gen Sie den Ausdruck, aber das steht hier, ist ein Zitat –, „weil sie wenig mit der tatsächlichen Pflege zu tun hat sondern mehr mir Organisation und Dokumentation.
unterschätzt, z. B. wird mehr Zeit für Körperpflege benötigt als tatsächlich Veranschlagt. So kann es sein das Frau … mit in 6 Minuten aus dem Bett geholt, Morgentoilette verrichtet, gewaschen, Zähne geputzt, angezogen, gebürstet und zum Frühstück gebracht werden muss. Das wirkt sich sehr negativ auf den Pflegeschlüssel aus.“
Schwerwiegend ist auch der Hungerlohn für die Pfleger. Da mussten wir ja im Jahre 2013 zur Kenntnis nehmen, dass auch ein SPD-Landtagsabgeordneter seinen Mitarbeitern in der Firma nur einen Hungerlohn bezahlt. Andererseits tönen Sie hier laut herum, es muss min
Auch die Bertelsmann Stiftung hat kürzlich bekanntgegeben, dass nach einer Auswertung der Pflegenoten nur 11 Prozent der Heime und 29 Prozent der Hilfsdienste alle wichtigen Qualitätskriterien erfüllen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert aus diesen und anderen Gründen eine schärfere Kontrolle der Einrichtungen. Die „Ostsee-Zeitung“ schrieb am 3. Juni 2016: „Trotz guter Noten: Jedes zweite Pflegeheim in MV hat Mängel.“
Und weiter: „In vielen Einrichtungen des Landes werden ältere Leute nicht gut genug versorgt“, „Der Seniorenbeirat fordert unabhängige Tester und Transparenz“, liebe Vertreter der LINKEN.
Sie mit Ihrer ignoranten Politik dem eigenen Volk gegenüber haben dafür letztendlich die Verantwortung zu tragen, dass diese schlimmen Zustände in den Pflegeheimen erst Wirklichkeit geworden sind. Die LINKEN zeigen heute auch mal wieder auf, dass die LINKEN schon lange keine Sozialisten mehr sind, sondern im Grunde absolut verkappte Kapitalisten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/5445. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Zugestimmt hat die Fraktion der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es enthielt sich niemand. Und damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/5445 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Dritter Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt, die Drucksache 6/5351, auf Antrag der Fraktionen der SPD und CDU sowie auf Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Unterrichtung durch die Landesregierung Dritter Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt – Drucksache 6/5351 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unter anderem hat mich eine Pressemitteilung des Landesfrauenrates bewogen, mich für eine Aussprache zum Dritten Landesaktionsplan einzusetzen. Die hat mich nämlich ein bisschen enttäuscht, muss ich sagen. Der Landesfrauenrat ist unter anderem eine der Institutionen – so nenne ich es mal –, die die Landesaktionspläne im Land fast von Anfang an begleiten. Und dann lese ich in dieser Pressemitteilung: Der Dritte Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt bringt leider „nicht viel Neues“.
Und weiter: „Was Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt nicht brauchen, sind immer neue Berichte und symbolhafte Aktionspläne.“ Ein wenig enttäuscht hat es mich deswegen, weil ich glaube, dass man, wenn man sich den Dritten Landesaktionsplan anschaut, zu diesen Ergebnissen nicht kommen kann oder nur zum Teil kommen kann. Wenn hier steht, dass nicht viel Neues drinsteht, kann man das natürlich – und so bewerte ich das – positiv sehen, weil sich die Umsetzung des Zweiten Landesaktionsplans offensichtlich bewährt hat.
Aber von Anfang an: Nach jahrhundertelanger Ignoranz der hinter deutschen Türen stattfindenden Gewalt bis in das dritte Jahrtausend hinein
die Prozessopfer besser zu schützen und in den Mittelpunkt der Betrachtungen zu stellen, ernsthaft untersetzt.
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ So sagt es Artikel 2 unseres Grundgesetzes in Absatz 2. Am 01.12.1999 hat das Bundeskabinett den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verabschiedet. Damit hat die Bundesregierung erstmals in Deutschland ein umfassendes Gesamtkonzept für alle Ebenen der Gewaltbekämpfung entwickelt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2001 der Erste und 2005 der Zweite Landesaktionsplan auf den Weg gebracht. Der Dritte trägt den Evaluationsergebnissen des Zweiten Aktionsplans Rechnung und dient dem noch besseren Schutz und der Begleitung bei Betroffenheit der Menschen, die vor häuslicher oder sexualisierter Gewalt Angst haben müssen. Der Landesrat zur Umsetzung des Landesaktionsplans ist fast von Anfang an am Prozess beteiligt und bei der Implementierung von neuen Handlungsstrategien in den unterschiedlichen Institutionen und auch bei der Fortschreibung mit einbezogen.
Der Landesrat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien für Inneres und Sport,
Justiz, Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Bildung, Wissenschaft und Kultur, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, des Landesfrauenrats, der Koordinierungsstelle CORA,
den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser, der Beratungsstellen gegen häusliche und sexualisierte Gewalt, der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angebundener Kinder- und Jugendberatung, der Männer- und Gewaltberatungsstellen und der Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung. Ich sage das so ausführlich, damit man mal sieht, auf welch breiter Basis dieser Rat arbeitet.
Zur Vorbereitung des Dritten Aktionsplans wurden nun folgende Verabredungen getroffen: Erstens wird der Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder fortgeschrieben. Der Landesaktionsaktionsplan wird umbenannt in „Dritter Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt“, das daher, weil man mittlerweile statistisch erfasst hat, dass eine vergleichsweise zu den Frauen zwar geringe, aber insgesamt doch eine erkleckliche, signifikante Anzahl von Männern und Jungen auch von Gewalt betroffen sind. Um eine Stigmatisierung der Menschen mit Gewalterfahrung als Opfer zu verhindern, wird zukünftig statt von „Opfern“ von „Betroffenen“ gesprochen.
Zunächst soll der Zweite Landesaktionsplan evaluiert werden. Aufgrund der Ergebnisse sollen dann die Herausforderungen, Ziele und Maßnahmen im Dritten Aktionsplan benannt und Ausführungen zur Umsetzung der Maßnahmen gemacht werden.
Zunächst wurde also eine Bestandsaufnahme gemacht, die ergeben hat, dem Beratungs- und Hilfenetz gehören neun Frauenhäuser, fünf Beratungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, eine Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking, fünf Kinder- und Jugendberatungsstellen, die jeweils an die fünf Interventionsstellen angeschlossen sind, und drei Männer- und Gewaltberatungsstellen, seit 2008 landesweit Kinder- und Jugendberaterinnen in den Interventionsstellen, eine weitere Männer- und Gewaltberatungsstelle in Greifswald sowie eine landesweit tätige Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung an.
Aber auch ein Ergebnis ist: Da die Bedarfe von Betroffenen analog zu den komplexer werdenden Lebensverhältnissen vielfältiger geworden sind, können die Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern nicht allen Zielgruppen auf den Punkt gerecht werden. Zu den Zielgruppen ist zu sagen: Flüchtlinge, Asyla… Asylbewerberinnen und Asylbewerber