Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie darüber informieren, dass sich das Problem momentan technisch nicht beheben lässt. Es ist jetzt das Rednerpult auf eine mittlere Höhe eingestellt worden, die dann hoffentlich bei allen dazu führt,
dass Sie Ihre Rede hier trotzdem in halbwegs ergonomischer Haltung halten können. Es lässt sich also jetzt nicht mehr verschieben. Die Elektrik haben wir ausgeschaltet, damit nicht noch Schlimmeres passiert. Wir werden das im Anschluss an die Sitzung in der Sitzungspause entsprechend reparieren. Vor diesem Hintergrund müssen wir diese Pause auch nicht unnötig ausdehnen.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt gegenwärtig noch im Haus unterwegs sind, dann wieder in den Plenarsaal. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, zum Tagesordnungspunkt 34 eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Passt wie angegossen, oder? – Vincent Kokert, CDU: Ich mach eine Räuberleiter.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Frage nach der Ausgestaltung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Sie kennen das alle, ist ein politischer Dauerbrenner, vor allem wenn es darum geht, wie die Finanzierung aufgesplittet wird zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Frau Stramm hat es ausgeführt.
Zurzeit ist es also so, dass die Krankenkassenbeiträge für Beschäftigte je nach Krankenkasse zwischen 14,6 und 16,1 Prozent liegen, wobei die Arbeitnehmer 7,3 Prozent ihres Bruttogehaltes plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zahlen müssen. Unter dem Strich bedeutet das, die Arbeitgeber kommen günstiger davon als ihre gesetzlich versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und natürlich – Sie ahnen es vielleicht – sträubt sich an dieser Stelle mein sozialdemokratischer Gerechtigkeitssinn gegen diese Ungleichbelastung,
zumal die Arbeitgeberseite gerade in Zeiten einer mehr als stabilen konjunkturellen Lage eine paritätische Aufteilung sehr wohl verschmerzen könnte. Sie sehen also, Frau Stramm, ich hege durchaus Sympathien für Ihren Vorstoß.
Aber – und das gehört eben auch dazu – wer an einem Rädchen drehen will, darf das Gesamtkonstrukt nicht aus den Augen verlieren. Es gilt, darauf zu achten, dass die Krankenkassen durch Veränderungen am System der GKV nicht weniger einnehmen, schließlich haben sie immer mehr ältere und damit oft auch stärker erkrankte Mitglieder. Wie hoch die Beiträge nämlich am Ende ausfallen, hängt auch vom Risikostrukturausgleich ab, der die individuelle Gesundheitssituation der Versicherten betrachtet und der ausschlaggebend ist für die Zuweisung aus dem
Gesundheitsfonds. So liegen wir in Mecklenburg-Vorpom- mern mit durchschnittlichen Zusatzbeiträgen von 1,05 Pro- zent unterhalb des Bundesdurchschnitts.
Die Krankenkasse mit den meisten Mitgliedern hier in Mecklenburg-Vorpommern, die AOK Nordost, erhebt beispielsweise einen Beitrag von 15,5 Prozent und ist damit vergleichsweise günstig. Eine paritätische Beitragsfinanzierung wird uns zudem nicht davor schützen, dass die Kassenbeiträge in Zukunft weiter ansteigen. Vor diesem Hintergrund stellt sich doch vor allem die Frage, wie wir die Basis der Beitragszahlerinnen und -zahler verbreitern können, nämlich indem wir diejenigen mit einbeziehen, die heute noch nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Die paritätische Aufteilung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ist also nur ein Punkt, wenn es darangeht, Änderungen am System der Krankenversicherung und des Krankenversicherungsrechts vorzunehmen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich der Bund spätestens nach der nächsten Bundestagswahl an diese Baustelle machen wird.
In der aktuellen Regierung – und auch das ist kein Geheimnis – ist die Forderung von Andrea Nahles nach einer Rückkehr zur gleichzeitigen Finanzierung
Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, im September hatten Sie erst einen Antrag zum Thema „Die gesetzliche Krankenversicherung sozial gerecht finanzieren“ eingebracht. Heute kommen Sie mit einem ähnlichen Antrag.
Heute wollen Sie nun, dass wir eine Bundesratsinitiative unterstützen, aber da kann ich Ihnen von vornherein sagen, das werden wir nicht machen.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir uns so gedacht, ne? Wir sind ja auch nicht auf der Bundesebene.)
Sie hatten auch gesagt, Frau Stramm, dass bisher fünf Länder diese Bundesratsinitiative unterstützen. Ja, wir müssen aber auch mal ganz genau gucken,
welche Bundesländer es sind. Das sind einmal Nordrhein-Westfalen und Hamburg, weil die im Durchschnitt die höchsten Zusatzbeiträge haben, nämlich 1,21 und 1,18, und dann müssen wir uns natürlich die Farbenlehre bei den Bundesländern angucken.
Thüringen, die eigentlich einen sehr guten Zusatzbeitrag haben – einen sehr geringen: 0,79 –, beteiligt sich daran, aber wenn man sich die Landesregierung ansieht, ist sie nämlich rot-rot. Also es ist nur politisch zu sehen. So ist es in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ebenfalls, es hängt von der Besetzung dort ab. In unserem Land haben wir, das sagte die Ministerin schon, einen Zusatzbeitrag von 1,05. Ich habe hier eine Zeitschrift, die sagt 1,06, aber diese 0,1 Prozent machen nun nicht das aus.
Aber man muss natürlich auch sagen, hier in unserem Land gibt es 49 Krankenkassen und jeder hat die Möglichkeit, dass er die Krankenkasse wechseln und sich eine aussuchen kann,
die einen sehr geringen Zusatzbeitrag hat. Insofern kann man von dem besonderen Kündigungsrecht Gebrauch machen und sich dann einer anderen Krankenkasse zuwenden.
Insofern denke ich da gerade an die Techniker Krankenkasse beziehungsweise an die Barmer, die 15,6 Prozent mit Zusatzbeitrag oder 15,7 anbieten.
man muss natürlich auch danach gucken, welche Angebote die Krankenkassen dazu liefern. Insofern ist es auch nicht gerade günstig, wenn man dann vielleicht zur AOK wechselt, die 15,5 Prozent hat,
man muss sich die Zusatzangebote ansehen, die man da nutzen kann. Insofern muss man natürlich auch beach
ten, dass durch diese paritätische Finanzierung, die man einführen will, die Kosten für den Arbeitgeber steigen.