Protocol of the Session on July 6, 2016

Mit dem Krebsregistrierungsgesetz, meine Damen und Herren, stimmen wir, der bundesgesetzlichen Regelung folgend, die klinische und die epidemiologische Krebsregistrierung aufeinander ab und stellen die systematische Sammlung von Informationen über das Vorkommen von Krebs und über die Qualität und den Erfolg von Behand

lungen auf gesetzliche Füße. Das vorliegende Gesetz führt inhaltlich das fort, was wir 2011 durch das Gesetz über das Zentrale Klinische Krebsregister begonnen haben.

In den vergangenen Jahren wurden die Daten der vier regionalen Krebsregister in Greifswald, in Neubrandenburg, in Rostock und in Schwerin sukzessive abgeglichen, synchronisiert, und jetzt definieren wir ein zentrales Krebsregister als das Referenzregister für MecklenburgVorpommern. Das dient dem Wohle der Patientinnen und Patienten. Diesbezüglich regeln wir nicht nur, was gesammelt und verarbeitet werden darf, sondern selbstverständlich auch, wie das geschehen muss, wie die Daten aufbewahrt werden müssen, mit welchen Sicherheitsstandards sie übermittelt werden müssen, Stichwort „Widerspruch“. Die Ausschussvorsitzende Frau Tegtmeier ist bereits darauf eingegangen.

Wir haben mit unserem Koalitionsantrag auch noch mal die Position der Patientinnen und Patienten gestärkt

(Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Auch gestärkt, muss man so sagen.)

und eine entsprechende Vertreterin, einen entsprechenden Vertreter in den Beirat dieses Registers berufen.

Meine Damen und Herren, alle diese Maßnahmen dienen unterm Strich dem Zweck, auch als Mecklenburg-Vorpom- mern alles zu tun, die Ziele des nationalen Krebsplans erreichen zu können, als da wären: eine bundesweit vergleichbare Erfassung und Auswertung von Daten und deren effektive Verwendung für die Behandlung durch die Gewährleistung eines Zugriffs für die behandelnden Ärzte und für die Krankenhäuser. Diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, werden die Behandlung von Krebs verbessern. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Renz, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Gajek.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, uns allen ist bei der Anhörung zum Krebsregistergesetz klar geworden, wie vielfältig Krebs ist. Die Anzuhörende von der Frauenselbsthilfe nach Krebs hat noch mal sehr deutlich gemacht, wie wichtig dieses Gesetz ist.

Und, Frau Stramm, die große Kritik – bestimmt in anderen Bereichen – habe ich dort für dieses Gesetz so nicht gehört, sondern gerade die Sprecherin der Selbsthilfe hat gesagt, dass es gut ist, hier voranzugehen. Das, denke ich, was die Aufgabe sein wird, das kann nicht in so ein Gesetz reingepackt werden …

(Julian Barlen, SPD: Frau Stramm hört immer ein bisschen das Gras wachsen.)

Wie bitte?

(Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Frau Stramm hört immer ein bisschen das Gras wachsen.)

Na, manchmal ist es ja auch nicht schlecht, ne?

Aber ich denke, das, was wichtig ist, ist letztendlich die Prävention. Eins der nationalen Präventionsziele ist zwar jetzt drin, das Mammakarzinom, wo ich denke, es geht eben nicht nur darum, sondern es geht letztendlich darum, noch mal aufzuklären, wie erfolgt Vorsorge, wie sind die Zugänge zur Selbsthilfe. Ich glaube, das ist uns allen in der Anhörung deutlich geworden. Von daher nehme ich natürlich wohlwollend zur Kenntnis, dass die Patientenvertretung reingenommen wurde, und auch andere Punkte sind im Nachgang noch eingesetzt worden. Und ich glaube, es gibt da einen Unterschied. Wenn ich mich erinnere, wurde ja gesagt – ich glaube, im Wirtschaftsbereich war das so –, dass ein Gesetz so, wie es reinkommt, dann auch wieder rauskommt. Wir werden ja hier gleich noch drei Gesetze diskutieren. Ich glaube, für alle Gesetze gilt, auch wenn wir nicht mit allem einverstanden sind, dass es dort Nachjustierungen gab.

Ich möchte jetzt schon sagen, dass die Anhörung und auch die Diskussionen dazu sehr sachorientiert waren und dass, auch wenn man unterschiedliche Ansätze hat, doch hier vom Ministerium in Teilen nachgebessert wurde. Wie gesagt, mit allem sind wir nicht einverstanden, aber für diesen Bereich werden wir die Zustimmung geben.

Es gab ja von den LINKEN im Sozialausschuss den Antrag, die Rechtsverordnung sehr detailliert aufzuführen. Ich denke, dafür ist der Beirat da, der wird das dann begleiten. Und ich denke, wir werden auch im Sozialausschuss der nächsten Legislaturperiode Berichte dazu hören, wo möglicherweise nachjustiert wird. Von daher sehe ich das in dem Bereich relativ entspannt. Wir werden zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Thomas Krüger, SPD: Da kann die Ministerin sich ja freuen.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/5188.

Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5188 in der Fassung seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 18 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 18 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5607 zuzustimmen wünscht, den bitte ich

um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5607 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 73: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten, Drucksache 6/5185, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales auf Drucksache 6/5600. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5633 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten (Psychischkrankengesetz – PsychKG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5185 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/5600 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/5633 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sozialausschuss hat zum Entwurf eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten am 25. Mai dieses Jahres eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Auch in diesem Zusammenhang gilt mein Dank den Sachverständigen, die uns hier zur Verfügung standen. Die Auswertung der öffentlichen Anhörung fand am 01.06. statt, am 22.06. führten wir die abschließende Beratung durch.

Der Innenausschuss sowie der Finanzausschuss teilten uns mit Schreiben vom 02.06. jeweils die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes, soweit ihre Zuständigkeit betroffen ist, mit.

Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen unter anderem vor, dass dem Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Einsicht in die Akten der Menschen mit psychischen Krankheiten gewährt werden kann. Ferner wird eine Ermächtigungsgrundlage dafür geschaffen, Menschen mit psychischen Krankheiten bis zum Abschluss der persönlichen Inaugenscheinnahme und Bekanntgabe der Entscheidung über die sofortige Unterbringung in einer Einrichtung festhalten zu können.

Hinsichtlich der Beleihungen und Ermächtigungen wird eine Übergangsregelung geschaffen, wonach diese innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erfolgen haben. Darüber hinaus enthalten die Beschlüsse des Sozialausschusses Klarstellungen und rechtsförmliche Anpassungen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweise ich auf den schriftlichen Bericht und die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5600 und bitte Sie, dem zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: So werden wir das machen.)

Vielen Dank, Frau Tegtmeier.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Hesse.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst, lassen Sie mich sagen, bin ich froh darüber, dass wir es geschafft haben,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

noch in dieser Legislatur dieses doch sehr schwierige Gesetz auf den Weg zu bringen. Es liegt eben auch in der Natur eines solchen schwergewichtigen Gesetzes, dass es nicht geräuschlos entsteht, geschweige denn auch verabschiedet wird. So wurde dieser Entwurf in den vergangenen Wochen – wir hörten es bereits – und Monaten im Sozialausschuss, im Innenausschuss, im Finanzausschuss und mit den hinzugezogenen Sachverständigen intensiv diskutiert, konstruktiv kritisiert und sensibel abgewogen. Gleichzeitig aber, und das ist mir sehr wichtig, ist allen Beteiligten klar, dass dieses Gesetz das richtige Ziel verfolgt, nämlich die Rechte der Menschen mit psychischen Krankheiten zu stärken, damit der Mensch, um den es auch geht, tatsächlich im Mittelpunkt steht.

Künftig werden die Betroffenen über alle Entscheidungen und Anordnungen, die mit ihrer Unterbringung zu tun haben, unverzüglich informiert. Diese Entscheidungen müssen ihnen zudem verständlich erläutert werden und sind parallel in den Krankenakten zu vermerken und zu begründen.

Zweitens. Maßnahmen, die die Grundrechte des oder der Einzelnen berühren, dürfen grundsätzlich nur von Ärztinnen und Ärzten angeordnet und durchgeführt werden.

Drittens. Es gibt eine weitgehende Dokumentations-, Begründungs- und Überwachungspflicht, die es den Betroffenen oder im Streitfall auch den Gerichten möglich macht, die Behandlungsschritte nachzuvollziehen.

Mit diesen Festlegungen werden wir auch die Akzeptanz der Behandlung bei den Erkrankten hoffentlich erhöhen.

Meine Damen und Herren, den wichtigen Paradigmenwechsel beim hochsensiblen Thema „Ärztliche Zwangsmaßnahmen“ möchte ich auch heute noch einmal betonen. Die psychisch Erkrankten nehmen im Gegensatz zum alten Recht nun einen aktiven Part in der Behandlung wahr, indem sie in den Therapieprozess mit einbezogen werden und versucht wird, die notwendigen ärztlichen Behandlungen so an sie heranzutragen, dass sie

mit ihrem Einverständnis und nicht unter Zwang stattfinden können. Scheitert dies, entscheidet über die weitere Behandlung nunmehr ein Gericht.

Dieses Gesetz etabliert in all seinen Belangen ein Schutzniveau, das der aktuellen Rechtsprechung und der Würde der Patientinnen und Patienten Rechnung trägt. Dass wir das geschafft haben, dafür bedanke ich mich bei allen, die sich kritisch und engagiert in das Verfahren eingebracht haben. Vor Ihnen liegt ein gutes Produkt, das Ihre Zustimmung verdient. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)