einen Schritt nach dem anderen, sonst fällt man auf die Klappe. Und was das für die aktuelle Verbesserung der Kindertagesstättenförderung bedeutet, das hat die Ministerin ausgeführt. Scheinbar scheint es nicht angekommen zu sein, deswegen werde ich es in einfacher Art und Weise noch mal wiederholen.
Im ersten Schritt geben wir 100 Euro für das Thema Elternentlastung, im zweiten Schritt verbessern wir das Betreuungsverhältnis,
den Betreuungsschlüssel – richtig, Frau Gajek – in der Kindertagesstätte. Und jetzt muss man mal gucken. Ich würde bitten, Frau Bernhardt, dass Sie Ihre Ausführungen noch mal auf Schlüssigkeit überprüfen. Sie sagen auf der einen Seite, es gibt eben nicht genügend Erzieherinnen in diesem Land, weil nicht genügend ausgebildet werden.
Auf der anderen Seite fordern Sie, dass das Thema Betreuungsschlüssel sofort verbessert werden muss.
Also was das Thema Fachkräfte angeht, glaube ich, haben wir vielleicht ein Allokationsproblem, also an bestimmten Stellen stehen die Fachkräfte nicht zur Verfügung.
Auf der anderen Seite gibt es auch Erziehungspersonal im Überhang. Auch das wird einem zugetragen. Aber wenn man den Betreuungsschlüssel verbessern will, dann muss man natürlich auch eine bestimmte Schrittfolge einhalten. Man muss sicherstellen, wenn ich sage, ich werde besser, dass dann auch das notwendige Personal
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Aber Sie tun doch nichts gegen den Fachkräftemangel, Herr Heydorn.)
und auf der anderen Seite verbessern wir jetzt ad hoc den Betreuungsschlüssel um zwei, den senken wir um zwei Plätze nach unten. Da ist ja die Frage: Woher kommen dann die Leute, wenn die angeblich nicht da sind?
Deswegen noch mal unser Grundsatz: Einen Schritt nach dem anderen, erst dies und dann das und dann machen wir den nächsten Schritt.
Halten Sie den für verkehrt, wenn man sagt, sie entlasten die Eltern um 100 Euro im Monat im Bereich der Krippe?
ab dem nächsten Jahr werden wir den Betreuungsschlüssel absenken auf 1 : 16. Und dann werden wir ihn im übernächsten Jahr absenken auf 1 : 15. So ist es. Und das, sage ich mal, gewährleistet für die Einrichtungen auf der Seite, dass sie sich rechtzeitig darauf einstellen können. Sie können Personalakquise betreiben, sie können gucken, dass dann auch die Leute zur Verfügung gestellt werden können.
Und eins, Frau Bernhardt, muss ich Ihnen auch sagen: Wie Sie hier den Betreuungsschlüssel, den jetzt gültigen, von 1 : 17 auf 1 : 18 umdeuten, das müssen Sie auch einem noch mal erklären, weil...
Wenn so was vor Ort passiert, dann ist das letztendlich ja wohl gegen die bestehende gesetzliche Regelung.
In den Betreuungsschlüssel, in den gültigen Betreuungsschlüssel sind auch Fehlzeiten einkalkuliert wie Urlaub, Krankheit und dergleichen.
Und wir finanzieren diesen Betreuungsschlüssel 1 : 17 aus. Wir finanzieren nicht 1 : 18, wir finanzieren 1 : 17.
Und wenn vor Ort in Kindertagesstätteneinrichtungen sich an diesen Betreuungsschlüssel nicht gehalten wird, dann ist das Rechtsbruch, weil, wir finanzieren ihn aus, der steht so im Gesetz und der kann von Ihnen nicht umgedeutet werden von 1 : 17 auf 1 : 18. Also so funktioniert das Spiel nicht.
Das ist nicht die Gesetzesrealität. Ich kann es noch mal wiederholen, die Gesetzesrealität ist: Wir finanzieren 1 : 17 und nicht 1 : 18 und die Träger sind verpflichtet, 1 : 17 vorzuhalten.
Die Realität ist so: Wir geben das Geld 1 : 17. Und wenn das vor Ort nicht passiert, dann können Sie uns das doch nicht in die Schuhe schieben.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber dann stimmt doch möglicherweise etwas an dem Gesetz nicht.)