ganz einfach nur dann ankommen, wenn Sie irgendwelche Räuberpistolen hier zum Besten geben, weil Sie ganz einfach stört,
dass hier eine unabhängige, nationalistische Opposition in diesem Parlament ist, die dafür sorgt, dass man hier nicht einschläft
Und insofern war das ein herrliches Beispiel, wie an der Sache vorbei irgendwelche Verschwörungstheorien hier am Mikrofon breitgetreten werden, die mit der Realität der Nationaldemokratischen Partei trotz des Geschreis der Medien und Ihrer Lügereien nichts zu tun hat,
Diesen Gefallen werden Ihnen die propagandaresistenten Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht tun. Sie werden auch in Zukunft uns so viele Stimmen geben, dass wir Ihnen hier als Wecker, als schrilles, ganz schrilles Instrument im Sinne der Demokratie erhalten bleiben.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das glaube ich nicht, Herr Pastörs. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das glaube ich nicht. – Zuruf von Detlef Müller, SPD)
Ich hatte versäumt, Herrn Köster darauf hinzuweisen, dass bei einem weiteren Verstoß eben der Redeentzug nicht nur droht, sondern umgesetzt wird.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine oder ihre Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Doch.
Ich bitte die Schriftführerin und den Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche für zwei Minuten.
An der Abstimmung haben insgesamt 46 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein 41, es gab keine Enthaltung. Damit ist der Antrag auf Drucksache 6/736 abgelehnt mit den benannten Stimmen.
Die NPD hat um eine Auszeit gebeten. Ich unterbreche die Sitzung für 25 Minuten und wir sehen uns dann um 13.20 Uhr hier wieder.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Wohnungsnotfall
Antrag der Fraktion DIE LINKE Wohnungsnotfall-Berichterstattung in Mecklenburg-Vorpommern einführen – Drucksache 6/729 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Nach der Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslose sind aktuell bundesweit von Obdach- und Wohnungslosigkeit über 250.000 Menschen betroffen. Wohnungslos ist – und das möchte ich auch noch mal für alle sagen –, wer nicht über einen durch eigenen Mietvertrag vertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt. Menschen, die gänzlich ohne Unterkunft sind und auf der Straße leben, also die extremste Form von Obdachlosigkeit, stellen glücklicherweise die Ausnahme dar. Wohnungslos sind aber auch Menschen, die behördlich in Wohnungen oder Notunterkünften untergebracht wurden oder die bei Verwandten, Freunden, Bekannten, in Heimen oder in Frauenhäusern untergekommen sind. Wohnungslosigkeit gibt es aber auch hier, wie folgende Daten belegen. Mit „hier“ meine ich natürlich Mecklenburg-Vorpommern.
Die Rekordkälte Anfang Februar dieses Jahres nahm die Nachrichtenagentur dpa zum Anlass für eine Umfrage. Diese ergab, dass Obdachlose im Nordosten nicht auf der Straße schlafen müssen. Auch bei den eisigen Temperaturen waren die Kapazitäten in Notunterkünften und Obdachlosenhäusern nicht voll ausgeschöpft. Entsprechend der Umfrage waren allein in den Städten Schwerin, Greifswald, Stralsund, Neubrandenburg und Anklam 141 Menschen in Obdachlosen- und Notunterkünften untergekommen, die meisten längerfristig. In Rostock suchten trotz klirrender Kälte drei Obdachlose keine Unterkunft auf. Sie wurden von Streetworkern mit dem Notwendigsten versorgt. Erfroren – wie in Osteuropa über 180 Menschen – ist hierzulande niemand. Dennoch ist die persönliche Situation jedes einzelnen von Wohnungslosigkeit Betroffenen unakzeptabel und akut änderungsbedürftig.
Bereits in der vergangenen Legislatur beantragte meine Fraktion, den Bericht zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit im Land fortzuschreiben. Dieser Antrag wurde abgebügelt. Zu diesem Antrag hielt die Sozialministerin Frau Schwesig ihre erste Rede, also das war ihre Antrittsrede im Parlament. Sie verwiesen auf den Bericht zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit, der im Juli 2000 dem Landtag vorgelegt wurde. Sie schilderten, dass die Datenerhebung dafür schwierig und das Ergebnis daher mit Unsicherheiten behaftet ist. Ihre Schlussfolgerungen und den Ablehnungsgrund für unseren Antrag legten Sie sinngemäß so dar: Für eine professionelle und gesicherte Einschätzung von Umfang, Erscheinungsformen und Ursachen von Wohnungslosigkeit müsse ein sozialwissenschaftliches Institut beauftragt werden, aber das ginge nicht, weil die eingestellten Haushaltsmittel für die Sozialberichterstattung bereits für den Bericht zur Kinderarmut eingeplant waren.
Nun stehen wir wieder in den Haushaltsberatungen. Jetzt können Sie natürlich argumentieren, wir LINKEN könnten doch einen Antrag stellen für einen Bericht. Warum haben wir diesen Antrag noch nicht gestellt? Um Ihnen da den Wind aus den Segeln zu nehmen, möchte ich sagen: Angeschaut und erwogen haben wir so einen Antrag. Wir sind ja jetzt in der Haushaltsdiskussion. Das heißt also, im Haushaltsentwurf sind für 2012 für externe wissenschaftliche Untersuchungen zu ausgewählten sozialen Problemlagen im Land keine Mittel eingestellt. Für 2013 sind 75.000 Euro für Sozialberichterstattung eingeplant. Aber meine Fraktion sieht eine solche Datenerhebung auch als originäres Verwaltungshandeln an. Schließlich ist das Land Kommunalaufsichtsbehörde. Außerdem wäre es noch nicht zu spät für einen Antrag. Das hängt natürlich auch für uns von der heutigen Debatte ab, die hier stattfindet.
Kollege Heydorn sprach 2008 davon – gut, dass es Landtagsprotokolle gibt –, dass Wohnungslose nicht regulär wohnfähig seien. Sie hätten in der Regel psychosoziale Probleme, vor allem Suchtprobleme. Für einen Großteil der Betroffenen mag das zutreffen. Natürlich sind auch wohnungslose Menschen darunter, die aufgrund von Krankheit oder Handicaps aktuell nicht in der Lage sind, eigenständig zu wohnen. Aber wie will man diesen Menschen zielgerichtet helfen, wieder auf die Beine zu kommen, wenn nicht einmal bekannt ist, wie viel es landesweit betrifft? Wie will man erfolgversprechende Betreuungsangebote entwickeln und deren notwendigen Umfang abschätzen, wenn elementarste Fakten fehlen? Auf Landesebene kann man doch nicht einfach weiter die Augen verschließen und sich allein auf die kommunale Verantwortung und Zuständigkeit verlassen. Auch kann sich das Land nicht damit freikaufen, dass ja Landesmittel für Zuschüsse an Vereine und Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Hilfe für Menschen in kritischen Lebenssituationen bereitgestellt werden. Diese Mittel werden unter anderem auch für Maßnahmen für Obdachlose eingesetzt. Aber wäre es nicht Grundvoraussetzung und zielführender, wenigstens die Größe des Problems Wohnungslosigkeit zu kennen?
Also ich möchte Sie mit diesem Appell auch noch einmal wachrütteln. Deshalb stellen wir heute diesen Antrag, denn mit einer erneuten Kleinen Anfrage hätte ich keine erschöpfende Antwort erhalten, wie auch schon 2008 meine Kollegin Irene Müller und 2010 mein Kollege Peter Ritter nicht. Vor zwei Jahren lautete die lapidare Antwort, und ich zitiere: „Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Die Versorgung von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen unterfällt dem eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Es besteht keine Berichtspflicht.“ Zitatende. Die fehlende Berichtspflicht ist also das Problem. Offenbar besteht bei der Landesregierung kein Handlungsbedarf, weil sie nicht zum Handeln verpflichtet wurde. So kann man natürlich auch rangehen, getreu dem Motto: „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.“
Es geht aber auch anders. Unlängst antwortete die Thüringer Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN, dass es Ende vergangen Jahres 580 Obdachlose in Thüringen gab. In der Antwort heißt es weiter, ich zitiere: „Die Angaben beziehen sich auf die Quartalsmeldungen der Kommunen an den überörtlichen Sozialhilfeträger sowie der ARGEn bzw. Jobcenter an das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Die Meldungen beruhen auf freiwilliger Basis und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch liegt der
Datensammlung keine einheitliche Systematik zugrunde und bereits die Umstrukturierung der Leistungsträger nach dem SGB II ab 2011 hatte Änderungen in der Erfassung zur Folge.“ Zitatende.
Ich will damit sagen: In Thüringen hat sich die Landesregierung zumindest bemüht. Und ich sage offen, selbst nicht ganz exakte Zahlen sind besser als gar keine.
Die Landesregierung dieses Landes hält es dagegen nicht einmal für notwendig, vorhandene Daten zusammenzutragen und wenigstens den Versuch zu unternehmen, sachgerecht zu antworten. Und – das will ich hier an dieser Stelle anbringen – das scheint der übliche Informationsstil dieser Regierung zu sein. Man will die Opposition möglichst dumm halten. Wer nichts weiß, kann nicht agieren, oder wird vorgeführt. Ich kontere: Wer unbequemen Fragen aus dem Weg geht, provoziert parlamentarische Initiativen.