Protocol of the Session on June 21, 2012

Die Lehrkräfte und die PmsA an den Schulen bleiben im Landesdienst, die PmsA an den Internaten dagegen nicht. Eine Lösung, die ich mir hier vorstellen könnte, wäre, dass die PmsA an der Schule und an den Internaten beide in die Landesträgerschaft übernommen werden, um alle PmsA gleich zu behandeln. Dann wären auch sie weiter im Landesdienst. Das bedeutet allerdings natürlich zusätzliche Kosten für das Land. Ich vermute jedoch, dass die Landesregierung bei ihrem Hang zur Haushaltskonsolidierung, was wir gestern gerade wieder sehen durften, das nicht tun wird.

Abschließend kann ich nur feststellen, die Übertragung der Trägerschaften der drei Landesförderschulen auf die

Landkreise war ein Fehler und die damit verbundenen Folgen für die Beschäftigten, die Eltern und vor allem für die Kinder werden uns noch lange beschäftigen. Es werden ohne Not Strukturen zerschlagen, die auch für eine inklusive Bildung wichtig sind.

Deshalb haben wir im Bildungsausschuss dafür gestimmt, diese Angelegenheit der Landesregierung und den Fraktionen zu überweisen, damit die Landesregierung auf diese Sache aufmerksam gemacht wird. Ich kann nur unseren Bildungsminister auffordern: Nehmen Sie sich dieser Probleme an im Interesse unserer Kinder! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Bernhardt.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dachner von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir regelmäßig – so wie auch heute – über das Petitionsrecht und über unsere Arbeit hier im Landtag diskutieren, denn das Petitionsrecht ist, wie Sie wissen, ein wesentliches Grundrecht unserer Verfassung.

Und wenn man so in unsere Protokolle der letzten Monate und Jahre schaut, dann sollte es eigentlich niemanden verwundern, dass viele Menschen von diesem Grundrecht auch Gebrauch machen. Insofern sollten wir uns nicht über die hohe Anzahl der Petitionen der letzten Jahre mal mehr oder mal weniger wundern oder erschrocken sein, wie es in dem Protokoll, wie gesagt, zu lesen ist. Auch in mancher Interpretation, zum Beispiel in der hohen Anzahl der Petitionen, kommt die Unzufriedenheit zum Ausdruck, wird gesagt, oder das wäre der Protest gegen Demokratie und Zeichen der Politik- oder Politikerverdrossenheit.

(Udo Pastörs, NPD: Nicht Politikerverdrossenheit, sondern Politikverdrossenheit.)

Das kann ich alles so nicht bestätigen, wenn ich also unsere Petitionsarbeit beurteile. Unzufrieden, meine Damen und Herren, kann man natürlich auch sein, wenn man keine Petitionen schreibt.

Also ich habe in diesem Jahr der Petitionsarbeit vielleicht so 8.000 bis 10.000 Blatt Petitionen gelesen, aber ich habe nirgendwo gelesen, dass jemand die Demokratie ablehnt oder dass jemand das Petitionsrecht ablehnt

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ich hab gelesen, dass jemand die NPD abschaffen will.)

oder dass er sich nicht für Politik interessiert. Im Gegenteil, diese Petitionen machen doch gerade deutlich, dass die Menschen sich um unsere Politik kümmern wollen. Selbst wenn Menschen mit der Faust auf den Stammtisch hauen, weil ihnen an der Politik, an unserer Politik vielleicht etwas nicht gefällt, auch dann würde ich immer noch von einer lebendigen Wahrnahme des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung ausgehen.

Es ist besser, ja, meine Damen und Herren, es ist tausendmal besser, dass die Menschen sich mit Petitionen an uns wenden, als wenn sie sich ohne Petitionen von uns abwenden. Deshalb ist jegliche sogenannte Ursachenforschung, weshalb sich mal mehr oder mal weniger oder regionenbezogen Verschiedenes ergibt, vom Prinzip eigentlich nicht zielführend. Wir sollten weiter die Menschen ermuntern und ermutigen, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen, auch unbequem zu sein, ihre Sorgen und Nöte uns mitzuteilen und natürlich auch bestehende Ungerechtigkeiten laut und deutlich zu sagen.

(Udo Pastörs, NPD: Aha! Sagen Sie bloß! Das ist ja was ganz Neues.)

Respekt gebührt jedem, der sich konstruktiv auch in die Politik einbringt – auch mit Petitionen.

Ich freue mich natürlich auch, dass die Politiker der demokratischen Opposition die Arbeit in unserem Petitionsausschuss als intensiv bescheinigen und bewerten und dass wir uns auch gegenseitig dort einbringen und gute Lösungen suchen, denn in den meisten Fällen, glaube ich, werden die Petitionen auch abgeschlossen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. In manchen Fällen ist es leider nicht möglich. Auch da höre ich wieder von vielen Mitgliedern unseres Petitionsausschusses, dass wir darüber betroffen sind und dass wir nachdenken, wo wir eventuell Lücken und Fehler gemacht haben.

Ich freue mich also über die Gewissheit, dass die Menschen in unserem Land auch darüber sich freuen dürfen, dass wir mit Zuversicht und mit Ernsthaftigkeit diese Arbeit betreiben und beweisen wollen. Auch wenn manchmal gesagt wird, die Koalitionsmehrheit leitet diese oder jene Petition nicht weiter an die Fraktionen oder an den Landtag, na gut, dann handelt es sich vielleicht auch darum, dass manche Petition nicht so überzeugend dargestellt wird, dass wir dort mitgehen können. Aber ich würde sagen, aus ideologischen Gründen haben wir solche Petitionen niemals abgelehnt.

Dass wir gemeinsam, das heißt alle demokratischen Parteien im Petitionsausschuss, besonders in sozialen Fragen große Einmütigkeit feststellen können, wird insbesondere doch an den 14 Petitionen, die wir an den Deutschen Bundestag weitergeleitet haben, sichtbar.

Exemplarisch darf ich hier vielleicht ein Beispiel nennen: Da kämpft seit vielen Jahren eine geschiedene Frau um Gleichbehandlung mit einer westdeutschen Frau. Sie ist zur Wendezeit 50 Jahre alt gewesen und wurde dann arbeitslos, ist also in der DDR geschieden worden, hat dann acht Jahre lang ihre schwer kranke Mutter gepflegt, konnte dann nicht wieder berufstätig werden und erhält natürlich aufgrund der damaligen DDR-Gesetzlichkeit keine Entschädigung und keinen Ausgleich, so, wie es geschiedene westdeutsche Frauen bekommen durch das Versorgungsgesetz.

Auch damals gab es diese Petition, also vor Jahren gab es schon mal eine Petition, da hat der Landtag, da hat die Landesregierung, ich denke, in hervorragender Weise reagiert, indem die Landesregierung 1998, 2008 besser gesagt, Entschuldigung, 2008 eine Bundesratsinitiative eingebracht hat, die geschiedenen Frauen im Osten Deutschlands und im Westen Deutschlands gleichzustellen. Im Bundesrat wurde diese Initiative auch angenom

men, allerdings im Bundestag wurde dann letzten Endes keine gesetzliche Grundlage dafür gefunden. Auch das Land Berlin hat zwei Jahre später noch mal den gleichen Versuch begonnen. Auch da ist es nicht mal in den Bundestag gelangt.

Diese Frau ist mittlerweile über 70 Jahre alt. Wir als Petitionsausschuss geben auch nicht auf und deshalb kämpfen wir für diese Frau, dass sie genauso gleichgestellt und versorgt wird wie die Frauen in Westdeutschland. Deshalb haben wir auch diese Petition hier in der Sammelübersicht in die Beschlussempfehlung eingebracht, dass wir sie weiterleiten an den Deutschen Bundestag.

Das alles, meine Damen und Herren, zeugt davon, dass wir die Beschwerden, die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nehmen und uns freuen, dass so viele Menschen ihr Petitionsrecht wahrnehmen. „Die Würde des Menschen“, heißt es in unserem Grundgesetz, „ist unantastbar.“ Und das ist unser aller Anliegen und Auftrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Gerkan von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Arbeit des Petitionsausschusses ist ausgesprochen wichtig für Demokratie, Transparenz und Bürgernähe.

(Udo Pastörs, NPD: Bla, bla, bla!)

Das sind Aspekte, die uns Bündnisgrünen besonders am Herzen liegen. Deshalb, um das vorwegzuschicken, bin ich sehr gern Mitglied im Petitionsausschuss. Dort steht die sachbezogene Arbeit und Klärung des jeweiligen Petentenanliegens im Vordergrund und es erleichtert auch unsere Arbeit, parteiübergreifend aktiv zu werden.

An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, einmal den MitarbeiterInnen des Ausschusssekretariats zu danken, die unermüdlich Petitionen sichten, für die Abstimmung vorbereiten und nicht nur für die PetentInnen, sondern auch uns Abgeordneten gegenüber stets ein offenes Ohr haben.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt unabhängig von der Themenvielfalt, die von A wie „Abfallentsorgung“ bis Z wie „Zukunft der beruflichen Bildung“ reicht, aus meiner Sicht zwei große Gruppen von Petitionen zu unterscheiden. Das sind zum einen die Eingaben mit ganz starkem individuellem Charakter, wie etwa die vielen Schreiben aus dem Bereich Strafvollzug, die zwar häufig ähnliche Themenbereiche betreffen, aber doch immer wieder sehr individuell geprägt sind, und zum anderen die zweite Gruppe, die sich sozusagen über die persönlichen Eingaben mit Themen von gesamtgesellschaftlichem Interesse beschäftigt, etwa mit der Schadstoffbelastung in Kinderwagen, mit der Zulassung zu bestimmten Lehr

amtsstudiengängen oder mit den Bedingungen in der industriellen Tierhaltung.

Und dann gibt es auch eine dritte Gruppe, die ich für mich nicht als Petition, sondern eher als allgemeine Anregung beschreiben und kategorisieren möchte. Hier möchte ich ein Anliegen in Richtung des Ausschusssekretariates aussprechen: Was ich mir für die Zukunft noch stärker wünsche, das ist eine Vorauswahl im Hinblick auf die Kategorie Petition. Sicher, das ist wahrscheinlich eine nicht geradezu leichte Aufgabe, aber wenn es gelingen könnte, hier noch stärker zu differenzieren und dem Ausschuss perspektivisch damit auch die Möglichkeit zu eröffnen, sich für Petitionen mit ausdrücklichem Bezug auf Themen mit besonderer landesspezifischer Bedeutung mehr Zeit zu nehmen, etwa für Anhörungen und Ortstermine, dann wäre das aus meiner Sicht eine sehr gute Entwicklung.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und was steht am Ende des Beratungsprozesses? Was die Art des Abschlusses von Petitionen betrifft, ist die für alle Seiten befriedigendste sicher die, bei der das Petitionsverfahren beendet werden kann, weil dem Anliegen der Petentin, des Petenten entsprochen worden ist. Politisch aber am interessantesten sind ohne Zweifel diejenigen Petitionen, die sozusagen als Rohmaterial für parlamentarische oder gesetzgeberische Initiativen an die Landesregierung und/oder die Fraktionen überwiesen werden.

Besonders häufig sind dies Petitionen zu den Themen aus dem Bildungsbereich, etwa zur Inklusion, zum Unterrichtsausfall oder derzeit ganz aktuell zur Zukunft der Landesförderzentren. Anders als in der landläufigen Bedeutung des Wortes „Abschluss“ bedeutet eine Überweisung hier oft die fortgesetzte intensive Bearbeitung des Sachverhaltes. In diesem Sinne stimmen wir Bündnisgrünen der Empfehlung zum Abschluss der im Bericht vorgelegten Petitionen zu.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke und schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelüberschrift aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angenommen mit Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Gegenstimmen und Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Umfassende Zusammenarbeit mit der Republik Polen auf dem Energiesektor, Drucksache 6/72, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Energieausschusses, Drucksa- che 6/831.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Umfassende Zusammenarbeit mit der Republik Polen auf dem Energiesektor – Drucksache 6/72 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (8. Ausschuss) – Drucksache 6/831 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Energieausschusses, der Abgeordnete Rudolf Borchert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute mit großer Übereinstimmung die Beratungen zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Umfassende Zusammenarbeit mit der Republik Polen auf dem Energiesektor – abschließen werden. Der Beschlussempfehlung im Ausschuss ist einstimmig gefolgt worden von allen vier Fraktionsvertretern bei Abwesenheit der NPD.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ich möchte Sie natürlich ebenfalls bitten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung auf Drucksache 6/831 zuzustimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Fraktion DIE LINKE für ihren Antrag dankbar, die damit einen Anstoß für eine politische Debatte gegeben hat, wie unser Nachbarland Polen in die Energiewende stärker mit einbezogen werden kann. Der Landtag hatte bereits frühzeitig, das heißt zu Beginn dieser Legislaturperiode, fraktionsübergreifend für eine qualifizierte Beratung in den Fachausschüssen plädiert und den Ursprungsantrag überwiesen. Der Energieausschuss hat sich dann in der Folge ausreichend Zeit für eine sorgfältige Behandlung dieser Thematik genommen.