Protocol of the Session on April 25, 2012

Und dieses, eine schlechtere Aufgabenerfüllung und negative Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen, genau dieses wollen wir nicht und genau deswegen dieser Gesetzentwurf, der diese Aufgabenübertragung eben wieder zurücknimmt mit den finanziellen Folgen, die daran hängen. Ich glaube, es ist besser, wenn man erkannt hat, dass ein Weg der falsche ist, dass man ihn nicht weiter verfolgt, als stur daran festzuhalten: Ich habe schon immer recht gehabt, ich hab mich noch nie geirrt, ich werde mich auch in Zukunft nie irren, ich gehe diesen Weg weiter.

Eine solche Politik, lieber Kollege Ritter, wollen wir nicht, sondern wir wollen eine vernünftige, eine gut strukturierte öffentliche Verwaltung und dazu dient insbesondere eine vernünftige Zuordnung der Aufgabenerledigung. Und deswegen bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Saalfeld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich könnten wir als Opposition die hier vorgelegte Rolle rückwärts der Landesregierung genüsslich auskosten. Aber während eines so umfassenden Vorhabens wie der Kreisgebiets- und Funktionalreform kann es natürlich im Nachgang noch zu Änderungsbedarfen kommen und es müssen auch Korrekturen möglich sein. Das halte ich für keine große Besonderheit. Insbesondere dann, wenn der Städte- und Gemeindetag wie auch der Landkreistag in der im Dezember 2009 durchgeführten Anhörung die Kommunalisierung beziehungsweise die Verbreiterung und Erweiterung der Befugnisse im Aufgabenbereich des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft noch ausdrücklich begrüßt haben.

Nachdem nun auch die betroffenen kommunalen Körperschaften die Aufgabenübertragung nach Paragraf 2 des Aufgabenzuordnungsgesetzes inzwischen grundlegend ablehnen, ist der vorliegende Gesetzentwurf die richtige und zum Glück – auch wenn knapp – noch rechtzeitige Antwort der Landesregierung.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt insbesondere, dass auch in Zukunft die Erteilung von Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz insbesondere für die Energieerzeugungsanlagen wie Biogas- und Windkraftanlagen effektiv in den bisherigen Ämtern weiter bearbeitet werden, ohne dass es durch eine Übertragung der Aufgabenbereiche zu einer Phase der Unsicherheit und des Reibungsverlustes kommt.

Die zusätzlichen Anforderungen im Zuge der anstehenden Umsetzung der IED-Richtlinie werden aus unserer Sicht nun auch nicht zu Mehrbelastungen in den Landkreisen und Kommunen führen. Wir stimmen also dem Überweisungsvorschlag zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aufgrund neuer Erkenntnisse im Umsetzungsprozess soll sich jetzt ergeben haben, dass eine Kommunalisierung des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft nicht zielführend sei. Die neuen Großkreise würden die entsprechende Aufgabenzuordnung inzwischen grundlegend ablehnen. Das ist ungewöhnlich, dass Körperschaften auf Kompetenzen und damit auf Macht und Einfluss freiwillig verzichten. Aus der Sachdarstellung geht nicht hervor, warum die Landkreise so entschieden haben. Sie haben keine Vereinbarung zur kommunalen Zusammenarbeit getroffen, heißt es. So ähnlich hat sich der Minister auch geäußert. Warum eigentlich? Was ist ihre Motivation? Womöglich fehlt es ihnen einfach an qualifiziertem und auch einsetzbarem Personal.

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald zum Beispiel sind aufgrund von Unterbesetzung in Verbindung mit hohem Durchschnittsalter und entsprechenden Krankenständen viele grundlegende Funktionen nicht gesichert, geschweige denn die Übernahme neuer Funktionen. Das Kreistagsbüro beispielsweise hat jetzt weniger Mitarbeiter als die Altkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow

zusammen hatten, obwohl der Großkreis auch noch Greifswald und Teile Demmins mit umfasst. Der Kreistag bekommt das ständig zu spüren. Alles zieht sich ewig hin, vieles funktioniert gar nicht. Wenn das demokratische Element in einem Kreis, auf das das Landesverfassungsgericht ja besonderen Wert gelegt hat, schon so schlecht funktioniert aufgrund von zu wenig Personal, was will man da erwarten von anderen Aufgabenbereichen oder wie kann man sich dann sogar einbilden, dass diese Kreise in der Lage wären, neue Aufgaben zu übernehmen und dann noch so komplexe wie Immissionsschutz oder Abfallwirtschaft?

Die Frage ist, ob diese Großkreise nicht generell eine Fehlentscheidung waren, ob man da nicht mit Herrn Müller sagen sollte, wir haben uns geirrt, wir gehen zurück, wir geben das Ganze auf und geben zu, dass wir Mist gebaut haben. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ringguth.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, fast jedem von uns, zumindest denen, die schon länger hier dabei sind, ist es schon mal irgendwo so gegangen, dass Sie bei einem Gesetzentwurf der Landesregierung, wenn Sie denn so nach vorne gegangen sind, richtig Spaß daran hatten zu reden – egal, ob dafür in der Koalition oder meinetwegen auch in der Opposition so richtig gern dagegen. Und dann gibt es auch den anderen Fall, die Kategorie zwei. Die liegt hier offensichtlich vor und das macht dann deutlich weniger Spaß.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach ja? Das kommt darauf an.)

Das gibt es, das ist so und ich gebe das auch zu.

So, und dann ist es ja ganz häufig so, dass es dann wohlmeinende Ratschläge gibt, so von Kollegen, auch das kennen alle, die hier sind. Das geht dann von „Augen zu und durch“ bis „Ach, da musste irgendwat reden“ oder bis zu „Political Correctness ist hier das Beste“. Ich sage für mich selbst ganz klar, die Änderungen des Aufgabenzuordnungsgesetzes, so, wie es hier jetzt vor uns liegt, ist die Korrektur eines Fehlers, den wir als Koalition vor zwei Jahren gemacht haben.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Oh! Alle Achtung!)

Und das einzuräumen, ist, glaube ich, vernünftig. Heinz Müller hat klar dargestellt, dass wir damals in der Enquetekommission vier Kriterien festgelegt haben. Ich meine, zumindest was den Teil Immissionsschutz und was den Teil Abfallwirtschaft betrifft, haben wir schon zu dem Zeitpunkt, als wir das Gesetz damals verabschiedet haben, unsere Zweifel gehabt. Mir jedenfalls ging es so, insbesondere deshalb, weil ja der einheitliche Ansprechpartner auch für die Wirtschaft, also die sogenannte Bündelungsbehörde, quasi auseinandergerissen worden wäre. Denn richtig Sinn hätte die Sache natürlich dann gemacht, wenn neben Immissionsschutz und Abfallwirtschaft eben auch die Aufgaben des Bodenschutzes, des Naturschutzes und des Artenschutzes mit auf die kommunale Ebene übergegangen wären. Ich glaube, da ver

rät man hier kein Staatsgeheimnis. Ich habe damals jedenfalls diese Auffassung vertreten. Nun haben wir die Situation, wie sie ist und die Aufgabe des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft wird derzeit in dieser Viererstruktur der staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt wahrgenommen.

Und, das muss man sagen, diese Aufgabenwahrnehmung hat sich ja auch bewährt in der Vergangenheit. Es ist in der Tat so, würden wir jetzt die Aufgaben an die Kommunen übertragen, also an die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte, dann hätten wir einfach deutlich mehr Aufgabenträger, als wir es jetzt in dieser Viererstruktur haben. Ich bin allerdings damals auch, als wir das Aufgabenzuordnungsgesetz verabschiedet haben, Peter, davon ausgegangen, dass die kommunale Ebene diese Aufgabe, vielleicht mit Ausnahme der Abfallwirtschaft in einem Landkreis Nordwestmecklenburg – da habe ich von Anfang an viel Verständnis dafür gehabt, dass die Landrätin dort wenig Neigung verspürt hat, diese Aufgabe zu übernehmen, das ist glaube ich nachvollziehbar –, aber insgesamt bin ich damals davon ausgegangen, dass die Kommunen diese Aufgabe übernehmen werden und dass sie in neuen, größeren Strukturen zeigen, wie man kommunale Zusammenarbeit sozusagen kreisübergreifend organisieren kann.

Diese Erwartung, das muss ich sagen, ist zwei Jahre später nun allerdings leider enttäuscht und von dieser Seite her kann ich den Kommunen an dieser Stelle aber auch Kritik nicht ersparen. Ich bin der Meinung, das hätte man anders regeln können. Und was die Effektivität der Aufgabenwahrnehmung betrifft, eine der vier Kategorien, die Heinz Müller hier vorgetragen hat, dann ist es eindeutig so, dass wir deutliche Effizienznachteile hätten. Und wenn man sich überlegt, dass im Moment Verwaltungsverfahren anstehen mit einem Investitionsvolumen von 950 Millionen Euro, dann sind Verfahrensverzögerungen, die jetzt zwangsläufig eintreten würden, angesichts dieser Summe wohl von niemandem hier erwünscht, was die Wirtschaft unseres Landes betrifft, und daher gehe ich davon aus und bedanke mich auch bei Herrn Saalfeld dafür, dass er hier so ruhig und klar dazu gesprochen hat. Ich bedanke mich auch bei Peter Ritter dafür, dass wir das schnell

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Er war aber auch ruhig und sachlich.)

und jetzt im wahren Wortsinne, was wir als Abgeordnete dazu leisten können, eben auch effizient umsetzen werden.

Und dann möchte ich noch zum Schluss sagen, Peter, die Aufgabenerfüllung, wie öffentliche Aufgaben in verschiedenen Ebenen, ob auf kommunaler Ebene oder auf staatlicher Ebene, künftig erfüllt werden, das ist eine Daueraufgabe. Man muss nicht meinen, alles mit dem großen Wurf auf einmal zu machen. Ich kann mir sehr gut vorstellen – nachdem wir jetzt diese beiden Aufgaben dahin wieder zurückbringen, wo sie jetzt sind, auch nach dem Juli –,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Bringen wir den Rest auch wieder zurück?!)

langfristig kann ich mir sehr wohl vorstellen, wenn die Landkreise sozusagen erst einmal sich wirklich soweit bewegt haben, dass das, was da im Moment ein Problem

ist, nämlich wirklich die Zusammenführung von Verwaltungen auch hinzubekommen, dass sie dann diese Aufgabe doch übernehmen können – und es ist eben nicht aller Tage Abend! Jetzt freue ich mich, dass wir zügig diesen Gesetzentwurf der Landesregierung miteinander umsetzen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/559 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss sowie den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Landtages – Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, Drucksache 6/551.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls – Drucksache 6/551 –

Gemäß Paragraf 70 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag ohne Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/551 zuzustimmen

wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/551 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt Ihnen auf Druckasche 6/687 ein Antrag zum Thema „Anrufung des Vermittlungsausschusses in Bezug auf die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Ich frage der Ordnung halber: Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt zugestimmt worden. Kann ich davon ausgehen, dass wir diese Vorlage am Schluss der morgigen Sitzung behandeln?

(Heinz Müller, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja.)

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg Vorpommern – 17. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2011, Drucksache 6/558.

Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 17. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2011 – Drucksache 6/558 –

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten zu führen. Die Fraktion der CDU hat gemäß Paragraf 86 unserer Geschäftsordnung beantragt, dem Bürgerbeauftragten im Rahmen der Aussprache das Wort zu erteilen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Crone.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Den 17. Bericht des Bürgerbeauftragten habe ich Ihnen vorgelegt und ich bin sehr dankbar, dass ich schon zu Beginn des parlamentarischen Verfahrens die Gelegenheit erhalte, hier vor dem Hohen Haus dazu zu sprechen. Wie Sie wissen, betrifft der Berichtszeitraum die Amtszeit meines geschätzten Vorgängers Bernd Schubert und einige Monate der Vakanz, die vom stellvertretenden Bürgerbeauftragten Wolfgang Schloh und den Kolleginnen und Kollegen der Dienststelle mit großem Einsatz überbrückt worden sind.