Protocol of the Session on July 5, 2016

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für wen denn nun, für Kinder oder für Landsleute?)

Tun Sie etwas Gutes für Deutschland und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Ich schließe die Aussprache.

Wer dem Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksa- che 6/5531 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist auch dieser Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/5531 mit gleichem Stimmverhältnis abgelehnt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Frist für Untätigkeitsklagen bei Anträgen von Empfängern von Arbeitslosengeld II auf drei Monate reduzieren, auf Drucksa- che 6/5532.

Antrag der Fraktion der NPD Frist für Untätigkeitsklagen bei Anträgen von Empfängern von Arbeitslosengeld II auf drei Monate reduzieren – Drucksache 6/5532 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine weitere Auffrischung für Sie. Sie mögen es vergessen haben, es mag Ihnen auch egal sein, aber den Leuten, die in meine Hartz-IV-Sprech- stunde kommen, ist es nicht egal. Viele fragen mich, das kann doch gar nicht sein, ich habe vor einem Monat einen Antrag gestellt, vor zwei Monaten, ich habe vor einem Monat einen Widerspruch eingelegt, ich höre nichts von der Behörde, die stellt sich tot. Wie lange können die eigentlich warten? Denn die Leute sind es ja gewohnt, dass sie selber nur einen Monat haben. Die Widerspruchsfrist dauert einen Monat und wenn sie die verpasst haben, war es das, dann haben sie das Verwaltungsverfahren verloren.

Die Beweislast liegt auch bei ihnen, dass der Widerspruch oder der Antrag überhaupt zugegangen ist. Sie müssen also entweder mit einem Zeugen hingehen, den Widerspruch oder Antrag in den Behördenbriefkasten werfen und das fotografieren, oder sie müssen mit dem Zeugen hingehen und das unten am Empfang abgeben oder als Einschreiben mit Rückschein schicken. Das müssen sie alles machen und sie haben nur einen Monat. Sie denken – naiv und vielleicht noch ein bisschen gutgläubig, dass wir hier im Sozialstaat leben würden –, dann hat die Behörde dafür sicherlich auch nicht mehr Zeit. Hat sie aber! Die Behörde hat Zeit, für die Bearbeitung von Widersprüchen drei Monate und für die Bearbeitung von Anträgen sechs Monate. So lange kann sie sich Zeit lassen, obwohl es vielleicht ganz einfache Sachfragen sind.

Zum Beispiel habe ich einen Fall gehabt, da ist eine junge Frau, der Hartz-IV-Leistungen versagt worden sind, weil ihr Fahrzeug nicht angemessen gewesen sei. Dabei haben die aber den groben Fehler gemacht, dass sie den Neuwert genommen haben und nicht den Verkehrswert. Da sind offenbar Leute im Jobcenter, die meinen, nach zwei Jahren würde ein Auto nicht an Wert verlieren. Deswegen haben sie es zu hoch angesetzt. Solch einen Fehler sehe ich doch sofort, da brauche ich keine sechs Monate, um den Antrag zu bearbeiten, um dann endlich mal loszulegen! Auch da mussten wir mit Klage drohen.

Sechs Monate, das heißt, die Konsequenz davon ist ja nicht wie beim Widerspruch, dass ich verloren habe und raus bin, sondern die Konsequenz ist, dass ich dann klagen muss. Und wenn die sich nach sechs Monaten nicht gerührt haben bei meinem Antrag, dann bin ich nicht etwa durch – das wäre eine schöne Regelung, zu sagen, die haben sechs Monate gepennt, mein Antrag ist durch –, sondern dann kann ich klagen, darf ich überhaupt erst klagen, eine Untätigkeitsklage erheben. Die kann dann noch mal zwei Jahre dauern. Wenn ich keinen Sachverhalt habe, der mir gestattet, ins Eilverfahren zu gehen, weil er existenzgefährdend ist, weil es vielleicht nur, in Anführungsstrichen, um eine 30-Prozent-Sanktion geht oder um die Anschaffung eines Schranks oder eines Kühlschranks, wo das Gericht sagt, da kannst du auch warten, dann habe ich zweieinhalb Jahre Zeit, in der grob unrichtige, grob rechtswidrige Verwaltungsakte erst mal gültig sind, bis ich obsiege. Bis dahin muss ich halt warten.

Auf diese Weise können die auch das Schonvermögen umgehen. Jeder hat ja pro Lebensjahr 150 Euro Schonvermögen, aber das kann ich, wenn der Antrag erst mal eingeht, so austricksen, indem ich Folgendes mache: Ich lasse das einfach sechs Monate liegen, und dann noch länger. Dann sagt das Gericht, wenn ich ins Eilverfahren will, Sie haben ja noch 6.000 Euro auf dem Konto, das wäre zwar Schonvermögen, wenn der Antrag genehmigt worden wäre, aber die 6.000, davon können Sie erst mal leben, deswegen kommen Sie nicht ins Eilverfahren. Es geht dann ins normale Verfahren, bis das Schonvermögen weg ist. So kann man sich um das Schonvermögen drücken und es den Leuten abluchsen. Das alles ist absolut nicht nachvollziehbar.

In einer Demokratie würden Behörde und Kunden, wie die Leute genannt werden, die Hartz-IV-Empfänger, auf Augenhöhe sein. Das heißt, wenn die einen vier Wochen Zeit haben, haben die anderen auch nur vier Wochen. Aber warum die einen sechs Monate rumtrödeln dürfen und die anderen nur vier Wochen haben, ist absolut nicht nachvollziehbar. Das konnten Sie schon damals nicht erklären und Sie können es jetzt auch nicht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Foerster für die,

(Der Abgeordnete Torsten Renz schreitet zum Rednerpult.)

ja, Herr Foerster für die Fraktion DIE LINKE.

(allgemeine Unruhe – Peter Ritter, DIE LINKE: Herr Renz hätte das schon gemacht. – Zuruf vonseiten der Fraktion der NPD: Das ist eine Soße, ist alles egal.)

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Also, ob der Kollege Renz oder ich hier spreche, das Ergebnis der Abstimmung wird in jedem Fall das gleiche sein.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heinz Müller, SPD: Sehr richtig.)

Um es kurz zu machen, Herr Andrejewski, auch bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich lediglich um einen lauwarmen Aufguss eines Antrages der NPD-Fraktion, dieses Mal aus der 5. Legislaturperiode. Wir haben eben nicht vergessen, dass Sie auf Drucksache 5/3794 vom 29.09.2010 bereits beantragt hatten, die Landesregierung solle unverzüglich eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel ergreifen, die Frist für die Erhebung einer Untätigkeitsklage von sechs Monaten auf einen Monat zu verkürzen. Neu an dem Antrag ist jetzt lediglich, dass Sie eine Fristverkürzung auf drei Monate fordern. Deshalb können wir diesen Antrag auch heute nur ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Andrejewski für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es tut mir leid, dass wir Sie mit der Realität langweilen, aber die Realität kennt auch Aspekte, die Ihnen unbekannt sind, zum Beispiel akute Probleme. Akute Probleme, die spricht man nicht nur einmal an und dann nie wieder.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach?! Was denken Sie denn, wie viele Menschen in meiner Hartz-IV-Beratung sind?!)

Wenn Sie Rückenschmerzen haben, dann sagt der Arzt beim zweiten Mal doch auch nicht, Sie langweilen mich aber, Herr Foerster, das ist ja ein lauer Aufguss Ihres letzten Arztbesuches, gehen Sie mal wieder nach Hause.

(Udo Pastörs, NPD: Sehr guter Vergleich.)

Das ist ein akutes Problem, das schon seit vielen Jahren besteht. Es ist eine Ungerechtigkeit, die sich nicht, in keiner Weise begründen lässt, die Sie hier auch wieder nicht begründet haben. Da haben Sie einfach nur gesagt, das ist ein alter Aufguss. Na wunderbar!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ist es ja auch.)

Als ob das eine Berechtigung wäre, zu sagen, wir lassen das so weiterlaufen, lassen wir die Leute doch weiter sechs Monate auf ihr Recht warten und dann noch mal zwei Jahre, lassen wir die Ungerechtigkeit weiterbestehen, dass der eine nach vier Wochen raus ist, nach einem Monat, die anderen aber sechs Monate rumtrödeln dürfen,

(Udo Pastörs, NPD: Nur keine Wiederholung!)

dass der eine dann verloren hat und der andere es einfach an das Gericht weiterleiten kann, dass es keinerlei, selbst bei schuldhaftem Herumtrödeln, keinerlei Folgen gibt oder Konsequenzen für die Mitarbeiter, dass die keiner fragt: Warum habt ihr so lange gearbeitet, was stimmt bei euch nicht? Das alles soll einfach so weitergehen, nur weil wir das schon einmal aufgebracht haben, weil Sie ein Problem nur einmal hören und dann vergessen wollen und weil Sie nicht,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber für die Problemlösung brauchen wir die NPD nicht! Merken Sie sich das doch endlich mal!)

weil Sie nicht erkennen wollen, dass es akute Ungerechtigkeiten in dieser Gesellschaft gibt, die immer schlimmer werden und die sich irgendwann auswirken werden.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Wir haben eine Haltung zu dem Thema. Dafür brauchen wir Sie nicht!)

Damit Sie sich das mal merken, beantrage ich namentliche Abstimmung für diesen Antrag. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, seitens der Fraktion der NPD ist zu dem Antrag auf Drucksache 6/5532 namentliche Abstimmung beantragt worden. Da davon auszugehen ist, dass weitere der noch zu beratenden Anträge der Fraktion der NPD namentlich abgestimmt werden sollen, schlage ich zur Erleichterung des Verfahrens vor, die namentlichen Abstimmungen am Schluss der heutigen Beratung gebündelt durchzuführen.

(Stefan Köster, NPD: Widerspruch!)

Sie werden dann die Möglichkeit erhalten, ein einheitliches Votum zu allen Anträgen abzugeben oder auch individuell zu den einzelnen Anträgen abzustimmen. Wer stimmt für die vorgeschlagene Verfahrensweise? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, dann werden wir also so verfahren.

(David Petereit, NPD: Haben Sie sich gerade ausgedacht, oder was?!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Aktive Unterstützung für rückkehrwillige ehemalige Landeskinder schaffen – Landesprogramm „Wir kommen zurück – Wir packen an“ auflegen, auf Drucksache 6/5533.

Antrag der Fraktion der NPD Aktive Unterstützung für rückkehrwillige ehemalige Landeskinder schaffen – Landesprogramm „Wir kommen zurück – Wir packen an“ auflegen – Drucksache 6/5533 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Köster für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal hatte ich Widerspruch gegen Ihren Geschäftsordnungsantrag eingelegt,

(Heinz Müller, SPD: Darüber haben wir ja abgestimmt.)

und ich hätte eigentlich auch die Möglichkeit …

Herr Abgeordneter Köster, es hat eine Abstimmung gegeben zum Verfahren. Damit ist das, was Sie hier in den Saal gerufen haben, gegenstandslos. Ich bitte Sie, jetzt zum Antrag zu sprechen.