In den Bereichen, in denen keine oder ungünstigere allgemeinverbindliche Tarifverträge existieren, gilt der vergabespezifische Mindestlohn also auch dann, wenn nach Arbeitnehmerentsendegesetz eine niedrigere Entlohnung möglich ist. Diese Regelung ist bislang bundesweit einzigartig. Für Verleihunternehmen gelten auch sämtliche andere Regelungen des Gesetzes. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
aber wenn Sie die letzten zehn Jahre Revue passieren lassen und die Bemühungen um ein Vergabegesetz oder Mindestlöhne bei öffentlichen Aufträgen hier im Land, dann möchte ich nur eins dazu sagen: Ich bin jetzt seit 2002 hier im Landtag. Das sind genau zehn Jahre. Und wenn ich mich nicht irre, dann haben zu der Zeit, als ich hier angefangen habe, Sie dort auf dieser Regierungsbank gesessen als Arbeitsminister.
aber wenn man damit anfängt, dann muss man auch bereit sein, vielleicht mal die Replik dazu anzuhören.
dass es so lange gedauert hat, dann kann man natürlich sagen, damit habe ich nichts zu tun, das ist mein böser Koalitionspartner damals gewesen, der das nicht gewollt hat. Das weiß ich ja durchaus, dass es da Schwierigkeiten auch innerhalb meiner eigenen Partei gegeben hat, auch mit dem damaligen Wirtschaftsminister.
Aber da müssen Sie sich doch als Koalitionspartner auch mal die Frage gefallen lassen, warum Sie damals offensichtlich zu schwach waren, Ihre eigenen Positionen in einer Koalition umzusetzen. Das können Sie nämlich der SPD in dieser Koalition nicht vorwerfen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hätten Sie damals auch haben können. Da wollten Sie es nicht. Das ist jetzt nicht die richtige Argumentation, die Sie gebrauchen.)
als Fraktion, das, was wir als Partei versprochen haben, und was mit eine der wesentlichen Aussagen auch unseres Ministerpräsidenten gewesen ist. Und ich gehe mal davon aus, dass das auch wesentlich dazu beigetragen hat, dass die SPD dieses deutliche gute Wahlergebnis gehabt hat, dass wir das entsprechend hier umgesetzt haben. Wir haben nämlich gesagt, wir wollen, wenn wir wieder stärkste Regierungspartei werden, das Vergabegesetz novellieren, und wir wollen 8,50 Euro als Mindestlohn dann bei öffentlichen Aufträgen umsetzen.
Und, sehr geehrter Herr Kollege Holter, dann muss man sich natürlich auch die Frage gefallen lassen oder die Feststellung gefallen lassen: Sie bringen jetzt ein neues – das ist ja schon Euphemismus –, Sie bringen jetzt erneut ein Landesvergabegesetz ein und wollen das dann im Grunde als Gegenentwurf zu den Vorstellungen
der Koalitionsfraktionen verstanden wissen, als Weiterentwicklung dessen, was in den letzten Monaten auch hier im Land an Diskussionen stattgefunden hat. Und wenn man sich diesen Gesetzentwurf anguckt, dann muss man erst mal feststellen, es ist im Wesentlichen der gleiche Gesetzentwurf, den Sie vor zwölf Monaten eingereicht haben.
Die Entwicklung, die offensichtlich bei Ihnen stattgefunden hat in den letzten zwölf Monaten, war doch dann sehr reduziert, und offensichtlich ist es in wesentlichen Teilen …
Ich glaube, es ist Ihr Landesvorsitzender gewesen, der mal in der Vergangenheit – es ist nicht allzu lange her – gesagt hat, man solle sich vielleicht weniger mit Personalien als mehr mit Inhalten beschäftigen. Das ist sicherlich vom Grundsatz her richtig. Es steht mir allerdings nicht zu, sich mit Ihren Personalien zu beschäftigen,
aber was die Inhalte angeht, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE,
dann ist natürlich das, was Sie hier vorgelegt haben, noch kein besonders überzeugendes Ergebnis für diese inhaltliche Auseinandersetzung.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, wir haben als Fraktion, wir haben als Partei gesagt – auch unser Spitzenkandidat, der jetzige Ministerpräsident, hat es im Wahlkampf gesagt –, wir wollen 8,50 Euro bei öffentlichen Aufträgen. Wir haben, wer es lesen will, kann es lesen, in diesem Gesetzentwurf das jetzt festgezogen.
Was wir auch festgezogen haben, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist ein Punkt, der in der Vergangenheit offensichtlich immer strittig war. Ich kann mich dran erinnern, dass ich bei der letzten Debatte zum ursprünglichen Vergabegesetz an dieser Stelle hier gestanden
habe und gesagt habe, auch das jetzt schon existierende Vergabegesetz ermöglicht es den Kommunen, über den Punkt soziale Kriterien entsprechende Mindestlöhne vorzugeben. Ich bin dafür auch aus diesem Haus gescholten worden. Ich stehe immer noch auf diesem Standpunkt, dass es möglich ist, aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin ja nun durchaus einsichtig und ich kann dann auch der Breite der Koalitionsfraktionen, der Breite dieses Hauses durchaus folgen. Und ich halte es für sinnvoll, wenn man es dann entsprechend deutlich in einen Gesetzentwurf schreibt, auch für die Kommunen: Sie haben jetzt die Möglichkeit, tatsächlich bei den öffentlichen Aufträgen, die sie vergeben wollen, dann 8,50 Euro als Maßgabe vorzugeben.
Und wir wissen alle, zumindest wer es verfolgen wollte, weiß es, wir haben es aus den Kommunen und den Kreisen dieses Landes gehört – ich will es jetzt mal bildlich umschreiben, Sie scharren ja teilweise schon in den Startlöchern und warten darauf, verschiedene Kreistage haben ja schon entsprechende Beschlüsse gefasst –, dass in dem Moment, wo dieses Gesetz jetzt in der Zweiten Lesung beschlossen worden ist, dort in den entsprechenden Kreisen und Kommunen auch in Zukunft die öffentlichen Aufträge nach entsprechenden Vorgaben, wie sie hier das Gesetz macht, vorgesehen oder umgesetzt werden sollen.
Die Kritik also, es würde sich hier tatsächlich nur auf die öffentlichen Aufträge des Landes beschränken, ist aus der Luft gegriffen. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus der Luft gegriffen ist natürlich auch der Umstand, Herr Foerster hat es eben gesagt, wir würden uns mit diesem Gesetz weit hinter den entsprechenden Löhnen in Westdeutschland bewegen. Das ist natürlich richtig, die allgemeine Aussage, Herr Kollege Foerster, dass wir uns, wenn wir uns das Lohnniveau insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern angucken, 22/23 Prozent hinter dem westdeutschen Durchschnitt bewegen. Da muss man ganz offen sagen, das werden wir auch mit diesem Gesetz nicht verändern können, weil die Breite der Aufträge, die Breite der industriellen Wertschöpfung, der Löhne und Gehälter finden halt nicht im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe statt. Deswegen setzen wir uns ja auch als SPD, sowohl als Landespartei, aber auch auf Bundesebene dafür ein, dass es einen gemeinsamen über alle Länder geltenden gesetzlichen Mindestlohn gibt.