Protocol of the Session on April 22, 2016

Fakt bleibt, wenn wir die Abstände der Windenergieanlagen zu den Wohnbebauungen vergrößern, verkleinern sich automatisch die Windeignungsgebiete drastisch. Dem Bericht können Sie entnehmen, dass dann statt der 15.600 Hektar nur noch 700 Hektar Windeignungsgebiete zur Verfügung stünden. Also faktisch wäre damit die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern begraben.

Nichtsdestotrotz haben wir als LINKE beantragt, diese Petition der Landesregierung zu überweisen. Hintergrund

war, dass wir die Sorgen der Bürger ernst nehmen und auch das Votum des Wirtschaftsausschusses. Dieser gab das Votum ab, dass die Landesregierung gebeten wird, sich auf Bundesebene für eine Überarbeitung der TA Lärm und der DIN-Normen einzusetzen. Dieses Votum wollten wir verstärken. Deshalb hatten wir beantragt, diese Petition der Landesregierung zur Kenntnis zu geben. Leider wurde dem nicht stattgegeben. Die Petition wurde abgeschlossen.

Ich möchte ein nächstes Thema einer Petition aufmachen, was wir hier auch während der Landtagssitzung schon angesprochen haben, das betraf den NDR. Eine Bürgerinitiative, von mehr als tausend Bürgern unterstützt, wandte sich mit einer Petition an den Landtag mit der Forderung, mehr deutschsprachige Musik auf NDR 1 Radio MV zu spielen. Sie begründeten diese Petition damit, dass die Interessen der über 60-Jährigen zu wenig berücksichtigt werden.

Was ich an dieser Petition bemerkenswert fand, war, dass wir eine öffentliche Anhörung durchführten. Grundsätzlich befürworten wir öffentliche Anhörungen, aber mit öffentlichen Anhörungen gibt man vor, helfen zu können. Von vornherein war jedoch klar, dass wir auf die Programmgestaltung des NDR keinen Einfluss haben. Das hat seine guten Gründe. Politik darf keinen Einfluss auf Rundfunk oder andere Medien haben. Sie müssen unabhängig sein, um unabhängig agieren zu können. Deshalb gibt es die Rundfunkfreiheit, deshalb gibt es auch nur eine stark eingeschränkte Rechtsaufsicht der Staatskanzlei.

Trotz der Nichtzuständigkeit erschien Frau Haferburg in der öffentlichen Petitionsausschusssitzung. Sie hätte das ablehnen können, aber sie tat es nicht. Für ihre Bereitschaft möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Sie stellte sich unangenehmen und zum Teil auch unangemessenen Fragen im Petitionsausschuss, die weit über unsere Einflussnahme hinausgingen. Nichtsdestotrotz stellte sie sehr umfänglich dar, wie der NDR die Interessen der Zuhörer im Sendegebiet als Basis für die Programmgestaltung nahm. Es gibt eben nur einen Landessender, der daher landesweit so viele Hörer wie möglich erreichen müsse. Sie stellte anhand von Analysen dar, wie der NDR diesem Auftrag nachkomme. Mich hat das überzeugt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut.)

Die Staatsferne des Rundfunks und die Ausführungen von Frau Haferburg veranlassten meine Fraktion, diese Petition abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Umso verwunderlicher war der Umstand, dass der Ministerpräsident sich Ende Februar 2016 in die Debatte einschaltete. Er meinte, er habe Verständnis dafür, dass sich auch die älteren Hörer im Musikprogramm ihres Heimatsenders wiederfinden wollen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Er kommt jetzt auch in das Alter, muss man doch verstehen.)

Wissen Sie, das habe ich auch, das Verständnis. Ich habe auch Verständnis dafür, dass Hardrocker sich in einem Landessender wiederfinden wollen, genauso wie Goa-Leute, Liebhaber von Schlagern, Rock ’n’ Roll, aktuellen Hits, Hits aus den 50ern, 60ern, das Musikspektrum ist breit.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Jeder möchte seine Musik gern im Radio hören, ich habe dafür vollstes Verständnis.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Aber wir, die Politik, haben darauf keinen Einfluss, und Herrn Sellering obliegt nur eine stark eingeschränkte Rechtsaufsicht. Rundfunkfreiheit bleibt das oberste Gebot und sollte auch ohne Wenn und Aber eingehalten werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, noch ein letztes Thema möchte ich anreißen, das ist die Vollverpflegung in den Kitas. Keine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes hat für so viel Wirbel gesorgt wie die Einführung der Vollverpflegung für Kinder. Beide Petitionen im Berichtszeitraum dazu beschäftigten sich insbesondere mit der Mitbestimmung von Eltern, ob und in welchem Umfang ihre Kinder an der Vollverpflegung teilnehmen.

Lange Zeit bestanden bezüglich des Wie‘s Unsicherheiten, bis zum Zeitpunkt der Einführung am 01.01.2015. Landkreise und Träger wussten nicht, ob Pauschalabrechnung oder Einzelabrechnung. Eltern fühlten sich entmündigt und wurden bei Gegenwehr vom Träger gekündigt. Ich kann den Unmut der Eltern verstehen. Auf einmal müssen sie Essen bezahlen, was ihre Kinder gar nicht zu sich nehmen, weil sie ab und zu mal zu Hause frühstücken. Zum anderen ist es nicht mehr möglich, dass Eltern ihren Kindern Frühstück mitgeben.

Die Vollverpflegung haben wir vom Grundsatz her immer bejaht, alle Kinder sollen etwas zu essen bekommen. Aber warum kann die Vollverpflegung nicht mithilfe der Eltern erbracht werden? Warum sollen Eltern nicht auch Essen mitgeben können? Weil es dann Milchschnitten wären und wir nicht die Qualität des Essens bestimmen können? Ich frage Sie, ob Sie jetzt die Qualität des Essens zusichern können. Kontrollen gibt es nicht. Warum nicht auch die Eltern mitnehmen?

Mir sagte die Leiterin einer Kita, sie wolle die Milchschnittendiskussion. Nur so können auch Eltern bei der Umsetzung gesunden Essens mitgenommen werden. So wird den Eltern zu verstehen gegeben, wie es jetzt ist: Euer Essen ist nicht gut genug, wir regeln das für euch. Das ist eine Bevormundung durch den Staat sondergleichen.

(Julian Barlen, SPD: Das entspricht doch nicht der Tatsache! Das ist völliger Unsinn, den Sie da erzählen!)

Deshalb sollte die Landesregierung hier noch einmal die Petitionen zum Anlass nehmen und überdenken, ob sie bei dieser Auffassung bleibt oder ob nicht auch Eltern bei der Verpflegung ihrer Kinder mitgenommen werden sollten.

(Manfred Dachner, SPD: Das ist sachlich vollkommen falsch.)

Wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Manfred Dachner, SPD: Das ist falsch, was Sie eben gesagt haben.)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Saemann von der Fraktion der SPD.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Na, da bin ich mal gespannt.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bezug nehmend auf die jetzt hier gebrachten Reden ist es natürlich wichtig, dass man einiges richtigstellt, aber bevor es so weit ist, wollte ich kurz darauf eingehen, dass in diesem vielfältigen Berichterstattungszeitraum noch einmal dargestellt worden ist, in welcher Form und in welcher Art und Weise sich der Petitionsausschuss in der Abwicklung seiner Handlungstätigkeit den an ihn gerichteten Anforderungen gestellt hat. So wird nicht nur auf die rechtlichen Schwerpunkte im parlamentarischen Petitionsverfahren hingewiesen, sondern auch Auskunft über die Schwerpunkte und Behandlungen von Eingaben gegeben. Ausdrücklich erwähnt wird aber auch die überaus lobenswerte Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Hauptsächlich wurden in diesem Berichtszeitraum zielgerichtet die Grundsatzlinien der Bürgerinnen und Bürger erwähnt. In der Fülle der Eingaben ist nach wie vor ersichtlich, dass auch in diesem Berichtszeitraum sich viele Bitten und Beschwerden wiederholt haben, wobei Konfliktsituationen von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber öffentlichen Verwaltungseinrichtungen und Ämtern keine unwesentliche Rolle spielten.

Auf Regierungsprogramme – ich rede hier explizit von Entscheidungen aus dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung sowie aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur – wurde in jeglicher Hinsicht eingegangen. Bemerkenswert ist auch die ausführlich dargestellte Statistik, die der Vorsitzende gestern schon näher erläutert hat, der von 1990 bis 2015 dargestellten Eingaben. Hier ist ersichtlich, dass es sich in diesem Zeitraum wie in einer Sinuskurve bewegt. Ich möchte jetzt nicht im Einzelnen darauf eingehen, da Sie die Eingaben und die Statistik gelesen haben.

Abschließen möchte ich mit der Grundsatzregelung: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit bedanken und wünsche noch einen angenehmen Tag!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Na, das ist doch was!)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte zu dem Quartalsbericht einige Dinge sagen. Es geht um zwei Beispiele, die ich mir herausgesucht habe. Das eine Beispiel dreht sich um das Schulobstprogramm. Die Petentin fragte, warum sich Mecklenburg-Vorpommern nicht an dem EU-finanzierten Schulobstprogramm beteiligt. Ihrer Auffassung nach handelt es sich um ein sinnvolles Programm, um junge Menschen in

der Schule gesund zu verköstigen und sie an gesunde Ernährung heranzuführen. Zu dem Thema hatte sich meine Kollegin Ulrike Berger im Mai 2015 auch schon kritisch geäußert und auf der Kleinen Anfrage mit der Drucksachennummer 6/3030 bestimmte Auskünfte erhalten.

(Heinz Müller, SPD: Ach!)

Hintergrund dieses Anliegens ist es, dass das Kinderhilfswerk schon im Juni 2014 gefordert hat, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern dieses Programm nutzen solle. EU-seitig werden je Schuljahr rund 20 Millionen Euro bundesweit dafür zur Verfügung gestellt. Die Gegenargumentation der Landesregierung lautet, der personelle und organisatorische Verwaltungsaufwand sei unverhältnismäßig. Ich denke, das wurde hier auch schon debattiert. Das fachlich zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz stellte in seiner Antwort an den Petitionsausschuss dar, man erachte das EU-Schulobstprogramm als überaus sinnvoll, habe sich jedoch aufgrund des Aufwandes gegen eine Teilnahme im Schuljahr 2014/2015 entschieden und prüfe eine mittelfristige Teilnahme. Stattdessen werde das 2010 ins Leben gerufene Landesernährungsprogramm fortgeführt.

Unsere Haltung dazu ist folgende: Mit einer Nichtteilnahme am Schulobst- und Schulgemüseprogramm der EU verzichtet das Land auf rund 580.000 Euro pro Jahr.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Das war ein Ergebnis der schon erwähnten Kleinen Anfrage. Das wären Mittel für rund eine Million Äpfel pro Jahr. Zum Vergleich: Die Mittel für das Landesprogramm „Apfelkiste“ des Agrarministers belaufen sich auf lediglich 145.000 Euro. Die insgesamt neun Bundesländer, die am EU-Programm teilnehmen, kommen offenbar zu anderen Prioritätensetzungen als Mecklenburg-Vorpommern.

Unser Antrag auf Überweisung dieser Petition an die Landesregierung fand im Ausschuss keine Mehrheit. Stattdessen sprach sich die Mehrheit der Abgeordneten für den Abschluss der Petition aus. Zu hoffen bleibt, dass das Land die Ankündigung der mittelfristigen Teilnahme am Schulobstprogramm der EU wahrmacht und die Schülerinnen und Schüler im kommenden Schuljahr von dem Obstprogramm profitieren können.

Ein zweites Beispiel: Die Petentinnen forderten mit einer Sammelpetition mit dem Titel „Opferschutz als Pflichtaufgabe“ eine langfristige finanzielle Absicherung des Gewaltschutzes. Diese Petition wurde am 25. Novem- ber 2014 an die Landtagspräsidentin übergeben. Die Unterzeichnenden rufen die politisch Verantwortlichen dazu auf, Schutz, Beratung, Prävention und die Arbeit mit Gewalttätern im Bereich häuslicher und sexualisierter Gewalt langfristig finanziell abzusichern. Sie fordern die zielgerichtete Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, um einen bundesweiten Anspruch auf Schutz und Beratung rechtlich zu verankern.

Diese Petition wurde initiiert vom Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern, der Liga der Wohlfahrtsverbände, der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern, der Gewerkschaft der Polizei, dem Allgemeinen Behindertenverband Mecklenburg-Vorpommern und noch anderen. Zu den Kernforderungen zählt unter anderem der be

darfsgerechte, barrierefreie, vertrauliche und unbürokratische Zugang zum Beratungs- und Hilfenetz. Hier bestehen landesweit große Unterschiede, insbesondere hohe Hürden für Frauen mit Behinderungen, für ältere Frauen, insbesondere auf dem Land, für Frauen mit Suchtproblemen und für Migrantinnen.

Gefordert wird weiterhin die finanzielle Absicherung der Einrichtungen. Opferschutz und die Finanzierung der Frauenhäuser sind derzeit keine pflichtigen kommunalen Aufgaben, was für gewaltbetroffene Frauen und Mitarbeiterinnen der Einrichtungen gleichermaßen zu ständiger Unsicherheit über den Fortbestand des Hilfsangebotes führt.

Am 25. Juni 2015 fand eine öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses statt, zu der auch die Mitglieder vom Sozialausschuss, vom Innenausschuss und vom Finanzausschuss eingeladen waren.

Unsere Fraktion unterstützt die Forderungen der Petentinnen. Wir hatten dazu auch mehrere Kleine Anfragen auf den Drucksachen 6/2883, 6/2359 und 6/996. Grundsätzlich ist die Frage der Frauenhausfinanzierung ein echter Knackpunkt. Wir wollen die Unterstützungsstruktur im Ganzen sehen, das heißt, Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Auch für Kinder, die Erfahrungen in gewaltgeprägten Beziehungen gemacht haben und sich mit ihren Müttern in Frauenhäusern zusammen befinden, müssen dort bedarfsgerechte sozialpädagogische und gegebenenfalls psychologische Angebote ermöglicht werden. Die Personalstrukturen müssen dementsprechend angepasst werden, insbesondere für Frauen mit Behinderungen müssen logischerweise barrierefreie Strukturen aufgebaut werden. Zurzeit ist kein Frauenhaus in Mecklenburg-Vorpommern barrierefrei.

Zwar lehnt die Landesregierung derzeit eine verbindliche Regelung zur Sicherung dieser Finanzierung ab, auf Bundesebene läuft die Diskussion jedoch weiter. Wir tragen deshalb das Votum des Petitionsausschusses mit, diese Petition als Material an die Landesregierung zu überweisen, um zu erreichen, dass sie in Verordnungen oder anderen Initiativen einbezogen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat noch einmal der Vorsitzende des Petitionsausschusses,

(Heinz Müller, SPD: Als Abgeordneter! Hab ich so gesagt.)

der Abgeordnete Dachner.