Protocol of the Session on March 9, 2016

Zeitgleich bieten zahlreiche Label zusätzliche Informationen über Qualitätsstandards beziehungsweise über die Herstellung von Lebensmitteln an. Wer zum Beispiel besonders hohe Tierschutzstandards unterstützen möchte, kann Fleisch mit dem Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes erwerben. Mit dem Regionalfenster können Verbraucher schon heute erkennen, aus welcher Region die Hauptzutaten eines Produktes stammen. Auf ökologische Erzeugung wird mit dem sogenannten Biosiegel und auf gentechnikfreie Erzeugung mit dem Label „Ohne Gentechnik“ verwiesen.

Mit dem vorliegenden Antrag soll nunmehr den Verbrauchern die Möglichkeit gegeben werden, eine bewusste Kaufentscheidung im Bereich des Frischfleisches – ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Eiern – zu treffen. Neben der Kennzeichnung der Haltungsformen sind aus der Codierung der Eier die Herkunft, die Güteklasse und die Betriebsnummer abzulesen. Dies soll auch bei Frischfleisch erfolgen, denn so können sich die Verbraucher künftig direkt über die Erzeugerbetriebe informieren.

Meine Damen und Herren, der Bereich Verbraucherschutz geht natürlich weit über die Kennzeichnung von Frischfleisch hinsichtlich der Haltungsformen hinaus. Einige Aspekte habe ich Ihnen aufgezeigt. Wir sind der Auffassung, dass die Kennzeichnung der Eier eine Erfolgsstory innerhalb der Europäischen Union ist. Aus diesem Grunde treten wir dafür ein, dass eine solch umfängliche Kennzeichnung auch bei frischem Fleisch zum Tragen kommt, um letztendlich die Position des Verbrauchers gegenüber den Anbietern zu stärken und eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Handlung der Verbraucher zu ermöglichen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt im Endspurt der Legislatur bringen SPD und CDU einige Anträge, die richtig gut klingen.

(Heinz Müller, SPD: Nicht nur klingen. – Torsten Renz, CDU: Die waren schon immer so.)

Offenbar finden Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, manche Ideen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gar nicht so schlecht.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ich möchte mal sagen, vielleicht kommt es auch hier an, Gutes setzt sich durch,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Dietmar Eifler, CDU)

denn unsere Bundestagsfraktion hat genau dieses heutige Anliegen schon mehrfach im Bundestag eingebracht, zuletzt vor knapp einem Jahr. Unter der Überschrift „Transparenz schaffen, Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch einführen“ auf der Drucksache 18/4812 vom Mai 2015 können Sie das nachlesen und mal beide Anträge nebeneinanderlegen. Sie werden doch einiges Ähnliches finden. Das finde ich auch prima. Herr Minister Backhaus hat darauf hingewiesen, dass er in Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg einen noch nicht veröffentlichten Bericht ausgewertet hat, und beides wirkt hier zusammen. Man kann also erkennen, manches wird derzeit grüner im Lande. Das ist natürlich ein Erfolg, auch für uns.

(Torsten Renz, CDU: Das liegt an der Jahreszeit, das liegt wahrscheinlich an der Jahreszeit. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Es ist schon lange die Überzeugung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit haben müssen, an der Kasse für eine tiergemäße Haltung abzustimmen. Wenn auch Sie mit Ihrem Antrag heute zu der gleichen Überzeugung kommen, dass wir mehr Transparenz bei der Fleischkennzeichnung brauchen, begrüßen wir das natürlich, denn das Bedürfnis der Menschen nach klarer Kennzeichnung ist groß. So fühlen sich 61 Prozent der Verbraucher beim Einkauf von Fleischprodukten nicht ausreichend darüber informiert, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden. Das zeigt zum Beispiel eine Umfrage aus dem Jahr 2013, die im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen durchgeführt wurde.

Dabei ist es nicht so, dass derzeit gar keine Orientierung möglich wäre. All jene Leute, die sich explizit für eine tiergemäße Haltung interessieren, wissen, dass Produkte bestimmter ökologischer Landwirtschaftsverbände ein Garant für tiergemäße Haltungsbedingungen sind, denn diese Verbände haben sich selbst Regeln gegeben, die die Mindeststandards von EU und deutscher Gesetzgebung weit übertreffen. Doch für den übergroßen Teil des Marktes gibt es eine Fülle von ungeschützten Begriffen und eine Flut an irreführenden Bildern auf den Verpackungen. Mit diesen soll dann suggeriert werden, dass die Tiere nicht aus industrieller Massenproduktion stammen, sondern ihr Leben auf der grünen Wiese verbringen, was in den seltensten Fällen stimmt.

Das Problem ist, dass Bezeichnungen wie „artgerecht“ oder „tiergerecht“ gar nicht eindeutig aussagen, nach welchen Standards die Tiere gehalten werden. So können sie auch bei Produkten zum Einsatz kommen, die lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Zwar gibt es Bemühungen, neue Hersteller unabhängiger Labels einzuführen, zum Beispiel vom Deutschen Tierschutzbund das Label „Für mehr Tierschutz“, doch sind diese nicht ausreichend weit verbreitet. Sie reichen deswegen nach wie vor nicht aus, um für mehr Klarheit am übergroßen Teil des Marktes zu sorgen.

Bislang hat vor allem die CDU/CSU in Berlin verhindert, dass wir bei diesem Thema wirklich vorankommen. Dies zeigt sich auch an den Debatten im Bundestag, wo zum

Beispiel ein Mitglied des Landwirtschaftsausschusses, Herr Alois Rainer, Mitglied der CSU, bei der letzten Debatte zum Thema sprach. Es wurde bei der Rede deutlich, dass er nicht verstanden hat, dass wir GRÜNEN kein zusätzliches Label, sondern eine Kennzeichnung nach dem Vorbild der Hühnereikennzeichnung fordern, also ein einfach zu verstehendes Zahlensystem, das über die Haltungsform informiert.

Bei den Eiern – das wissen Sie und Sie verweisen in Ihrem Antrag darauf, wir haben es auch gerade von Minister Backhaus gehört – unterscheiden wir die vier Ziffern: von „0“ für ökologische Haltung und Biofutter bis zu „3“, die für Käfighaltung steht. Nach wie vor haben wir Käfighaltung. In Kleingruppen gehaltene Hühner, die in ausgestalteten Käfigen leben, das ist eine Käfighaltung, die wir kritisieren. Ein solches System sollte es möglichst bald auch für die Kennzeichnung von Fleischprodukten und Fleisch geben, und eben nicht nur bei Frischfleisch, sondern auch bei verarbeiteten Produkten. Deswegen gebe ich dem Kollegen Brie vollkommen recht, wir werden unseren Änderungsantrag gleich noch mal an der Stelle verändert einreichen.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Wichtig, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, scheint mir also zu sein, dass Sie, sollte Ihr heutiger Antrag Erfolg haben, recht bald Ihre Parteifreunde und -freundinnen im Bundestag von den Vorteilen von mehr Transparenz bei Fleischwaren überzeugen, denn bisher verweigern sie entsprechenden Anträgen der GRÜNEN ihre Zustimmung.

(Egbert Liskow, CDU: Na, Sie können doch unserem zustimmen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben den vorgelegten Antrag in einer Hinsicht für zu kurz gesprungen betrachtet, Herr Brie ist auch schon darauf eingegangen. Es geht nicht nur um Frischfleisch, bei dem der Kunde wissen möchte, wo es herkommt, sondern alle weiterverarbeiteten Produkte müssen klar gekennzeichnet werden. Es geht um Wurst oder Fertiggerichte wie Tiefkühlpizza. Also was fällt in diese Überlegungen mit rein? Deshalb unser Änderungsantrag, wo wir das erweitert haben wollen.

Meine Damen und Herren, unsere Fraktion hat das Thema „Transparenz bei Lebensmitteln“ ganz oben auf der Agenda. Ihr heutiger Antrag nimmt grüne Initiativen auf. Im Sinne unserer konstruktiven Oppositionsarbeit stimmen wir sachorientierten Anträgen zu, so auch dem heute vorliegenden, wenn die Übereinstimmung mit unseren Zielen groß genug ist.

Beim Thema Fleisch gestatten Sie mir noch eine Anmerkung: Es geht auch immer darum, den Fleischkonsum zu verringern. Wussten Sie eigentlich, dass der Wasserverbrauch für die Herstellung eines fleischhaltigen Hamburgers so groß ist wie der, der beim Duschen entsteht? Allerdings könnte ein Mensch dann zwei Monate lang ununterbrochen duschen. Das sind 2.000/2.500 Liter Wasser, um auf einen gleich hohen Wasserverbrauch zu kommen. Gerade jetzt in der Fastenzeit, meine Damen und Herren, wäre ein Verzicht auf Fleisch oder zumindest eine deutliche Reduktion tierischer Produkte ein gutes Zeichen im Sinne der Fastenzeit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man merkt es immer wieder, die Landtagswahl steht kurz bevor.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, echt?!)

Da darf der Verbraucherschutz natürlich auch hier im Landtag nicht zu kurz kommen. Schnell noch ein vermeintlicher Kümmererantrag zurechtgezimmert und schon kann sich die Koalition der Wählergunst sicher sein.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was hat denn die NPD so beantragt zu dieser Landtagssitzung?)

Doch, Herr Ritter, so einfach machen es Ihnen die Wähler nun auch wieder nicht.

Was auf EU-Ebene bereits 2013 beschlossen wurde, nämlich die Kennzeichnungspflicht des Aufzuchtlandes sowie der Schlachtbedingungen von Geflügel-, Schaf-, Ziegen- und Schweinefleisch, soll nun also auch auf die Haltungsformen ausgeweitet werden – aus Sicht der NPD-Fraktion ein nachvollziehbarer Schritt, der es dem Verbraucher besser ermöglicht, selbst zu entscheiden, ob er Massenware aus Fabrikaufzuchten oder Produkte aus artgerechten bis hin zu ökologischen Aufzuchtmethoden bevorzugt.

Interessant wird diese Kennzeichnungspflicht aber erst dann werden, wenn das grandiose TTIP-Abkommen mit den USA oder mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika zustande gekommen ist. Hierzu hören wir bei einem anderen Tagesordnungspunkt dann von unserer Fraktion mehr. Ob dieses Vorhaben auch US-amerikanischen Standards entsprechen wird, kann zum heutigen Zeitpunkt sicherlich noch niemand genau vorhersagen. Vielleicht will man schon einmal der ersten Klage eines nordamerikanischen Fleischproduzenten den Weg bereiten.

Jedoch könnte man den vorliegenden Antrag auch noch ausbauen. Warum denn nur relativ abstrakte Bezeichnungen auf die Verpackungen aufbringen? Bei Zigaretten wird es auch bald sogenannte Schockbilder auf den Verpackungen geben.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Da sind dann immer Nazis drauf.)

Warum denn nicht auch auf die Hähnchenbrustverpackung Bilder von überzüchteten und gequälten Masttieren setzen? Das würde wirkliche Transparenz schaffen und vielen Bürgern auch die negativen Seiten der Landwirtschaft, die es nun einmal gibt, aufzeigen.

Trotz alledem, auch wenn meine Fraktion davon ausgeht, dass dieser Antrag eher Wahlkampfgetöse darstellt, als einen ernst gemeinten Verbraucherschutz im Sinne hat, stimmt die NPD-Fraktion dem Antrag zu. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Feike.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag wollen sowohl die SPDFraktion als auch die CDU-Fraktion den Verbraucherschutz stärken und die bundesweite Debatte bezüglich der Kennzeichnung der Tierhaltungsformen bei Frischfleisch forcieren.

Ich möchte unser Anliegen kurz an einem Beispiel skizzieren. In der wöchentlichen Ausgabe der Einkaufskette „real“ habe ich folgendes Angebot gefunden: „Frischer Irischer oder Gourmet naturell Rinderbraten oder Rindergulasch“ für 77 Cent pro 100 Gramm. So weit, so gut. Aber was heißt dies nun für das Produkt Frischfleisch? Zunächst einmal: „Frischer Irischer Rinderbraten oder Rindergulasch“ ist also irisches Rind, welches in Irland verpackt wurde. Die Kennzeichnung der Aufzucht und des Schlachtortes erfolgt seit April 2015 verpflichtend nach den Vorgaben der EU-Verordnung 1169/2011 LMIV und der Durchführungsverordnung EU Nummer 1337/2013 für unverpacktes und vorverpacktes Schweinefleisch, Ziegen- und Geflügelfleisch.

Mit der Bezeichnung „Frischer Irischer Rinderbraten“ wird ein Wohlgefühl erzeugt, welches das Kaufverhalten positiv beeinflussen soll. Durch die Wortwahl denkt man an glückliche Rinder auf irischen grünen Weiden. Ob dies so ist, bleibt dem Verbraucher unklar. Wie die Rinder wirklich gehalten werden, wird nicht deklariert. Eins ist jedoch Fakt: Der irische Rinderbraten kostet auf dem europäischen Markt im Moment 4 Euro pro 100 Gramm und nicht 77 Cent pro 100 Gramm wie bei „real“. Des Weiteren spricht die Einkaufskette von „Gourmet naturell Rinderbraten oder -gulasch“. Was heißt eigentlich „Gourmet naturell“? Beim Googeln des Begriffes findet man die Erklärung: „Hüfte vom französischen Rind in PremiumQualität. Besonders zart und saftig.“ Wer hätte das gedacht?! Auch diese Bezeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, wie das Tier gehalten wird.

Ich glaube, dass diese Beispiele deutlich gemacht haben, warum wir diese Kennzeichnung der Tierhaltungsformen bei Frischfleisch brauchen. Für uns stehen der Verbraucher und damit die Verbraucherentscheidung im Mittelpunkt. Das Ziel muss sein, dass die Wirtschaftsbeteiligten dem Verbraucher die notwendige Transparenz und Wahlfreiheit bieten. Des Weiteren fordern wir die Landesregierung auf, sich für unser Anliegen sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene einzusetzen und uns im Agrarausschuss über die unternommenen Maßnahmen zu unterrichten.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte in diesem Zusammenhang vorwegnehmen, dass sich unser Antrag an einen Antrag aus dem baden-württem- bergischen Landtag anlehnt. Bei uns in der SPD gab es schon lange Zeit im Vorfeld eine heiße Diskussion. Als mein Kollege Thomas Krüger vor einigen Landtagssitzungen die Kennzeichnung von Frischfleisch – das war schon lange vor dem möglichen Wahlkampfprozedere – ansprach, sprach er von einer Kennzeichnung mit Gold, Silber, Bronze.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schließlich sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es für die Sache und für den Verbraucherschutz wichtig ist, dass wir eine bundesweite Lösung anstreben. Mir ist

natürlich klar, dass die Einführung eines solchen, von uns geforderten Kennzeichnungssystems für Frischfleisch in der Umsetzung komplex ist und auch zahlreiche Rechtskomplexe berührt.

In dem Bericht der von der AMK eingesetzten Arbeitsgruppe, die zur Amtschef- und Agrarministerkonferenz im März 2015 in Bad Homburg eingesetzt wurde, kommt das ganz klar zum Ausdruck. Darin werden folgende Fragen aufgeworfen: Welche Produktgruppen, Geflügelfleisch, Schweinefleisch und so weiter, sollen gekennzeichnet werden? Offene Ware, verpackte Ware oder beides? Wie ist die Definition der Einstufungskriterien für die Haltungsformen? Höheres Schutzniveau und Relation zum Aufwand – welchen Aufwand hat das? Und weiter: Marktchancen, Verbraucherverhalten, Marktrecht EU und national, Lebensmittelrecht, Lebensmittelkennzeichnung EU und national, handelsrechtliche Fragen, Einbeziehung ausländischer Anbieter, EU-Recht, Organisation und natürlich auch die Kontrolle. Wir wollen, dass diese Fragen nun zügig beantwortet werden und Beschlüsse zur Kennzeichnung der Tierhaltungsformen bei Frischfleisch gefasst werden.

Nun möchte ich auf den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen. Ich habe eben aufgezeigt, welche Fragen nur bei dem Produkt Frischfleisch entstehen, nicht bei dem verarbeiteten Produkt. Genau diese Fragen, was es für Frischfleisch bedeutet, müssen aus unserer Sicht erst mal beantwortet werden. Von daher sagen wir, Sie haben ganz klar recht, was Sie in Ihrem Änderungsantrag schreiben – verarbeitete Produkte –, aber wir sind der Meinung, was wir auch seit langer Zeit diskutieren, wir wollen erst mal den ersten Schritt gehen. Der erste Schritt heißt für uns das Frischfleisch. Das Frischfleisch muss dahin gehend untersucht werden,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber nicht gleich überheben!)