Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist in der Debatte deutlich geworden, dass Einigkeit darüber besteht, dass unser Land gute Ideen braucht, und zwar gute Ideen, um seine Finanzen in den Griff zu bekommen, und gute Ideen, um Erwerbs- und Privatleben unter einen Hut zu bekommen, denn – das haben verschiedene Redner auch anklingen lassen – nur wenn Letzteres gelingt, kann man auch darauf hoffen, dass bei jungen Paaren der Kinderwunsch stärker wirkt als mögliche Bedenken, und das insbesondere im ländlichen Raum. Nur dann kann man darauf hoffen, dass unser Land attraktiv für junge Familien wird.
Die Försterinnen und Förster als angesprochene Berufsgruppe haben mit dem Dienstwagen für den forstlichen Außendienst vor Jahren eine gute Idee auf den Tisch gelegt, die beides berücksichtigt: auf der einen Seite die Interessen der Beschäftigten und auf der anderen Seite die Interessen des Landes als Arbeitgeber. Es ist hier auch deutlich geworden, dass es unterschiedliche Ansichten zwischen unterschiedlichen Häusern gibt. Im Grunde kann man das so zusammenfassen: Der Fachminister hat sich für die von den Kolleginnen und Kollegen favorisierte Lösung ausgesprochen und deutlich gemacht, dass der sogenannte Heimat- und Innenminister gemeinsam mit dem Finanzministerium sozusagen ein Stück weit auf der Bremse steht.
Das ist auch seitens der zuständigen Gewerkschaft erkannt worden. Die Reaktion darauf ist ein Brief des Bundesvorstandes, Regionalbüro Nord, an den Ministerpräsidenten dieses Landes, in dem die Bitte geäußert wird – ich sage es jetzt mal mit meinen Worten –, vermittelnd zwischen den Häusern einzugreifen, und zwar nicht nur
mit Bezug auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern gerade auch bei der Frage der Wirtschaftlichkeit. Da heißt es dann beispielweise, der wirtschaftliche Vorteil für die Landesforstanstalt wurde im Antrag mit gut 700 Euro pro Jahr und Fahrzeug angegeben. Nach heutiger Sicht hat sich das Ergebnis aufgrund der angesprochenen, um 5 Cent erhöhten Schlechtwegeentschädigungssätze sogar auf eine Entlastung von 1.330 Euro verändert.
Da muss man sagen, leider kommt der Vorschlag der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen in der bisherigen Diskussion mit der Landesverwaltung nicht zur Umsetzung, und das – das ist ja auch beschrieben worden – nach einem mittlerweile mehrere Jahre andauernden Prozess, an dessen Ende leider auch gegenüber den Kolleginnen und Kollegen keine nachvollziehbare Antwort über die wirtschaftlichen Ablehnungsgründe dargestellt worden ist. Dass das für Frust und Enttäuschung sorgt, kann man sich, denke ich, vorstellen. Das gilt natürlich erst recht, wenn man bedenkt – und ich war selber Betriebsrat und weiß, wovon ich rede –, dass der eigene Arbeitgeber an und für sich hinter dem Vorschlag steht, der auch seitens der Gewerkschaft und der Mitarbeitervertretung favorisiert wird.
Ich will noch mal sagen, der Lösungsvorschlag der Landesforstanstalt verfolgte konkrete Ziele: erstens die Stellung eines zur Aufgabenerfüllung notwendigen Arbeitsmittels, in diesem Fall eines geeigneten Fahrzeuges, durch den Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn, zweitens die Vermeidung höherer Kosten als bei der bisher üblichen Nutzung eines dienstlich anerkannten und privat genutzten Fahrzeuges, drittens ein einfaches Abrechnungsverfahren für den Teil der privaten Nutzung, also 1 Prozent und 0,03 Prozent vom Bruttolistenpreis, und viertens die Beschränkung der privaten Mitbenutzung auf den Raum der Bundesrepublik Deutschland. Das mag jetzt komisch klingen, aber es gibt ja auch Forstreviere, die sozusagen an unser Nachbarland grenzen.
Auf der Basis dieser beschriebenen Prämissen hat die Landesforstanstalt nach unserem Kenntnisstand nicht nur eigene Berechnungen vorgelegt, sondern sie hat auch die Berechnungen des Finanzministeriums überprüft und dabei auffällige Fehlannahmen korrigiert. Im Ergebnis kommt man zu der Auffassung, dass die Bestellung eines Dienstfahrzeuges inklusive privater Mitbenutzung die wirtschaftlichste Variante darstellt. Es wird darüber hinaus auf Risiken und Nachteile verwiesen, die sich mit der vom Finanzministerium favorisierten Lösung verbinden. Da will ich nur Stichworte nennen: das Festhalten am Selbstversicherungsprinzip und damit verbundene wirtschaftliche Risiken beim Eintreten von Unfällen oder das aus dem Selbstversicherungsprinzip resultierende Verbot der Mitnahme von Familienangehörigen, insbesondere von Kindern, selbst auf dem erlaubten Arbeitsweg, und das, obwohl die Kolleginnen und Kollegen für diesen Teil des Weges ja zahlen, oder der Ausschluss der privaten Mitbenutzung außerhalb des Arbeitsweges.
Offen gestanden bin ich kein Experte in Sachen Finanzen und Steuerrecht, aber ich nehme zur Kenntnis, dass die Fachleute beim Arbeitgeber der Försterinnen und Förster eine ganz klare Position einnehmen. Genau deshalb, weil es offensichtlich hier unterschiedliche Auffassungen und Bewertungen und auch unterschiedliche
Referenzmodelle gibt, haben wir ganz pragmatisch vorgeschlagen, geben Sie die Berechnungen einer unabhängigen Instanz wie in den Nachbarländern auch. Das ist im Grunde genau die Evaluation, die Sie angesprochen haben, Kollege Schütt. Sie könnten also bedenkenlos zustimmen. Dann hätten wir eine evaluierte Situation und könnten zu einer Entscheidung kommen. Also das war schon ein Stück vorgeschoben, was Sie hier als Ablehnungsgrund formuliert haben.
Sollte die Prüfung des Landesrechnungshofes also ergeben, dass die Berechnungen der Landesforstanstalt tatsächlich die wirtschaftlichste Variante darstellen – ja, was soll man denn anderes machen, als die private Mitbenutzung gerade mit Blick auf den Aspekt der Vereinbarkeit von Erwerbsleben und Privatleben auch künftig zu ermöglichen? Ich habe es schon in der Einbringung gesagt, eigentlich gibt es keinen sachlichen Grund, um sich einem solchen Ansinnen zu verweigern, denn es geht nicht nur darum, dass hier eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die im Auftrag des Landes unterwegs ist, mit gutem Beispiel vorangeht, sondern darüber hinaus geht es auch darum, dass real Geld eingespart werden kann. Wenn das hier funktioniert, dann sagen wir, man soll sich durchaus auch andere Bereiche noch mal anschauen, in denen die Nutzung von Dienst-Kfz mit privater Nutzung gegebenenfalls zum Einsatz kommen könnte.
Wenn Sie das so problematisch sehen – ich habe das so beim Kollegen Heydorn verstanden, dass das ein Grund dafür ist, dem heute hier nicht zustimmen zu können, weil es Ängste gibt, was wohl damit ausgelöst wird, wenn man an der einen Stelle so eine Regelung genehmigt und das an einer anderen Stelle möglicherweise bestimmte Begehrlichkeiten weckt –, dann sage ich jetzt hier, wir lassen mal die Punkte einzeln abstimmen. Dann sollten diese Bedenken ausgeräumt sein, und Sie können dem Teil, der die Landesforst originär betrifft, zustimmen.
Deswegen kann ich nur noch mal sagen, geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie unserem Antrag zu, weil es eben nicht, wie eingangs gesagt, darum geht, dem Foerster von den LINKEN einen Gefallen zu tun, sondern es geht um die Försterinnen und Förster in der Landesforstanstalt, die sich Tag für Tag in verantwortungsvoller Weise um eines unserer wichtigsten Güter, nämlich um den Wald, kümmern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5442. Im Rahmen der Aussprache ist vonseiten des Antragstellers beantragt worden, die beiden Punkte des Antrags einzeln abzustimmen. Das machen wir jetzt.
Wer mit Punkt I des vorliegenden Antrages auf Drucksache 6/5442 einverstanden ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimm
enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Punkt I des vorliegenden Antrages bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den zweiten Punkt des vorliegenden Antrages. Wer für die Annahme dieses zweiten Punktes ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser zweite Punkt des vorliegenden Antrages mit gleichem Stimmergebnis abgelehnt worden.
Vor diesem Hintergrund, dass beide Punkte abgelehnt worden sind, ist auch der ganze Antrag abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Den zum Teil dramatischen Zuständen in einigen Pflegeeinrichtungen entgegenwirken – Die Qualität von Heimen durch ausschließlich unangemeldete Kontrollen erhöhen, auf Drucksache 6/5445.
Antrag der Fraktion der NPD Den zum Teil dramatischen Zuständen in einigen Pflegeeinrichtungen entgegenwirken – Die Qualität von Heimen durch ausschließlich unangemeldete Kontrollen erhöhen – Drucksache 6/5445 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits am 14. Juni 2007 richtete unsere NPDFraktion mit dem Antrag „Humane Pflegebedingungen in Alters- und Pflegeheimen durch Standards garantieren – Die Qualität von Heimen durch ausschließlich unangemeldete Kontrollen begutachten“ auf der Drucksache 5/591 den Blick des Landtages auf die Verhältnisse in den Pflegeheimen. Die zunehmende Überalterung unseres Volkes, geschuldet einer falschen Familienpolitik, lässt die Sicherstellung einer menschenwürdigen Pflege im Alter zu einer der grundlegenden sozialpolitischen Aufgaben der Zukunft werden.
Die qualitativ vorbildliche Gewährleistung grundlegender menschlicher Bedürfnisse – wie Nahrungsaufnahme in ausreichender Güte und Menge, Hygiene, Kommunikation, Bewegung, Achtung der Privatsphäre und der Würde, Erhalt der körperlichen und geistigen Unversehrtheit – sind in einer solidarischen Gesellschaft fundamentale Bedingungen einer guten Pflege. Doch in der Betreuung und Pflege unserer Senioren scheinen mancherorts die viel gepriesenen Menschenrechte außer Kraft gesetzt zu sein, denn in deutschen Pflegeheimen herrschen zum Teil dramatische Zustände, unter denen die Bewohner zu leiden haben.
Die Politik muss daher die fachgerechte Betreuung und Pflege von Bewohnern in vollstationären Pflegeeinrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen, Pflegehotels sowie Einrichtungen für Behinderte in Mecklenburg-Vorpommern sicherstellen. Den Bewohnern ist ein Leben in Würde zu garantieren. Wir halten es für zwingend erforderlich, dass unter anderem die Überwachung der Heime durch die zuständigen Behörden ausschließlich mit unangemeldeten Kontrollen erfolgt.
Im Jahr 2007 hielt der SPD-Genosse Jörg Heydorn die Gegenrede zu unserem Antrag. Auch in jüngster Vergangenheit konnte jeder Bürger über diesen Supersozialdemokraten mit seiner ausgeprägten Fürsorge so einige Angelegenheiten erfahren.
Herr Heydorn äußerte damals unter anderem, Zitat: „Und die Überprüfung dieser Pflegequalität obliegt auch nicht der Heimaufsicht, sondern sie obliegt den Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen.“
Weiter konnte man vernehmen, Zitat: „Wollen wir doch Ihre Argumente mal aufgreifen. In Mecklenburg-Vorpommern werden rund 16.000 Menschen in Alten- und Pflegeheimen versorgt. Wie viele Pflegeskandale haben wir denn hier im Land gehabt? Sie suchen sich immer die Dinge raus, wie Sie sie brauchen, und da reiten Sie drauf rum.“
„Das lasse ich Ihnen eben nicht durchgehen.“ Dann wiederholt er sich: „Das lasse ich an dieser Stelle nicht durchgehen.“
„Wenn man sich in der Tat den Faktor anguckt, der angesprochen wurde, zu wenig Zeit für die Pflege, zu wenig Zeit für die Betreuung der Leute, dann fällt einem natürlich eins ins Auge: Wie viele Kontrollen haben Heime heute über sich ergehen zu lassen? Es kommt gegebenenfalls der Sozialhilfeträger, der darf das machen, es kommt der Medizinische Dienst der Krankenkasse, es kommt die Heimaufsicht. Die kommen nicht immer am gleichen Tag, die stimmen sich vielleicht auch nicht richtig ab. Das sind letztendlich alles Dinge, die den Pflegefachkräften zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben fehlen.“ Zitatende.
Nun richten wir aber den Blick wieder auf die knallharte Wirklichkeit. Wie eine Untersuchung des Recherchezentrums CORRECTIV im Zusammenwirken mit dem Norddeutschen Rundfunk feststellte, treten in den meisten deutschen Pflegeheimen gravierende Mängel auf. Mehr als 60 Prozent aller Pflegeheime fallen bei den jährlichen Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, kurz MDK, in den entscheidenden medizinischen Bereichen negativ auf. Insbesondere bei der Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit, Medikamenten sowie dem Befolgen ärztlicher Anordnungen gibt es ebenso erhebliche Mängel wie bei der Behandlung von Wunden als auch dem Umgang mit Schmerzpatienten und Inkontinenz.
Besonders auffällig ist in diesem Zusammenhang vor allem, dass die Mängel in der Bewertung durch den MDK offenbar nur eine untergeordnete Rolle innehaben.
Aufhorchen lässt zudem, dass sich die Pflegeheime auf die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst intensiv, teilweise mit Trainern, die zuvor als Prüfer tätig waren, vorbereiten können. Hierbei wird den Pflegekräften aufgezeigt, wie sie ihrem Arbeitgeber eine gute Note sichern. Problematisch ist zudem, dass Mängel in wichtigen medizinischen Bereichen durch sogenannte weiche Kriterien, wie beispielsweise einen gut lesbaren Speiseplan, ausgeglichen werden können. Fragwürdig ist auch die Feststellung, dass nur selten die Pflegequalität tatsächlich geprüft wird, sondern vielmehr die gute Dokumentation und ordentlich geführte Papiere zur Prüfung der Pflegequalität herangeführt werden.
Die Ursache für Missstände ist nur ganz selten in Unzulänglichkeiten aufseiten des Personals zu suchen. Ursächlich verantwortlich ist die Profitgier einzelner Betreiber, vor allem aber auch der Personalmangel und damit verbunden auch schlechte Personalschlüssel, fehlende Zeit für Zuwendung, die niedrige Entlohnung, aber nicht zuletzt auch die zunehmende Arbeitsbelastung und der Druck durch den Arbeitgeber.
Mehr als 50 Prozent der Heime, so die Feststellung von CORRECTIV, versorgen die Alten und Kranken nicht korrekt mit Medikamenten, mehr als 30 Prozent nicht vorschriftsmäßig mit Nahrung und Flüssigkeit. 50 Prozent aller Heime in Mecklenburg-Vorpommern waren in der Prüfung auffällig, wobei unser Land hierbei noch im bundesweiten Vergleich einen besseren Platz einnimmt. Ist das nicht bedenklich, wenn ein Bundesland mit 50prozentiger Auffälligkeit einen besseren Platz einnimmt? Viele Pflegekräfte fliehen regelrecht aus den Pflegeheimen, da sie sich als Arbeitnehmer diesen Zuständen nicht mehr aussetzen wollen.
Herr Renz, Sie haben Zeit. Vielleicht läuft im Landtag auch Ihre Zeit ab, zu wünschen wäre es für die Bürger im Land.