Protocol of the Session on June 22, 2012

Und hier hoffe und wünsche ich mir, dass die Kriterien der Zumutbarkeit und Belastung für unsere Mädchen und Jungen stärker im Mittelpunkt stehen müssen. Wirtschaftlichkeit darf hier nicht das allererste Gebot sein.

ln diesem Zusammenhang möchte ich aber auch mal zwingend notwendig ein anderes Thema ansprechen, den Unterrichtsbeginn. Ja, ich persönlich bin auch für eine Veränderung der Anfangszeiten und würde es begrüßen, wenn der Unterricht erst um 8.00 Uhr oder 8.30 Uhr beginnen würde. Damit würde wissenschaftlichen Erkenntnissen auch Rechnung getragen werden, denn pubertäre Gehirne ticken anders als der Rest.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das stimmt.)

Sie haben ein anderes, unfreiwilliges Schlafbedürfnis. Und warum sollen wir uns darauf nicht einstellen?

Bloß ein Beispiel mal: Im US-Staat Minnesota wurde der Unterrichtsbeginn auf 8.30 Uhr verlegt und siehe da, die Noten verbesserten sich.

Ich weiß, dass es dazu Gespräche zwischen dem Bildungsministerium, Innenministerium und den Landkreisen gibt. Aber mit den Ergebnissen kann man aus meiner Sicht noch nicht zufrieden sein. Oftmals haben aber auch – das muss man hier fairerweise sagen – die Elternvertreter mit einem späteren Unterrichtsbeginn so ihre Probleme.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Ja, weil sie zur Arbeit müssen und nicht wissen, wohin mit den Kindern. – Peter Ritter, DIE LINKE: Falls sie Arbeit haben.)

Genau wie man über spätere Schulanfangszeiten nachdenkt, sollte man auch über andere Wochenstundenpläne nachdenken oder diese anders gestalten. An meiner Schule sind mehr als ein Drittel Fahrschüler. ln den Wintermonaten sind die Mädchen und Jungen im Dunkeln morgens losgefahren und abends im Dunkeln zu Hause angekommen. Für Freizeitaktivitäten und für eine ordentliche Stundenvorbereitung mussten die Schüler schon großen Willen aufbringen.

Wir legten nach intensiven Diskussionen fest, dass zum Beispiel montags und freitags grundsätzlich nach der sechsten Stunde Schluss ist. Die Ganztagsschule und für die oberen Klassen der reguläre Unterricht fanden an den anderen drei Schultagen statt. Wenn sich diesem Modell alle Schulen anschließen würden oder anschließen könnten, könnten immense Kosten gespart werden, der Schülertransport verbessert und die Schulwegzeiten damit auch verkürzt werden.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Gute Idee.)

Um die bestehenden Beförderungsbedingungen weiter zu optimieren, sind die Leiterinnen und Leiter der Staatlichen Schulämter immer im Dialog mit den Schulträgern. Hierbei werden auch einzelne Problemfälle diskutiert.

Frau Oldenburg hat das vorhin schon gesagt: Bei den Gesprächen zur Schülerbeförderung – auch in meinem Heimatlandkreis – sind auch die Schulträger, Schulleiterinnen und Schulleiter bei den Fahrplangesprächen mit dabei. Hier werden Veränderungen im Fahrplan ebenso besprochen wie die Einrichtung von Haltestellen – ein Verfahren, was sich sehr bewährt hat.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schön wäre, wenn Eltern da gefragt werden.)

Mit der Schulwahlfreiheit zum …

Die sind auch teilweise mit dabei.

… 1. August 2010 gab es auch eine gesetzliche Neuregelung der Schülerbeförderung. Zur örtlich zuständigen Schule werden alle Schüler kostenlos transportiert.

Ebenso besteht auch in der gymnasialen Oberstufe eine kostenfreie Beförderungspflicht.

Und das will ich hier auch noch mal ganz deutlich betonen: Diese Regelung ist weitreichender als in anderen Ländern, in denen die Eltern oftmals einen Eigenanteil an den Kosten übernehmen müssen.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Auch die Einführung der Schulwahlfreiheit ab Jahrgangsstufe 7 ist ein Angebot an Schüler und Eltern, das vielfach gefordert wurde und in dieser Form ebenfalls nicht in jedem Bundesland besteht.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ab Jahrgangsstufe 5.)

Finanzierbar und organisierbar werden diese weitgehenden Angebote aber nur, wenn die Beförderung auf die örtlich zuständige Schule begrenzt wird.

Ich will noch zu einem anderen Aspekt kommen, der hier überhaupt kaum eine Rolle gespielt hat, Frau Oldenburg hat es mal kurz angekündigt. Aus keinem der vielen Antragspunkte dieser Beschlussfrage kann man einen Aspekt der Sicherheit ablesen. Das ist für mich das wichtigste Anliegen. In den Landkreisen ist der Schülerverkehr oftmals mit dem Linienverkehr gekoppelt. Besonders an Diensttagen, wo die Verwaltung und Behörden sowie Ärzte von den älteren Landbewohnern oft aufgesucht werden, kommt es vor, dass Schüler keinen Sitzplatz haben. Was aber passiert bei einer Vollbremsung oder gar bei einem Unfall? Wer ist dann in der Verantwortung?

Meine Forderung kann hier nur lauten: ein Sitzplatz für jeden Schüler, und das auch mit Anschnallpflicht. Ich fordere die Landesregierung auf, bei allen Schulen unseres Bundeslandes abzufragen, auf welchen Linien des Schülerverkehrs die Mädchen und Jungen oftmals keinen Sitzplatz haben. Jeder Fall muss dem jeweiligen Landrat umgehend angezeigt und sofort abgestellt werden. Auf einer der nächsten Bildungsausschusssitzungen bitte ich daher auch in diesem Bereich um einen Sachstandsbericht.

Der uns vorliegende Antrag widerspricht in vielen Punkten Paragraf 113 des Schulgesetzes MecklenburgVorpommern, denn die Landkreise sind für die Schülerbeförderung in den jeweiligen Wirkungskreisen verantwortlich. In meinen Erklärungen habe ich das deutlich gemacht.

Über die Sicherheit im Schülerverkehr und die Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung sollten wir im Fachausschuss noch mal gesondert sprechen. Hier fordert meine Fraktion auch belastbare Zahlen durch die Landesregierung. Und die Sozialministerin hat es ja vorhin deutlich gemacht: Es gibt bereits Vorschläge für die Finanzierung in den beiden kreisfreien Städten,

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Richtig.)

wo man da vielleicht noch Geld abrufen könnte.

Diesen Antrag wird meine Fraktion ablehnen. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Margret Seemann, SPD: Gute Rede.)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Petereit von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag gibt mir die Gelegenheit, auf den Antrag der NPD-Fraktion aus dem Mai 2007 hinzuweisen. Wir forderten bereits vor fünf Jahren eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien und schulpflichtige Kinder

(Dr. Margret Seemann, SPD: Deutsche Kinder, ne?)

und folgende Maßnahmen sollten dazu beitragen:

Der Erhalt wohnortnaher Schulen sollte an die Stelle

von Lernfabriken infolge der Schulschließungspolitik treten.

Kleinere Schulen mit verbesserter Unterrichtsqualität

sollten gefördert werden.

Die Beförderungszeiten für Schüler an allgemeinbil

denden Schulen sollten einschließlich Umstiegs- und Wartezeiten nicht mehr als 45 Minuten betragen.

Schülern sollte ein Rechtsanspruch im Hinblick auf

das Schüler-Lehrer-Verhältnis in der Grundschule von 1 : 18 und in den weiterführenden Schulen von 1 : 20 gewährt werden.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Klar, mindestens.)

Eingebettet werden müssen diese eben genannten Forderungen natürlich in ein den ländlichen Raum betreffendes Siedlungsprogramm und familienpolitische Maßnahmen,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Ein Siedlungs- programm für reinrassig Deutsche, ja? – Udo Pastörs, NPD: Das wäre doch mal was Neues, Frau Doktor.)

damit wieder mehr junge Leute in die Entleerungsräume ziehen und damit auch die Neueröffnung von Schulen zwingend notwendig wird. Hier zeigt sich, dass der Antrag der GRÜNEN nur an irgendwelchen Symptomen herumdoktert und ein ganzheitlicher Ansatz, wie kaum anders zu erwarten war, nicht gewählt wurde.

Die Punkte des Antrages für sich genommen sind nicht einmal verkehrt, doch fehlte der größere Zusammenhang, weshalb wir Ihnen unseren Änderungsantrag vorgelegt haben, für den ich um Zustimmung bitte.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Oh ja, bestimmt.)