Protocol of the Session on August 29, 2012

Wenn man sich so intensiv mit einer Petition auseinandergesetzt hat, interessiert einen natürlich der Ausgang des Verfahrens, aber hier sind dem Ausschuss gesetzliche Grenzen gesetzt.

Zu einer weiteren Petition aus 2012, Nummer 6, hat der Ausschuss eine Beratung mit Vertretern des Innen

ministeriums sowie mit einer Vertreterin des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durchgeführt. Frau Borchardt hat auf diese Problematik bereits hingewiesen. Bei der Beratung wurden den Ausschussmitgliedern unterschiedliche Rechtsauffas

sungen der Behörden mitgeteilt, da weder aus dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

noch aus der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern klar hervorgeht, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Einer Klärung bedarf es auch aus meiner Sicht unbedingt, ob die Klarheit nun im Informationsfreiheitsgesetz oder in der Kommunalverfassung zu schaffen ist. Mit dieser Darstellung will ich es bewenden lassen und bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Regine Lück, DIE LINKE: Ende der Aussprache.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/1058 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Enthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Bericht der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales gemäß § 43 Ziffer 3 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema: Aktueller Sachstand zum Genehmigungsverfahren des Forschungsprojektes Wendelstein 7-X.

Bericht der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales gemäß § 43 Ziffer 3 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema: Aktueller Sachstand zum Genehmigungsverfahren des Forschungsprojektes Wendelstein 7-X

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe darum gebeten, im Plenum des Landtages über das Thema Wendelstein 7-X zu berichten, weil ich vor allem zu einer Versachlichung der Debatte beitragen möchte, die teilweise in den vergangenen Wochen in der Öffentlichkeit kontrovers geführt wurde. Ich bedanke mich, dass dieser Bitte gefolgt wurde.

Es geht mir um Offenheit und Transparenz in dem Verfahren. Dies wollen wir nicht nur durch die Veröffentlichung der angeforderten Aktenteile erreichen, sondern auch durch eine offensive Berichterstattung gegenüber dem Parlament und seinen Gremien. Deshalb habe ich bereits im Sozialausschuss am 15. August und im Umweltausschuss am 23. August zum Thema Wendelstein über den aktuellen Sachstand berichtet. Im Sozialausschuss wurde interessierten Parlamentariern angeboten, ebenfalls Akteneinsicht in die Unterlagen beim LAGuS zu nehmen. Dieses Angebot gilt selbstverständlich für Sie alle.

Was wird beim Projekt Wendelstein passieren? Bei der Kernfusion soll ähnlich wie in der Sonne aus der Verschmelzung von leichten Atomkernen Energie gewonnen werden. Sie ist eine völlig neue Form der Energieerzeugung, bei der es keine Kettenreaktionen oder ähnliche Leistungsanstiege wie bei der Kernspaltung gibt, die zum sogenannten Durchgehen eines Reaktors führen können.

Aufgabe des Experimentes Wendelstein 7-X in Greifswald ist es, die Kraftwerkstauglichkeit einer möglichen Kernfusionsanlage vom Typ Stellarator zu untersuchen. Es handelt sich um einen Forschungsreaktor, der nicht der Energiegewinnung dient und auch nie ans Netz gehen wird. Eine ähnliche Experimentieranlage vom Typ Tokamak ist das Projekt ASDEX Upgrade in Garching, das im Jahre 1991 in Betrieb genommen wurde und ebenfalls durch die Max-Planck-Gesellschaft betrieben wird.

Da bei dem Experiment Neutronen erzeugt werden, bedarf sowohl die Errichtung als auch der Betrieb der Anlage einer Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung. Aber die beim Experimentierbetrieb auftretenden radioaktiven Substanzen haben im Vergleich zur Kernspaltung ein relativ niedriges biologisches Gefährdungspotenzial. Nach Inbetriebnahme der Anlage soll zunächst mit Leichtwasserstoff gearbeitet werden, was keinerlei Neutronenstrahlung nach sich zieht. Erst nach Untersuchung physikalisch interessanter Parameter wird dem leichten Wasserstoff auch schwerer Wasserstoff, das sogenannte Deuterium, beigemischt, was zur Erzeugung von Neutronen führt.

In den ersten Experimentierjahren werden die maximalen Plasmaparameter noch nicht erreicht. Somit wird anfangs bei Deuteriumbetrieb die Neutronenrate weit unter dem Maximalwert bleiben. Erst mit der voll ausgebauten Neutralteilchenheizung würde die maximale Neutronenrate erwartet. Das ist zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt der Fall. Während des Betriebs wird die Neutronenrate sowohl innerhalb als auch außerhalb der Anlage permanent messtechnisch überwacht. Sie kann zudem durch die Regelungsmöglichkeiten der Maschine jederzeit reduziert werden.

Sehr geehrte Abgeordnete, mit meinen Ausführungen möchte ich unterstreichen, dass das Experiment Wendelstein 7-X von europaweiter, ja weltweiter Bedeutung ist. Das machen auch die Investitionen deutlich, die sich zwischen 1995 und 2011 aus Bundes-, Landes- und europäischen Mitteln auf insgesamt 941 Millionen Euro beliefen. In Greifswald sind derzeit 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Projekt Wendelstein 7-X beschäftigt.

Ich habe zunächst skizziert, worum es sich bei diesem Forschungsobjekt handeln soll, wie es aussehen würde,

wenn es in Betrieb wäre, was es nicht ist, und welche finanzpolitische, energiepolitische Bedeutung dem – zumindest bisher – zugemessen wurde. Ich will ausdrücklich betonen, dass ich mich bei der Debatte, ob dieses Forschungsansinnen umweltpolitisch, energiepolitisch, finanzpolitisch, forschungspolitisch richtig ist, eher zurückhalte, weil ich die Genehmigungsbehörde vertrete, die in den vergangenen Jahren oder in den ersten Jahren beim Sozialministerium war und jetzt bei der nachgeordneten Behörde LAGuS liegt. Ich denke, dass es legitim ist, diese Diskussion zu führen, ob das zielführend ist, so eine Forschung zu unterstützen oder nicht, aber das Genehmigungsverfahren selber muss sich beziehen darauf, ob hier Sicherheitsstandards eingehalten werden, die durch die Strahlenschutzverordnung vorgegeben werden.

Deshalb möchte ich zunächst zum Verfahren berichten: Die Errichtungsgenehmigung für Wendelstein 7-X wurde 1997 unter Auflagen vom damals zuständigen Sozialministerium erteilt. Noch einmal: Es ist die Errichtungsgenehmigung, unter welchen Auflagen dieser Forschungsreaktor errichtet werden kann, es ist noch nicht die Betriebsgenehmigung. Es liegt auch kein Antrag auf Betriebsgenehmigung vor.

Ein Sachverständigengutachten aus dem Jahre 1998 konnte die Einhaltung der Auflagen aus der Errichtungsgenehmigung hinsichtlich der Betonqualität nicht eindeutig belegen. Deshalb forderte das Sozialministerium in einem Fachgespräch im Mai 2000 die Verifizierung der Abschirmwirkung des Betons. Dieser Forderung wurde nach Angaben des Max-Planck-Institutes bislang nicht nachgekommen, weil es aufgrund von Konstruktionsproblemen an der eigentlichen Experimentieranlage, die technisch sehr anspruchsvoll ist, zu einer siebenjährigen Verzögerung der Bauphase gekommen war. Man hatte also mit der eigentlichen Forschung zu tun.

Im Mai 2008 wurden im Rahmen einer neuen Strahlenschutzzuständigkeitsverordnung sämtliche noch im Sozialministerium für diesen Fachbereich anhängigen Vollzugsaufgaben auf das LAGuS übertragen, so unter anderem auch die Erteilung von Genehmigungen für den Betrieb von Plasmaanlagen wie dem Wendelstein.

Kurz nach Verkündung der neuen Zuständigkeitsverordnung, bereits am 10. Juni 2008, fand in Greifswald das 9. Festlegungstreffen zwischen Genehmigungs- beziehungsweise Aufsichtsbehörde und dem IPP statt. Das IPP ist das Institut des Max-Planck-Institutes, was für Wendelstein verantwortlich zeichnet. An dieser Beratung nahmen die seinerzeit für Strahlenschutz zuständigen Dezernenten des LAGuS-Fachdezernates und des Ortsdezernates Stralsund sowie zwei Vertreter der Fachabteilung des Sozialministeriums teil. Das LAGuS ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales und war dann zu diesem Zeitpunkt die nachgeordnete Behörde des Sozialministeriums und hat diese Aufgabe übernommen.

Der Zeitpunkt für den Beginn des Kernfusionsexperimentes wurde vom IPP in dieser Beratung im Juni 2008 für das Jahr 2014 und ein entsprechender Antrag auf Betriebsgenehmigung für 2013 angekündigt. Es war also damals klar, in 2008, dass vor 2013 mit einem Antrag auf Betriebsgenehmigung nicht zu rechnen ist.

Da die wissenschaftliche Dimension des Vorhabens besondere Anforderungen hinsichtlich der erforderlichen

Kenntnisse und Erfahrungen notwendig machte, wurde entschieden, dass der LAGuS-Mitarbeiter, der zukünftig das IPP-Vorhaben bearbeiten sollte, entsprechende spezielle Qualifikationen in der Plasmaphysik erwirbt. Im Dezember 2010 erfolgte die Stellenbesetzung für das Genehmigungsverfahren Wendelstein im LAGuS und Anfang 2011 fand dann die Aktenübergabe statt.

Nach Einsichtnahme hat der zuständige Bearbeiter im LAGuS auch im Hinblick auf den für 2013 in Aussicht gestellten Antrag auf Betriebsgenehmigung die Betonproblematik erneut thematisiert. Ich betone daher noch einmal: Derzeit ist die Anlage nicht in Betrieb, auch ein Antrag auf Betriebsgenehmigung liegt noch nicht vor.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der BUND hat im Juni dieses Jahres beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) acht Stunden lang Akteneinsicht in die Unterlagen zur Errichtungsgenehmigung genommen und daraufhin öffentlich von Sicherheitsbedenken gegenüber der Anlage wegen der Be- tonqualität gesprochen. Dem Antrag auf Herausgabe von circa 370 Kopien wurde entsprochen, und wie das LAGuS in seiner Pressemitteilung vom 9. August bekannt gab, sind diese Unterlagen auf dessen Internetseite einzusehen.

Durch ein unabhängiges Gutachten soll nun festgestellt werden, ob der für die Wände, Hallentore und Decke verwendete Beton den Anforderungen der Strahlenschutzverordnung gerecht wird. Außerdem wird umfassend geprüft, ob allen seit der Errichtungsgenehmigung erfolgten Änderungen im Strahlenschutz Rechnung getragen wird.

Sobald die Arbeit am Gutachten beginnt, ist eine öffentliche Auftaktveranstaltung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus Greifswald geplant. Die Auswertung der Ergebnisse des Gutachtens soll ebenfalls öffentlich erfolgen. Die Auswahl des Gutachters erfolgt durch das LAGuS in Abstimmung mit dem Ministerium. Die Kosten trägt das Max-Planck-Institut. Dabei hat die Fachabteilung des Sozialministeriums fachkundige Bundesinstitutionen wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesamt für Strahlenschutz einbezogen. Insgesamt kommen vier mögliche Institutionen in Betracht, zu denen bereits Kontakt aufgenommen wurde. Alle vier haben ihre Bereitschaft schon verbindlich zugesagt.

Am 1. August dieses Jahres fand im Landesamt für Gesundheit und Soziales in Rostock ein Expertengespräch statt, an dem neben Mitarbeitern des Landesamtes auch Vertreter des Sozialministeriums und des Max-PlanckInstitutes teilnahmen. Dabei haben Sozialministerium und LAGuS deutlich gemacht, dass das IPP in der Pflicht ist, die Erfüllung aller Auflagen vollständig nachzuweisen. Und dabei hat auch der Projektleiter des Fusionsexperiments Wendelstein das Eigeninteresse seines Institutes an höchstmöglichen Sicherheitsstandards und Transparenz betont und allen durch die Behörde angekündigten Vorgaben zugestimmt. Die weitere Verfahrensweise hängt vom Ergebnis des Gutachtens ab. Ich darf noch einmal betonen, für mich haben die Gesundheit der Bevölkerung und der Schutz der Umwelt höchste Priorität.

Sehr geehrte Abgeordnete, ich bin natürlich gerne bereit, über weitere Einzelheiten, aber vor allem über die weiteren Schritte im Genehmigungsverfahren in den Fachaus

schüssen des Landtages zu berichten, und biete auch gerne an, wenn es denn gewünscht ist und von Interesse ist, dass wir eine gemeinsame Reise mit interessierten Parlamentariern machen können zum Projekt Wendelstein, wo einmal das IPP dieses Projekt vorstellt und wo dann auch die Fachexperten aus dem LAGuS noch mal ganz genau schildern können, was sind die Auflagen der Errichtungsgenehmigung und auf welchem Stand sind wir.

Ich denke, dass es wichtig ist, zum – im Hinblick auf die Gesundheit der Bevölkerung – Schutz der Umwelt, aber auch im Interesse der Öffentlichkeit an solchen Großprojekten jeden Verfahrensschritt gut zu dokumentieren und auch öffentlich zu erklären. Das ist auch meine Erwartungshaltung an das IPP, denn sicherlich war es vor 15 Jahren noch anders als heute. Das Interesse an solchen Großprojekten ist auch in der Öffentlichkeit mehr gestiegen und ich finde, dem sollte man Rechnung tragen. Ich bemühe mich darum.

Noch einmal: Am Ende darf das Genehmigungsverfahren aber nicht benutzt werden, um das Projekt zu befördern oder dagegen zu arbeiten. Ich glaube, im Genehmigungsverfahren geht es um rechtsstaatliche Maßstäbe, die durch die Strahlenschutzverordnung ganz klar vorgegeben sind, die dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung dienen, und es geht darum, diese Maßstäbe einzuhalten. Unabhängig davon kann selbstverständlich eine Diskussion geführt werden, ob ein solches Projekt zielführend ist oder nicht, aber ich bitte darum, dass es nicht vermischt wird, und bitte um Verständnis, dass ich mich als zuständige Ministerin vor allem darauf fokussiere, dass dieses Genehmigungsverfahren nach diesen rechtsstaatlichen Grundsätzen abläuft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Wendelstein-7-X-Projekt ist ambivalent, um nicht zu sagen, auch umstritten. Unbestritten ist allerdings, dass es die Forschungslandschaft in Greifswald und ganz MecklenburgVorpommern belebt hat. Das Land als Wissenschafts- und Forschungsstandort ist damit bedeutend aufgewertet worden.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Das ist gut so.)

Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von international hohem Niveau sind gekommen, haben ihre Familien mitgebracht oder hier im Land welche gegründet, und das hat natürlich auch der Wirtschaftskraft in der ansonsten sehr strukturschwachen Region genützt.

Aber darum geht es heute nicht. Solche positiven Nebeneffekte können und dürfen auch nicht gegen Sicherheitsbedürfnisse und -notwendigkeiten aufgewogen werden. Es bleiben …

(Egbert Liskow, CDU: Das macht doch keiner.)

Das habe ich Ihnen auch gar nicht vorgeworfen, sondern das ist einfach eine Feststellung, Herr Liskow.

Es bleiben Nebeneffekte. Es geht heute auch nicht darum, ob diese Forschungsrichtung richtig ist oder nicht und wie wir sie politisch bewerten. Dazu haben wir bereits im Energieausschuss eine Diskussion für die nahe Zukunft vereinbart. Die heutige Debatte dreht sich einzig und allein darum, ob bei der Errichtung des Fusionsreaktors die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten des Max-Planck-Institutes und der Bevölkerung gewährleistet sind oder nicht, und ob der Umwelt Schaden zugefügt wird oder nicht. Und die Debatte dreht sich darum, ob zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit alle erteilten Auflagen durch das Max-Planck-Institut erfüllt worden sind.

Wir begrüßen, dass die Ministerin mit ihrem Bericht heute die Gelegenheit ergriffen hat, aus den nicht öffentlich tagenden Ausschüssen des Landtages herauszukommen und die zwingend notwendige Transparenz und Öffentlichkeit auch auf dieser Bühne herzustellen.

Es sei mir die Anmerkung gestattet, ich habe Ihnen das schon im Ausschuss gesagt, Frau Schwesig, dass ich sehr hoch schätze, dass Sie auch ganz anders als einige Ihrer Kollegen mit brisanten Themen umgehen, wie zum Beispiel die Behandlung des Themas der Asbesttransporte auf die Deponie Schönberg gezeigt hat.