Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Drucksache 6/390. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/452 vor.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Reform der Wasser- und Schiff- fahrtsverwaltung des Bundes – Drucksache 6/390 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe der Bitte meines Fraktionskollegen Jürgen Seidel gerne Folge geleistet, jetzt an seiner Stelle hier diesen wichtigen Tagesordnungspunkt für die CDU-Fraktion einzubringen, erstens, weil ich einer Bitte von Jürgen Seidel schon aus grundsätzlichen Erwägungen gerne folge, zweitens aber auch deshalb, meine Herren Parlamentarische Geschäftsführer, weil das dann wenigstens der einzige TOP ist, den wir hier heute überhaupt getauscht gekriegt haben, und das ist insofern wichtig, …
(Heinz Müller, SPD: Nun lass mal stecken hier! – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Dr. Margret Seemann, SPD)
… und das ist insofern wichtig, weil Manuela Schwesig, die Sozialministerin, morgen ungefähr um die gleiche Zeit hier zur häuslichen Krankenpflege zum ehemaligen TOP 14 sprechen will.
Lieber Kollege Müller, ich finde, dann habe ich bei Frau Schwesig jetzt einen Punkt gut und das können Sie ihr mal übermitteln.
Es ist ja seit geraumer Zeit bekannt, dass das zuständige Bundesministerium beabsichtigt, die Verwaltung der Bundeswasserstraßen neu zu organisieren. Man kann es durchaus nachvollziehen, dass also künftig die immer knapper werdenden Haushaltsmittel unter der Maßgabe einer Kosten-Nutzen-Analyse eingesetzt werden sollen. Das heißt, und so war es zunächst ja festgelegt, dass das Geld jetzt, das noch vorhandene Geld, vorrangig in stark befahrene Wasserstraßen fließen soll.
Für uns neue Bundesländer – also auch für Mecklenburg-Vorpommern – bedeutete das, dass am Wasserstraßennetz also quasi nur noch Bestandserhaltungs- und Ersatzinvestitionen vorgenommen werden sollten, und zwar auch nur dann, wenn es aufgrund der Verkehrssicherungspflicht oder wasserwirtschaftlicher Verpflichtungen geboten ist, das zu tun. Ein weiterer Ausbau sollte im Übrigen nicht mehr stattfinden.
Ich glaube, wir sind uns einig hier in diesem Hohen Hause, dass mit diesen Plänen den neuen Bundesländern, also auch Mecklenburg-Vorpommern, droht, dass wir von der Wirtschafts- und Strukturentwicklung insgesamt ein wenig abgekoppelt werden.
Ausgangspunkt der geplanten Reform war der Bericht des Ministeriums, der darlegen sollte, inwieweit eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes vor dem Hintergrund der bisherigen Aufgaben möglich sei, und – ich habe es schon gesagt – Ziel der Reform war die Einsparung von Haushaltsmitteln, was bei Schuldenbremse und mit einem Blick auf Griechenland auch durchaus sehr nachvollziehbar ist.
Im Rahmen der beabsichtigten Analyse wurde eine Kategorisierung dieser Bundeswasserstraßen diskutiert und im ersten Bericht, der ja vorlag, wurde diese Kategorisierung ausschließlich nach Güterverkehrsaufkommen vorgenommen.
Zahlreiche Bundeswasserstraßen wären demnach – unter anderem auch die Peene, aber auch die MüritzHavel-Wasserstraße, die Müritz-Elde-Wasserstraße und so weiter – in eine Kategorie gekommen, die man dann als Restwasserstraßen bezeichnet hätte. Somit wären bei einer Aufgabe der Verkehrsfunktion die dauerhafte Stilllegung von Anlagen, Staulegungen, mögliche Renaturierungen und vor allen Dingen auch die Übertragung von Eigentumsverpflichtungen auf Dritte vorzunehmen.
Gut ist zunächst einmal, dass wir feststellen können, dass diese Kategorisierung seitens des Haushaltsausschusses des Bundestages und des Ausschusses für Verkehr abgelehnt wurde. Gleichzeitig wurde das Ministerium auch damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Gutachten mit dem Ziel in Auftrag zu geben, die bisherige Anzahl der Kategorisierung deutlich auf nicht wenige Abstufungen abzusenken. Dabei sollen weitere Kriterien, wie zum Beispiel Verkehrsfunktion, Erschließungs- und Zugangsfunktion für das maritime Gewerbe, Leistungen der Personenschifffahrt, Inanspruchnahme durch Vercharterer und so weiter, berücksichtigt werden.
Meine Damen und Herren, in Anbetracht der auch bei uns im Land bisher erfolgten Investitionen oder der Chancen und der Potenziale der Berufsschifffahrt, der Binnenschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern muss, das ist jedenfalls die Meinung meiner Fraktion, diese Reform mit Augenmaß vollzogen werden. Mecklenburg-Vorpommern darf nicht als Wirtschaftslogistik- und vor allem auch als Tourismusstandort geschwächt oder von der Entwicklung eines leistungsfähigen gesamtdeutschen Wasserstraßennetzes abgeschnitten werden. Die volkswirtschaftlichen und umweltrelevanten Vorteile der Schifffahrt liegen in den unvergleichlich niedrigen gesamtwirtschaftlichen Kosten, die da pro Tonne und Kilometer entstehen, und in der Mehrzweckfunktion der Wasserstraßen, nämlich auch als Lebens- und Erholungsraum.
Aus diesem Grunde erachten wir die optimale verkehrliche Anbindung der See- und Binnenschifffahrt an das System der europäischen See- und Binnenwasserstraßen sowie an leistungsfähige moderne See- und Binnenhäfen als wichtige Aufgabe bei der Bewältigung der wachsenden Güter- und Personenverkehre.
Wir sehen jedenfalls gemeinsam mit der SPD-Fraktion in der Nutzung und Entwicklung der Potenziale des Seehafenhinterlandverkehrs sogar einen Schwerpunkt der Strukturpolitik in unserem Land. Darüber hinaus halten wir es für erforderlich, dass die dem Wassertourismus dienenden Verkehrswege des Bundes weiter ertüchtigt
Ich will nur darauf hinweisen, das Land der tausend Seen, die Mecklenburgische Seenplatte, das ist immerhin Europas größtes zusammenhängendes Wassersportrevier mit über 300 Kilometern vernetzten Wasserstraßen: Großseenplatte, Kleinseenplatte, selbst über die Landesgrenzen hinaus, bis nach Brandenburg hinein. Und das ist etwas, auch für den Tourismus unseres Landes. Gerade der Wassersport oder der Wassertourismus war immer eine wirklich großartige Wachstumsbranche, in der wir viele Erfolge in den vergangenen Jahren hatten.
Wir sind jedenfalls der Auffassung, dass dies durch die jetzt vorgesehenen Änderungen beim Ministerium nicht infrage gestellt werden sollte. Wir sind dagegen der Auffassung, dass alle Investitionen, die bereits getätigt wurden in das Wasserstraßennetz unseres Landes, durch die Reform jedenfalls nicht gefährdet werden dürfen. Gleichzeitig wollen wir darauf einwirken, dass mit der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die wirtschaftliche Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns als Logistikstandort, als Transitland für wachsende OstWest- und Nord-Süd-Verkehre sowie der maritime Tourismus nicht eingeschränkt werden.
Meine Damen und Herren, aus diesem Grunde bitten wir Sie, dem vorliegenden Antrag von CDU und SPD zuzustimmen.
Zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich bereits an dieser Stelle Folgendes sagen: Sie beantragen ja, dass in Ziffer 1 Satz 3 die Wörter „weiter ertüchtigt und ausgebaut“ zu ersetzen seien durch das Wort „erhalten“. Zwischen „ertüchtigen und ausbauen“ und „erhalten“, gerade bei den touristischen Relationen und Verbindungen, gibt es einen riesengroßen Unterschied, meine Damen und Herren.
Ja, deswegen haben Sie das gestellt und deswegen lehnen wir es auch freundlich ab, weil wir jedenfalls nicht vorhaben, meine Damen und Herren von den Bündnisgrünen, unser Land in der Debatte mit dem Bund schlechterzustellen. Das werden wir auf keinen Fall tun!
Ich will Ihnen das gerne mal erklären: Wenn ich mir nur die Schleuse Mirow sozusagen an der Grenze zwischen Großseenplatte und Kleinseenplatte vorstelle, die zigtausendfachen Schleusungen, die da im Jahr laufen,
da ist diese Schleuse so abgängig, wenn man die nicht ertüchtigt und erneuert, und die Schleusenbrücke gleich noch mit dazu,
Deswegen, es tut mir leid, Ihnen das so zu sagen: Nicht aus grundsätzlichen Erwägungen – wenn ein Antrag von den GRÜNEN kommt, sei der abzulehnen –, nein, sondern rein fachlich und sachlich, das sage ich jetzt schon an dieser Stelle, werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Nicht im Gegensatz zu sonst, aber wir werden ihn ablehnen. Bei Ihnen bitte ich dafür um Verständnis und Sie bitte ich um Ihre Stimme. – Danke schön, dass Sie mir zugehört haben.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben sich Union und FDP darauf verständigt, ein Gesetz zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vorzulegen. Ziel der Reform soll die Bewältigung der bisherigen Aufgaben sein, bei gleichzeitiger Einsparung in Größenordnungen von Haushaltsmitteln. Geplant ist das, um eine Kategorisierung der Bundeswasserstraßen zu erreichen. Das ist die eine Hauptrichtung, zu der anderen sage ich gleich auch noch etwas.
Der aktuelle Stand im Moment ist der, dass die Kategorisierung der Bundeswasserstraßen nicht abschließend entschieden worden ist, da noch ein gemeinsames Gutachten vom Bundesverkehrsministerium und den Ländern erstellt werden sollte. Dazu muss man sagen, das ist auf Druck der Länder entstanden, sonst hätten wir jetzt nicht schon den mittlerweile vierten Bericht des Bundesministeriums gegenüber den Ländern und gegenüber den Bundestagsausschüssen gehabt. In diesem Gutachten sollen neben dem bislang einzigen Kriterium des Verkehrsaufkommens weitere Kriterien, auf die auch wir zum Beispiel gedrungen haben, nämlich für die Verkehrsfunktion, die Erschließungs- und Zugangsfunktionen für das maritime Gewerbe, Leistungen der Personenschifffahrt oder auch die Wertschöpfung der Transporte berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollte die Anzahl der bisherigen Kategorien reduziert werden.
Das Bundesministerium hat in seinem vierten Bericht an die betroffenen Bundestagsausschüsse dann ausgeführt, dass der Gutachtenauftrag zur Untersuchung der Netzstruktur erteilt worden sei. Der Fokus der Untersuchungen wird neben Transportmengen vor allem auf der Vernetzungsfunktion der Binnenwasserstraßen zwischen Seehäfen und Wirtschaftszentren liegen. Die Netzstruktur bildet dann die Grundlage für die weitere Investitionsplanung sowie die Bestimmung der zukünftigen Unterhaltungs- und Betriebsintensität. Das Gutachten sollte Mitte dieses Monats vorliegen, nach den neuesten Signalen, die wir aus Berlin haben, ist eine Fertigstellung vor Ostern mehr als unwahrscheinlich. Also wir können davon ausgehen, dass es deutlich nach Ostern der Fall sein wird.