alle Schulen und Kindertagesstätten letztendlich so behindertengerecht ausstattet, dass Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen, egal welcher Art, diese Einrichtungen besuchen können? Ich finde, dass das ein Thema ist, an dem man sich wirklich dann auch überheben kann. Und bevor man anfängt, jetzt die Diskussion weiter voranzutreiben, glaube ich, ist es erst mal erforderlich, zu sagen, so, was verstehen wir unter Inklusion und was sind wir in Mecklenburg-Vorpommern letztendlich imstande, an inklusiven Lebensformen auch umzusetzen, und in welchem Bereich gibt es einfach für uns Grenzen, wo wir sagen, also das wird sich nicht inklusiv lösen lassen.
Diese Diskussionen müssen für alle Bereiche geführt werden. Das müssen wir tun und das müssen wir bald tun, weil es ein wichtiges Thema ist. Das betrifft insoweit alle Menschen, das betrifft alle Regionen in diesem Land und steht überall auf der Agenda. Deswegen wünsche ich mir, dass da eine Debatte kommt, von der wir dann alle profitieren, und dass letztendlich ein Ergebnis dabei rauskommt, wo wir sagen, jawohl, das ist das Ergebnis für Mecklenburg-Vorpommern und das tragen wir gemeinsam mit. Aber, wie gesagt, ein sehr komplexes Thema. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Also, Herr Heydorn, zunächst haben wir auch in …, oder anders ausgedrückt, habe ich auch kritisiert, dass der Bericht ein Jahr zu spät kam. Das noch mal so, weil Sie nur angesprochen haben, was ich hier kritisiert habe.
Und zu Ihnen, Herr Schubert, hätte ich vielleicht noch gesagt, was den Zugang und die Barrierefreiheit der Arztpraxen in Mecklenburg-Vorpommern anbelangt, da haben Sie eigentlich das gesagt, was ich in meinem Bericht gesagt habe. Und ich mache Sie mal darauf aufmerksam, dass jeder niedergelassene Arzt einmal im
Jahr der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber meldet, ob seine Arztpraxis barrierefrei ist, rollstuhlgerecht ist. Und dass es da Unterschiede gibt, das ist ja unstrittig, hoffe ich, zwischen Barrierefreiheit und rollstuhlgerecht. Und auch das ging aus meinem Bericht hervor, dass eben 10 Prozent der Arztpraxen in Mecklenburg-Vorpommern nur rollstuhlgerecht sind und 99 Prozent der Arztpraxen nicht barrierefrei. Also da, denke ich mal schon, dass Sie mir hier nicht unterstellen, dass ich den Unterschied zwischen Barrierefreiheit und rollstuhlgerecht nicht weiß.
Aber was ganz anderes. Sowohl Herr Heydorn als auch Frau Ministerin Schwesig haben hier eine Fülle von Sachverhalten dargelegt, die eigentlich dafür sprechen, dass wir im Ausschuss darüber weiter diskutieren. Herr Heydorn hat ja auch gesagt, wir müssen darüber debattieren und das ist alles ganz wichtig. Und wenn ich Herrn Schubert richtig verstanden habe, er hatte ja beantragt, dass die Sache hier für erledigt erklärt wird, und das verstehe ich jetzt nun nicht, warum die Sache dann für erledigt erklärt werden soll.
Also es spricht doch alles das für die Überweisung in den Sozialausschuss, was hier eben vorgetragen wurde, sowohl durch die Sozialministerin Frau Schwesig als auch durch Herrn Heydorn. Und sie sagte, sie will nicht vom grünen, also Frau Ministerin Schwesig sagte, sie will nicht vom grünen Tisch handeln, sie will Handlungsempfehlungen ermitteln und Schlussfolgerungen sollen gezogen werden. Wo denn, wenn nicht im Sozialausschuss, frage ich mich.
Und wir sind, wie gesagt, der Auffassung und wir sind bereit, die Ministerin dabei auf jeden Fall zu unterstützen, weil wir das eben genauso sehen. Und diese Vorgaben werden wir da gerne vor Ort klären und bitten deshalb noch einmal eindringlich um Überweisung in den Sozialausschuss.
Ach so, und dann habe ich noch eine Sache zu Herrn Schubert: Was das „Persönliche Budget“ anbelangt, da meine ich schon nach der Sozialhilfestatistik. Ich denke mal, da haben Sie mich nicht so ganz richtig verstanden. Ich hatte eigentlich versucht zu erklären, was das „Persönliche Budget“ bedeutet: dass der Behinderte in diesem Fall dann als Arbeitgeber auftritt. Und da gibt es schon Differenzen zwischen 35 aus der Sozialhilfestatistik und 100, die uns Selbsthilfeverbände nennen. Also ich denke mal schon, dass ich da sehr wohl richtig gesagt habe, welche ich meine.
Im Ältestenrat ist vorgeschlagen worden, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 6/531 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Das ist hier noch mal in den Redebeiträgen bekräftigt worden. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer
stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen der LINKEN, der GRÜNEN, der NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.
Ich lasse nunmehr darüber abstimmen, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 6/531 aufgrund der Aussprache verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die verfahrensmäßige Erledigterklärung bei entgegengesetztem Stimmverhalten wie eben beschlossen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Rahmenvertrag mit der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V. abschließen, Drucksache 6/724. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/761 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/762 vor.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Rahmenvertrag mit der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V. abschließen – Drucksache 6/724 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der heutigen Sitzung möchte die SPD-/CDU-Fraktion einen Antrag einbringen, in dem die Landesregierung aufgefordert werden soll, gemeinsam mit dem Verwaltungsrat der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern e. V. einen Rahmenvertrag über eine langfristige, mindestens fünfjährige Zusammenarbeit zu entwickeln und innerhalb eines Jahres abzuschließen. Wir sind der Auffassung, dass eine gut funktionierende soziale Marktwirtschaft mündige Verbraucherinnen und Verbraucher braucht, die souverän und selbstbewusst in ihrem Handeln sind. Hierfür braucht man gute Angebote an Information und Beratung und natürlich auch Verbraucherbildung.
Die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V. nimmt hier eine sehr wichtige Position ein und sie kann auch eine gute Bilanz vorzeigen. Bis jetzt nahmen 161.000 Verbraucherinnen und Verbraucher die Beratungs- und Informationsangebote in Anspruch.
Das heißt, dass jeder zehnte Bürger erreicht werden konnte. Fast 2,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahre wurden zu konkreten Problemfällen beraten.
Das Informations- und Beratungsangebot umfasst unter anderem folgende Themenkomplexe: Energie und Bau,
Lebensmittel und Ernährung, Finanzen, Medien und Telekommunikation, Patientenberatung und Verbraucherrechte. Darüber hinaus finden verschiedene Projekte an Schulen, Gesundheitsämtern und Kindergärten statt, wie zum Beispiel heute an der Schule in Satow das Ernährungsprojekt „Richtig essen – Werbung vergessen“.
Ich möchte an dieser Stelle die Möglichkeit nutzen, den vielen Mitarbeitern der Neuen Verbraucherzentrale und den Mitgliederverbänden, namentlich zum Beispiel Arbeitslosenverband e. V., Beamtenbund, Tarifunion M-V, Diakoniewerk Neues Ufer gGmbH, Mietervereinen
Schwerin-Umgebung, Stralsund und Vorpommern-Greifswald, Dank zu sagen für ihren Einsatz für den Verbraucherschutz,
Doch all das Engagement ist nur möglich, wenn auch eine gute finanzielle Ausstattung garantiert werden kann. Das Land M-V, hier namentlich das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Naturschutz, hat eine neue Verbraucherzentrale 2010 mit 329.300 Euro und 2011 mit 377.000 Euro gefördert. Doch bis jetzt habe ich nur die heutige Situation beschrieben, also den Istzustand. Doch wie soll es weitergehen künftig?
Die SPD/CDU-Koalition will durch die Landesregierung einen Rahmenplan zwischen ihr und dem Verwaltungsrat der Neuen Verwaltungszentrale MV e. V. entwickeln lassen. Wichtige Eckpunkte sollen sein, die Beratungs- und Informationsangebote langfristig und dauerhaft zu sichern und die Verbraucherbildung zu stärken. Wichtig ist für uns, den Rahmenplan innerhalb eines Jahres zu entwickeln und auch abzuschließen. Die Mindestvertragsdauer soll fünf Jahre betragen. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ja, sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verbraucherpolitik hat ein breites Spektrum an Themen, die sich auch in der Arbeit des Landtages häufig widerspiegeln. So gehört mein Fachgebiet, die Wohnungspolitik, ja zu den elementarsten Lebensfragen und sie steht somit zugleich auch im Zentrum der Verbraucherinteressen.
Heute haben wir den Antrag der Koalition auf dem Tisch, es geht um Verbraucherberatung. Die Information und Beratung der Bürger in Verbraucherangelegenheiten ist in Deutschland leider nicht als staatliche Aufgabe normiert. Es gibt aber bei aller Unterschiedlichkeit der Betrachtung des Themas die einhellige Auffassung, dass Verbraucherschutz ein Teil der Daseinsvorsorge ist. Als
Linke will ich besonders hervorheben, dass gerade die sozial Schwachen der Gesellschaft den Zugang zu den Beratungsangeboten finden und bezahlen können müssen. Mit geringem Einkommen die Hürde der Entfernung zum Beratungsort und die Kosten zu einer Beratung nehmen zu können, ist nicht einfach und für viele vielleicht unmöglich. Eine flächendeckende Beratung und Information mit sozialverträglichen Kosten für gute Beratung halten wir deshalb für dringend erforderlich.
Das einzige Vorhaben der Koalition, die Verbraucherberatung zu stabilisieren und zu verbessern, finden wir im Punkt 135, in dem Sie die Landkreise und auch die kreisfreien Städte und die Kommunen für eine stärkere Mitverantwortung beim Verbraucherschutz gewinnen wollen. Darauf fußt der vorliegende Antrag, der ein Schritt in die richtige Richtung sein kann, aber unserer Meinung nach auch ein zu kleiner Schritt ist. Daher haben wir Ihnen heute einen Änderungsantrag vorgelegt.
Wir als LINKE wehren uns gegen die Betrachtung der Arbeit der Verbraucherberater nur unter dem wirtschaftlichen Aspekt, wie es auch der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht, Teil II, tut, der gerade im Agrarausschuss ja behandelt worden ist. Eine Aufgabe der Daseinsvorsorge muss natürlich finanziell korrekt durchgeführt werden, ist aber nicht mit wirtschaftlichen Maßstäben unserer Meinung nach zu messen. So halten wir die Abschaffung der VerbraucherCard nur mit Blick auf wirtschaftliche Ergebnisse und ohne Prüfung der Auswirkungen auf Geringverdiener für völlig verfehlt. Kolleginnen und Kollegen, es ist prinzipiell richtig, dass das Land die Neue Verbraucherzentrale mit einem Grundbetrag fördert. Der Antrag spricht von zuverlässiger und natürlich auch kontinuierlicher Förderung. Dem kann man zustimmen, wenn „zuverlässig“ und „kontinuierlich“ nicht mit „ausreichend“ verwechselt wird. Dass die Mittel des Landes nicht für eine Grundversorgung des Landes in der Verbraucherberatung ausreichen, macht meine Fraktion mit jeder Haushaltsberatung deutlich und ist auch der Landesregierung nicht unbekannt. Diese institutionelle Förderung des Landes stagniert im Wesentlichen – und hören Sie zu, gerade das sage ich auch für die neuen Abgeordneten – bereits seit 2006. Hilfsweise wird mit viel Engagement gegengesteuert, indem Bundesprojekte eingeworben und zum Teil mit Landesmitteln gestützt werden, die den engagierten Verbraucherberatern die weitere Arbeit für die Verbraucher auch ermöglichen. Andererseits schränken thematische Projekte das Beratungszentrum auf das Projektthema ein, was sich auch zum Nachteil einer breit angelegten Verbraucherberatung entwickeln kann. Die Verbraucherzentrale hat es geschafft, eigene Einnahmen zu generieren und den Umfang und die Qualität ihrer Beratung in den Geschäftsstellen gerade in Güstrow und in Rostock, in Neubrandenburg, in Schwerin und in Stralsund und Wismar sowie auch per Telefon und Internet kontinuierlich auszubauen. Das ist meiner Meinung nach unter den gegebenen Umständen eine große Leistung. Die engagierte Arbeit des Vereins Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V. und seiner haupt- und auch seiner ehrenamtlichen Berater und Beraterinnen hat sozusagen zu hoher Anerkennung auch im Land geführt. Dafür möchten wir uns noch mal bei allen Engagierten recht herzlich bedanken.
Wir sehen die Weiterentwicklung der Verbraucherberatung in zweierlei Hinsicht: Zum einen steigt der Bedarf an Beratungsleistungen durch die ständig zunehmende Bandbreite der Fragestellungen mit Verbraucherrelevanz. „Der gesellschaftliche Wandel, der sich im Bereich der Wirtschaft und der sozialen Sicherungssysteme in den letzten Jahren vollzog und zu einer bis dahin nicht bekannten Liberalisierung aller Marktbereiche geführt hat, greift tief in das Leben aller Verbraucherinnen und Verbraucher ein“, so die Einschätzung der Neuen Verbraucherzentrale zum 20. Jahr ihres Bestehens. Das können Sie auch im Geschäftsbericht nachlesen. Neue Kommunikationsangebote, neue Bezahlformen und Änderungen im Gesundheitssystem, ich nenne da zum Beispiel die individuellen Gesundheitsleistungen, treffen auf Verbraucher, die bei Weitem nicht immer auf Augenhöhe agieren können. Zum anderen ist die demografische Entwicklung ein Faktor, der auch eine Verstärkung der Verbraucherberatung erfordert. Da kann, ja, da muss eine leistungsstarke und flächendeckende Verbraucherberatung helfen. Zuerst aber braucht diese selbst Hilfe, mehr Hilfe des Landes, der Landkreise, der kreisfreien Städte und Kommunen. Kolleginnen und Kollegen, die Kommunen, die per Vertrag ins Boot geholt werden sollen, haben im Jahr 2010 17.200 Euro zur Mitfinanzierung der Geschäftsstellen gezahlt. Da waren beteiligt Schwerin, Stralsund, Neubrandenburg und auch Güstrow. Die geringe Summe zeigt aber auch, auf welch dünnem Eis die Verbraucherberatung in unserem Land steht. Sie zeigt aber auch, worauf die Kommunen stehen. Sie stehen finanziell nämlich ebenfalls auf dem gleich dünnen Eis. Unser Änderungsantrag, der Ihnen auf Drucksache 6/762 vorliegt, möchte den vorliegenden Antrag präzisieren und erweitern. Wenn eine flächendeckende Beratung mit Präsenz in allen Landkreisen und kreisfreien Städten erreicht werden soll, dann bedarf es erst mal einer Erweiterung der Zahl der bis zu sechs Beratungsstellen. Auch Frau Dr. Dayen als oberste Verbraucherschützerin sprach in diesem Zusammenhang im Agrarausschuss bei der Behandlung der Ergebnisse des Landesfinanzberichtes 2011 von weißen Flecken in der Verbraucherzentrale.
Ich darf daran erinnern, dass bis 2002 – also bevor die alte Verbraucherzentrale eingeebnet wurde, sage ich mal, Sie wissen ja sicherlich, wer da der Minister war – man praktisch von einer flächendeckenden Struktur der Beratung in Mecklenburg-Vorpommern sprechen konnte. An 19 Orten waren Verbraucherschützer präsent, und zwar in den drei Beratungszentren in Rostock, Schwerin und Neubrandenburg sowie in 16 Beratungs- und Beratungsnebenstellen. Hinzu kamen zwei Infofahrzeuge und mobile Infostände. Dass wir diese Strukturen nicht mehr finanzieren können, ist mir natürlich auch klar. Aber meine Fraktion und ich meinen, wir können als Land mehr. Gehen wir in die Verhandlungen mit den Landkreisen und Kommunen mit einem deutlichen Zeichen des Willens zur Verbesserung der Verbraucherberatung, indem der Landesbeitrag noch im Haushalt 2012/2013 spürbar für die Herstellung der flächendeckenden Beratung erhöht wird und die weißen Flecken auch mithilfe aller Partner kleiner werden.
Stimmen Sie also unserem Antrag zu. Wir stimmen auch dem Änderungsantrag der GRÜNEN zu, meinen aber, dass unser Antrag loyaler formuliert ist. Wir geben sozusagen unser Vertrauen in die Hand der Landesregierung, entsprechend ihrer Kenntnisse zu entscheiden, wo zukünftige Beratungsstellen dann im Land sein sollen, um die weißen Flecken zu decken.