Bundestag den gleichen Antrag wieder vor.
Und warum? Weil es langsam verdammt knapp wird und das Gesetz in wenigen Monaten auslaufen wird. Im Übrigen war das jetzt einfaches Futur, also das Gesetz wird auslaufen – Futur I. Ich komme darauf zurück.
Eigentlich hatten sich aber im politischen Berlin alle darauf eingestellt, dass die Bundesregierung bis dahin eine grundlegende Reform des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt haben wird.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heinz Müller, SPD: Futur I, Futur II, Plusquamperfekt – alles kein Problem.)
Obwohl das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbart war, wird es eine solche Reform nicht mehr rechtzeitig geben. Das war jetzt wieder das einfache Futur, Futur I, eine solche Reform wird es nicht mehr rechtzeitig geben – Futur I. Und warum nicht?
Und warum nicht? Weil die CDU völlig überkommene Vorstellungen zum Urheberrecht hat und mit ihrem Koali
tionspartner FDP, wie in so vielen Angelegenheiten, nicht mehr vorankommt. Und wenn die Bundesregierung tatsächlich einmal vorankommt, wie gerade heute mit dem neuen Leistungsschutzrecht für Presseverlage, schafft sie mehr Probleme, als dass sie Probleme löst.
Und in der Tat ist im Falle des Paragrafen 52a dringend Handlungsbedarf angezeigt. Das wird dank des vermutlich guten Einflusses der SPD im Begründungstext des vorliegenden Antrages auch im letzten Absatz angesprochen. Der 2003 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Paragraf 52a ist auf Dauer suboptimal. Zwar ist er unverzichtbare Basis für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht, es muss aber – und hier zitiere ich das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ –, Zitatanfang: „besser als bisher dem medialen Wandel und den Informationsbedürfnissen und Kommunikationsformen in Bildung und Wissenschaft Rechnung tragen … indem die für Laien nur noch schwer verständlichen“
(Marc Reinhardt, CDU: Ihre Rede ist für mich schwer verständlich. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das muss nicht immer an der Rede liegen.)
„und selbst für Juristen kaum verlässlich zu interpretierenden Schrankenbestimmungen im UrhG … klar, nachvollziehbar, praxisgerecht und durchsetzungsstark formuliert werden“. Zitatende.
An wem scheitert dieses Vorhaben nun? An der CDU. Und das, obwohl es in einem Diskussionspapier der CDU/CSU-Fraktion bereits heißt – wir hatten es eben gerade schon gehört –,
(Dr. Margret Seemann, SPD: Hier gehts nicht um den Antrag oder ein Papier des Bundestages, es geht um unseren Antrag.)
„Außerdem könnten sich einige Regelungen vor Gericht als nicht praktikabel herausstellen. Auf der Grundlage einer umfassenden Evaluierung möchte die CDU/CSUBundestagsfraktion“
„daher eine Überarbeitung dieser Regelungen und die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke erreichen.“ Zitatende.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Reden Sie doch mal zu unserem Antrag, den wir hier gestellt haben! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
geht die CDU im Bund offensiv an. Das Themenfeld hat sich in den vergangenen Jahren im Hinblick auf Open Access und Zweitverwertungsrechte
(Torsten Renz, CDU: Wissen Sie überhaupt, in welchem Parlament wir uns befinden? Im Landtag Mecklenburg-Vorpommern.)
weit über den Regelungsbereich des Paragrafen 52a Urhebergesetz hinaus entwickelt. Und jetzt müssen wir uns des von Stefan Sichermann vorgeschlagenen