mit der Begründung, dass die Werbung von Jungoffizieren in unkontrollierter Weise zur Beeinflussung bei Jugendlichen, bei Minderjährigen führt, und das können wir nicht zulassen.
(Regine Lück, DIE LINKE: Weil das eine politische Frage ist. Das ist ja in erster Linie eine politische Frage.)
dass zum Beispiel 16-Jährige/17-Jährige in Schulen geschützt werden müssen und wir sozusagen anordnen müssen, dass Jungoffiziere nicht die Schulen aufsuchen dürfen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ja Vorkämpfer in dem Bereich – sie hatte diesen Antrag schon vor zwei, drei Jahren –, indem sie sich auch ganz vehement dafür einsetzt und sagt, wir müssen unsere Jugendlichen, unsere Minderjährigen, also die 16- und 17Jährigen schützen. Und jetzt frage ich Sie oder frage ich mich – ich weiß nicht, ob Sie noch mal Ihr Rederecht in Anspruch nehmen wollen –, warum Sie dann aber gleichzeitig sagen, auf alle Fälle haben diese Jugendlichen den entsprechenden Wissensstand, die geistige Reife,
(Heiterkeit bei Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Wovor müssen sie denn geschützt werden, wenn die wählen sollen? – Peter Ritter, DIE LINKE: Na, vor Herrn Renz.)
und wir müssen, wir sollen, die böse CDU soll das endlich zulassen, dass diese 16-Jährigen, die Sie vorher schützen wollen, definitiv das Wahlrecht erhalten.
Ich will auch zitieren aus einer Sitzung vom 19. Juni 2013 zum Thema Zivilklausel. Da möchte ich den Herrn Saalfeld zitieren. Er hatte gesagt, dass es vielleicht ein gewisser Widerspruch sei, dass die GRÜNEN gegen eine gesetzliche Verankerung der Zivilklausel im Landeshochschulgesetz sind, aber gleichzeitig diese Kooperationsvereinbarung unbedingt abschaffen wollen. Und dann hat er gesagt, ich zitiere von Seite 55 der genannten Sitzung aus dem Jahr 2013: „Bei den Hochschulen besteht nicht wie an den Schulen die Gefahr der Überwältigung. An den Hochschulen haben wir es ausschließlich mit erwachsenen Menschen zu tun, an den Schulen dagegen zum größten Teil mit Minderjährigen. Deswegen wollen wir das sogenannte Überwältigungs- und Indoktrinationsverbot an Schulen gesetzlich sicherstellen.“
Insofern interessiert mich dieser interessante Spagat vonseiten der GRÜNEN, den Sie hier möglicherweise machen, ob es nicht doch eine Unterscheidung gibt in der Altersgruppe 16 bis 18 bei den unterschiedlichen Themen. Da bin ich schon sehr gespannt, wie Sie darauf reagieren.
Mich würde mal interessieren, ob Sie einen Unterschied darin sehen, dass ein 16-Jähriger einen Bürgermeister oder einen Landrat wählen darf, aber keinen Landtagsabgeordneten.
Mich würde dann interessieren, worin Sie diesen Unterschied sehen. Vielleicht können Sie das mal dem Hohen Haus erläutern.
Also, Herr Ritter, wenn Sie jetzt glauben, hier einfach mal den Spieß umdrehen zu können, und versuchen, die Debatte umzudrehen,
dann sind Sie an dieser Stelle falsch gewickelt. Nicht, dass ich mich vor einer Ausführung hier irgendwie drücken will, aber ich habe Sie ganz konkret aufgefordert, weil Sie ja gesagt haben, so und so sieht es aus. Diesen Widerspruch habe ich versucht herauszuarbeiten. Ich glaube, es ist mir gelungen.
Insofern also nicht die Sache vertauschen und ganz einfach einen Redner der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Saalmikrofone schicken,
Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Suhr.
(Torsten Renz, CDU: Das wird ja immer alberner mit den Nachfragen. – Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD)
Einen Moment! Ich möchte jetzt diese hitzige Debatte nicht unterbrechen, aber die Anrede sollten wir doch immer noch voranstellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will natürlich diese Aufforderung und diese Redezeit nutzen und versuchen, das mal zu erklären.