Das habe ich damit auch nicht behauptet. Es gibt viele andere Schwächen an TTIP, aber die einfache Argumentation, in den USA sind alles industriefreundliche Grenzwerte und die in der EU sind top, die stimmt eben auch nicht im Detail.
Unsere Idee ist es, die amerikanischen Grenzwerte in Deutschland zu übernehmen. Die Kosten dafür sind relativ übersichtlich. Ich hätte auch gedacht, dass das Kosten sind, die hammerneue große Filteranlagen verursachen und dass das ein Mittel sein könnte, um die Kohlekraft so ein bisschen aus dem Markt rauszudrücken. Dies ist nicht der Fall. Die Kosten pro Kraftwerk, weil wir schon relativ moderne Rauchgasentschwefelungsanlagen haben, sollen sich im Bereich von 1 Million Euro bewegen. Das ist für einen Privatmenschen unglaublich
viel Geld, wer aber weiß, dass ein modernes Kohlekraftwerk, 800 MW, etwa 1,2 Milliarden Euro kostet, weiß, dass 1 Million für diese Nachsorge durchaus möglich und im Bereich des Bezahlbaren ist.
Wir sind außerdem in der Begründung im letzten Absatz noch auf mögliche Argumente eingegangen und haben gesagt, für die Kohlekraftwerke, die nur wenige Stunden im Jahr laufen, könnten wir uns sogar für einen gewissen Übergang bis zu deren Abschaltung Übergangsregelungen vorstellen. Aber für diejenigen Kraftwerke, die fast in der Grundlast laufen, ist es definitiv notwendig und zumutbar, solche Sachen einzuführen. Diese Überlegung hängt übrigens auch damit zusammen, dass sich der Grenzwert auf die ausgestoßenen Kubikmeter bezieht. Wenn ich natürlich in wenigen Stunden im Jahr eine relativ geringe Stromproduktion habe, dann ist der Ausstoß an Kubikmetern relativ gering und die Belastung mit Quecksilber in der Umgebung hält sich damit auch in Grenzen.
Anlass für den Antrag der GRÜNEN in Rostock war natürlich das Steinkohlekraftwerk in Rostock, eigentlich ein relativ modernes Steinkohlekraftwerk in Deutschland. Dort ist …
Weil es einen sehr hohen elektrischen Wirkungsgrad hat und außerdem noch, ja, „eigentlich“ deswegen, weil wir auch bei diesem Kraftwerk allein im letzten Jahr eine deutliche Steigerung von fast 25 Prozent beim Quecksilberausstoß hatten. Das hängt natürlich auch mit der verwendeten Steinkohle zusammen, das ist klar, aber mit entsprechender Filtertechnik, wie sie die EU ausdrücklich fordert, könnten wir etwas tun. Deswegen haben wir aus meiner Sicht die Pflicht, wenn es die technischen Möglichkeiten gibt und sich alle Beteiligten einig sind, dass das auch bezahlbar ist, dass wir als betroffenes Bundesland sehr wohl mit einer Initiative nach vorne gehen können und sagen, für unser Steinkohlekraftwerk in Rostock ist das eine zumutbare Investition, die brauchen wir zur Vorsorge, damit wir die Quecksilberlast in der Umgebung von Rostock absenken können.
Ich wünsche mir Ihre Unterstützung. Ich kann mir eigentlich gar nicht vorstellen, warum man dagegen sein kann, aber wir werden es ja gleich hören. – Ich danke.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt und bittet die Landesregierung oder fordert die Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für eine sofortige Verschärfung der Quecksilbergrenzwerte für Kohlekraftwerke einzusetzen. Die Grenzwerte für Quecksilberemissionen sollten mindestens den seit April 2015 geltenden US-amerikanischen Grenzwerten für Quecksilberemissionen von Kraftwerken entsprechen.
Die Grenzwerte im Antrag beziehen sich auf die Darstellung eines Gutachtens „Quecksilber-Emissionen aus Kohlekraftwerken“ des Institutes für Ökologie und Politik, Ökopol-Studie genannt, und zwar vom 21. Dezember 2015. Um es vorwegzunehmen, wir haben Zweifel, ob die in der Studie angegebenen Werte stimmen. Uns liegt ein anderes Gutachten vor, das die Studie als falsch und unseriös einstuft, und zwar ist das von der TU Hamburg-Harburg. Diese hat die Ökopol-Studie an den entscheidenden Stellen als fehlerhaft bewertet. Die vorgenommenen Umrechnungen der US-Grenzwerte auf die deutschen Normen sind ihres Erachtens durch willkürliche Vergleiche mit zum Beispiel Monats- oder Jahresganztagswerten als unseriös einzuschätzen. Bei konkreter Umrechnung liegen die USGrenzwerte deutlich höher, als sie hier in der ÖkopolStudie dargestellt sind.
Meine Damen und Herren, unabhängig von dieser Bewertung bei der Umrechnung der US-Grenzwerte für Quecksilber gibt es auf internationaler und nationaler Ebene bereits jetzt zahlreiche Bestrebungen, die Gefahr durch Quecksilber für die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme weiter zu reduzieren. Die Vereinten Nationen haben bereits im Jahre 2003 einen völkerrechtlichen Vertrag zur Vermeidung von Quecksilber in der Umwelt ratifiziert. Auch auf europäischer Ebene laufen die Bemühungen zur Reduzierung der Gefahren durch Quecksilber, die für die Ökosysteme und die menschliche Gesundheit bestehen.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Landesregierung sich der Gefahren für die menschliche Gesundheit und für die Ökosysteme, die durch Quecksilber hervorgerufen werden, bewusst ist. Deshalb werden wir fachlich fundiert und sachlich Aktivitäten zur weiteren Reduzierung der Quecksilberemissionen auf nationaler und internationaler Ebene angemessen unterstützen.
In Deutschland werden bereits seit über zehn Jahren die Emissionshöchstwerte für die Überwachung von Quecksilber – unter anderem für Kohlekraftwerke – in der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 13. BlmSchV bundeseinheitlich geregelt. Die derzeitigen Grenzwerte liegen bei 0,015 Milligramm pro Kubikmeter. Von daher haben wir vor, diese Grenzwerte ab dem Jahre 2019 auf 0,01 Milligramm pro Kubikmeter zu verschärfen. Dennoch rät Deutschland zur Aufnahme von noch anspruchsvolleren Quecksilberemissionsgrenzen im europäischen Prozess und zur Anpassung. Wir brauchen natürlich auch alle Partner, die müssen mitziehen, denn Quecksilber steht und fällt nicht an der Grenze herunter.
Meine Damen und Herren, wir wollen also insgesamt dazu beitragen, dass hier ein höheres Umweltbewusstsein entsteht, und wollen die menschliche Gesundheit weiter schützen. Wir haben im Land das Steinkohlekraftwerk in
Rostock. Es ist im Jahre 1994 in Betrieb genommen und nach den damaligen neuesten und effektivsten Kraftwerken aufgebaut worden. Gerade durch die Nutzung der ausgekoppelten Wärme als Fernwärme zum Beheizen von Wohnungen ganzer Stadtteile in Rostock, zusätzlich zur Stromerzeugung, wirkt dieses Kraftwerk besonders effizient. Das Steinkohlekraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 509 Megawatt leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit nicht nur für Rostock, sondern für ganz Mecklenburg-Vorpommern und eben auch über die Landesgrenzen hinaus. Denn auch, wenn wir als Land uns rein rechnerisch bereits seit gut zwei Jahren zu 100 Prozent selbst mit Strom versorgen können, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, braucht man auch dieses Steinkohlekraftwerk in Rostock, um für die Grundlast insgesamt zu sorgen.
An den Quecksilberemissionen aus den Kohlekraftwerken in Deutschland ist unser Steinkohlekraftwerk mit lediglich 0,4 Prozent vergleichsweise gering beteiligt. Bei der letzten Messung am 22. Dezember 2015 im Steinkohlekraftwerk in Rostock ist ein maximaler Messwert einschließlich Messunsicherheit von 4,6 Mikrogramm pro Kubikmeter festgestellt worden. Damit ist er halb so hoch wie der erlaubte Grenzwert,
Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird natürlich weiterhin aktiv sein auf den Umweltministerkonferenzen – im vorigen Jahr ist das auf der 85. Sitzung geschehen –, um sich schnellstmöglich auch auf europäischer Ebene einzubringen und um dann insgesamt die Emissionsbandbreiten im deutschen Recht auszugestalten.
Meine Damen und Herren, die Bundesländer, auch Mecklenburg-Vorpommern, haben Initiativanträge eingebracht. Mecklenburg-Vorpommern hat sich in der Abstimmung mit weiteren neun Ländern zu dieser Absenkung insgesamt bekannt. Am Ende ist es aber so, dass die Bundesregierung am Zug ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Kollege Jaeger, ich habe mich hier die ganze Zeit gefragt, seitdem ich das Vergnügen hatte, mich mit diesem Antrag beschäftigen zu dürfen, was der Ausgangspunkt dafür ist. Jetzt weiß ich zumindest, dass das ein Beschluss der Stadtvertretung Rostock ist.
(Heiterkeit bei Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schade, dass du nicht mehr in der Rostocker Bürgerschaft sitzt.)
Ja gut, aber vielleicht nur, damit hier kein Missverständnis aufkommt: Ich habe kein Problem damit, wenn sich die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock auch mit dem Weltfrieden beschäftigt, ich fände es nur schöner, wenn sie vielleicht vorher die Probleme vor Ort lösen würde. Ich denke da nur an das Rostocker Theater.
Der Hintergrund ist doch ein durchaus ernster, weil ich natürlich überlegt habe, was treibt die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpom- mern an, diesen Antrag zu stellen.