(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die Tierschutzverbände sehen das äußerst kritisch, wie mit Fisch umgegangen wird.)
ausdrücklich sage ich das, sondern wir wollen ein hohes Niveau auch dieser Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Und deswegen gibt es für mich keine Ungleichbehandlung,
sondern wir versuchen auf hohem Niveau, den Naturschutz in diesem Lande, den Artenschutz durchzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist hier so ein allgemeines Gemurmel. Ich habe Verständnis dafür, es ist der letzte Tagesordnungspunkt, aber ich denke, es ist uns jeder Antrag hier gleich wichtig, und ich erwarte doch, dass wir mit der nötigen Aufmerksamkeit auch diesen letzten Antrag hier im Hohen Hause behandeln. Und ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass man die Zwischenrufe bitte auf kurze Zwischenrufe beschränkt und sich das Ganze nicht zu einem Dialog entwickelt.
Also ich will dann abschließend noch mal unterstreichen, wir erkennen Prüfungen von einzelnen Bundesländern an, aber nicht alle. Das heißt, es muss ein ordnungsgemäßer Antrag gestellt werden bei der oberen Fischereiaufsicht, das ist das LALLF bei uns, und dann läuft das auch ohne Komplikationen.
Insofern trifft die Aussage, Herr Suhr, die Sie getroffen haben, dass wir Fischereischeine, für die man in anderen Bundesländern eine Prüfung absolviert hat, nicht anerkennen, ausdrücklich nicht zu.
Und ich wünsche allen, die erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert haben, ein kräftiges „Petri Heil!“ auch in diesem Sommer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Anbetracht der Situation, dass der schönste Teil des Jahres vor uns liegt, für diesen Antrag schon ausreichend begründet worden ist, warum er hinfällig und überflüssig ist, möchte ich mich kurzhalten. Wir lehnen natürlich diesen Antrag ebenfalls ab. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Etwa 17.000 zeitlich befristete Angelscheine, der Minister hat die genaue Zahl genannt, wurden im Jahre 2011 ausgestellt. Die Beliebtheit des Touristenfischereischeines wächst von Jahr zu Jahr. Mehrere positive Aspekte sprachen seinerzeit dafür, diesen Touristenfischereischein einzuführen. Aus heutiger Sicht ist dieser Versuch als Erfolg zu bewerten.
Immer wieder hören wir von allen Seiten, MecklenburgVorpommern muss als Tourismusland mehr auf Qualität setzen. Die Einführung eines Touristenfischereischeines, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, war ein Schritt, den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern weiterzuentwickeln.
Seit dem Touristenfischereischein kommen immer mehr Menschen in den Genuss der positiven Wirkungen des Angelns, denn beim Angeln geht es nicht nur um den Fang von Fischen und den anschließenden Verzehr. Es ist bewiesen, dass Angeln zur Entspannung und Erholung dient und damit zum Abbau von Stress, was in der heutigen Zeit bei der massiven Zunahme von psychischen Krankheiten von enormer Bedeutung ist.
Auch für Kinder ist der Gesichtspunkt „die Natur erleben“ von unschätzbarer Bedeutung. Die vielen Vorzüge des Angelns werden sogar in therapeutischen Maßnahmen für sogenannte schwierige Teenager genutzt.
Für einen geringen Beitrag können die Touristen ausprobieren, ob das Angeln für sie das Richtige ist. Es trägt dazu bei, dass der Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern zu einem unvergesslichen Erlebnis wird, und kann auch
den Anglerverbänden in ganz Deutschland, die unter einem enormen Mitgliederschwund leiden, helfen, neue junge Mitglieder zu gewinnen.
Nach dem vorliegenden Antrag der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN soll der Touristenfischereischein faktisch abgeschafft werden. Ich werde meine weiteren Ausführungen in zwei Abschnitte gliedern und nach der beschriebenen Problematik des Antrages von unterschiedlichen Seiten beleuchten.
Zunächst sollte dahin gehend der Punkt 1 betrachtet werden. Als Erstes sollte die Frage des Tierschutzes geklärt werden.
Ich möchte an dieser Stelle, meine Damen und Herren, keine Debatte über das Schmerzempfinden von Fischen aufmachen, nur so viel sei dazu gesagt: Natürlich stehen wir als LINKE voll hinter dem Paragrafen 1 des Tierschutzgesetzes. Es dürfen keinem Tier „ohne … Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zugefügt werden.
Das gilt für uns nicht nur für Tiere, bei denen Schmerzempfinden nachgewiesen ist, sondern auch für Tiere, die vermutlich kein Schmerzempfinden besitzen. Es muss nun bewertet werden, inwieweit der Tierschutz durch den Tourismusfischereischein infrage gestellt werden könnte.
Aus der Begründung Ihres Antrages geht hervor, dass Sie davon ausgehen, dass Urlauber, die einen Touristenfischereischein erworben haben, regelmäßig gegen den Tierschutz verstoßen könnten.
Insgesamt, so die Zahlen aus einem Bericht der „OstseeZeitung“ vom 11. Juni dieses Jahres, wurden 17.600 – 17.600! – Personen durch ehrenamtliche Fischereiaufseher – ich möchte ausdrücklich meinen Dank an die ehrenamtlichen Fischereiaufseher hier dann kundtun – kontrolliert. Dabei wurden 551 Verstöße festgestellt. Das sind rund 3 Prozent aller kontrollierten Personen, die in irgendeiner Form gegen das Fischereirecht verstoßen haben, und das waren nicht ausschließlich tierschutzrechtliche Verstöße.
Ich weiß nicht genau, wie Sie zu Ihren Vermutungen kommen und ob Sie sich die Mühe gemacht haben, mal mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Kontakt aufzunehmen. Im LALLF jedenfalls wird man Ihnen folgende Auskunft geben: Im Verhältnis werden Verstöße gegen bestehendes Recht viel öfter von Anglern mit einem gültigen normalen Fischereischein begangen als von Anglern mit Touristenfischereischeinen.
Ich möchte Sie daher bitten, genau zu überlegen, von welchen Daten Ihre Überlegungen herrühren, dass Ang
ler mit Touristenfischereischeinen den Tierschutz missachten. Die Erfahrungen aus dem Landesamt zeigen, dass die Angelanfänger wesentlich vorsichtiger mit den Tieren umgehen als die Angler mit einer großen Erfahrung, und das bezieht sich auf mehrere Punkte. Zum einen zeigt sich, dass die Angler mit diesem Touristenfischereischein viel genauer darauf achten, dass sie die Mindestmaße einhalten, andererseits zeigt sich auch, dass das Erfolgserlebnis des Fischfangs dazu antreibt, das Tier genauso zu behandeln, wie es in der hier vorgestellten Broschüre steht.
Zu Ihrem ersten Punkt des Antrages lässt sich Folgendes schlussfolgern: Wir als LINKE stehen hinter dem Touristenfischereischein. Sollten Sie, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, eine valide Datenbasis vorlegen, muss die Frage um den Touristenfischereischein neu bewertet werden.
Anders lässt sich Ihr zweiter Antragspunkt bewerten. Die Ungleichbehandlung der Angler mit gültigem Fischereischein ist ein Fakt, der seit Jahren in der Diskussion ist. Ich sehe die unterschiedliche Behandlung ebenfalls als sehr problematisch an. Es darf nicht sein, dass ein erfahrener Angler, der bereits zehn Jahre Angelerfahrung besitzt, nach einem Umzug nach Mecklenburg-Vorpommern erneut auf die Schulbank muss,
um sein Wissen nachzuweisen. Die Anerkennung aller Fischereischeine der einzelnen Bundesländer wird von uns unterstützt. Wir beantragen an dieser Stelle deshalb Einzelabstimmung der Punkte 1 und 2. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Verordnung über die Erteilung der Fischereischeine und der Erhebung der Fischereiabgabe vom 11. August 2005 wurde der zeitlich befristete Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Dem voraus ging eine breite kritisch geführte Debatte zum Aspekt des Tierschutzes, zum Aspekt der Konkurrenz für Angelvereine, zum Aspekt der Praktikabilität der Ausgabe des Fischereischeines und zum Aspekt der Kosten.
Aber, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, diese Debatte wurde im Jahr 2005 geführt. Inzwischen ist die Kritik weitgehend verstummt. Selbst der Landesanglerverband hat seinen Frieden mit dieser Regelung gefunden. Die Zahlen seit 2005 belegen die Erfolgsgeschichte des Tourismusfischereischeines, was Herr Professor Tack eben auch noch mal sehr ausführlich dargestellt hat. Die tierschutzrechtlichen Vorgaben beim Angeln sind in einer Broschüre zum zeitlich befristeten Fischereischein für jedermann verständlich in Wort und Bild dargestellt, auch im Bild. Gravierende Tierschutzverstöße konnten nicht festgestellt werden. Ich will auch daran erinnern, dass mit dem Touristenfischereischein insbesondere jungen Menschen Naturerleben nähergebracht wird. Mit einem Wort, der Tourismusfischereischein steht für uns nicht zur Disposition.
Was nun Ihre Forderung im Punkt 2 Ihres Antrages betrifft, Folgendes: In den Fischereigesetzen der Bundesländer ist in der Regel bestimmt, dass die Gültigkeit des Fischereischeins an den Hauptwohnsitz gebunden ist. Hat ein Fischereischeininhaber aber aus einem anderen Bundesland zwischenzeitlich seinen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern genommen und will dauerhaft in unserem Bundesland angeln, braucht er also einen M-V-Fischereischein auf Lebenszeit. Dabei ist der Umtausch problemlos möglich, wenn die Anforderungen an die Fischereischeinprüfung eines anderen Bundeslandes mit denen in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar sind. Die Entscheidung darüber trifft die obere Fischereibehörde. Die Entscheidung zur Vergleichbarkeit ist notwendig, weil zum Beispiel in den alten Bundesländern vor 1982 teilweise Fischereischeine ohne Fischereischeinprüfung erworben werden konnten.