Zur Frage des Versorgungsschlüssels haben wir mit unserem Änderungsantrag eine Vorkehrung getroffen, wie Sie wissen. Die Dreijahresperiode ist eingeführt, sodass ich eigentlich abschließend sagen kann, wir werden Ihren Änderungsanträgen nicht zustimmen.
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ach echt?! – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir uns jetzt aber gedacht.)
Wir werden selbstverständlich dem Gesetzentwurf zustimmen, mit den bereits im Sozialausschuss beschlossenen Änderungen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und zur Änderung des Landespersonenstandsausführungsgesetzes auf Drucksache 6/5187.
Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/5187 entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5630 vor, soweit er den Paragrafen 2 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5630, soweit er den Paragrafen 2 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 2 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 3 und 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 3 und 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5630 vor, soweit er den Paragrafen 5 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5630, soweit er den Paragrafen 5 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 5 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Hand
zeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 7 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5630 vor, soweit er den Paragrafen 7 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5630, soweit er den Paragrafen 7 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 7 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 7 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5630 vor, soweit er den Paragrafen 8 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5630, soweit er den Paragrafen 8 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 8 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 9 bis 12 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 9 bis 12 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 13 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5630 vor, soweit er den Para
grafen 13 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5630, soweit er den Paragrafen 13 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 13 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 13 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5599 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5599 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.
An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5630 abstimmen, soweit er die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5630, soweit er die Einfügung einer Entschließung beinhaltet, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 75: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gleichstellungsrechts, Drucksache 6/5189, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales, Drucksache 6/5598. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5632 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gleich- stellungsrechts (Gleichstellungsreformgesetz) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5189 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/5598 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gleichstellungsrechts hat der Sozialausschuss am 11. Mai eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Den Sachverständigen, die uns während dieser Anhörung für Fragen und Statements zur Verfügung standen, sei noch mal ganz herzlich gedankt.
Am 25. Mai fand im Sozialausschuss die Auswertung der öffentlichen Anhörung statt. Die abschließende Beratung wurde am 30.05. durchgeführt. Involviert waren die Ausschüsse: der Innenausschuss, der Europa- und Rechtsausschuss, der Finanzausschuss und der Bildungsausschuss, die uns jeweils die unveränderte Annahme im Bereich ihrer Zuständigkeit empfohlen haben.
Die Beschlüsse des Sozialausschusses berücksichtigen das autonome Selbstorganisationsrecht des Parlaments und sehen unter anderem vor, dass die Präsidentin des Landtages, der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eigenverantwortlich Ziele und Maßnahmen der jeweiligen Dienststellen zur Umsetzung dieses Gesetzes formulieren können. Die Präsidentin des Landtages unterrichtet das für die Gleichstellung zuständige Ministerium jährlich darüber. Ferner sehen die Beschlüsse des Sozialausschusses vor, dass die Gleichstellungsbeauftragten der Dienststellen bei der Präsidentin des Landtages einen Beobachterstatus in der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung erhalten und die Gleichstellungsbeauftragte der Landesverwaltung im Falle einer Beanstandung der Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern nach Beratung durch das für Gleichstellung zuständige Ministerium einen Entscheidungsvorschlag vorlegt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht und die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5598 und bitte Sie, dem zuzustimmen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich hoffe, aller guten Dinge sind für mich heute vier und auch das vierte Gesetz passiert heute den Landtag,
denn 36.000 Beschäftigte arbeiten in der Landesverwaltung, davon etwa zwei Drittel Frauen. Ihnen allen hilft dieses Gesetz, denn unter dem Ziel, mehr Chancengerechtigkeit zu schaffen, formiert sich nicht nur der Anspruch, mehr Frauen in Führungspositionen zu etablieren, sondern unser Entwurf setzt zudem darauf, die Gleichstellungsbeauftragten zu stärken, die paritätischen Gremienbesetzungen voranzutreiben und mehr Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verankern, und zwar für Frauen und Männer. Gerade diese Vereinbarkeit ist aus meiner Sicht eine wichtige Prämisse, wenn Chancengleichheit keine Worthülse bleiben soll. Chancengleichheit gibt es nur, wenn Vereinbarkeit kein Frauenthema bleibt, sondern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Männer gilt und auch von Männern eingefordert wird. Die Instrumente Telearbeit/Teilzeitarbeit auch für Führungskräfte werden einer solchen Vereinbarkeit Vorschub leisten und mehr Akzeptanz schaffen. Diese und die vielen weiteren Pluspunkte dieses Gesetzentwurfes habe ich Ihnen bereits in der Ersten Lesung erläutert und ich will mich nicht allzu sehr wiederholen, deshalb betone ich an dieser Stelle nur noch einmal zwei Dinge: