Protocol of the Session on April 21, 2016

und möglichst ab dem Jahr 2024 zu verlängern, im Interesse unserer Schulen, unserer Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Eltern.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Jawohl.)

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Bildungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/5353, einer Entschließung zuzustimmen.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5367 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –

(Andreas Butzki, SPD: Doch so viele?)

Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5367 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wer der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/5353 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/5353 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Akkreditierung rechtssicher gestalten – Weg für das Diplom endlich freimachen, Drucksache 6/5307.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Akkreditierung rechtssicher gestalten – Weg für das Diplom endlich freimachen – Drucksache 6/5307 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Liskow.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Langem kämpft die CDU, kämpft die Koalition für die Beibehaltung und für die Anerkennung des Diplomabschlusses, den wir bereits in der letzten Legislaturperiode gesetzlich verankert haben. Wir haben festgeschrieben, dass Studentinnen und Studenten auf Wunsch auch den traditionellen Diplomabschluss erhalten können, und zwar alternativ zu den seit der Bologna-Reform eingeführten Bachelor- und Masterabschlüssen. Universitäten können dies bei Masterabschlüssen und Fachhochschulen anstelle von achtse

mestrigen Bachelorabschlüssen ermöglichen. Diplomabschlüsse sind weltweit anerkannt und genießen international sowohl bei den Studierenden als auch in der Wissenschaft und bei den Arbeitgebern ein hohes Ansehen. Da haben wir es ermöglicht, dass sich die Studierenden selbst entscheiden können, welchen der beiden akademischen Titel sie verliehen bekommen möchten, sofern sie die entsprechende Leistung erbracht haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun ist es so, dass die Anerkennung von Studiengängen öffentlicher und privater Hochschulen im ganzen Bundesland einheitlich von einer Institution durchgeführt wird, dem Akkreditierungsrat. Das Land ist mit seinem Gesetzesbeschluss dort allerdings bislang auf taube Ohren gestoßen. Das fraktionsübergreifende Bekenntnis zum Diplom stieß an seine Grenzen, als sich der Akkreditierungsrat weigerte, den Beschluss unseres Parlaments anzuerkennen und das Diplom zu akkreditieren. Der Akkreditierungsrat argumentierte, dass er an die Entscheidung der Kultusministerkonferenz gebunden ist und das Diplom gegen gemeinsame Strukturvorgaben der Länder im Zuge der Bologna-Prozesse verstößt.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da hat Herr Tesch zugestimmt.)

Die Länder hatten sich auf eine gemeinsame europäische Vorgehensweise im Hochschulbereich geeinigt. Bei seiner Argumentation bedachte der Akkreditierungsrat aber nicht, dass es auch landesspezifische Strukturvorgaben gibt. Diese werden vom Landeshochschulgesetz vorgegeben und müssen berücksichtigt werden.

Das Land hat festgelegt, dass es nur dann an Beschlüsse der Kultusministerkonferenz gebunden ist, falls das Landeshochschulgesetz nichts anderes bestimmt. Da Mecklenburg-Vorpommern die Anerkennung von Studiengängen an den Akkreditierungsrat übergibt, muss der Rat auch die landesrechtlichen Regelungen Mecklenburg-Vorpommerns berücksichtigen. Da wir uns ganz klar für das Diplom ausgesprochen haben, muss der Akkreditierungsrat dies akzeptieren. Er ist somit an unsere gesetzlichen Vorgaben gebunden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hintergrund unseres Parlamentsbeschlusses zum Diplom ist, dass es auf dem internationalen Arbeitsmarkt bei der Anerkennung der europäischen Bachelor- und Masterabschlüsse Probleme geben kann, sodass manche Mitgliedsländer ihren Studierenden diese Option offenhalten. Für uns ist es nicht akzeptabel, dass es den Hochschulen in anderen Ländern der Europäischen Union möglich ist, ihren Studierenden den Diplomgrad zu verleihen, um im internationalen Wettbewerb mitzuhalten. Die Hochschulen in Deutschland hingegen geraten durch die Blockadehaltung des Akkreditierungsrates in einen Wettbewerbsnachteil.

Das Diplom als akademischer Grad hat sich dank der langen Tradition als ein deutsches Gütesiegel bewährt und genießt in der Bevölkerung daher ein hohes Ansehen. Der Vorrang der Verfassung und die Autonomie der Hochschulen sind elementare Grundprinzipien, die nicht mit Füßen getreten werden dürfen und für die es sich zu kämpfen lohnt.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch der Akkreditierungsrat muss sich an rechtliche Prinzipien der parlamentarischen Demokratie halten und das Grundgesetz akzeptieren. Dass wir mit unserer Sichtweise richtigliegen, wurde von höchstrichterlicher Instanz bestätigt.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Haben Sie das Urteil mal richtig gelesen, Herr Liskow? – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für Nordrhein- Westfalen und auch nur für Privatschulen.)

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar dieses Jahres ein wegweisendes Urteil gefällt. Ursprung des Urteils ist, dass eine private Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen die Zulassung von zwei Studiengängen einer Akkreditierungsagentur untersagt, die wiederum dem Akkreditierungsrat unterstellt ist. Der Akkreditierungsrat ist eine im ganzen Bundesgebiet agierende öffentlich-rechtliche Stiftung, die die wesentlichen Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen bestimmt. Sie lässt auch die Akkreditierungsagenturen zu, die wiederum eigene Vorgaben für die Zulassung von Studiengängen entwickeln. Ihre Handlungsweise wurde aber im Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalens nicht näher konkretisiert.

Genau dieses intransparente Vorgehen, das gesetzlich nicht näher ausgestaltet ist, wird vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehen. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte, dass der Gesetzgeber seiner eigentlichen Pflicht nicht gerecht wird, da er nicht regelt, wer die Entscheidung zu treffen hat und wie das Verfahren ausgestaltet ist. Der Gesetzgeber muss bei wertenden grundrechtsrelevanten Entscheidungen selbst die entsprechenden Vorgaben machen und kann dies nicht uneingeschränkt einer Stiftung überlassen. Der Gesetzgeber muss den gesetzlichen Rahmen definieren und die Steuerung übernehmen, in dem die Akkreditierungsagenturen handeln, oder er übernimmt diese Aufgabe selbst.

Das Bundesverfassungsgericht sieht in der jetzigen Praxis eine grobe Verletzung des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips. Es kann nicht sein, dass eine Stiftung über den Willen des Gesetzgebers und der Hochschulen hinweg selbstständig Entscheidungen trifft und eigene Maßstäbe zur Sicherung der Qualität an Hochschulen setzt.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Da sind Sie aber sehr selektiv über das Urteil gegangen.)

Der Gesetzgeber muss daher die Wissenschaft und die Lehre in die Festlegung der Bewertungskriterien mit einbinden, da die Akkreditierungsagenturen bislang über deren Köpfe hinweg Richtungen vorgegeben haben. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin einen gravierenden Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Land NordrheinWestfalen hat bis zum 31.12.2017 Zeit für eine Neuregelung. Da es in unserem Landeshochschulgesetz ebenfalls Regelungen zur Akkreditierung von Studiengängen gibt, werden wir eine Gesetzesänderung prüfen. Sollte eine Änderung erforderlich sein, werden wir einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten, der den verfas

sungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Zwar sind die Agenturen nach dem Gesetz Nordrhein-Westfalens tätig, allerdings wird dieses Urteil auch auf uns Strahlkraft entfalten. Die Fachhochschule Stralsund hat wegen Nichtakkreditierung des Diploms bei dem Studiengang „Internationales Wirtschaftsingenieurwesen“ beim Verwaltungsgericht Greifswald bereits Klage eingereicht.

Mecklenburg-Vorpommern muss sich mit den anderen Bundesländern darauf verständigen, welche Kriterien einem einheitlichen Akkreditierungs- und Qualitätssystems zugrunde gelegt werden und nach welchem Verfahren dies gehandhabt wird. Wir werden alles daransetzen, die Position des Landes in der Kultusministerkonferenz nochmals zu stärken und damit die Anerkennung des Diploms voranzutreiben, was der Akkreditierungsrat nicht zulassen wollte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, letztlich kann ich nur sagen, dass sich der Kampf für Demokratie und Freiheit der Wissenschaft gelohnt hat und wir uns im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestätigt

fühlen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns eine gute Diskussion.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt wird einiges klargestellt, zum Beispiel, dass das Diplom gar nicht in Gefahr ist.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da der Abgeordnete Liskow den Sachverhalt hier schon in extenso präsentiert hat, würde ich mich auf die aus meiner Sicht politisch wichtigen Botschaften konzentrieren.

Wir haben hier vor ein paar Jahren den Absolventen der Hochschulen die Möglichkeit gegeben, in bestimmten Fächern den Diplomabschlussgrad auf gesetzlicher Grundlage weiterzuführen. Sowohl der Akkreditierungsrat als auch die entsprechenden Agenturen, als auch die Kultusministerkonferenz, die keinerlei Rechtsetzungskompetenz hat …

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Der Sie zugestimmt haben.)

Der ländergemeinsamen Strukturvergabe konnte ich zu dem Zeitpunkt noch nicht zustimmen, in dem das steht, weil ich da noch nicht im Amt war, Herr Saalfeld.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, Ihr Vorgänger.)

Akkreditierungsagentur und Akkreditierungsrat haben, ich möchte es euphemistisch sagen, den Mut besessen, sich über eine gesetzliche Entscheidung hinwegzusetzen, die dieses Parlament bewusst getroffen hat und die ihm auch verfassungsmäßig zusteht, weil das Hochschulrecht in

Länderrechten ausbuchstabiert ist. Das finde ich schon einen bemerkenswerten Vorgang und das zeigt auch ein grundsätzliches Problem.

Deswegen, muss ich sagen, war ich über diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes sehr erfreut, weil da klar drinsteht, dass die wesentlichen Entscheidungen, die im Hochschulbereich zu treffen sind, sofern sie in die Wissenschaftsfreiheit eingreifen, von niemandem sonst festzulegen sind als von einem Landtag. Es ist eine starke und deutliche Hervorhebung der Rolle des Parlaments in diesem Prozess. Da können wir Kultusminister miteinander verabreden, was wir wollen, wenn das nicht abgesichert ist durch Landesgesetz, erlangt es keine Rechtskraft.

Das Ganze überträgt sich natürlich auf unser Diplomproblem, auf den gesamten Akkreditierungsbereich, weil wir genau in diesem Fall die Kriterien erfüllt haben, von denen das Bundesverfassungsgericht ausgeht, dass man sie erfüllen muss, nämlich klare Vorgaben bei Ländergesetzen. Deshalb bin ich seit diesem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes sehr optimistisch, dass wir mit unserer gemeinsamen Klage zum Erhalt des Diploms in diesem Land erfolgreich sein werden, notfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mein Wunsch ist allerdings, dass es so weit nicht kommt, sondern dass wir politisch die Kraft finden, in der Kultusministerkonferenz zu sagen, dieser Weg war falsch. Das ist, finde ich, eine gute Gelegenheit – auch für das Ministerium, da schließe ich mich ein –, einzukehren und darüber nachzudenken, welche Kompetenzen ihnen zustehen und welche den Parlamenten, und es ist eine gute Gelegenheit dann zu sagen, lasst uns die Akkreditierung so organisieren, dass sie wissenschaftsfreundlicher ist.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für alle, für die das nicht ihr Lieblingsthema ist: Gemeint ist einfach, dass es eine Stelle ist, die die Qualität von Studiengängen überprüft. Das ist die Akkreditierung und die begegnet in den Hochschulen gravierenden Einwürfen, Kritiken. Ich hatte zum Beispiel das Glück, mit mehreren Mitgliedern und Präsidiumsmitgliedern der Hochschulrektorenkonferenz in den letzten Tagen zu telefonieren, die sich sehr über die Positionierung des Landes freuen und das ausdrücklich unterstützen. Ich rechne auch damit, dass die Hochschulrektorenkonferenz ihren Beschluss erneuern wird, das System der Akkreditierung deutlich umzustellen.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, weil es superteuer ist.)