Der heutige fürstlich alimentierte EU-Parlamentarier Werner Kuhn erklärte, man könne auch eine Kaltmiete für 3,50 Euro bekommen. Das seien letztendlich Unterkunftskosten, die man auch bei Arbeitslosengeld II mit den entsprechenden Betriebskosten realisieren könnte. Frau Sozialministerin Schwesig erklärte, dass der Antrag – genau wie heute – aus Kostengründen nicht umsetzbar sei.
Für andere Zeitgenossen sind bedingt durch die großzügige Asylpolitik des Bundes natürlich immer Mittel vorhanden. Wie von wundersamer Hand geleitet, schwindet das öffentliche Desinteresse, wenn es um Menschen aus anderen Ländern geht. Da ist dann die Landesregierung gestützt und getragen von SPD und CDU urplötzlich in der Lage, ganz schnell Abhilfe zu schaffen, wenn es nämlich um die Unterbringung und Erfassung der Fremden geht. Da springen ihnen dann allerdings die Internationalisten der LINKEN gleich zur Seite.
In Zukunft werden selbstverständlich die GRÜNEN auch mit von der Partie sein, wenn es darum geht, die Nichtdeutschen zu alimentieren.
Doch was ist mit den deutschen Bürgern unseres Landes, die nicht einmal das Nötigste zum Leben haben, was ist mit denen? Dabei ist es ganz gleich, ob diese traurigen Umstände durch Sucht, Arbeitslosigkeit oder sonstige Lebensumstände zustande gekommen sind. Da es deutsche Staatsbürger und nicht etwa Passdeutsche sind, tragen wir die Verantwortung für ihre Unterbringung, sofern sie selbst nicht in der Lage dazu sind.
Um die angemessene Hilfe wirksam einzusetzen, muss es eine Erfassung der Menschen und ihrer Probleme geben, aber diese Menschen treffen bei den selbsternannten Wächtern der Demokratie auf ein so geringes Interesse, dass über ihre Lebenssituation offensichtlich nichts in Erfahrung gebracht werden soll. Würde die Landesregierung den Bericht zur Wohnungsnotfallsituation erstellen, müsste sie sich einmal mehr den Spiegel
Eine Wohnungsnotfallberichterstattung kann dazu beitragen, den betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch Hilfe zukommen zu lassen. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf zwei Sachverhalte eingehen, die rechtliche Grundlagen betreffen und die meiner Meinung nach Einfluss auf Wohnungslosigkeit haben. Die Erhebung in Nordrhein-Westfalen offenbarte unter anderem, dass der Anteil der wohnungslosen Minderjährigen bei den Frauen deutlich höher als bei den Männern ist. Überhaupt sind wohnungslose Frauen weitaus häufiger in der jungen Altersgruppe zu finden. Ein weiteres Ergebnis: Mehr als ein Drittel der wohnungslosen und nicht ordnungsrechtlich untergebrachten Personen kommen bei Bekannten unter. Die kommen bei Bekannten und Freunden unter. Da frage ich mich schon, ob es da nicht einen zumindest indirekten Zusammenhang mit der 2006 vorgenommenen Änderung des SGB II gibt.
Seinerzeit wurde faktisch ein Auszugsverbot aus der elterlichen Wohnung verhängt für erwerbslose junge Menschen, die noch nicht 25 Jahre alt sind. Damit wurde diesen jungen Menschen das Recht auf freie Entfaltung aberkannt. Das Verhältnis zwischen flügge werdenden Kindern und Eltern kann schon in stabilen und sogenannten geordneten Familienverhältnissen schwierig sein. Wo Geldnot, soziale Verarmung und weitere negative Faktoren das Verhältnis zusätzlich belasten, kann das Ausbrechen aus ausweglosen Situationen durchaus Wohnungs- und Obdachlosigkeit zur Folge haben. Leider – und da sind wir nämlich bei den Gründen, Herr Heydorn, das ist einer der Gründe – will die Bundesregierung diesen Zusammenhang nicht sehen und es scheint so, die Landesregierung auch nicht.
Anstatt gesetzliche Regelungen zu schaffen, die junge Erwachsene auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen, zwingt die Hartz-IV-Gesetzgebung sie dazu, in der elterlichen Bedarfsgemeinschaft wohnen zu bleiben.
Es sei denn, man wehrt sich dagegen, hat triftige Gründe, nimmt anwaltliche Hilfe in Anspruch. Und noch ein anderer Aspekt treibt mich um, nämlich die Belegungsbindung von Wohnraum. Das Landesbelegungsbindungsgesetz läuft Ende kommenden Jahres aus. Darauf möchte ich Sie jetzt schon aufmerksam machen. Das wird auch noch wieder Thema werden. Aber gerade auf dieses Gesetz verweist die Landesregierung bei ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Peter Ritter aus dem Jahre 2010. Auf die Frage, welche Maßnahmen und Hilfestellungen die Landesregierung zur Überwindung von Wohnungslosigkeit sowie für einen Zugang zu adäquatem Wohnraum denn vorsehe, wird geantwortet, dass belegungsgebundene Wohnungen an Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen eines Wohnberechtigungsscheines vergeben werden. Ein solcher Berechtigungsschein ist an Einkommensgrenzen
gebunden. Als Personenkreis werden schwangere Frauen, Familien und andere Haushalte mit Kindern, junge Ehepaare, alleinstehende Elternteile mit Kindern, Rentner und schwerbeschädigte Menschen sowie Haushalte, die sich nicht selbst am Wohnungsmarkt versorgen können, benannt.
Ich habe mich kürzlich in der Wohnraumlenkung der Stadt Rostock informieren lassen. Nur über dieses Belegungsbindungsgesetz hat die Stadt Zugriff auf belegungsgebundene Wohnungen und damit die Handhabe gegenüber den Wohnungsunternehmen, auch Menschen mit Problemen, wie beispielsweise psychisch Kranke, mit Wohnraum zu versorgen oder Wohnungslose wieder einzugliedern. In Rostock gibt es bereits Wartelisten für besondere Gruppen mit erhöhtem Fürsorge- und Betreuungsbedarf.
Nun ist Rostock in Bezug auf die Wohnungsmarktsituation vielleicht ein Sonderfall in Mecklenburg-Vorpommern. In einigen Stadtteilen liegt ja der Wohnungsleerstand bei fast null Prozent. Dennoch frage ich mich: Wie wird nach dem Auslaufen des Belegungsbindungsgesetzes abgesichert, dass jede und jeder Bedürftige Zugang zu angemessenem Wohnraum hat? Oder brauchen wir weiterhin belegungsgebundene Wohnungen und damit auch weiterhin ein Belegungsbindungsgesetz? Die Aussagen der Regierung jetzt lauten ja anders. Auch zur Klärung dieser Frage ist eine fundierte Analyse von Wohnungslosigkeit unverzichtbar.
Kolleginnen und Kollegen, die Bundestagsfraktion der LINKEN führte am 26. April dieses Jahres ein Fachgespräch zur Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland durch. Vor zwei Jahren scheiterte leider ein Antrag der Bundestagsfraktion zur Einführung einer bundesweiten Statistik der Obdach- und Wohnungslosigkeit. Damals gehörten zu den Ablehnungsgründen die fehlende Einsicht über die Notwendigkeit und Zweifel an der Machbarkeit. Das Fachgespräch im April sollte deshalb klären, ob eine solche Statistik gebraucht wird und ob sie machbar ist. Ich selbst konnte nicht daran teilnehmen, weil wir Landtagssitzung hier hatten, aber ich habe mich informieren lassen durch meine Kollegin Heidrun Bluhm aus der Bundestagsfraktion. Das Votum der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war eindeutig. Ja, eine Statistik wird gebraucht, um wirkungsvoll gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit vorgehen zu können. Und ja, eine solche Statistik ist machbar.
Frau Schmidt, Referatsleiterin im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in Nordrhein-Westfalen brachte es auf den Punkt: Es muss politisch gewollt sein. Auch der Vertreter des Statistischen Bundesamtes, Herr Duschek, bekräftigte, es bedürfte nur eines Auftrages, organisatorische und datenrechtliche Hürden gäbe es nicht. Frau Schmidt aus Nordrhein-Westfalen betonte außerdem, dass in Deutschland nur Zahlen, also Fakten zählen, und solange es das nicht gibt, werden auch keine wirksamen Programme aufgelegt, um Obdach- und Wohnungslosigkeit zu bekämpfen. Und ich sage auch deutlich: Wird das Mietrecht so geändert, wie der aktuelle Referentenentwurf es vorsieht, werden Kündigungen auf die Straße künftig natürlich auch leichter sein. Das dürfen Sie bei dieser ganzen Sache nicht vergessen.
Und ich erinnere: Als Aufhänger, um das derzeitige ausgewogene Mietrecht zu Ungunsten der Mieterinnen und Mieter zu verändern, wurden ja Mietnomaden angeführt. Deren Zahl, so werden alle mir beipflichten müssen, ist
wohl viel geringer als die Anzahl der von Obdach- und Wohnungslosigkeit Betroffenen. Ich meine, das Land sollte zunächst vorhandene Daten zusammentragen. Immerhin sind seit dem letzten Bericht zwölf Jahre vergangen. Die elektronische Datenerfassung ist heute wesentlich weiter. Die freien Träger, wie DRK, Volkssolidarität, Obdachlosigkeitshilfe e. V. Rostock und andere, sind sicherlich zu jeder Kooperation bereit. Und sollte sich wider Erwarten keine vernünftige Datenbasis ergeben, könnte im Sozialausschuss immer noch darüber beraten werden, externen Sachverstand zu beauftragen.
Ich möchte mit diesem Antrag Sie einfach für dieses Thema sensibilisieren und erwirken, dass die Einsicht wächst, sich für eine bundesweit einheitliche Statistik stark zu machen. Und aus diesem Grunde, weil wir uns ja einig waren, dass wir alle diese Bundesstatistik wollen, beantrage ich auch für unseren Antrag eine getrennte Abstimmung, nämlich nach Punkt 1 und 2. Dann haben Sie ja die Möglichkeit, bei Punkt 2 zuzustimmen.
Die Abgeordnete Frau Lück hat im Rahmen ihres Redebeitrages namens der Fraktion DIE LINKE beantragt, die beiden Punkte des Antrages getrennt abzustimmen. Wir werden das also so vornehmen.
Ich rufe dann zunächst auf den Punkt 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE. Wer diesem Punkt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Punkt 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/729 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der Fraktion der NPD sowie Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe auf Punkt 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/729. Wer diesem Punkt zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Punkt 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/729 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNEN und der NPD sowie Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/531.
Unterrichtung durch die Landesregierung Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/531 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist gut, dass jetzt endlich der Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen für unser Land vorliegt. Abgeordnete meiner Partei haben ihn ja oft genug angemahnt. An die Forderungen von Irene Müller werden sich diejenigen, die bereits in der 5. Legislatur Abgeordnete im Landtag waren, noch erinnern. Jetzt ist er da. Danke dafür, aber als Zuarbeit des Landes für den Bericht der Bundesregierung kommt er ein ganzes Jahr zu spät.
Was hat diese Verzögerung verursacht? Welche Konsequenzen drohen dem Land durch diese Verspätung? Wenn es sich nicht um die Zuarbeit für den Bericht der Bundesregierung handelt, dann frage ich für meine Fraktion: Warum wurde uns diese Zuarbeit nicht vorgestellt? Warum wurde hier am Parlament vorbei gehandelt? Und welchen Stellenwert hat der vorgelegte Bericht? Warum wird er uns jetzt vorgelegt?
In ihrem Vorwort betont Frau Ministerin Schwesig, dass eine zukunftsorientierte Politik für und mit Menschen mit Behinderungen eine spezifische Datengrundlage für Mecklenburg-Vorpommern voraussetzt. Was eine spezifische Datengrundlage ist, erschließt sich mir nicht. Ich bin jedoch der Meinung, dass wir für die Behindertenpolitik Daten und Fakten benötigen. Diese liefert der vorgelegte Bericht nur zum Teil. Es heißt in seinem Text immer wieder, hier liegen keine Daten vor oder es gibt keine Daten für Mecklenburg-Vorpommern.
Einige Kostproben: Daten über die Familienverhältnisse von Menschen mit Behinderungen gibt es für das Bundesgebiet, nicht aber für Mecklenburg-Vorpommern. Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern auch keine Daten über die Einkommenssituation von behinderten Menschen, weder im Erwerbs- noch im Rentenalter. Die Autoren des Berichtes mussten hier wiederum auf Bundesdaten zurückgreifen. Wie viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit angeborenen oder früh erworbenen Behinderungen leben und auch, wie diese Menschen leben, ist unbekannt. Es gibt über diese Menschen auch keine Daten in der Bundesstatistik. Inwieweit die Einrichtungen und Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern barrierefrei sind, ist unbekannt. Die Landesregierung stellt zwar jedes Jahr rund 6 Millionen Euro für Wohnraumförderung zur Verfügung, sie weiß aber nicht, wie viele Neubauten und wie viele öffentliche Einrichtungen barrierefrei sind. Rund 99 Prozent aller Arztpraxen sind es nicht. Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, kann lediglich in 10 Prozent der Arztpraxen in Mecklenburg-Vorpommern behandelt werden. Für die Krankenhäuser und geriatrischen und psychiatrischen Einrichtungen kann die Barrierefreiheit nicht eingeschätzt werden, da es darüber keine Daten gibt. Ob Kultureinrichtungen, Hotels und Gaststätten oder auch touristische Ziele für behinderte Menschen zugänglich sind, ist in Mecklenburg-Vorpommern nur punktuell bekannt. In einem Land, das auf den Tourismus setzt, gibt es keine systematische Erfassung der Tauglichkeit der Einrichtungen für behinderte Menschen.
derte und von Behinderung bedrohte Kinder. Es gibt entsprechende Strukturen, die Frühförderstellen. Die Ergebnisse der Arbeit dieser Einrichtungen sind jedoch unbekannt. Dem Sozialministerium liegen keine entsprechenden Daten vor, wie aus dem Bericht auf Seite 119 hervorgeht. Die amtlichen Zahlen sind zum Teil auch nicht belastbar. Nach der Sozialhilfestatistik nehmen beispielsweise 35 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern das „Persönliche Budget“ in Anspruch. Selbsthilfeverbände beziffern die Inanspruchnahme deutlich höher, auf etwa 100 Menschen. Beim „Persönlichen Budget“ handelt es sich um eine Zusammenfassung aller Sozialhilfeleistungen in einem Budget. Der Antragsteller entscheidet über dessen Verwendung. Er kauft sich seine Hilfe selbst und wird beispielsweise Arbeitgeber für einen oder mehrere persönliche Assistenten. Wie viele persönliche Assistenten für behinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern tätig sind, ist in unserem Land ebenfalls nicht erfasst.
Ich will keine weiteren Beispiele aufführen. Fakt ist: Die Datenlage für Mecklenburg-Vorpommern ist dürftig. Sie gleicht einem Schweizer Käse mit großen, sehr großen Löchern.
Wie die Landesregierung auf dieser Grundlage Politik für Menschen mit Behinderungen betreiben will, ist für mich ein Rätsel. Zwar lobt sie immer wieder und spätestens zum 5. Mai ihre Erfolge – der 5. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen –, aber Eigenlob muss bekanntlich nicht stimmen. Auch in der Politik sind die Ergebnisse messbar, und wo Daten und Fakten fehlen, da ist nichts erfolgt. Es ist das Verdienst des vorliegenden Berichtes, dass er die Zahlen und Fakten zur Behindertenpolitik in Mecklenburg-Vorpommern zusammengetragen hat. Jetzt können die Defizite nicht mehr durch schöne Worte verschleiert werden.
Ich frage mich jedoch, ob für die Recherche und das Zusammentragen öffentlich zugänglicher Daten und Fakten und die Ableitung weniger Handlungsempfehlungen unbedingt die Auftragsvergabe an die Prognos AG notwendig war. Diese Aufgabe hätten auch die Ministerien unseres Landes unter Leitung des Sozialministeriums leisten können. Bei den Mitarbeitern müsste das notwendige Fachwissen ohne zusätzliche Kosten abrufbereit sein. Wenn eine Fremdvergabe unumgänglich war, beispielsweise aufgrund von Überlastung, dann frage ich mich, warum die Erstellung des Berichts nicht beschränkt ausgeschrieben oder freihändig vergeben wurde. Das ist nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums in Mecklenburg-Vorpommern bei Aufträgen bis 100.000 Euro möglich. Wir haben genug Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen im Land, die über das notwendige Know-how verfügen und sich über einen Auftrag von bis zu 100.000 Euro gefreut hätten. Ich erwarte, dass die Sozialministerin uns über die Vergabe an die Prognos AG aufklärt.
Die Linksfraktion erwartet weiterhin, dass das Sozialministerium endlich Schlussfolgerungen aus dem Bericht vorstellt. Um die Inklusion zu erreichen, müssen Handlungsempfehlungen aufgestellt und es muss von der Regierung gehandelt werden, für und mit den behinderten Menschen. Die Behindertenpolitik darf in diesem Land nicht länger vernachlässigt werden. Dafür wird DIE LINKE sich einsetzen. Wir beantragen die Überweisung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem wir im Jahr 2009 den Bericht zur Lebenssituation von Haushalten mit Kindern in unserem Land vorgestellt haben, folgt der Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern. Damit kommt das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales dem auf die Koalitionsvereinbarung vom 6. November 2006 zwischen SPD und CDU zurückgehenden Auftrag nach, Berichte zur sozialen Lage im Land in Gestalt von Schwerpunktthemen zu erarbeiten. Ein Meilenstein der Politik für Menschen mit Behinderungen ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Deutschland ratifiziert hat und die im März 2009 in Kraft getreten ist.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein wichtiges Referenzdokument, auf dessen Grundlage neue Entwicklungen in der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen angestoßen, umgesetzt und beurteilt werden müssen. Nach meiner Einschätzung ist die Umsetzung der UN-Konvention eine der größten Herausforderungen und eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben in Deutschland und natürlich aber auch in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist wichtig, dass wir auf den Weg sind zu einer inklusiven Gesellschaft, dass Menschen mit Behinderungen in unserer Mitte sind, und dass sich vor allem die Gesellschaft den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen anpasst und nicht, dass sich immer wieder die Menschen mit Behinderungen im Grunde der Gesellschaft anpassen müssen. Das ist Inklusion und es ist wichtig für die Politik der Landesregierung, diesen Weg, diese Politik nicht nur für Menschen mit Behinderungen zu machen, sondern vor allem mit Menschen mit Behinderungen. Dazu dient zum Beispiel auch der Integrationsförderrat des Landes, der gerade wieder neu besetzt wird, und ich bin sehr dankbar, dass hier auch alle Ressorts zukünftig im Integrationsförderrat dabei sein werden. Das zeigt, dass für uns die Politik für Menschen mit Behinderungen eine absolute Querschnittsaufgabe und nicht nur eine Frage der Sozialpolitik ist.
Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist es natürlich wichtig, dass wir überhaupt eine, ja, Lage haben – Daten und Hinweise über die Lage der Menschen mit Behinderungen in unserem Land –, und deshalb ist ein Schwerpunkt bei der Umsetzung der UNKonvention, überhaupt zu diesen empirischen Daten zu kommen. Um diesem Prozess, der in einen Maßnahmenplan der Landesregierung münden soll, eine gesicherte empirische Basis zu geben, sollte eben auch der Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern dienen. Der Bericht ist nicht erstellt worden für einen Bericht der Bundesregierung, damit hat das überhaupt gar nichts zu tun. Es geht darum, die Politik mit Menschen mit Behinderungen hier in unserem Land für sie umsetzen zu können und es war auch immer ein Wunsch der Menschen mit Behinderungen in unserem Land, zu diesen Daten zu kommen.