Auch die anderen Maßnahmen, die Herr Backhaus schon erwähnt hat, nämlich Flächenkauf, Flächentausch – da könnten auch die BVVG-Flächen eine Rolle spielen –,
um entlang der Gewässer Gewässerrandstreifen zu schaffen, die den Konflikt auf eine so gute Art und Weise lösen, dass wir doppelten Nutzen haben: Wir haben dem Artenschutz was Gutes getan und wir haben der Wasserrahmenrichtlinie und dem Naturschutz was Gutes getan.
Ein weiteres Instrument sind Entschädigungszahlungen. Ein Blick in den aktuellen Haushaltsentwurf des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hilft hier weiter. Unter dem Titel 681.91 finden Sie einen Topf für Ersatzzahlungen bei artenschutzbedingten Ertragsausfällen.
Wie Sie wissen, wurde dieser Topf bisher kaum von den Landnutzern und Landnutzerinnen in Anspruch genommen.
Hier sollten Sie, statt den Schutzstatus infrage zu stellen, einmal gründlich prüfen, warum der Mittelablauf so schleppend stattfindet.
Ist das vielleicht gar nicht so oder liegt es an den Förderbedingungen, an der Richtlinie, muss da nachgebessert werden?
Die Präventionsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpom- mern sind bereits förderfähig. Dazu zählen der schon erwähnte Bibertäuscher und auch Baumschutzmanschetten, Verbissschutzmittel und Dammdrainagen.
All dies sind moderne Antworten auf Konflikte im Zusammenleben zwischen Biber und Mensch und das wollen die Menschen im Land.
Wichtig finde ich noch, dass auch der Biberbeauftragte des Landes, Mathias Hippke, immer wieder klarstellt, dass bis jetzt alle aufgetretenen Probleme mit dem Biber stets lösbar gewesen sind.
Ja, wie gesagt, wir können uns dem Antrag in keiner Weise anschließen. Wir sind auch verwundert, dass Sie jetzt nicht reagieren und den Antrag zurückziehen.
Sie, Frau Schlupp, wollen den Biberabschuss für Mecklenburg-Vorpommern, und das, bitte schön, ohne vorherige Genehmigung.
So steht im „Nordkurier“ vom 24.03. – korrigieren Sie das bitte, wenn Sie dort falsch zitiert wurden –, ich zitiere: „Speziell ausgewählte Personen sollten auch ohne Ausnahmegenehmigungen einschreiten und auch töten können.“
Ich komme zum Schluss: Wir halten diese Vorschläge für unangemessen, nicht zeitgemäß und interpretieren Ihren Antrag als pure Wahlkampfrhetorik.
(Egbert Liskow, CDU: Das verstehe ich gar nicht! Wie kann man damit Wahlkampf machen, wenn alle den Biber so mögen!)
Wir haben den Hinweis bekommen, dass unter Umständen hier Sachverhalte aus nicht öffentlichen Sitzungen wiedergegeben wurden. Wir werden das prüfen, darauf mache ich aufmerksam.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf den Bibertäuscher habe ich schon gewartet. Es gibt mehr als einen Wasser- und Bodenverband, der Ihnen bestätigen wird, dass die Bibertäuscher die Biber, wenn überhaupt, nur eine gewisse Zeit täuschen, und dann täuschen die Biber die Bibertäuscher, indem sie sie verstopfen.
Ob sie nun Geräusche machen oder keine Geräusche machen, es hilft manchmal, einfach mit den Praktikern zu sprechen.
Wenn ich jetzt hier „praktisch“ sage, dann muss ich sagen, wir haben eine Debatte auf einem theoretischen Niveau geführt, sodass alle Leute, die von draußen zuhören und mit der Problematik einigermaßen vertraut sind, sich fragen müssen, was wir hier eigentlich tun.
Deswegen habe ich mich entschlossen – ich wusste nicht, worauf ich mich vorbereiten soll –, Ihnen zwei spezielle Fälle vorzustellen. Auf die Biber bin ich nämlich nicht im Wahlkampf gekommen, sondern aufgrund einer Problemlage im letzten Jahr in meinem Wahlkreis. Da ging es um den Ort Altwigshagen, wo mehrfach eine Straße beschädigt wurde. Daraufhin habe ich gebeten zu prüfen. Ich lese Ihnen gerne mal die Empfehlungen vor, die ich daraufhin erhalten habe:
„Die Situation sollte“, und ich zitiere, „insbesondere hinsichtlich etwaiger Veränderungen an der Graben- beziehungsweise Straßenböschung kontinuierlich beobachtet werden.“