Protocol of the Session on July 7, 2016

Den Petitionsausschuss erreichte die Petition einer vierfachen, alleinerziehenden Mutter, die im ländlichen Raum lebt und wo das jüngste Kind nunmehr vier Monate alt ist. Zudem wurde bei einem anderen Kind ein Schwerbehindertengrad von 100 diagnostiziert. Um mit dem Kind Arzt- und Therapiebesuche wahrnehmen, aber auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, ist sie auf ein Auto angewiesen.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben das doch schon gehört.)

Die Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr stellt aufgrund der genannten Umstände ein erhebliches Problem dar.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben wir schon gehört.)

Sie beantragte daher den Einbau einer Rollstuhlrampe in ihr Auto. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat- te diesen Antrag allerdings abgelehnt. Die Mitglieder des Petitionsausschusses waren sich fraktionsübergreifend einig, dass hier noch Handlungsbedarf besteht und die Petentin mit ihrem Anliegen und ihrer ohnehin schon schwierigen Situation nicht alleingelassen werden darf. Wir entschieden uns daher, die Petition an die Landesregierung zu überweisen, die der Petentin helfen soll. Sollte dem Antrag zum rollstuhlgerechten Umbau des Autos trotz der dafürsprechenden Umstände weiterhin nicht entsprochen werden, wird die Landesregierung gebeten, das notwendige Geld aus einem anderen Haushaltstitel zur Verfügung zu stellen. Wir konnten mit dieser Petition zunächst erreichen, dass die Unterstützung der Petentin sichergestellt wird.

Auf die Petitionen, die Herr Dachner und Frau Borchardt weiterhin zu sprechen gekommen sind, will ich an dieser Stelle nicht mehr eingehen.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist mir ein wichtiges Anliegen, auf eine Petition zu sprechen zu kommen, die wir mit diesem Bericht abschließen werden. Ein Bürger beklagte in einer Petition die mangelnde Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung zum Volksentscheid über die Gerichtsstrukturreform. Zudem kritisierte er, dass der Stimmzettel irreführend formuliert war. Dass in unserem letzten Bericht nun die Petition mit einer wertenden Begründung abgeschlossen wird, die ich nicht teile, finde ich sehr bedauerlich und auch bedenklich, da diese den Manipulationsvorwurf des Petenten nicht ausräumt und ihm gleichzeitig suggeriert, wir würden diese Meinung als Ausschuss ebenfalls vertreten.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen daher die Landtagssitzung am 8. Juni in Erinnerung rufen,

in der die demokratischen Fraktionen der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses folgten. Diese bezog sich auf Einsprüche, die gegen die Ergebnisse des Volksentscheides über den Gesetzentwurf zur Aufhebung der Gerichtsstrukturreform eingingen. Ich habe mir die Beschlussempfehlung noch einmal näher angeschaut. In der Anlage 1 wird genau dieser Vorwurf geprüft.

Der Vorwurf ist schon allein deshalb nicht haltbar, da nicht das Gerichtsstrukturgesetz der Landesregierung zur Debatte stand, sondern über das Gesetz der Initiative abgestimmt wurde, das die geplante Reform aufgehoben hätte. Rechtlich wäre es der Landeswahlleiterin somit überhaupt nicht möglich gewesen, über das Gesetz der Landesregierung abstimmen zu lassen. Lediglich eine Abstimmung über das vorgeschlagene Gesetz der Initiative war rechtens. Dementsprechend wurde auch die zu beantwortende Frage gestellt: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu? Diese Argumente haben die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses überzeugt, sodass der Einspruch einstimmig zurückgewiesen wurde, also mit den Stimmen aller anwesenden Fraktionen.

Sehr geehrte Damen und Herren, weshalb die anderen Fraktionen, außer der CDU, dafür votierten, dass dem Petenten, der denselben Vorwurf in seiner Petition vorbrachte, mitgeteilt wird, dass das Ziel der Fragestellung auf dem Stimmzettel zum Volksentscheid über die Gerichtsstrukturreform für viele Stimmberechtigte nicht ohne Weiteres deutlich erkennbar war, obwohl Sie dies im Juni im Land- tag noch zurückwiesen, ist für mich nicht nachvollziehbar, denn dadurch wird der Landeswahlleiterin eine Täuschung bei der Formulierung des Stimmzettels unterstellt.

Ich möchte daher an dieser Stelle meinen Missmut über diese Vorgehensweise äußern. Es ist mir ein großes Anliegen, hier noch einmal Klarheit herzustellen und die Bürgerinnen und Bürger auf Widersprüchlichkeiten im Abstimmungsverhalten aufmerksam zu machen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diesem Wermutstropfen zum Trotz möchte ich nun noch die Gelegenheit nutzen, meinen Dank auszusprechen. Ich möchte all denjenigen danken, die in dieser Legislaturperiode einen fast reibungslosen Bearbeitungsablauf der Petitionsverfahren gewährleistet haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte, bevor ich auf die Inhalte des Berichts eingehe, die Gelegenheit nutzen, meinen Dank auszusprechen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsausschusssekretariats. Die Zusammenarbeit habe ich in den Monaten, als ich meine Kollegin Frau Gerkan, die ja krankheitsbedingt ausgefallen war, vertreten habe, als sehr konstruktiv, sehr konzentriert und insgesamt sehr angenehm erleben dürfen. Dafür meinen herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen im Ausschusssekretariat!

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte auf eine Petition in der Sammelübersicht eingehen. Der Petent beschwert sich im Zusammenhang mit dem Flugplatz am Salzhaff über falsche Aussagen des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. In der Behandlung der Petition hat dann das Energieministerium eingeräumt, dass bezüglich der vom Petenten kritisierten Äußerung die Angaben des Ministeriums unrichtig waren. Des Weiteren wurde in der Behandlung der Petition festgestellt, dass die vom Petenten kritisierten Aussagen des Energieministeriums so zu werten sind, dass sich zwei verschiedene Auffassungen zum Sachverhalt gegenüberstehen. Da konnte in dem Fall letztlich in dem Ausschuss, in der Ausschussbehandlung keine Klärung herbeigeführt werden.

Im dritten Punkt in der gleichen Petition hat der Petent Aussagen des Energieministeriums kritisiert, dass die abgegebene Stellungnahme aus Sicht des Petenten nicht ausreichend auf die kritisierten Formulierungen eingegangen ist. Es wurde also ausweichend geantwortet. Auch hier hat das Energieministerium zugegeben, dass bei der Bearbeitung der kritisierten Äußerungen eine gewisse Sorgfalt gefehlt habe.

Summa summarum ist also wirklich ein mehrfaches zu kritisierendes Fehlverhalten im Energieministerium in diesem Falle festgestellt worden. Bleibt mir nur zu hoffen, dass die festgestellten Fehler auch zu gewissen Änderungen in der Zukunft führen, zu einem besseren Aussage- und Antwortverhalten und vielleicht sogar auch zu gewissen personellen Konsequenzen.

Meine zweite Anmerkung bezieht sich auf die statistische Auswertung in dem Bericht, wo verschiedene Kategorien dargestellt werden von Abfallpolitik, alphabetisch sortiert bis zum Zoll und zur Bundespolizei. In der textlichen Ausführung können wir finden, dass es 19 Eingaben im Jahr 2015 gab, die sich mit Windkraftanlagen beschäftigen. Angesichts der permanenten Präsenz dieses Themas in den Medien hätte ich es hilfreich gefunden, eine Auswertung der Zahl der Petitionen zum Thema Windkraftanlagen, Zielabweichungsverfahren, Pilotanlagen zu finden, um einschätzen zu können: Ist die Medienpräsenz dieses Themas gerechtfertigt durch die Zahl der Petitionen oder nicht? Was steckt tatsächlich an Bürgerunmut dahinter, was nicht? Wenn wir jetzt wissen, dass es im Jahr 2015 19 Eingaben zum Thema Windkraftanlagen waren, dann wissen wir aber immer noch nicht, ob die alle an einem Ort waren, wie viel Zielabweichungsverfahren dahinterstecken und wie viele Personen hinter der Zahl 19 stehen. Es sind ja mehrere Massenpetitionen dabei. All das geht aus dem Bericht nicht hervor.

Ich würde für die Zukunft anregen, dass solche Statistiken feiner aufgefächert werden, damit man die von mir aufgeworfenen Fragen beantworten kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Donig.

(Egbert Liskow, CDU: Oh! – Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Druck

sache 6/5603 liegt Ihnen heute die letzte Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses dieser Wahlperiode vor. In der letzten Ausschusssitzung konnten noch zahlreiche Petitionen abgeschlossen werden. Um die Petenten zeitnah über den Abschluss ihrer Petition informieren zu können und nicht erst nach der Neukonstituierung des Landtages im Herbst, liegt Ihnen weiterhin ein Änderungsantrag zur Sammelübersicht vor. Der Ausschussvorsitzende ist in seiner Rede schon ausführlich darauf eingegangen, daher werde ich an dieser Stelle weitestgehend auf statistische Angaben aus dem Bericht verzichten.

Meine Kollegin Maika Friemann-Jennert ist schon darauf eingegangen: 151 Petitionen sollen in dieser Sammelübersicht abgeschlossen werden. Davon konnte in 12 Fällen dem Anliegen der Petenten entsprochen werden. Ich möchte an dieser Stelle nur kurz auf zwei Beispiele eingehen:

Zum einen lag uns eine Petition vor, in der der Petent Fragen zum rechtlichen Status von Petitionen privater Petitionsportale und zur Möglichkeit der Behandlung dieser Eingaben im Landtag Mecklenburg-Vorpommern aufwarf. Letztendlich hat der Petitionsausschuss auf der Grundlage einer rechtlichen Bewertung des Ausschusssekretariats beschlossen, dass Eingaben entsprechend Artikel 10 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern an die Volksvertretung gerichtet sein müssen. Petitionen, die lediglich auf privaten Petitionsplattformen eingestellt werden, sind somit keine dem Grundrechtsschutz unterfallenden Petitionen im Sinne der Verfassung und dürfen nicht vom Petitionsausschuss bearbeitet werden. Werden Petitionen jedoch zunächst auf einer privaten Onlinepetitionsplattform veröffentlicht und anschließend dem Parlament oder dem Petitionsausschuss übergeben, wird das Petitionsverfahren entsprechend den gesetzlichen Grundlagen durchgeführt, so zum Beispiel geschehen bei der Petition des Landesfrauenrates zum Opferschutz oder der auf Erhalt der Mühlendammschleuse gerichteten Petition eines Vereins. Dies wird im Übrigen auch in anderen Landtagen so gehandhabt. Dem Petenten wurde in diesem Sinne geantwortet und somit konnte seinem Anliegen entsprochen werden.

Die Petition unter der laufenden Nummer 16 in der Sammelübersicht hatte zum Ziel, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf einer innerörtlichen Landesstraße zu erreichen. Der Petitionsausschuss hat sich mehrfach mit dem Anliegen des Petenten befasst. So wurde unter anderem auch eine Beratung mit Vertretern des LUNG Mecklenburg-Vorpommern, des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und des Energieministeriums im Ausschuss durchgeführt. Für den Landkreis war Grundlage für die Abwägung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm die Verkehrsmengenkarte des Landesamts für Straßenbau und Verkehr. Der Lärmschutzaktionsplan und die Lärmkarte des LUNG, die vom Petenten für die Beurteilung der Lärmbelästigung herangezogen worden waren, wurden als nicht relevant eingestuft, da die Zahlen nur in einem Zeitraum von einer Woche als Indikator für Spitzenzeiten erhoben wurden. Da dem Ausschuss nach Anhörung der Regierungsvertreter die Verkehrslärmsituation vor Ort nicht klar war, beschloss der Ausschuss, sich vor Ort ein Bild von der Lage zu machen. Dies wiederum wollte der Petent nicht und so blieb uns am Ende nur, die Petition abzuschließen, weil der Petent uns in seinem letzten Schreiben mitteilte, dass er keine Post mehr vom Ausschuss erhalten wollte.

Zum Schluss meiner Rede bleibt mir nur noch, mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusssekretariats für die Zusammenarbeit zu bedanken. Sie haben uns immer mit hoher Fachkompetenz bei unserer Arbeit unterstützt und die oft komplizierte Rechtslage verständlich dargestellt,

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

damit wir gute Beschlüsse fassen konnten. Herzlichen Dank dafür!

Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und dem Bericht sowie dem Änderungsantrag. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Donig.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor und ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, die in der Sammelüberschrift aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag auf Drucksa- che 6/5629 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmte niemand, und es enthielt sich die Fraktion der NPD. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 6/5629 beschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/5603 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Und die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/5603 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 93: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen des 14. Parlamentsforums Südliche Ostsee in Kiel vom 12. bis 14. Juni 2016, die Ihnen vorliegende Drucksache 6/5522.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen des 14. Parlamentsforums Südliche Ostsee in Kiel vom 12. bis 14. Juni 2016 – Drucksache 6/5522 –

Das Wort zur Begründung hat die Vizepräsidentin Frau Schlupp.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor Ihnen liegt

auf Drucksache 6/5522 der Entschließungsantrag zur Umsetzung von Beschlüssen des diesjährigen 14. Parlamentsforums Südliche Ostsee. Mit dem Antrag setzen wir auch in diesem Jahr unsere Tradition fort, dass auf der Grundlage eines gemeinsamen Entschließungsantrages aller demokratischen Fraktionen den Ergebnissen, die im Rahmen des Parlamentsforums Südliche Ostsee erzielt wurden, zugestimmt wird.

Das Schwerpunktthema des 14. Parlamentsforums vor drei Wochen in Kiel lautete: „Land-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft – Innovation und Zusammenarbeit im südlichen Ostseeraum“. Wir haben unter anderem die Aspekte Nachhaltigkeit, Auswirkungen des Klimawandels, Entwicklung ländlicher Räume, gesunde Ernährung und Verbraucherschutz besonders beleuchtet. Wir widmen uns beim Parlamentsforum Südliche Ostsee regelmäßig Themen, die alle Partner in der Region ganz praktisch betreffen. So ist das diesjährige Thema auch für unser Bundesland als Agrarstandort von ganz besonderer Bedeutung.

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

Der Anteil der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei an der Bruttowertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern ist mit 3,4 Prozent von allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland der höchste. Bei uns gibt es insgesamt rund 5.000 landwirtschaftliche Betriebe, ungefähr 22.000 Arbeitskräfte sind in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigt. Insgesamt 1,3 Millionen Hektar Land, also fast zwei Drittel unserer Landesfläche, werden landwirtschaftlich genutzt.

Auch die Ernährungsindustrie nimmt bei uns traditionell einen hohen Stellenwert ein. Derzeit sind in den rund 90 Betrieben über 14.000 Mitarbeiter beschäftigt. Die Branche erwirtschaftete dabei einen Jahresumsatz von rund 4,4 Milliarden Euro, ein Drittel des Gesamtumsatzes des verarbeitenden Gewerbes. Ich denke, angesichts dieser Zahlen wird ganz deutlich, dass wir gut beraten sind, der Agrar-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft eine hohe Bedeutung beizumessen.

Aber es geht bei dem Thema nicht nur um einen Wirtschaftszweig, der zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt und Arbeitsplätze sichert, nein, im Hinblick auf Land- und Ernährungswirtschaft spielen auch ethische Fragen eine Rolle. Unter welchen Bedingungen sollen Lebensmittel produziert werden? Welchen Stellenwert haben das Tierwohl oder die Erhaltung von Biodiversität im Ackerbau? Welchen Wert haben qualitativ hochwertige Lebensmittel und, damit verbunden, wer hat Zugang zu Qualitätsprodukten? Ich denke, es tut uns allen gut, über diese Fragen nachzudenken und substantiierte Antworten zu erarbeiten. Eine Reihe von Anregungen, Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschlägen finden Sie in unserer Resolution. Ein paar der Vorschläge will ich Ihnen kurz vorstellen.