die schon einen Wert von deutlich über 1 Milliarde Euro haben. Es sind bei diesen Exporten auch sehr, sehr viele Fahrzeuguntergestelle, die weder Bewaffnung noch sonst irgendwas haben, darunter.
Herr Texter, Sie meinen damit die zwei Tankflugzeuge, die nach England geliefert wurden – rund 1 Milliarde. Aber wir reden hier, um Ihnen noch mal eine Zahl zu geben, von einer Steigerung von 219 auf 587 Milliarden, 587 Milliarden! Davon stiegen die Ausfuhren in die arabischen Staaten drastisch, und die haben nichts mit England zu tun und auch nichts mit der NATO.
Sie sehen daran, dass das, was Sie hier als Gegenrede gehalten haben, ungeeignet ist, unsere Forderungen zu entkräften. Denn alles, was wir an Waffen in diese Gebiete hineinliefern, verschwindet nicht über Nacht, sondern dient in der Regel 10/20/30 Jahre, um, wie auch immer, Krieg führen zu können oder terroristische Armeen auszurüsten. Wir sind ja auch Zeuge geworden, dass NATOBewaffnung über Israel nicht in kleinem Umfang in die terroristischen Strukturen des Nahen Ostens nachweislich hineingeflossen ist. Insofern ist unsere Forderung eine Friedensforderung, eine Forderung, die Sie als Heilsbringer für die ganze Welt normalerweise unterstützen müssten. Aber da scheinen Sie, wenn es um Verzicht von Einnahmen aus der Rüstungsindustrie geht, zu blockieren.
Und noch eins: Wir hatten mal einen Bundeskanzler, der hieß Helmut Schmidt, der hat zu diesem Punkt in dem Sinne argumentiert, wie die NPD das tut. Er hat sich seinerzeit auch nicht gescheut, Israel indirekt anzuspre
chen, was das Konfliktpotenzial Israels in der Ausstrahlung zu den arabischen Staaten angeht. Wenn Sie die neuesten Meldungen der letzten zwei Tage sehen, wo Netanjahu ganz frech und klar sagt, dass die Siedlungspolitik in den besetzten Gebieten weitergeht, und gleichzeitig dann Herr Gabriel, Sigmar, die Waffenlieferungen nach Israel in keiner Weise auch nur ankränkelt, geschweige denn sie unterbinden will, dann werden Sie erkennen, dass unser Antrag sehr, sehr berechtigt ist und wir auch, weil er uns so wichtig erscheint und weil er wichtig ist,...
Wecken Sie doch mal Ihren Kollegen hier von der CDU, der ist gerade eingeschlafen, damit der das auch noch mitbekommt!
... hier namentliche Abstimmung beantragen, nur, dass er das nicht verschläft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seitens der Fraktion der NPD ist zu dem Antrag auf Drucksache 6/5555 namentliche Abstimmung beantragt worden. Zur Durchführung der namentlichen Abstimmung haben wir bereits den Beschluss gefasst, diese am Schluss der heutigen Beratung gebündelt durchzuführen.
Ich rufe daher den nächsten Tagesordnungspunkt auf, ich rufe den Tagesordnungspunkt 34 auf: Beratung des An- trages der Fraktion der NPD – Sozialgerichte entlasten – bei Widersprüchen gegen Sanktionen nach dem SGB II aufschiebende Wirkung einführen, auf Drucksache 6/5556.
Antrag der Fraktion der NPD Sozialgerichte entlasten – bei Widersprüchen gegen Sanktionen nach dem SGB II aufschiebende Wirkung einführen – Drucksache 6/5556 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Warum haben Widersprüche gegen Sanktionen eigentlich keine aufschiebende Wirkung? Widersprüche gegen Rückforderungs- und Erstattungsbescheide der Jobcenter haben sehr wohl aufschiebende Wirkung.
Wenn Rückforderungs- und Erstattungsbescheide vom Jobcenter ergehen, weil sich das Jobcenter wieder mal verrechnet hat und sagt, wir haben irrtümlich zu viel bezahlt, wir wollen Geld zurück – gegen die haben Wider
sprüche aufschiebende Wirkung. Das wird zwar gerne verschwiegen, da gibt es auch keinen Hinweis in den Bescheiden, da steht nur drin, Inkassostelle Kiel, zahlen Sie sofort, aber es gibt sie und wenn man Widerspruch einlegt, dann muss sich die Verwaltung selbst noch einmal mit ihrem Handeln befassen und muss durchgehen, ob sie sich geirrt hat oder nicht. Die Sozialgerichte bleiben erst einmal davon verschont, weil die Verwaltung genug Fehler macht, mit denen sich die Sozialgerichte dann nicht rumärgern müssen.
Warum macht man das nicht auch bei Sanktionen? Bei Sanktionen haben Widersprüche keine aufschiebende Wirkung. Sanktionen sind ein Massenphänomen: Im Jahre 2012 gab es zum ersten Mal mehr als eine Million Sanktionen. Im Jahre 2015 hieß es dann, die Zahl der Sanktionen ist zurückgegangen – sensationell, es sind 980.000 gewesen, also gerade mal 20.000 weniger. Das wurde dann als neuer großer Trend gefeiert. In Mecklenburg-Vorpommern – das war heute in der Zeitung – waren es im vorigen Jahr 27.740, gerade mal 1.000 weniger. Es sind also immer noch sehr viele Betroffene und es ist ein Massenphänomen.
Zweck der Sanktionen ist natürlich weniger die Erziehung, sondern Zweck ist, Geld zu sparen, einfach bei Leuten Geld zu sparen, die sich vielleicht nicht so wehren. Im Jahre 2015 konnten durch die Sanktionen 170 Millionen Euro gespart werden. Das ist sicher nur eine Träne im Ozean der Gelder, die für die Flüchtlinge erforderlich sind, aber immerhin ganz nett. Da freut sich Herr Schäuble sicherlich. Und 109 Euro weniger im Schnitt bekamen diejenigen, die sanktioniert wurden.
Nun muss man sich darüber im Klaren sein, dass diese Sanktionen nur in einem Teil der Fälle tatsächlich auf Fehlverhalten zurückgehen. In vielen Fällen sind sie einfach provoziert. Man will die Leute dazu bringen, dass sie sich in einer Weise verhalten, dass man ihnen Geld abzwacken kann. Man schickt zum Beispiel Ladungen zum Gespräch mit dem Fallmanager und wenn der Betreffende hingeht, ist da keiner. Dann heißt es, ach, wirklich, das muss ein Versehen sein, der ist krank oder der ist gerade auf Hochzeitsreise. Wenn das zum zweiten, dritten Mal passiert, nimmt man es nicht mehr ernst und geht nicht mehr hin – wumm, zehn Prozent Sanktionen, weil man ein Meldevergehen begangen hat. Oder man wird zum zehnten Bewerbungscoaching oder -training geschickt, nimmt es auch nicht mehr ernst – bumm, wieder zehn Prozent vom Regelsatz.
Es wird auch gerne versucht, mangelnde Mitwirkung bei der Ermittlung der Bedürftigkeit vorzuwerfen. Dazu macht man Überraschungsbesuche und wenn der Betreffende dann sagt, hören Sie mal zu, machen Sie einen Termin aus, ich lasse Sie jetzt nicht rein – gleich Sanktion. Das ist zwar nicht zulässig – es ist so, dass man wirklich das Recht hat, einen Termin auszumachen –, man macht es aber einfach in der Hoffnung, man kommt damit durch.
Das Schlimmste ist, dass man Krankheiten ausnutzt. Mir ist ein Fall von einer Frau bekannt, die eine Krankheit hat, die dazu führt, dass sich die Lymphflüssigkeit in den Beinen sammelt, sodass zweimal in der Woche eine Lymphdrainage durchgeführt werden muss. Was sie also überhaupt nicht kann, ist lange stehen. Die wurde zu einem Job geschickt, wo sie die ganze Zeit stehen und irgendwelche Pakete einpacken musste. Als sie nach einem Tag gegangen ist – wumm, Sanktion. Oder Schmerzpatienten,
die schlimmste Mittel einnehmen müssen, Ibuprofen 800, es gibt sogar 1.000, Ibuprofen 1.000 plus Schmerzpflaster, die nehmen dann meistens Leute, die durch die Landwirtschaft einen kaputten Rücken haben, die können natürlich auch kaum schlafen und sich kaum konzentrieren, die werden dann zu irgendwelchen Jobs geschickt, wo sie die ganze Zeit sitzen müssen und wo sie konzentriert auf Bildschirme gucken müssen. Wenn sie das nicht machen – wumm, Sanktion.
Das wird ganz bewusst provoziert, damit man Geld sparen kann. Die Folge ist, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, dass das erst mal gilt, jedenfalls bei geringeren Sanktionen. Bei einer 100-Prozent-Sanktion auf 60 Prozent komme ich noch im einstweiligen Rechtsschutz vors Sozialgericht und dort wird dann geprüft, ob ein wichtiger Grund vorlag. Das ist bei medizinischen Attesten meistens der Fall und man gewinnt. Wenn es aber kleinere – „kleinere“ in Anführungsstrichen – Sanktionen sind, 10 Prozent, 30 Prozent, kann ich wegen Existenzgefährdung nicht vors Sozialgericht, weil das Sozialgericht und überhaupt die gesamte Sozialgerichtsbarkeit sagt, 70 Prozent von Hartz IV sind überlebenswichtig und 30 Prozent sind die Sahne auf dem Kuchen, diese 30 Prozent sind Luxus. Und so bleibt das Unrecht erst mal bestehen.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte jetzt lang und breit die zurzeit vorhandenen Möglichkeiten des Widerspruchs und der Klage gegen Sanktionen nach dem SGB II erläutern,
Ich darf allerdings darauf verweisen, dass das Thema „Widersprüche, Klagen, Sanktionen“ in der Vergangenheit auch immer wieder Gegenstand unter anderem von Kleinen Anfragen meiner Person gewesen ist.
Sie kennen die Haltung der LINKEN zur Frage von Hartz IV genauso wie zur Frage der Sanktionen und Sie kennen auch die Haltung der anderen in diesem Parlament vertretenen demokratischen Fraktionen.
Dieses Thema war hier oft genug auf der Tagesordnung, es ist in verschiedener Hinsicht diskutiert worden. Deswegen sehen wir keine Notwendigkeit, heute hier erneut in die Tiefe zu gehen. Wir lehnen den Antrag gemeinsam ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Da gibt es bei Klagen und Widersprüchen nicht viel zu erläutern, Herr Foerster. Entweder handelt es sich um geringe Sanktionen, dann kommen sie, weil die Justiz sagt, das ist nicht existenzgefährdend, nicht ins Eilverfahren von den Sozialgerichten. Und wenn die Sanktion noch so schreiend ungerecht ist, müssen Sie bei einer 10-Prozent-Sanktion und 30-Prozent-Sanktion den üblichen Gerichtsweg, die Verhandlung, die Verfahrensdauer abwarten, und das sind zwei bis drei Jahre. Die zwei bis drei Jahre können Sie warten, bis Sie Ihr Geld zurückkriegen. So ist das. Wenn es eine stärkere Sanktion ist, 60, 70 oder 100 Prozent, dann kommen Sie im Eilverfahren vor das Sozialgericht. Dann haben Sie vielleicht in zwei bis drei Wochen recht bekommen. Aber da müssen Sie natürlich auch erst mal wissen, wie man das macht. Viele schrecken vor diesem Gerichtsweg zurück.