Dass Ihnen das fern ist, Herr Pastörs, ist mir klar. Ethische Dimensionen spielen bei Ihnen nicht so die Rolle.
„Diese Diskussionen vor Ort führen erfreulicherweise dazu, dass an immer mehr Hochschulen eine solche Zivilklausel verabschiedet wird“, unter anderem hier im Land an der Universität Rostock. „Infolgedessen sucht sich die wehrtechnische Forschung neue Orte. Der Druck auf Hochschulen ohne Zivilklauseln nimmt daher zu.“
Wie sieht es aber konkret bei uns im Land aus? Jetzt hat die Universität Rostock interessanterweise zwar eine Zivilklausel, was aber nicht bedeutet, dass Kooperationen mit der Bundeswehr ausgeschlossen sind, sondern lediglich, dass der Akademische Senat zustimmen muss. Und die Universität Rostock ist die einzige Hochschule, die so eine Zivilklausel hat, die aber trotzdem einen Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr hat, weil der Senat diese Ausnahme beschlossen hat.
aber auch keine Kooperation mit der Bundeswehr. Dann haben wir Hochschulen im Land, beispielsweise die FH in Neubrandenburg,
die hat keine Zivilklausel, hat aber eine Kooperation mit der Bundeswehr. Also wir haben gesehen, dieses Instrument Zivilklausel schließt grundsätzlich nichts aus, führt aber zu einer größeren Sensibilität beim Abschluss solcher Kooperationen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich gerade relativ positiv über den vorliegenden Antrag gesprochen habe, bitte ich dennoch darum, dass wir nachher nach Ziffern getrennt abstimmen. Der Kollegin Oldenburg war es gestern zu kompliziert, ich bitte heute jedoch darum, dass wir nachher,
dass wir nachher getrennt abstimmen, und zwar auch die Unterpunkte, nicht nur Ziffer I und Ziffer II, sondern auch die jeweiligen Unterpunkte in den arabischen Ziffern, denn wir GRÜNE wollen an den Hochschulen keine gesetzlich vorgeschriebene Zivilklausel, wir wollen keinen diktierten Frieden.
Wir möchten stattdessen – und ich habe ja aus den Beispielen, wie es hier an den Hochschulen läuft, schon den Eindruck, dass die Hochschulen für diese Fragen, was die Kooperation mit der Bundeswehr anbelangt, sehr sensibilisiert wurden –, wir möchten, dass sich die Mitglieder der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen eben selbst auf den Weg machen, dass sie selbst die Notwendigkeit einer Zivilklausel erkennen
Nur durch einen breit getragenen Konsens entfaltet die Zivilklausel ihre volle Wirkung vor Ort. Dabei sollte das Land die Zivilklausel an Hochschulen natürlich fördern und mit entsprechenden Initiativen per Beschluss den Rücken stärken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, falls nun die Frage aufkommt, warum wir GRÜNE einerseits den Hochschulen keine gesetzlichen Vorgaben für eine Zivilklausel machen wollen, andererseits vehement für ein klares Verbot von Veranstaltungen der Bundeswehr an allgemeinbildenden Schulen eintreten, dann kann ich diesen vermeintlichen Widerspruch schnell aufklären. Bei den Hochschulen besteht nicht wie bei den Schulen die Gefahr der Überwältigung. An den Hochschulen haben wir es ausschließlich mit erwachsenen Menschen zu tun, an den Schulen aber zum größten Teil mit Minderjährigen.
(Torsten Renz, CDU: Sie wollen mit 16 wählen lassen, trauen denen jetzt aber nicht zu, dass da ein Bundeswehroffizier reingeht.)
Deshalb wollen wir das sogenannte Überwältigungs- und Indoktrinationsverbot an den Schulen sicherstellen, Herr Renz.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird zu Ziffer II unter Punkt 2 dem Antrag nicht zustimmen. Zu dem Punkt I.2 haben wir ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten.
Der größte Teil unserer Fraktion wird sich enthalten, weil wir die Formulierung in dem Antrag der LINKEN hier für sehr missverständlich – wir haben es an der Aufregung gespürt –, sehr missverständlich halten, und ein Teil wird ihn auch ablehnen.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Torsten Renz, CDU: Zwei enthalten sich von drei. – Andreas Butzki, SPD: Machen Sie das aber zahlenmäßig!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jeder souveräne Staat muss die Fähigkeit und das Recht haben, sein Territorium und die Lebensinteressen seines Volkes im Ernstfall mit eigenen militärischen Mitteln zu verteidigen.
Die Streitkräfte müssen in der Lage sein, der politischen Führung eigenständiges Handeln zu ermöglichen, wenn substanzielle nationale Interessen bedroht sind. Das ist nicht nur eine natürliche Erkenntnis, das haben wir auch so in unserem Parteiprogramm verbrieft.
Die NPD steht also im Gegensatz zu den Vertretern der SED-Nachfolgepartei zu einer Nationalen Volksarmee.
Die militärischen Kapazitäten Deutschlands wurden in den letzten 20 Jahren massiv reduziert und in transnationale Sicherheitsstrukturen integriert. Die Bundeswehr verfügt demzufolge heute nicht mehr über rein nationale Großverbände in nennenswertem Umfang. Erkennbares Ziel der Umstrukturierung ist es, militärische Kapazitäten künftig nur noch auf europäischer Ebene vorzuhalten, was eine rein nationale Verteidigungsfähigkeit ausschließt. Diesem Ziel etwa dient die Aussetzung, also die schrittweise Abschaffung der Wehrpflicht.