Protocol of the Session on March 14, 2012

Trotzdem gebe ich allen recht, die da sagen, dass diese Technologie Probleme macht. Man muss auch noch mal in die Historie schauen. Vor zwei Jahren, als die Richtlinie erlassen wurde, gab es folgende Situation: RWE, glaube ich, war es seinerzeit, ist dann – durch welche

Dinge veranlasst, weiß ich bis heute noch nicht – durch Mecklenburg-Vorpommern gestiefelt und hat schlichtweg auf irgendwelchen Grundstücken versucht, Erkundungen anzufangen, ohne eine Genehmigung dafür zu haben. Das ging so weit, dass man auch in Bayern auf Grundstücken von Bauern aufgetaucht ist, ebenfalls RWE, und das hat dann einen kleinen Sturm ausgelöst, der am Ende zu dem Ergebnis geführt hat, dass der Gesetzentwurf nicht weiterging und so weiter und so fort. Das ist die Situation.

Ich will zwei Gründe nennen, die für mich schlichtweg vielleicht die wichtigsten sind. Erstens einmal: Es ist eine Technologie, die in Deutschland grundsätzlich nicht akzeptiert ist und insofern, glaube ich, nachdem SchleswigHolstein vor einiger Zeit schon diesbezüglich einen Landtagsbeschluss gefasst hatte, auch keine Chance hat, akzeptiert zu werden. Das glaube ich nicht.

Zum Zweiten – und da gebe ich Rudi Borchert ausdrücklich recht –, es ist eine sogenannte End-of-Pipe-Technologie, das heißt, man verbuddelt irgendwas, schafft es in die Ecke und will es nicht mehr sehen. Das kann keine Lösung sein! Da kommt wieder der Ingenieur ein bisschen durch: Das kann keine Lösung sein, das ist gar keine Frage. Nur muss man wissen, dass die Wiedernutzung offensichtlich schwieriger ist, als mancher glaubt. Es wird da versucht, also ich weiß, dass Linde da zum Beispiel einige Versuche macht, aber – großtechnischindustriell bisher nicht gelungen. Es wäre wünschenswert.

Das Problem sehe ich darin – und insofern muss man sich über die Kosten vielleicht gar nicht so sehr viele Gedanken machen –, kein Unternehmen würde diese CO2-Abscheidung und dann Verpressung machen, wenn es das nicht müsste. Jetzt haben wir aber folgende Situation, dass nach 2013, so ist die Regelung bisher, die CO2-Zertifikate ersteigert werden müssen. Das heißt, es kommen riesige Kosten auf die zu, die CO2 ausstoßen.

Meine Damen und Herren, das sind nicht nur die Kohlekraftwerke, das betrifft zum Beispiel auch Gaskraftwerke, das kann zum Beispiel Gießereien betreffen oder andere Industrien, die CO2 ausstoßen. Also insofern gibts da ein Problem, in der nächsten Zeit mit diesem Thema umzugehen. Man würde das ja aus der Sicht eines Unternehmens nur machen, wenn man einen Kostenvorteil hat: diese auch wirkungsgradsenkenden Kosten in Kauf nehmen, wenn ich andere Kosten dafür sparen kann. Also die Kostendiskussion, glaube ich, ist nicht die, worüber wir uns Gedanken machen müssen. Aber in der Tat, ich bleibe dabei, die Akzeptanz ist gleich null und, wie gesagt, das Thema Wiederverwendung ist ebenfalls absolut inakzeptabel.

So, wir setzen jetzt hier die Koalitionsvereinbarung um. Ich will aber der Fairness halber darauf hinweisen, es sind bewusst auch nicht ausgeschlossen worden die oberirdische Ablagerung und die Abtrennung. Denn aus den Gründen, die ich nannte, wenn tatsächlich zum Beispiel im nächsten Jahr ein Unternehmen in Probleme kommen sollte – was wir alle heute noch nicht wissen, wir kennen die Entwicklung nicht –, dann, finde ich, muss man irgendwo eine Chance haben, mit dem Unternehmen eine wie auch immer geartete Meidbewegung wenigstens zu akzeptieren. Hier schließen wir die unterirdische Lagerung in Mecklenburg-Vorpommern aus, die in der Tat auch viele Konkurrenzprobleme bringt.

Wir müssen auf eines aufpassen: Wir werden über Speicher in Mecklenburg-Vorpommern reden müssen. Wir müssen über Speicher reden, die im Zuge der Gasversorgung notwendig sind. Die Diskussion kennen wir, keiner will ihn haben,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, keiner will ihn haben.)

er ist aber notwendig, irgendwo muss so etwas hin. Und wir werden auch reden zu dem Thema erneuerbare Energien, also Speicherung, da könnte dieses Thema kommen – ob Methan, ob Druckluft, es gibt die tollsten Vorstellungen, was man alles machen kann. Ich will nur sagen, wir werden uns dieser Frage stellen müssen. In dem Fall halte ich es auch für richtig, diesen Weg, der jetzt hier beschritten wird, zu gehen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat der Ab- geordnete Herr Jaeger von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen und wir freuen uns, dass dieser Gesetzentwurf auf den Weg gebracht wurde.

Das Thema CCS ist für viele, die daran denken, dass weltweit der überwiegende Teil des Stroms aus Kohle produziert wird, gerade auch in großen Ländern wie China, Indien und so weiter, durchaus ja auch ein Hoffnungszeichen. Man glaubt, man könne dadurch große Mengen CO2 abscheiden und die derzeitige Form der Energieversorgung aufrechterhalten, nämlich über Kohle, und das Ganze zu speichern. Man muss dazu wissen, dass selbst Kraftwerke, die so was schon probiert haben, letztendlich maximal 70 Prozent des produzierten CO2 abscheiden können. Die können nicht zu 100 Prozent abscheiden und der Wirkungsgrad des Kraftwerkes sinkt erheblich. Man muss, um die gleiche Anzahl von Kilowattstunden zu erzeugen, etwa 35 Prozent mehr Kohle verbrennen – und daraus ergibt sich ein Problem. Wir lösen mit CCS nicht grundsätzlich das CO2-Problem bei Kohlekraftwerken.

Wir haben, das ist mehrfach angesprochen worden, eine erhebliche Konkurrenz zu verschiedensten Ideen erneuerbarer Energien.

Herr Seidel, Sie haben es angesprochen, das Thema Speicherung von zum Beispiel Methan im Boden. Aber ein ganz großes Thema, was wir in Mecklenburg-Vorpommern auch noch verfolgen werden, ist, dass wir zum Beispiel Wärme speichern können im Boden. Das können wir zum Teil nur in tiefen geologischen Schichten tun und da gibt es interessante Ideen. Das bringt mich auf einen entscheidenden Punkt, den wir in den Ausschüssen diskutieren sollten. Das Gesetz ist nämlich bisher sehr beeindruckend einfach. Ich kann Ihnen den einen Satz, der relevant ist, vorlesen: „Auf dem Hoheitsgebiet von Mecklenburg-Vorpommern einschließlich des Küstenmeeres innerhalb der 12-Seemeilenzone wird die geologische Speicherung von Kohlendioxid ausgeschlossen.“

Es wäre natürlich schön, wenn es so einfach wäre, aber es gibt ein Gutachten von Greenpeace und BUND, die

darauf aufmerksam machen, dass es so einfach nicht laufen kann. Bei vielen anderen Themen wäre das nämlich dann auch der Fall, dass die Länder sich einfach Bundesprojekten verweigern könnten. Und daraus resultiert die Idee, zu sagen, wir müssen begründen, an welcher Stelle wir in unserem Bundesland welche Flächen für welche Technologien nutzen wollen. Dadurch können wir letztendlich auch das Land dichtmachen für das Thema „Tiefenspeicherung von CO2“.

Aber wir müssen uns Gedanken darüber machen, was wir mit unseren Speichern im Land anfangen wollen. Erst wenn das geklärt ist, ist wirklich abgesichert, dass wir das in unserem Bundesland auch verhindern können, dass sich so was durchsetzt. Das sind genau die Themen, die wir dann in den Ausschüssen beraten werden. Ansonsten findet das Ganze unsere volle Zustimmung.

Ich will noch einen letzten Satz sagen: Warum könnte sich das in manchen Bundesländern auch rechnen? Sie haben es angesprochen, der Zertifikatehandel hat bisher nicht annähernd das gebracht, was wir uns davon erhofft haben. Der Gedanke war, weg vom EEG, wir sollten hingehen zu marktwirtschaftlichen Prozessen. Allerdings sind in der Vergangenheit – das hat sich herausgestellt – viel zu viele Zertifikate ausgeteilt worden. Deswegen ist der Preis für CO2-Zertifikate pro Tonne auf lächerliche Summen abgesunken, unter einen Euro zum Teil, und es gibt in diesem Bereich zurzeit erhebliche Mitnahmeeffekte bei Kraftwerksbetreibern. Von daher sollte man sich auch noch mal sehr kritisch dieses Thema angucken, ob es wirklich zu einer Veränderung unserer Energieproduktion führt oder nicht einfach nur Geld hin und her gereicht wird und wir das Ziel deswegen trotzdem nicht schneller erreichen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Müller von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf die Risiken einer unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. Dazu wurde hier ja auch schon einiges gesagt. Außerdem haben unsere Fraktion mit mehreren Anfragen hier im Landtag und die NPD-Kreistagsfraktion im ehemaligen Landkreis Uecker-Randow mit einem Antrag nachgewiesen, welche Gefahren für die Menschen in unserem Land mit dieser Technologie verbunden sein könnten.

Damals, im Mai 2011, konnten wir sogar Frau Schlupp von der CDU davon überzeugen, unserem Antrag nach einigen kleinen Veränderungen mit 29 weiteren Kreistagsmitgliedern zuzustimmen. Dem heutigen Gesetzentwurf werden wir auch deshalb unsere Zustimmung geben, weil er nichts anderes als die Umsetzung der damaligen NPD-Forderung beinhaltet.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Verschätzen Sie sich mal nicht!)

Und genau vor diesem Hintergrund möchte ich kurz auf einen anderen Aspekt eingehen, nämlich Ihre Unfähigkeit, zeitnah Gesetze zum Wohl unseres Volkes zu verabschieden, denn wie so häufig versuchen Sie mit dem

heutigen Entwurf wieder einmal, mit einem blauen Auge davonzukommen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie hätten doch einen Gesetzentwurf machen können, Sie Schlaumeier!)

Schon 2009 wurden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtend angewiesen, nationale Gesetze über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid zu schaffen, und das bis zum 25. Juni 2011. Heute, drei Jahre später, existiert noch immer kein taugliches Gesetz auf Bundesebene, das den Schutz unserer Landsleute vor der unausgereiften CCS-Technologie garantiert.

Am 23. September 2011, also bereits drei Monate nach verstrichener EU-Frist, lehnte der Bundesrat den Gesetzentwurf des Bundes ab. Die anschließenden Bemühungen des Vermittlungsausschusses führten zu keinem Ergebnis. Und während man in Deutschland mal wieder mit den Tücken des föderalen Systems zu kämpfen hatte, rieb man sich in Brüssel raffgierig die Hände. In Vorfreude auf die hohen Strafgeldzahlungen wurde das entsprechende Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. So viel zur Kompetenz der aktuell Verantwortlichen.

Ein Gesetzentwurf mit drei überschaubaren Paragrafen benötigt drei Jahre, um auf den Weg gebracht zu werden. Dabei steht noch nicht einmal fest, ob die Formulierungen Bestand haben und inwieweit trotzdem Strafzahlungen fällig werden könnten. Die von Ihnen mit installierte und so fanatisch vergötterte EU gibt mittlerweile ein Tempo vor, mit dem die überforderte Berufspolitikerkaste in Deutschland nicht mehr Schritt halten kann.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Obwohl Sie jegliche tief greifende Entscheidungskompetenz abgetreten haben, sind Sie so sehr mit Diätenerhöhungen, Winterabschiebestopp für Zigeuner

(Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Dr. Norbert Nieszery, SPD)

und der Errichtung des nächsten Demokratiezentrums beschäftigt, dass Sie nicht einmal rechtzeitig dazu kommen, Herr Nieszery, die vorgelegten Diktate aus Brüssel abzunicken.

(Heinz Müller, SPD: Wenn so was wehtäte, würde er den ganzen Tag schreien.)

Hohe Strafzahlungen auf Kosten der Steuerzahler sind die Folge. Jeder klar denkende Mensch sollte verstehen, dass „EU“ für „Europas“ Unglück steht.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wir sprechen aber über CCS, oder?)

Ein Austritt aus diesem volksfeindlichen Machtgefüge sowie die Abwahl der Versagerparteien

(Udo Pastörs, NPD: Sehr gut, Tino!)

sind daher die Grundvoraussetzungen für eine politische Gesundung

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, ja, solche gesunden Leute wie Sie, Herr Müller.)

in unserem Land.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Borchert von der SPD-Fraktion.

(Der Abgeordnete Rudolf Borchert verzichtet.)

Herr Borchert zieht seinen Redebeitrag zurück. Dann schließe ich die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/385 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss sowie zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungszuschlag,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wer schlägt den Zuschlag vor?)

Überweisungsvorschlag zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag an die entsprechenden Ausschüsse angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes und anderer Gesetze, Drucksache 6/376.