Protocol of the Session on March 15, 2012

Guten Morgen, Herr Abgeordneter Suhr! Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern arbeitet seit dem 1. März 2011 in einer neuen Organisationsstruktur. Die Gründe dafür sind in der bekannten Gesetzesvorlage zur Neuorganisation ausführlich beschrieben.

Durch die neuen Strukturen mit zwei Polizeipräsidien, acht Polizeiinspektionen und vier Kriminalinspektionen wurde eine deutliche Verschlankung in den Stabs- und Verwaltungsstellen erreicht. Die operativen Dienststellen

der Polizei konnten gestärkt werden. Neue Strukturen und neue Abläufe müssen sich allerdings einspielen. Dafür muss man den Behörden entsprechende Zeit geben. Dass währenddessen auch Diskussionen geführt werden über die Umsetzung beziehungsweise über den Bedarf, gehört in der Demokratie dazu und muss auch dementsprechend berücksichtigt werden. Natürlich nehme ich die konkret geäußerte Kritik der Gewerkschaften ernst und prüfe auch, inwieweit sie zutrifft, um in dem einen oder anderen Fall auch gegensteuern zu können.

Richtig ist, dass die Belastung in Teilbereichen unserer Polizei auch aufgrund immer neuer zusätzlicher Anforderungen an die Belastungsgrenzen stößt, wenn ich insbesondere an Teile der Bereitschaftspolizei – Einsatzzüge, Beweisaufnahmezüge et cetera – denke. Deshalb habe ich schon angesichts der hier geführten Debatten ausgeführt, dass mit der Polizeistrukturreform die Organisationsformmöglichkeiten hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Personalressourcen in der Polizei aus meiner persönlichen Betrachtung ausgereizt sind. Das heißt, wer zukünftig über den beschlossenen Personalplan der Polizei, der bekannt ist, dahin gehend nachdenkt, wo weitere Ressourcen abgebaut werden müssen, der muss dann auch mit in Auftrag geben, welche Aufgaben die Polizei möglicherweise in Zukunft nicht mehr wahrnimmt. Darüber ist auch in vielen Fällen schon diskutiert worden.

Sie kennen das Beispiel Begleitung von Schwerlasttransporten et cetera, worüber es bundesweit Gespräche gibt. Das ist eine Folge von möglichen neuen Aufgaben. Insbesondere durch Bereiche wie IT et cetera sind in den letzten Jahren erhebliche Aufgaben für die Polizei dazugekommen bei gleichzeitigem Personalabbau. Hier müssen wir sehen, dass die Waage gehalten werden kann, damit die Aufgaben, die wir laut SOG zugeordnet haben, auch durchgehalten oder umgesetzt werden können.

Die Evaluation der Neuorganisation der Landespolizei wird Mitte 2013 zu einem endgültigen Ergebnis führen. Klar ist aber schon jetzt, dass sich die Strukturen vom Grundsatz her, nämlich auch der Erhalt der Reviere und nicht das Schließen von Revieren in einzelnen Bereichen des Landes, bewährt haben und es dementsprechend möglicherweise aufgrund der Evaluation in dem einen oder anderen Fall noch Verlastungen gibt beziehungsweise Personalschübe.

Wir werden uns auf die Entwicklung dementsprechend einstellen. Nichtsdestotrotz gebe ich Ihnen recht, dass besondere Entwicklungen, insbesondere im Bereich des Fußballs als auch im Bereich der Demonstrationslagen, was sich nachlesen lässt, zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung innerhalb der Landespolizei führen.

Herzlichen Dank.

Ich bitte nun den Abgeordneten Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 15 und 16 zu stellen.

Herr Minister, die Frage 15:

15. Wann ist damit zu rechnen, dass die Landesre

gierung Ausführungsbestimmungen zum Landkreisneuordnungsgesetz erlässt, aus denen hervorgeht, wie die Landkreise die Altfehlbetragsumlage im Einzelnen handhaben sollen?

Guten Morgen, Herr Andrejewski! Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der kommunalen Selbstverwaltung ist insbesondere die Anwendung des Landesrechts, also auch die Altfehlbetragsumlage nach Paragraf 25 Landkreisneuordnungsgesetz durch die Kommunen eigenverantwortlich vorzunehmen. Mit anderen Worten, die Kommunen können und müssen das grundsätzlich selbst vor Ort tun.

Der Paragraf 25 des Landkreisneuordnungsgesetzes regelt die notwendigen allgemeinen Eckpunkte zur Erhebung der Altfehlbetragsumlage: Adressatenkreis der Altfehlbetragsumlage, maximaler Erhebungszeitraum, Definition des Altfehlbetrages. Sowohl die Höhe einer etwaigen Altfehlbetragsumlage als auch deren Beginn und Dauer sind abhängig von den konkreten Umständen im Landkreis und von den Entscheidungen des jeweiligen Kreistags. Beispielsweise kann der Altfehlbetrag durch die Zuweisung einer Anschubfinanzierung oder Strukturbeihilfe auch finanziert werden.

Die Landräte und Landrätinnen sind darüber informiert, dass es keine Ausführungsbestimmung gibt, weil dieses ja Bestandteil des Gesetzes ist. Wir werden allerdings als Rechtsaufsicht, weil das ja in Ihrer Region speziell zutrifft, auch darauf achten, dass nicht Kommunen, insbesondere eingekreiste Kommunen, überproportional zu solchen Überlegungen mit hinzugezogen werden.

Zusatzfrage: Dann wäre also eine Auskunft der Landrätin von Vorpommern-Greifswald, dass sie erst auf die Ausführungsbestimmungen warten müsse, bevor sie irgendetwas dazu sagen könne, wie der Landkreis umginge mit der Altfehlbetragsumlage, nicht korrekt?

Wir haben am letzten Freitag Landräte- und Oberbürgermeisterkonferenz gehabt und dort sind alle Landrätinnen, Landräte und Oberbürgermeister noch mal darauf aufmerksam gemacht worden. Frau Dr. Syrbe war anwesend, sodass sie die Frage auch dementsprechend beantworten können müsste.

Alles klar, danke.

16. Wann ist vonseiten der Landesregierung mit einer

ersten Darstellung der durch die Kreisgebietsreform bewirkten Einsparungen und Mehrausgaben zu rechnen?

Herr Abgeordneter, das Ministerium für Inneres und Sport prüft im Rahmen seiner Rechts- und Fachaufsicht fortlaufend die Einhaltung einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung auch der kommunalen Körperschaften. Grundlage einer solchen Beurteilung sind die jeweiligen Haushaltssatzungen, von denen dem Ministerium bisher jedoch nur eine vorliegt. Allerdings beinhalten Haushaltssatzungen eben bekannterweise auch nur Planzahlen.

Die Landesregierung nimmt nach wie vor insbesondere die Renditebetrachtung der kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement sowie die weiteren vorliegenden Untersuchungen zu Mehrbelastungen auf der einen und Einsparungen auf der anderen Seite in den Blick. Sie bewertet fortlaufend, inwieweit diesen Empfeh

lungen im Rahmen der Umsetzung der Kreisstrukturreform nachgekommen wird. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass die Jahresergebnisse 2012, die frühestens Mitte 2013 vorliegen, schon klare Ergebnisse zeigen werden. Einsparungen und Mehrausgaben sind nicht nur auf die Landkreisneuordnung zurückzuführen. Zu beachten sind ja bekanntermaßen ebenso die Umstellung auf das kommunale Kassen- und Haushaltsrecht, die allgemeine Wirtschaftslage und nicht zuletzt die individuelle wirtschaftliche Entwicklung in der Kommune. Wir werden aber bei Vorlage des entsprechenden kompletten Zahlenwerkes dann im jeweiligen Fachausschuss – also sprich im Innenausschuss – des Landtages auch darüber informieren.

Eine Zusatzfrage: Ist angedacht womöglich ein eigener Fortschrittsbericht „Einsparungen oder Mehraufwendungen durch die Kreisgebietsreform“ oder soll das kontinuierlich erfolgen, solche Informationen?

Das ist eine Frage, wie das Parlament das wünscht.

Ach so, alles klar. Gut, danke.

Vielen Dank, Herr Minister Caffier.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Pastörs, Fraktionsvorsitzender der NPD, die Frage 17 zu stellen.

Frau Ministerin!

17. Aus welchen Gründen wird in den Justizvollzugs

anstalten in Mecklenburg-Vorpommern den dort arbeitenden Angestellten und Beamten nicht mehr mitgeteilt, wenn Inhaftierte HIV-positiv sind?

Herr Pastörs, in der Vergangenheit wurde auf der Gefangenenakte und auf Transportscheinen im bundesweiten Sammeltransport der Hinweis „Blutkontakt vermeiden!“ angebracht, wenn dem Medizinischen Dienst der JVA bekannt war, ich wiederhole, bekannt war, dass ein Gefangener mit einer durch Blut übertragenen Krankheit infiziert ist. Dieses Vorgehen ist in den vergangenen Jahren zu Recht immer mehr auf datenschutzrechtliche Kritik gestoßen. Durchgreifende medizinische Gründe für eine solche Kennzeichnung bestehen nämlich nicht. Vielmehr täuscht sie eine Sicherheit vor, die es tatsächlich nicht gibt, denn es wird überhaupt nur ein geringer Teil der Gefangenen auf entsprechende Grunderkrankungen untersucht.

Heute ist es professioneller Standard, allen Gefangenen wie potenziellen Überträgern von Infektionskrankheiten gegenüberzutreten und konsequent immer die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Damit aber ist die Kennzeichnung nicht mehr erforderlich im datenschutzrechtlichen Sinne. Letztlich kann sie sogar zu weniger Sicherheit führen, wenn nämlich bei nicht gekennzeichneten Gefangenen die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen nicht ernst genommen werden.

Zusatzfrage: Kam es in den letzten fünf Jahren – und wenn ja, in wie vielen Fällen – durch Kontakt oder durch Infizierung von Strafgefangenen zur HIV-Übertragung auf Beamte?

Herr Abgeordneter, das ist mir nicht bekannt.

Könnten Sie mir das schriftlich mitteilen und das prüfen, Frau Ministerin?

Das kann ich gerne machen.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin Kuder.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Herr Minister Backhaus wird die Finanzministerin heute vertreten. Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 18 und 19 zu stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

18. Wie stellt sich der Stand der Vertragsverhandlun

gen zum Objekt Studentenwohnheim, Haus Nummer 4 in der Richard-Wagner-Straße 30 und 31, in Rostock-Warnemünde dar?

Ja, ich will die Frage gerne beantworten. Ich tue das heute in Vertretung der Finanzministerin. Sie wissen, dass die Finanzministerin sich auf der Finanzministerkonferenz befindet. Insofern will ich mich bemühen, das möglichst optimal in ihrem Namen zu beantworten.

Vor dem Hintergrund des Auslaufens des aktuellen Mietvertrages, das wissen Sie, zum 30.09.2012 gibt es zeitgleich zurzeit intensive Gespräche zwischen der Hansestadt Rostock und dem Studentenwerk Rostock hinsichtlich der weiteren Nutzung dieses Objektes. Ein erstes Mietangebot, wahrscheinlich wissen Sie das auch, der Stadt hat das Studentenwerk in Rostock dem Vernehmen nach abgelehnt.

Insofern ist klar, vor dem Hintergrund des aktuell auslaufenden Mietvertrages finden zurzeit intensive Gespräche zwischen der Hansestadt und dem Studentenwerk statt. Ziel ist es ganz klar, dem Studentenwerk – auch das ist ja mit dem Bildungsministerium mehrfach erörtert worden mit dem Ziel, tatsächlich zu einer Lösung zu kommen – dieses Objekt weiter anzubieten.

Ich erlaube mir trotzdem eine Nachfrage, auch wenn Sie die vielleicht nicht beantworten können. Gibt es denn einen Zeithorizont, wird das vor dem oder nach dem Auslaufen des Mietvertrages sein?

Also die Sache ist klar. Den Endtermin, den habe ich ja angedeutet. Es ist klar, dass die Verhandlungen zurzeit intensiv geführt werden zwischen den Abteilungen mit dem Ziel, möglichst schnell zu einer Einigung zu kommen, auch im Zusammenhang mit Kauf oder beziehungsweise dann insbesondere in Richtung des Studentenwerkes zu einem, sage ich mal, Mietverhältnis zu kommen, was auch dem Studentenwerk ermöglicht, das Objekt weiterhin optimal zu betreiben.

Meine zweite Frage ist:

19. Sichert die Landesregierung und/oder der BBL