Die gute Bestandsentwicklung freut nicht jeden, denn die Bauwerke dieser Tiere versperren Flüsse, die fürs Löschwasser gebraucht werden, oder lassen landwirtschaftliche Flächen überfluten.
Straßen können unterspült und damit beschädigt werden. Hochwasserschutzdämme, die der Biber für sich und seinen Nachwuchs als Unterkunft auserkoren hat, erleiden heftige Schäden und würden im Extremfall bei einem Hochwasserereignis sogar brechen. Für all das gibt es Beispiele und die sind auch genannt worden.
(Wolfgang Waldmüller, CDU: Da steht auch „CDU“ vorn. – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh ja!)
Wenn ich so an die letzten Jahre zurückdenke, waren es immer CDU-Politiker, die bei Problemen mit verschiedensten Arten zuerst immer an die sogenannte rote Lösung dachten,
(allgemeine Unruhe – Zuruf aus dem Plenum: Das mit dem Kormoran hat Herr Methling auch gemacht. Habt ihr das vergessen?! – Minister Harry Glawe: Ja, der Kormoran wurde doch unter Herrn Methling schon vergrämt!)
allerdings kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie Naturschutz nur so lange gut und notwendig finden, solange er keinerlei Änderungen in unserer Wirtschaftsweise oder in der Art, wie wir leben, fordert, also sozusagen solange er unsere Kreise nicht stört.
Ich möchte an dieser Stelle feststellen, dass man einfach einige Auswirkungen ertragen muss, wenn bestimmte Erfolge beim Naturschutz erzielt oder vom Menschen verursachte Probleme beseitigt werden sollen. Trotzdem muss man sich natürlich immer den Einzelfall anschauen.
(Egbert Liskow, CDU: Ach so! – Heiterkeit bei David Petereit, NPD: Der Einzelfallbiber, der braucht eine Härtefallkommission!)
Es gibt heute schon die Möglichkeit, entweder präventiv Maßnahmen zum Schutz von landwirtschaftlichen Flächen, Bäumen oder auch der Infrastruktur wie Hochwasserschutzdämme oder Straßen anzuwenden und sogar Biberburgen zu schleifen und Tiere aus dem Bestand herauszunehmen. Bayern und Brandenburg wurden erwähnt. Von Niedersachsen weiß ich es ganz genau. Das dortige Verfahren sollten wir uns vielleicht auch mal genauer anschauen.
Aber natürlich haben Sie recht, Frau Kollegin Schlupp, der Aufwand ist beachtlich und sehr bürokratisch. Der Biber steht in den Anhängen 2 und 4 der FFH-Richtlinie und damit unter dem Schutz des Artikels 12 der FFHRichtlinie. In der Begründung des Antrages heißt es: „Für NATURA 2000-Gebiete ist das Verfahren zur Regelung von Eingriffen jedoch sehr aufwendig, weil neben einer artenschutzrechtlichen auch eine flächenschutzrechtliche Befreiung für jeden Einzelfall notwendig ist. Des Weiteren liegen gemäß Beschluss der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 13.02.2013 … erhebliche wirtschaftliche Schäden erst dann vor...“ Ich höre auf an der Stelle. Sie haben es selber schon genannt, Frau Schlupp. Den Schäden muss durch Präventionsmaßnahmen entgegengewirkt werden.
Wenn ich den Antrag richtig verstehe, soll das durch das Handeln der Landesregierung jetzt geändert werden. Wir sollen die Landesregierung auffordern, für einen unbürokratischen und praxistauglichen Umgang mit dem Biber zur Abwehr von Schäden und von Gefahren in Hochwasser gefährdeten Gebieten zu sorgen.
und bei der Minderung von Biberschäden helfen. Die Landesregierung soll im Bundesrat und bei der Bundesregierung initiativ werden – Frau Schlupp ist das offensichtlich schon geworden –,
sich für die Evaluierung des Schutzstatus in der Bundesrepublik beziehungsweise in einzelnen Regionen Deutschlands einzusetzen.
Meine Fraktion und ich, wir sehen das ganz pragmatisch. Es ist eine Tatsache, dass die vom Biber verursachten Schäden zunehmen. Problematisch wird es aus unserer Sicht tatsächlich, wenn es um den Hochwasserschutz geht. Ebenso müssen aus unserer Sicht betroffene Landwirte, deren Flächen durch Überflutung nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, unbürokratisch beraten und unterstützt werden. Da haben auch die Naturschutzbehörden in den Kreisen eine hohe Verantwortung. Ob allerdings eine Evaluierung des Schutzstatus des Bibers an dieser Stelle etwas bringt, wage ich zu bezweifeln. Die Entnahme von Tieren muss aus unserer Sicht trotzdem in jedem Fall eine Einzelentscheidung bleiben. Zu einfach darf es nicht werden. Die Prozedur des Nachweises von Schäden und die Einschätzung der Erheblichkeit müssen aus unserer Sicht bleiben. Außerdem werden alle vorgeschlagenen Maßnahmen, auch die von Ihnen, Kollegin Schlupp, das personelle Problem der Unteren Naturschutzbehörden nicht ändern. Ein massenhaftes Abschießen von Bibern darf es nicht geben.
Eine Frage drängt sich mir trotzdem auf: Wäre es nicht besser, den Biber einem gleichartigen Monitoring und Management zu unterstellen, wie wir es beim Wolf haben,
(Vincent Kokert, CDU: Ja, da hält der Biber sich ja dran. Das sehen wir! – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau.)
und wären wir mit unbürokratischen Beratungs- und Unterstützungsprogrammen nicht viel besser bedient,
als gleich die ganz große Keule über Bundesrat, Bundesregierung und dann auch noch der EU zu schwingen?
Mecklenburg-Vorpommern hat im Bund einen guten Ruf in Sachen Naturschutz, den wollen wir nicht gerne aufs Spiel setzen.
Übrigens – und das ist meine letzte Bemerkung –, der Biber hat in Mecklenburg-Vorpommern nur zwei natürliche Feinde.
(allgemeine Unruhe und Heiterkeit – Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wir haben einfach zu wenig Wölfe! Oh Gott!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Biber, lateinisch „Castor fiber“, …
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Castor? Da liegen sie alle auf den Schienen davor, da ketten sie sich an. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)