Ich will noch mal zwei/drei Gedanken rückblickend unter anderem auf die Gesetzgebung aus dem Jahre 2003 äußern, wo ganz klar definiert wurde, dass es auf der einen Seite die staatliche Verpflichtung zur Beschäftigung jugendlicher Menschen gibt und dass es auf der anderen Seite verschärfte Sanktionen gibt. Ich weiß jetzt nicht, welche Position Sie abschließend zum Thema Sanktionen haben, es klang zumindest an. Und dieser Gesetzentwurf sagt weiter: „Es ist dringend erforderlich, bei jungen Menschen von vornherein der Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken.“ Deswegen auch verschärfte Sanktionsmaßnahmen.
Wenn ich jetzt den Antrag der LINKEN aus dem Bundestag aus dem Jahr 2013 als Arbeitsgrundlage und die entsprechende Beschlussempfehlung, die sich daraus ableitet, nehme, dann steht zumindest unter Punkt II – Antrag der LINKEN –, „als ersten Schritt hin zu einer sanktionsfreien und bedarfsdeckenden Mindestsicherung“ das Sanktionssystem für junge Hartz-IV
Berechtigte umgehend abzuschaffen. Sie sagen also politisch deutlich – und das unterscheidet sich und es ist mir wichtig, das hier auch noch mal zu sagen –, dass aus Ihrer Sicht keine Sanktionssysteme mehr greifen sollen.
Das habe ich akustisch verstanden, inhaltlich will ich es gar nicht nachvollziehen, weil ich glaube – auch aufgrund der Tatsache, so, wie sie Herr Heydorn beschrieben hat, und so, wie die Realität ist –,
dass wir eine sinkende Arbeitslosigkeit und mehr offene Stellen haben. Wie wollen Sie denn in der Praxis agieren, wenn Sie die Sanktionsmöglichkeiten abschaffen?
Und wenn Sie das aus Ihrer Sicht noch so darstellen, wie unmenschlich das ist, dann hilft manchmal auch ein Blick ins Gesetz. Es ist ja nicht so, dass der entsprechende Betroffene davon gar nichts weiß. Es gibt immerhin Gespräche, es gibt Vereinbarungen, die geschlossen werden und wo er gegenzeichnet, es gibt Beratungsgespräche et cetera. Deswegen will ich Ihnen mal sagen, dass das SGB II im Paragrafen 31 ganz klar festlegt: „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen und deren Kenntnis“ – und dann geht es sinngemäß weiter – sich einer zumutbaren Arbeit oder Ausbildung verweigern.
Das ist also nicht auf Zuruf, dass der entsprechende Sachbearbeiter an seinem Schreibtisch sitzt und das einfach mal ausspricht, nein, es gibt Beratungsgespräche. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass erst mal Paragraf 15 SGB zählt, und da steht drin: „Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren“. Da ist im Gesetz genau definiert, welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte tätigen müssen. Und ich weiß jetzt, ehrlich gesagt, nicht, was dagegen spricht, dass der entsprechende Betreuer
mit dem zukünftigen Leistungsberechtigten Gespräche führt und klar aufzeigt, welche Vereinbarung getroffen wird, und das dann unterschrieben wird. Dann kommt immer wieder dieser Satz, den ich auch zitiert habe, dass er, wenn er aus einem wichtigen Grund nicht einverstanden ist, das darlegen muss und dann darüber wieder verhandelt wird. Es ist also nicht so, dass plötzlich von heute auf morgen eine Kürzung der zustehenden Leistungen ausgeübt wird.
Dann gibt es auch noch – Herr Koplin, für Sie – den Paragrafen 3, Leistungsgrundsätze. Da bin ich immer wieder bei dem Thema, dass insbesondere Sie, aber auch bei den GRÜNEN und bei der SPD habe ich das jetzt nachgelesen, sagen, für unter 25-Jährige ist eine „zusätzliche“ – ich sage das jetzt mal in Anführungsstrichen –, eine „zusätzliche“ Sanktion verfassungswidrig. Dann stellen Sie sich doch mal bitte hier hin und sagen, wo welches Gericht ausgeurteilt hat, dass das nicht zulässig ist! Es gibt ja schon Rechtsprechung, beim Sozialgericht Leipzig vom 16.06. nachzulesen: „Diese Ungleichbehandlung ist jedoch aus Sicht der Kammer verfassungsrechtlich gerechtfertigt, also verhältnismäßig.“
Dann können Sie doch nicht jedes Mal behaupten, das ist nicht verfassungsgerecht. Dann müssen Sie vor Gericht ziehen und das Gegenteil auf den Weg bringen. Und das wird schwierig, weil im Paragrafen 3, den ich gerade angesprochen habe – SGB II Paragraf 3 Absatz 2 –, festgeschrieben ist: „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln.“ Der Gesetzgeber hat also bewusst diese Zielgruppe der bis zu 25-Jährigen in den Blick genommen mit dem Hinweis, wir wollen die gar nicht erst in einen Zustand kommen lassen, in dem sie möglicherweise darüber nachdenken, dass ihnen eine Summe X zum Leben reicht,
und sie sich mit Langzeitarbeitslosigkeit abfinden. Nein, die bekommen besondere Förderungsmaßnahmen, das war schon immer so.
Es fällt eben nichts vom Himmel, sondern es wird eine Vereinbarung geschlossen. Und wer Leistungen in Anspruch nehmen will, der muss sich auch an Vereinbarungen halten. Es ist immer ein Geben und ein Nehmen. Insofern möchte ich das, was Sie hier sagen, wir verschärfen Hartz IV zusätzlich und richten uns nur noch gegen die Arbeitslosen, für die CDU-Fraktion aufs Schärfste zurückweisen. – Danke schön.
(Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, ein einsamer Klopfer. Alle anderen sind zutiefst deprimiert.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5207. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5207 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU und bei
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 20. April 2016, 10.00 Uhr ein.