Deswegen bitte ich an dieser Stelle nochmals darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Ich beantrage die ziffernweise Abstimmung nach Ziffer I und II, damit Sie sich einerseits zu der Frage „Auflegung eines Landesprogramms“ – das ist der eine Teil unseres Antrags – und andererseits zur Frage „Verabschiedung und Beauftragung der Erarbeitung einer Gesamtstrategie“ auch noch mal genau positionieren können. – Ich danke Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf aus dem Plenum: Das war nicht so spannend, Herr Saalfeld.)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2016/2017 auf Drucksache 6/5505.
Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5848, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, dagegen stimmte die Fraktion der NPD, es enthielt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/5505 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, dagegen stimmte die Fraktion der NPD, es enthielt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5505 angenommen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtragshaushaltes zum Haushalt für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 auf Drucksache 6/5506.
Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5849, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5850 vor, soweit dieser den Artikel 1 betrifft, über den ich zunächst ab-stimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die NPD, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD und CDU, es enthielt sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5850, soweit er den Artikel 1 be-trifft, abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, dagegen stimmte die Fraktion der NPD, es enthielt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung angenommen.
Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE,
dagegen stimmte die Fraktion der NPD, es enthielt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/5506 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, dagegen stimmte die Fraktion der NPD, es enthielt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5506 angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmte die Fraktion der NPD. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses angenommen.
An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5850 abstimmen, soweit er die Einfügung einer Ziffer III beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD und CDU, es enthielt sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5850, soweit er die Einfügung einer Ziffer III beinhaltet, abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 98: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Krise auf dem Milchmarkt bewältigen, Drucksache 6/5523.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine Landtagssitzung, ohne dass wir uns mit dem Thema Milch beschäftigen, und das ist auch richtig so, denn noch immer leiden die Betriebe massiv unter dem niedrigen Milchpreis, noch immer wird Liquidität, wird Betriebsvermögen aufgezehrt. Besonders leiden Betriebe, die in moderne, in neue Ställe investiert haben, Ställe, die mehr Tierschutz mit sich bringen, Maßnahmen zum Tierschutz, die wir hier auch gewollt haben. Diese Ställe sind oft noch mit Krediten belastet, Zahlungen, die die Banken erwarten und bei denen es den Betrieben immer schwerer fällt, diese zu leisten.
Unsere Betriebe haben zudem eine Größe, bei der sie ohne Angestellte nicht auskommen können. Wenn die Betriebe Angestellte haben, dann muss der Lohn rechtzeitig gezahlt werden. Gäbe es kleine Familienbetriebe, würde es in die Selbstausbeutung gehen, meine Damen und Herren, auch das wäre nicht besser.
Was die Betriebe am dringendsten benötigen, ist Liquidität. Dafür hat das Land eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet. Insbesondere nennen möchte ich hier das Kauf- und Rückpachtmodell, das Einfrieren der Pachtpreise bei Neuverpachtung, Bestandspachten im Jahr 2016 für Landesflächen, Pachtstundung durch die Landgesellschaft und durch die BVVG, eine Bundesmaßnahme, die Steuerstundung, Neuberechnung der Vorauszahlungen und die Ausdehnung – auch das ganz wichtig – der sozioökonomischen Beratung.
Insbesondere das Kaufprogramm für Acker und Grünland kann dabei helfen, den Landwirten die notwendige Liquidität zu gewähren, die sie brauchen, um durch diese lang anhaltende Krise zu kommen.
Meine Damen und Herren, die Agrarministerkonferenz hat eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Unter anderem wird die Branche aufgefordert, in Eigenregie die Milchmenge zu reduzieren. Eine wirksame Reduzierung der Milchmenge auf dem Markt kann ich bis heute allerdings nicht erkennen. Wir stecken da auch in einem Dilemma. Auf der einen Seite sind die Preise eingebrochen, weil Angebot und Nachfrage bei der Milch einfach nicht mehr in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Auf der anderen Seite stehen die Landwirte, die natürlich ihre Rechnungen bezahlen müssen und den geringeren Preis durch eine höhere Milchmenge ausgleichen wollen. Diese höhere Milchmenge muss der Markt aufnehmen – er muss sie aufnehmen, weil es die Andienpflicht vorsieht – und jeder Liter Milch wird durch die genossenschaftlich organisierten Molkereien aufgekauft. Egal wie viel produziert wird, egal wie gesättigt der Markt ist, jeder Liter ist abzunehmen. Ein marktgerechtes Verhalten sieht anders aus.
Wenn wir aber feststellen, dass der Markt hier versagt, dann stellt sich die Frage, wo die Verantwortung der Politik liegt. Sollten wir uns raushalten, bis – auf welchem Niveau auch immer, unter welchen Kapitalvernichtungen auch immer – sich am Markt wieder ein Verhältnis der Marktteilnehmer hergestellt hat, das auf Augenhöhe funktioniert, oder müssen wir schauen, ob es Stellschrauben gibt?
Meine Damen und Herren, ich habe das Problem mit einer ganzen Reihe von Menschen diskutiert. Von verschiedenen Seiten kam der Einwand, dass wir als Politik bitte nicht direkt in den Markt eingreifen sollen. Ich glaube auch, dass ein direkter Eingriff nur kurzfristig helfen könnte. Was wir brauchen, ist die Wiederherstellung eines funktionierenden Marktes, ohne dass die Politik Quoten festlegt, ohne dass die Politik festlegt, festlegen muss, wer was produzieren darf, ohne dass die Politik sagt, wie viel produziert werden darf, ohne dass die Politik die Preise bestimmt.
Aber die Regeln rund um die Produktion, die Regeln, die den Markt bestimmen, die müssen wir uns ansehen. Da gilt es zuallererst, den Artikel 148 der EU-Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse in den Blick zu nehmen. Nach Absatz 3 darf bei Lieferung von Rohmilch von einem Landwirt an eine Genossenschaft kein Vertrag oder Vertragsangebot vorgeschrieben werden, wenn er Mitglied dieser Genossenschaft ist. Es ist auch von außen betrachtet erst einmal logisch, weil der Bauer, der Landwirt ja quasi Milch an sich selbst liefert. Er ist Teil der Genossenschaft, damit Anteilseigner des Unternehmens, das
die Milch aufkauft. Dieses Konstrukt funktioniert so lange, wie der Markt und die Größe der Genossenschaft überschaubar sind. Wir müssen aber feststellen, dass die Landwirte sich mit ihren genossenschaftlichen Molkereien nicht marktkonform verhalten.
Der Absatz 4 bestimmt, dass die Vertragsgestaltung zwischen Landwirt und Molkerei frei verhandelbar ist. Wir wollen, dass Absatz 3 und 4 des Artikels 148 derart geändert werden, dass Deutschland konkrete Vorgaben für die Vertragsgestaltung zwischen Milcherzeuger und Molkereien einführen kann. In der derzeit freien Vertragsgestaltung zwischen Milcherzeugern und Molkereien beziehungsweise der Sonderbeziehung innerhalb der Genossenschaften ist der Milcherzeuger immer das schwächste Glied am Markt. Der Einzelhandel diktiert den Preis an die Molkereien, die Molkereien diktieren den Preis an die Milcherzeuger. Mit verbindlichen Vorgaben für die Vertragsgestaltung zwischen Milcherzeugern und Molkereien kann die Marktposition der Milchbauern gestärkt werden und in der Folge die Position der Molkereien gegenüber dem Einzelhandel verbessert werden.
Wie könnte das Ganze aussehen? Es könnte beispielsweise ein Modell geschaffen werden, bei dem die Molkereien die Möglichkeit bekommen, mit den Landwirten eine Milchmenge auszuhandeln, die die Molkereien wiederum marktgerecht absetzen können. Da gibt es für diese Mengen, die am Markt absetzbar sind, auch entsprechende Preise. Der Landwirt kann sich mit seiner Produktion auf genau die Milchmenge einstellen, die mit der Molkerei vereinbart ist. Die Molkereien sind viel freier am Markt, weil sie steuern können, wie viel Milchmenge sie beispielsweise frisch oder verarbeitet dem Einzelhandel anbieten können. Sie sind nicht mehr verpflichtet, jeden Liter für den gleichen Preis aufkaufen zu müssen. Kommt es zu einer Überlieferung durch die Landwirte, dann ist eben der Preis der überlieferten Menge ein anderer und, wenn der Markt gesättigt ist, natürlich eindeutig niedriger.
Ziel ist, dass die Marktteilnehmer sich auf Augenhöhe treffen. Ziel ist, dass die Marktteilnehmer in die Lage versetzt werden, ein gesundes Verhältnis von Angebot und Nachfrage herstellen zu können. Das, meine Damen und Herren, ist sicherlich nicht die alleinige Lösung aller Probleme auf dem Milchmarkt, denn der Milchmarkt ist ein globaler, es wäre aber ein Fortschritt für die innerhalb der EU abzusetzende Milch. Und noch einmal: Wir fordern die Bundesregierung auf, in Brüssel entsprechend aktiv zu werden, um diese Voraussetzungen zu schaffen.
Wir haben noch weitere Maßnahmen in unserem Antrag, auf die ich hier im Einzelnen nicht eingegangen bin. Da spricht der Antrag aber auch für sich. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Besten Dank.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
lich froh, auch in Vorbereitung auf die Sonderagrarministerkonferenz, die ich hier einberufen habe – im Übrigen für den 15. Juli, das heißt in der nächsten Woche –, dass wir dieses Thema noch mal debattieren. Die Ernte steht vor der Tür und ich erwarte nicht das Ergebnis, das der Bundesbauernverband hier angedeutet hat, eine gute Ernte, sondern es gibt erste Hinweise, dass wir eher mit einer schlechten Ernte zu rechnen haben. Das wird die Situation der Landwirtschaft noch weiter verschärfen.
Insofern, sehr geehrter Herr Krüger, lieber Thomas, bin ich sehr dankbar, dass meine Fraktion sich dieses Themas erneut angenommen hat. Auf der anderen Seite müssen wir feststellen, dass wir im Bereich der Milcherzeuger in den letzten zwei Jahren tatsächlich von einer Krise und damit von einem Milchungleichgewicht sprechen müssen. Das heißt, wir haben es hier nicht mit einem, wenn man so will, marktwirtschaftlichen Element zu tun, sondern hier sind andere Entwicklungen eingetreten, die in einer Marktwirtschaft als solches, nämlich Angebot und Nachfrage zu steuern, in der Form nicht stattfinden.
Ich betone, dass vor diesem Hintergrund dieser Problematik wichtig ist, dass wir uns der Sorgen, der Nöte und auch der Probleme der Landwirtschaft annehmen. Ich glaube, dass an dieser Stelle deutlich wird, es geht um viel mehr als nur um eine existenzielle Problematik in der Landwirtschaft. Es geht um berufliche Existenzen, es geht um persönliche Schicksale und es geht um den gesamten ländlichen Raum, denn wer einmal aufgehört hat mit der Milchproduktion, das haben wir ja alle leidvoll in diesem Lande durchlebt, oder wer einmal mit der Kartoffelproduktion aufgehört hat, mit der Gemüseproduktion oder der Obstproduktion, mit der Schweineproduktion, der wird nicht wieder anfangen. Was das für den gesamten Veredlungsstandort und damit für die Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet, ist noch gar nicht abzuschätzen. Im Übrigen werden auch andere Berufsfelder davon betroffen sein: Dienstleister oder die Tierärzte oder auch der kleine Handwerker im Dorf, der diese Dienstleistung vollbracht hat.
Neueste Zahlen belegen – das ist die Entwicklung –, im Vergleich zum Mai 2015 gegenüber Mai 2016 ist der Anteil der Milchviehbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern um drei Prozent gesunken, bundesweit um fast fünf Prozent, das heißt, hier läuft eine Insolvenzentwicklung, die natürlich damit zu massiven negativen Transferleistungen von finanziellen Mitteln im ländlichen Raum führen wird.
Diese Entwicklung ist gerade ausdrücklich auch für den ländlichen Raum ein sehr ernstes Signal und sicherlich vor dem Hintergrund des Septembertermins nicht nur für die Ernte in der Landwirtschaft, sondern auch für unsere Ernte ein nicht ganz unwesentliches Thema. Denn jeder Arbeitsplatz in der Landwirtschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren – und wir haben dazu zum Teil leider keine direkte Beziehung mehr –, aber jeder Arbeitsplatz in der Landwirtschaft sichert heute noch immer acht bis zehn weitere Arbeitsplätze im nachgelagerten Bereich, ob es in den Molkereien, in der Futtermittelindustrie, der Melktechnik, bei Tierärzten, aber auch den vielfältigen Handwerksunternehmen ist. Sie sind also Jobmotor, diese milchviehhaltenden Unternehmen in den ländlichen Räumen.
Und wir brauchen die Landwirtschaft zum Leben. Lebensmittel sind nach wie vor eines der wichtigsten Güter, die wir überhaupt auf dieser Erde produzieren und durch die wir dazu beitragen, dass wir alle gemeinsam in diesen ländli
chen Räumen leben und arbeiten dürfen. Wir brauchen weiterhin eine leistungsstarke, eine nachhaltige Landwirtschaft als Impulsgeber für die ländlichen Räume, von der eben auch Beschäftigung im ländlichen Raum ausgeht.
Aus diesem Grunde habe ich mich vehement mit knapp 30 Millionen eingesetzt und ich bin auch dem Landtag hier sehr, sehr dankbar, dass wir als Einzige in Deutschland, als Erste dabei waren, ein doch schwergewichtiges Hilfspaket auf den Weg zu bringen. Und ich möchte natürlich auch, dass die Betriebe, die wettbewerbsfähig sind, über diesen Berg hinwegkommen.
Wenn ich das hier einflechten darf – auch das aktuell zu den Diskussionen, die wir gerade öffentlich geführt haben –, dass 3,2 Millionen Euro zu viel an Geld ausgezahlt worden sind, dies ist eigentlich auch eine Liquiditätshilfe. Ich verstehe manchmal die Landwirtschaft und den Bauernverband nicht, warum man das nun als ein Riesenproblem hier hochstilisiert. Sie sollten froh sein, dass sie 3,2 Millionen Euro zu viel bekommen haben, und ich rechne die jetzt noch auf die 30 Millionen drauf, das heißt, wir haben hier mittlerweile 33,2 Millionen Euro für die Landwirtschaft als zusätzliche Hilfe bereitgestellt.
Ja, die Milchpreise sind unerträglich, ich sage das noch mal. Sie liegen in Deutschland zwischen 18 und 22,5 Cent. Das ist aus meiner Sicht ethisch und moralisch kaum erträglich, dass im Lebensmitteleinzelhandel ein Liter Wasser teurer ist als ein Liter Milch. Für mich persönlich ist das wirklich – und für viele in diesem Hause sicher genauso –, es ist wirklich unerträglich. Wenngleich bereits erste Anzeichen zu einer leichten Marktverbesserung erkennbar sind, bleibt die extreme Liquiditätssituation in den Milchviehbetrieben bestehen.