Protocol of the Session on June 22, 2012

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr wohl …

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist eine Frage des Konzeptes der Schule und eine Entscheidung der Eltern.)

Wenn alles eine Entscheidung der Eltern ist, dann haben wir überhaupt keinen Schülertransport mehr oder eine Schülerbeförderung. Schüler transportiert man nicht, die befördert man. Dann haben wir überhaupt keine Schülerbeförderung mehr. Wenn jeder irgendwo hingeht, Frau Berger,

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Schülertransport ist das gesetzliche Wort.)

das müssen Sie sich mal vorstellen! Wenn jeder das machen kann, was er möchte! Und der Kreis ist dafür da,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Sehr richtig.)

das dann zu organisieren. Das ist Chaos pur. Das können wir doch nicht wollen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und NPD)

Das geht überhaupt nicht in meinen Kopf, dass jeder dort hin soll, wo er gerne möchte. Kann er machen, dafür gibt es Regelungen, aber diese Regelungen gibt es und die gilt es einzuhalten.

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin gewählt für das Land Mecklenburg-Vorpommern und ich kümmere mich um die Schulen des Landes von Mecklenburg-Vorpommern und nicht um die von Schleswig-Holstein.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr wohl stimmen wir dem vorliegenden Antrag in den Punkten zu, die sich mit einer auskömmlichen Finanzierung der Schülerbeförderung durch das Land aussprechen, denn es ist nicht so,

Herr Liskow, wie Sie gesagt haben, dass mit den 2 Millionen, die Frau Schwesig erwähnte, alles ausgeglichen ist.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Vielleicht in Greifswald.)

Sie müssen auch bedenken, wie weit im ÖPNV gekürzt worden ist. Der Grund, dass ÖPNV überhaupt noch stattfindet, ist die Schülerbeförderung.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig.)

Der Schulbus ist zum Teil der einzige Bus, der zweimal täglich – morgens und nachmittags –

(Peter Ritter, DIE LINKE: Jawohl.)

die Dörfer erreicht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So ist es.)

Und diese Finanzen gilt es ebenfalls auszugleichen, nicht nur mit den 2 Millionen.

Es kann nicht zum wiederholten Male sein, dass sich das Land seiner finanziellen Last entledigt, indem die Kreise Defizite der Zuweisungen allein bewältigen müssen und dadurch Bildung – und da gebe ich Ihnen vollkommen recht, Frau Berger – von der finanziellen Situation der Eltern abhängig ist. Bildung ist Aufgabe des Landes und dazu gehört auch, das Erreichen der Schulen innerhalb des Kreises finanziell so abzusichern, dass alle Eltern für ihre Kinder tatsächlich eine freie Schulwahl haben, denn erst die Schulgesetzänderung von 2009 unterteilt die Schulen in örtlich zuständige und örtlich unzuständige Schulen. Und eben diese Schulgesetzänderung schreibt fest, dass das Land nur die Kosten bis zur örtlich zuständigen Schule trägt. Von freier Schulwahl kann hier keine Rede sein. Es ist eine Wahl zwischen Elite- und sogenannten Restschulen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

So wurde in Mecklenburg-Vorpommern der Bildungserfolg auch von den Fahrtkosten abhängig gemacht, Fahrtkosten, die die Eltern bereit oder fähig sind zu zahlen. Diejenigen von ihnen, die ein gesichertes gutes Einkommen beziehen, können ihren Kindern Bildung entsprechend ihrer Begabungen sichern. Viele Eltern sind jedoch – wie in Mecklenburg-Vorpommern leider üblich – Geringverdiener, Aufstocker oder Empfänger von Arbeitslosengeld II. Ihre Kinder werden durch die momentan gültige Regelung ausgebootet, Bildungskarrieren zugunsten einer kleinen Elite gefördert.

Allerdings haben die Länder, die in ihrer Bildungspolitik erfolgreich sind, keine kleine elitäre Spitze. Erfolgreiche Bildung beruht auf einer breiten Basis von gut gebildeten Schülerinnen und Schülern, weil eben alle Kinder mit dem Schulbus mitgenommen werden. Bildung ist kostenlos und dazu gehört auch der Weg zur Bildungseinrichtung. Das muss unsere Forderung sein!

Einem Punkt Ihres Antrages können wir also zustimmen. Deshalb fordere ich im Namen meiner Fraktion eine Einzelabstimmung.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Butzki von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Frau Berger, zuerst einmal möchte ich Ihnen danken für Ihre niveauvolle Rede gestern Abend zum letzten Tagesordnungspunkt. Diese war gut und hatte wirklich eine hohe Qualität.

(Gelächter vonseiten der Fraktion der NPD)

Leider hatten Ihre beiden Anträge, der von gestern mit der B 96n und der jetzige, nicht diesen Standard. Von einer Bildungsausschussvorsitzenden erwarte ich einfach mehr, und nicht nur ich. Und vielleicht sollten Sie doch mal bei Ihren Anträgen vorher mit den Praktikern sprechen. Sie haben heute vieles auch von Frau Oldenburg gehört.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da reagieren wir noch drauf.)

Die Ministerin teilte Ihnen schon die Position der Landesregierung mit und widerlegte Ihre Antragspunkte.

Jetzt zu meinen Ausführungen: Wir beschäftigen uns heute mit dem Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Einheitliche Regelungen in der Schülerbeförderung. Was ist aber mit „Einheitliche“ gemeint? Ist den Antragstellern bewusst, dass die Landkreise für die Organisation und Durchführung des Schülertransports verantwortlich sind? Was soll einheitlich geregelt werden? Soll es überall die gleichen Taktzeiten für die Schülerbeförderung in den beiden kreisfreien Städten sowie in den Landkreisen geben? Sollen die Schulwegzeiten alle gleich sein? Soll der gesamte Schülerverkehr kostenlos sein, von der örtlich zuständigen Schule bis zur einer frei gewählten Schule, die vielleicht auch 100 Kilometer entfernt ist? Sollen die Bedingungen für Schüler mit Handicaps, die oftmals einen eigenen Fahrdienst haben, für alle Schüler gelten?

(Udo Pastörs, NPD: Nein, mit Behinderungen. Handicaps!)

Aus diesem Antrag mit den drei Punkten und acht Unterpunkten kann man nur etwas feststellen: Geld soll keine Rolle spielen. Ein Antrag mit dem Titel „Optimierung der Schülerbeförderung“ wäre viel aussagekräftiger und zielführender.

Laut Paragraf 113 Absatz 1 des Schulgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern sind im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Landkreise für die Schülerbeförderung verantwortlich. Das Bildungsministerium ist weder weisungsberechtigt noch obliegt ihm die Rechtsaufsicht über die Landkreise.

Ich habe den Antrag zum Anlass genommen – Frau Oldenburg hat sich auch informiert –, mich über die Schülerbeförderung im Schulverwaltungsamt der Mecklenburgischen Seenplatte noch mal aktuell zu informieren.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nein, ich habe immer an den Fahrplankonferenzen als Schulleiterin teilgenommen.)

Ja, da war ich auch mal mit bei.

Vom dafür zuständigen Sachbearbeiter – ich war aber aktuell jetzt noch da – wurde mir mitgeteilt, dass die Planung der Finanzierung für das folgende Haushaltsjahr

(Udo Pastörs, NPD: Das ist natürlich ein Qualitätskriterium.)

auf der Basis der durchschnittlichen Kosten der monatlichen Tarifkosten der Verkehrsgesellschaft einschließlich der Kosten für den freigestellten Schülerverkehr erfolgt. Da es aber in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten auch unterschiedliche Ausschreibungen und Angebote gibt, ist eine einheitliche Regelung im Land eigentlich unrealistisch, und das wissen Sie auch. Die zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden getroffene Vereinbarung zur Abgeltung der konnexen Mehrkosten sieht die Auszahlung einer jährlichen Gesamtfinanzierung vor. Mit diesem jährlichen Festbetrag sind sämtliche Kosten abgegolten.

Und das muss man auch noch mal hier festhalten: Nachverhandlungen und/oder anderweitige Verhandlungen im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung sind seinerzeit einvernehmlich vertraglich ausgeschlossen worden.

Jetzt zu den einzelnen Punkten.

Zu Punkt 2: ln dem Ziel, allen Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Bildung zukommen zu lassen, denke ich, sind wir uns einig. Dass die Bedingungen in den ländlichen Gebieten für unsere Mädchen und Jungen ungleich schwieriger sind als in den größeren Städten, ist nachvollziehbar. Deshalb muss es uns gelingen, in Absprache mit den Landkreisen und den Kommunen ein zukünftiges Schulnetz zu entwickeln, das leistungsfähige und tragfähige Schulen in einer zumutbaren Entfernung vorhält. Dabei dürfen Landkreis- und Stadtgrenzen keine Rolle spielen.

Hierbei kommt den Landkreisen bei der Schulnetzplanung eine gewichtige Rolle zu. Schulen in freier Trägerschaft können in diese Planung miteinbezogen werden. Die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule – das heißt, ein Großteil der Schülerinnen und Schüler muss auch erst mal bis zur Bushaltestelle kommen – wird von den Landkreisen definiert. Und hier …

(Dr. Margret Seemann, SPD: Und dafür gibt es auch Vorschriften. Die stehen auch nicht vor der Haustür bei den Schülern.)