Protocol of the Session on March 15, 2012

19. Sichert die Landesregierung und/oder der BBL

zu, dass das Haus Nummer 4 auch nach dem Verkauf an das Land weiterhin als Studentenwohnheim genutzt wird?

Also ich habe ja angedeutet, das Angebot, das heißt, das Kaufangebot als auch die laufenden Gespräche zur Fortsetzung des Mietverhältnisses durch das Studentenwerk Rostock haben als ganz klare Prämisse – so ist es mir hier noch mal dargestellt worden, auch in dem umfassenden Vermerk –, die weitere Nutzung dieses Objektes für das Studentenwerk bereitzustellen. Insofern, glaube ich, sind die Weichen da konsequent und klar gestellt.

Vielen Dank.

Bitte sehr.

Ja, vielen Dank.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 20 und 21 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine erste Frage:

20. Welchen jeweiligen Stand hat die Prüfung der

Anträge beider Antragsteller zur Förderung der Hähnchenmastanlagen bei Klein Daberkow erreicht, mit welchen Prüfergebnissen ist zu rechnen und welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Ministeriums, die konventionelle Förderung für Schweine- und Geflügelhalter auszusetzen, auf die anhängigen Prüfverfahren?

Um die Frage zu beantworten: Die Anträge sind, wenn man den Sachstand betrachtet, bewilligungsreif, aber das originäre Königsrecht des Parlamentes sind die Haushaltsverhandlungen. Auch da möchte ich im Zusammenhang mit den gestrigen Aussagen noch einmal ausdrücklich betonen, vom Grundsatz her sind wir zurzeit auch in den Häusern, jedenfalls in unserem Haus ist das so, nicht in der Lage, Bewilligungen auszusprechen, weil der Haushalt nicht beschlossen ist.

Ich weise auch ausdrücklich darauf hin, dass die Bundesmittel der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ bis heute nicht zugewiesen sind. Das heißt, wir können nur, wenn, dann überhaupt mit vorzeitigen Maßnahmen beginnen oder arbeiten, also VIs, vorzeitige Investitionsbeginne, um den Unternehmen zu signalisieren, dass man bereit ist, aus der Sicht der Landesregierung diese Projekte zu unterstützen. Insofern möchte ich noch mal ausdrücklich die Hinweise von Herrn Holter gestern in sachlicher Art zurückweisen.

Und auf der anderen Seite haben wir einen Teil der Mittel auch heute schon bewilligt, insbesondere im Bereich der Dorfentwicklung, des Kindergartenbaus oder der Schulsanierung. Diese Mittel sind zum Teil bereitgestellt und damit werden auch Investitionen in Millionengröße getätigt.

Um dann noch mal auf dieses Projekt zurückzukommen: Ich habe angedeutet, dass zurzeit keine Fördermittel verfügbar sind, weil der Bund die Gemeinschaftsaufga

bemittel nicht freigegeben hat. Wir müssen damit rechnen, dass das auch nicht vor Ende April 2012 überhaupt der Fall sein wird. Und dann ist der Hinweis von Ihnen richtig: Wir haben ja die Förderrichtlinien auf den Prüfstand gestellt. Auch hier möchte ich ausdrücklich betonen, dass wir sehr wohl prioritär fördern und das auch signalisieren mit VIs, und da geht es insbesondere um die Milch, das heißt, Milchviehbetriebe werden unterstützt und vor allem der ökologische Landbau.

Nachrangige Anträge, das ist die Geflügelmast, die aus dem Vorjahr Anträge gestellt hat, werden nicht vor dem 01.10.2012 überhaupt bewilligt werden, weil wir schauen, welche prioritären Projekte im Vordergrund sind. Und dann wird für diejenigen, die ein VI haben – und dieses Projekt hat mal ein VI erhalten –, geprüft, ob Haushaltsmittel frei sind, damit diese Projekte – auch aus der Sicht des Vertrauensschutzes, da bitte ich um Verständnis, auch an Ihre Adresse –, die ein VI bekommen haben, dann gegebenenfalls die Unterstützung bekommen, wenn Haushaltsmittel frei sind.

Maßgeblich für die Rang- und Reihenfolge ist der Zeitpunkt, zu welchem die Unterlagen für die Erbringung der Antragsvoraussetzungen bei der Bewilligungsbehörde vollständig – auch das ist mir wichtig – vorliegen. Wir erleben es ja immer wieder, Herr Koplin, das kennen Sie auch, dass zwar Förderanträge gestellt werden, aber die dann nicht vollständig sind.

Oder in dem Fall, den Sie angesprochen haben, hat es staatsanwaltliche Ermittlungen gegeben. Da ist für mich inhaltlich vollkommen klar, wenn staatsanwaltliche Ermittlungen vorgenommen werden, dass dann diese abzuwarten sind. Diese sind aus unserer Sicht abgeschlossen. Das heißt auch, dass die Förderung des Unternehmens natürlich dann nicht in Widerspruch zu den Bestrebungen der Landesregierung erfolgen darf, die bisherige Förderung von Tierhaltungsanlagen auf den Prüfstand zu stellen. Wir müssen hier auch ein Stückchen Vertrauensschutz wahren.

Insofern ist die Frage hoffentlich beantwortet, dass zurzeit keine Förderung ausgesprochen wird, aber dieses Unternehmen einen vorzeitigen Investitionsbeginn schon im letzten Jahr erhalten hat, bevor wir diese Förderbedingungen auf den Prüfstand gestellt haben.

Frau Präsidentin, ich hätte noch eine Nachfrage.

Herr Minister, vielleicht können Sie meine Irritationen ausräumen. Im September vergangenen Jahres hatten Sie an den BUND geschrieben, es ist bewilligungsreif. Es war auch ein anderes Haushaltsjahr. Im November haben Sie Herrn Tack und mir auf eine Kleine Anfrage hin geantwortet, Sie wären noch im Prüfungsverfahren.

Herr Koplin, das geht jetzt aber eigentlich nicht. Sie können eine Nachfrage stellen, aber nicht …

Ich bin wegen der Bewilligungsreife etwas irritiert. Die war mal da, dann wieder Prüfungsverfahren, jetzt wieder bewilligungsreif. Wie darf ich das verstehen?

Der Hintergrund war, dass wir mit diesem Projekt, Frau Präsidentin, mit diesem Ein

zelprojekt tatsächlich vor dem Hintergrund der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren die Prüfung vorgenommen haben. Das ist der Widerspruch, den ich jetzt hoffentlich aufgeklärt habe.

In diese Phase fiel genau das Argument hinein, Stichwort „Einsatz von Medikamenten“, wo ich gesagt habe, Leute – Entschuldigung, etwas lax –, wir werden das jetzt alles auf den Prüfstand stellen. Und dabei ist klar geworden, dass der Bereich der Hähnchenmast in Mecklenburg-Vorpommern nachrangig, was die Förderung anbetrifft, zu gestalten ist. Das werde ich auch dem Kabinett in der nächsten Woche vorstellen und werde das dann auch der Öffentlichkeit mitteilen, wie wir in der Zukunft die Förderbedingungen gestalten werden.

Danke schön. Meine zweite Frage:

21. Zieht das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt

und Verbraucherschutz im Rahmen der angekündigten Neuausrichtung der Förderkriterien zu Tierhaltungsanlagen in Erwägung, künftig je Standort nur eine Förderung – also standortbezogene Förderung – zuzulassen, um die Förderung mehrerer Unternehmen am selben Standort – also unternehmensbezogene Förderung – zu unterbinden, und wie wird dieses begründet?

Die Frage – wenn ich das beantworten darf, Frau Präsidentin –, welche Investitionen in welchem Umfang an einem Standort für bauliche Vorhaben zulässig sind, ist bauplanerischer und emissionsrechtlicher Art. Das ist klar, denn wir haben bei solchen größeren Anlagen immer ein Bundesimmissionsschutzverfahren laufen und Umweltverträglichkeit.

Aus förderrechtlicher Sicht – und das ist ja nun konkret die Frage – ist allerdings von Bedeutung, ob konkrete Anhaltspunkte für eine Schaffung von künstlichen Prämienbedingungen tatsächlich vorliegen. Dazu hat unser Haus schon vor geraumer Zeit Veränderungen vorgenommen, das heißt, dass diese Bündelungswirkung – wenn man so will, das Ziel der Schaffung von Prämienbedingungen – ausgeschlossen wird.

Und in diesem Fall ist auch klar, wir haben es hier juristisch mit wirklich zwei ganz klar und sauber voneinander getrennten, das hat die Staatsanwaltschaft auch herausgearbeitet, mit zwei voneinander strikt getrennten Unternehmen und auch Unternehmensführungen und Kapitalbeteiligungen zu tun. Aber die Bündelungswirkung wird von uns ausgeschlossen, falls es so eine geben sollte.

Danke für die Antworten.

Vielen Dank.

Ich darf jetzt den Abgeordneten Professor Dr. Tack, Fraktion DIE LINKE, bitten, die Fragen 22 und 23 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

22. Wann wird die neue Förderrichtlinie zum Agrar

förderprogramm in Kraft gesetzt und welche konkreten Änderungen wird sie enthalten?

Sehr geehrter Herr Professor Tack, ich gehe davon aus, dass Sie nicht die Richtli

nie meinen, sondern den Erlass im Zusammenhang mit der Prioritätensetzung im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung zwischen 2007 und 2013.

Da sind wir uns einig, die Prioritätensetzung im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung zwischen 2007 und 2013 wird zurzeit endabgestimmt. Ich gehe davon aus, dass wir in der kommenden Woche im Kabinett dafür grünes Licht bekommen und wir dann möglichst zügig die Inkraftsetzung vornehmen werden. Danach wird die AFPRichtlinie (Agrarförderprogramm) entsprechend überarbeitet und innerhalb der Landesregierung abgestimmt.

Altanträge, und da ging ja auch die Frage von Herrn Koplin noch ein Stückchen darauf ein, die also vor dem 30.09.2011 eingegangen sind, werden entsprechend den Förderbedingungen des vergangenen Jahres behandelt, wenn sie denn auch den entsprechenden Status erreicht haben. Insbesondere bleiben das maximale Investitionsvolumen und damit auch die Förderhöhen insgesamt bestehen für die Altanträge. Für die neuen wird es Veränderungen geben. Für die ab dem 01.10.2011 gestellten Neuanträge gelten dann modifizierte Regelungen gemäß der Prioritätensetzung, die ich nächste Woche im Kabinett vorstellen werde.

Zweite Frage:

23. Wie viele Förderanträge wurden seit dem För

derstopp bis heute nicht bearbeitet, welchen Investitionsumfang haben diese und wie viele von denen werden durch geänderte Förderkriterien, von ihrem Ursprung ausgehend, nicht mehr gefördert werden?

Ich gehe davon aus, dass Sie jetzt ausschließlich das Agrarförderprogramm meinen und damit die Landwirtschaftsbetriebe. Ansonsten liegen bei uns Tausende von Anträgen vor. Im Übrigen werden alle Anträge bearbeitet. Auch das möchte ich noch mal ausdrücklich sagen. Bei uns im Haus werden alle Anträge bearbeitet. Ob sie bewilligungsreif sind, ob sie eine Förderung erfahren, das steht dann im Zusammenhang mit den Richtlinien.

Zurzeit ist es so, für das AFP, das Agrarförderprogramm – und auch da betone ich noch einmal, das originäre Recht des Parlamentes ist das Haushaltsgesetz – heißt das, bevor der Haushalt hier nicht beschlossen ist, wird es keine endgültigen Bewilligungen geben können. Das gilt insgesamt für unser Haus und das heißt unterm Strich, wir haben für das Agrarförderprogramm, Landwirtschaftsbetriebe und die Diversifizierung in den Landwirtschaftsbetrieben zurzeit Anträge auf Zuschüsse in Höhe von rund 30,3 Millionen Euro vorliegen. Das heißt unterm Strich, dass das ein nach wie vor sehr gutes Zeichen ist, finde ich, dass in die Landwirtschaft insgesamt investiert wird. Hiervon entfallen 26 Anträge mit rund 6,5 Millionen Euro auf nachrangig prioritäre, die wir heute schon hatten, Investitionen, die damit also vor dem 30.09.2011 beantragt worden sind. Dazu gehören im Übrigen auch diese Anlagen in Klein Daberkow, von denen Herr Koplin gesprochen hat.

Darüber hinaus werden zurzeit 56 Altanträge auf prioritäre Investitionen nach dem bisherigen Zuschussvolumen im Übrigen von 50 Millionen Euro dann mit Bereitstellung der Haushaltsmittel bewilligt werden. Diese Altanträge sollen entsprechend des Erlassentwurfes nach den bisher gültigen Förderbedingungen behandelt werden, so

bald die Haushalte des Bundes und des Landes freigegeben worden sind.

Und wir haben dann noch – danach dann – 52 Anträge mit einem Zuschussvolumen von 8,5 Millionen Euro, die nach dem 30.09.2011 eingegangen sind. Auch da freut mich ausdrücklich, dass wir hier ein interessantes Investitionsklima in unserem Land nach wie vor haben. Hiervon sind 43 Anträge prioritär, die bekommen im Übrigen jetzt auch schon einen vorzeitigen Investitionsbeginn, die können also beginnen.

Sie wissen, Herr Dr. Tack,