Und ich finde, Frau Bernhardt von den LINKEN, Sie machen sich das zu einfach, wenn Sie diese Debatte als populistisch abtun. Hier geht es doch um politische Grundsatzfragen und Sie scheinen wesentliche Dinge hier nicht mitgekriegt zu haben.
Auch wir wissen, wie die Situation in den Einschulungsuntersuchungen aussieht, und deswegen haben wir in der letzten Legislaturperiode bei der Novellierung des Kindertagesstättenförderungsgesetzes Folgendes gemacht: Wir haben gesagt, wir wissen, in den Einschulungsuntersuchungen fallen Kinder häufig durch, und haben uns die Frage gestellt, woher die Kinder kommen. Und das sind bestimmte soziale Quartiere, aus denen die Kinder überwiegend kommen. Ich bin Schweriner Abgeordneter,
bei mir sind das die Stadtteile Neu-Zippendorf und Mueßer Holz. Und wir haben Folgendes gemacht: Wir haben gesagt, weil da ein besonderer Förderbedarf ist, geben wir zusätzliches Geld hin.
Ich kann Ihnen zwei Beispiele aus meinem Wahlkreis bringen. Wir haben Sozialpädagogen eingestellt, die kriegen in Größenordnungen Gelder, wo sie heute die Möglichkeit haben, sich diesen Kindern besonders zuzuwenden und dafür Sorge zu tragen, dass deren Partizipationsmöglichkeiten künftig bessere sind. Ich frage mich nur: Wo sind Sie dabei geblieben oder waren Sie als LINKE, als das hier verabschiedet worden ist?
Den Schuh ziehen wir uns nicht an! Sie haben sich dieser Sache verweigert, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen!
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die Wahrheit ist manchmal bitter, jaja.)
Ums Wort gebeten hat jetzt noch einmal die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Frau Schlupp hat mit einem bewegenden persönlichen Beispiel hier eine Gruppe von Familien in die Diskussion gebracht, die unter besonderen Herausforderungen und Belastungen steht: die Familien, die sich um kranke, um schwerkranke Kinder kümmern. Ich würde gerne diesen Fall aufgreifen.
Ich denke, dass jeder aus seiner Familie oder aus seinem Bekanntenkreis berichten kann, wie schwierig das ist für diese Eltern, vor den Herausforderungen von schwerer Erkrankung der Kinder und dem, was man dann leisten muss, zu stehen. Ich selbst habe unlängst eine Elterngruppe besucht an der Uniklinik Rostock, die schwer krebskranke Kinder haben – ohne Aussicht auf Heilung –, und sie haben mir berichtet von den tagtäglichen Kämpfen mit der Kasse et cetera. Wir setzen uns gerade dafür ein, dass es hier ein Modellprojekt gibt, wo Eltern eben über Pflegeleistungen, die es heute nicht gibt, unterstützt werden. Die Wahrheit ist aber, dass wir von der Bundesregierung an dieser Stelle null Unterstützung haben.
Ich will aber diesen Punkt deshalb ansprechen, weil ich finde, dass Sie recht haben, dass es Lebenslagen geben kann von Eltern, wo sie jenseits von Kindergeld und auch Betreuungsgeld – denn ich glaube, diese Eltern können, wenn sie zwei Jahre ihr Kind pflegen müssen, auch nicht mit 150 Euro klarkommen–, wo wir jenseits dieser familienpolitischen Leistungen um Unterstützung werben müssen. Ich finde, das ist ein Punkt, den sollten wir noch mal separat aufgreifen, vielleicht gerne im Gesundheitsausschuss.
Aber ich habe mir bei diesem Beispiel gerade die Frage gestellt, wie wir dann mit dem jüngsten Vorschlag der Kanzlerin umgehen. Denn unter diesen vielen Fällen sind auch Alleinerziehende, vor allem Frauen, weil bedauerlicherweise oftmals unter diesem großen Druck von schwerkranken Kindern auch die Beziehung auseinandergeht. Und wenn die Frau dann im ersten, spätestens im zweiten Jahr zu Hause bleibt, weil sie genau das tut, was Sie eben beschrieben haben, weil es teilweise gar nicht anders geht, trotz Frühförderstellen, trotz Einrichtungen wie das Kinderzentrum in Schwerin, die gibt es auch in anderen Städten, dann ist sie zu Hause und dann lebt sie spätestens im zweiten Jahr von Hartz IV und macht genau, was Sie gesagt haben. Und jetzt erklären Sie mir, warum Ihre Kanzlerin sagt, dass diese Frau dann keine 150 Euro verdient hat.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen Hörfunkprogrammen durch den Norddeutschen Rundfunk vom 02.02.2012, auf Drucksache 6/363, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/593.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen Hörfunkprogrammen durch den Norddeutschen Rundfunk (NDR- Digitalradio-Staatsvertrag) vom 02.02.2012 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/363 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Wiederspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen Hörfunkprogrammen durch den Norddeutschen Rundfunk auf Drucksache 6/363. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/363 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –
Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der GRÜNEN, der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksa- che 6/363 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/363 bei gleichem Stimmverhalten wie in der vorhergehenden Abstimmung angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, auf Drucksache 6/552.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staats- vertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erstes Glücksspieländerungsstaatsver- tragsgesetz – Erstes GlüÄndStVG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 6/552 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie alles, was bedeutsam ist, kommt auch das Glücksspiel nicht ohne gesetzliche Regelungen aus. Deshalb liegt Ihnen heute der Entwurf eines Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertragsgesetzes zur Ersten Lesung vor. Mit diesem Gesetz soll der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Landesrecht transformiert werden. Der Staatsvertrag hat unter anderem das Ziel, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen zu schaffen, um eine wirksame Suchtbekämpfung durchführen zu können.
Herr Ministerpräsident Sellering hat ihn gemeinsam mit den anderen Regierungschefs der Bundesländer, mit Ausnahme – wie bekannt – Schleswig-Holsteins, am 15. Dezember 2011 unterzeichnet. Gemäß Artikel 47 Absatz 2 unserer Landesverfassung ist die Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes notwendig, da der Staatsvertrag Gegenstände der Gesetzgebung betrifft. Nach Hinterlegung von mindestens 13 Ratifizierungsurkunden bis zum 30. Juni 2012 beim Land Sachsen-Anhalt sollen die Regelungen dann am 1. Juli 2012 in Kraft treten.
Meine Damen und Herren, der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll an die Stelle des bisherigen Glücksspielstaatsvertrages treten. Dieser ist oder war bis zum 31. Dezember 2011 außer Kraft getreten. Es gilt jetzt das Landesrecht, bis eben eine entsprechende Neuregelung umgesetzt ist. Die bisherigen glücksspielrechtlichen Vorschriften wurden weiterentwickelt und berücksichtigen nun folgende Vorgaben:
staatsvertrages, einer international vergleichenden Analyse des Glücksspielwesens und der umfassenden Anhörung aller Beteiligten
Glücksspielangebote sollen zum Schutz der Spieler und der Allgemeinheit vor den Gefahren des Glücksspieles weiterhin konsequent und gesetzlich ausgestattet werden. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, ist eine differenzierte Regelung für die einzelnen Glücksspielformen erforderlich. Nur so kann ihrem jeweiligen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätspotenzial Rechnung getragen werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte nur kurz auf einige wichtige Neuerungen im Gesetzentwurf eingehen: