Protocol of the Session on January 28, 2016

Zahlen dieser Ermittlungsgruppen liegen dem Innenministerium nicht vor?

Nein, wir führen darüber keine Statistik, welche PI, welches Revier oder welche KPI jetzt eine zusätzliche Ermittlungsgruppe bildet. Sicherlich, in ganz speziellen Fällen interessiert sich auch der Innenminister und fragt nach, ob es eine spezielle Gruppe gibt. Aber das liegt in der Entscheidungshoheit der Landespolizei und das finde ich auch richtig so.

Ich darf jetzt den Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs, Fraktion der NPD, bitten, die Frage 6 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Caffier!

6. Wird es in der Praxis umgesetzt, dass bei Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern einen Asylantrag stellen, das Vermögen eingezogen wird, bevor Leistungen aus Steuermitteln ausgezahlt werden?

Ja, guten Morgen, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 7 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes sind von Leistungsberechtigten und ihren Familienangehörigen Einkommen und Vermögen aufzubrauchen, bevor sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Pro Person ist den Asylbewerbern gemäß Paragraf 7 Absatz 5 Asylbewerberleistungsgesetz von eventuell vorhandenem Vermögen jedoch ein Freibetrag von 200 Euro zu belassen. Diese Regelung wird in Mecklenburg-Vorpommern strikt beachtet.

Der Freibetrag soll in erster Linie Ansparungen für Bekleidung ermöglichen. Ergeben sich erst im Laufe der Zeit Anhaltspunkte, dass Vermögen vorhanden ist, kann in Fällen der Unterbringung in einer Einrichtung durch die öffentliche Verwaltung ein Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht werden. Gemäß Paragraf 7a Asylbewerberleistungsgesetz kann von Leistungsberechtigten im Hin- blick auf die ihnen und ihren Familienangehörigen zu gewährenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Sicherheitsleistung verlangt werden, soweit Vermögen vorhanden ist. Aber im Eigentlichen, Ihre Ausgangsfrage kann ich kurz und bündig mit Ja beantworten.

Zusatzfrage: Wie viel Geld in Summe ist denn in den letzten zwei Jahren aufgrund geltenden Bundesrechts dann auch netto in die Staatskasse zurückgeflossen?

Kollege Abgeordneter, haben Sie Verständnis, dass ich für das Jahr 2015 noch keine Zahl habe. Ich habe mir aber fast so eine Nachfrage gedacht, sodass ich Ihnen die Zahl aus dem Jahr 2014 benenne, wo wir allerdings eine geringere Anzahl Flüchtlinge hatten. In dem Fall haben wir in 263 Fällen Sicherheitsleistungen nach Paragraf 7a angeordnet. Die einbehaltenen Geldbeträge in Gänze betrugen rund 93.000 Euro, was durchschnittlich 355 Euro pro Person beträfe, wenn ich das auf die betreffenden Personen runterrechnen würde.

Ich bedanke mich.

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich noch mal den Hinweis

geben, dass nach unserer Geschäftsordnung der Wortlaut der Frage so zu stellen ist, wie sie eingereicht wurde.

Jetzt bitte ich den Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD, die Frage 7 zu stellen.

Guten Morgen!

7. Wie viele Fälle gab es seit 1. Januar 2015 in Mecklenburg-Vorpommern, in denen sogenannte Flüchtlinge versuchten, ihre Forderungen mittels Gewalt, der Androhung von Gewalt, Selbstverletzung oder Selbsttötung durchzusetzen, und wie war der jeweilige Ablauf der Geschehnisse?

Guten Morgen, Herr Kollege Abgeordneter! Eine gezielte Recherche mit entsprechenden Schlagworten zur Zuwanderungsthematik ist in der zur Verfügung stehenden Datenbank, wie wir sie besitzen, erst ab 1. September 2015 möglich. Die vom Fragesteller erfragten Sachverhalte werden davon jedoch nicht abgedeckt, weil beispielsweise eben Suizid nicht eine Straftat im Sinne der Datenbank ist. Eine Suchabfrage in Gänze lieferte für den Zeitraum vom 1. September 2015 1.970 Straftaten von Zuwanderern oder, besser gesagt, Einträge über mögliche Straftaten von Zuwanderern oder Straftaten gegen Zuwanderer oder Zuwanderungsunterkünfte. Delikte gegen das Aufenthaltsgesetz – also kein Pass oder Ähnliches vorhanden – und das Asylverfahrensgesetz sind bei dieser Zahl allerdings herausgerechnet.

Eine weitere einzelne detaillierte Auflistung ist aufgrund der Anzahl der Fälle, wie ich sie Ihnen genannt habe, in dem Zeitraum nicht möglich und wird auch in vielen Fällen nicht abgedeckt, weil eben diese Fragen nur als ein Eintrag im Sinne einer polizeilichen Maßnahme erfasst werden.

Haben Sie vielleicht aufgrund der Nachfrage darüber nachgedacht, ob man die Datenbank entsprechend erweitert?

Also alle Innenminister dieser Bundesrepublik denken darüber nach, weil eine solche Erweiterung nur Sinn macht, wenn wir eine einheitliche Datenbank haben. Sie wissen aus den Diskussionen der letzten Monate, dass die Auffassungen dazu unterschiedlich sind. Ich bin sehr dafür, dass wir in solchen Fragen auch eine vernünftige Transparenz herstellen können. Das verlangt aber auch eine Vergleichbarkeit mit den anderen Ländern in Gänze. Ich denke, dass wir im Rahmen unserer Frühjahrs-IMK vielleicht einen einheitlichen Beschluss dazu herbeiführen können.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 8 zu stellen.

Frau Ministerin!

8. Entspricht es den Tatsachen, dass im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf Fahrzeuge von MVgida-Demonstranten in Stralsund im vergangenen Jahr ein Verdächtiger in Untersuchungshaft genommen wurde?

Herr Abgeordneter, das entspricht nicht den Tatsachen.

Eine Zusatzfrage: Können zu diesem Vorgang auch Angaben gemacht werden, die das laufende Ermittlungsverfahren nicht beeinträchtigen würden?

Nein, wir können leider keine weiteren Mitteilungen machen, weil die Ermittlungen noch laufen.

Ich bitte nun den Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD, die Frage 9 zu stellen.

Guten Morgen!

9. Welchen Hintergrund hat es, dass per Erlass anhand von Herkunftsländern zuständige Verwaltungsgerichte für Asylstreitigkeiten bestimmt wurden?

Herr Abgeordneter, bislang war für verwaltungsgerichtliche Asylstreitverfahren in Mecklenburg-Vorpommern erstinstanzlich ausschließlich das Verwaltungsgericht Schwerin zuständig. Angesichts der stark gestiegenen und weiter ansteigenden Zahl dieser Verfahren und des damit erforderlichen zusätzlichen Personaleinsatzes in diesem Bereich war es notwendig, zum 1. Januar 2016 auch das Verwaltungsgericht Greifswald in die Bearbeitung dieser Verfahren einzubeziehen. Damit wird eine gleichmäßige Be- und Auslastung beider erstinstanzlicher Verwaltungsgerichte des Landes erreicht. Außerdem bietet das Verwaltungsgericht Greifswald die organisatorischen und personellen Bedingungen für die kurzfristige Übernahme von Verfahrensbeständen und die Bearbeitung zukünftig eingehender Verfahren. Während die vorhandenen Räumlichkeiten am Standort Schwerin keine Möglichkeiten für die Aufnahme der gesamten erforderlichen, auch zusätzlichen Personalstellen bieten, ist die räumliche Aufnahme von etwa der Hälfte des erforderlichen Personals am Standort Greifswald möglich.

Was nun die Frage der Verteilung der Verfahren zwischen diesen beiden Gerichten angeht, waren folgende Überlegungen maßgebend: Eine Aufteilung der Zuständigkeiten nach Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsort der Betroffenen kam nicht in Betracht. Dies hätte wegen der Erstaufnahmeeinrichtungen Horst und Stern Buchholz im Ergebnis zu einer weit überwiegenden Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes Schwerin geführt. Deswegen wurde von der seit dem 24. Oktober des letzten Jahres bestehenden Ermächtigung des Asylgesetzes Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit für Asylstreitverfahren durch Rechtsverordnung der Landesregierung nach Herkunftsstaaten bei einzelnen Verwaltungsgerichten zu konzentrieren. Dies hat zur Folge, dass sich das einzelne Verwaltungsgericht auf die jeweiligen Herkunftsstaaten spezialisieren kann. Dadurch wird eine effizientere Bearbeitung ermöglicht, weil länderspezifisches Fachwissen und Asyldokumentation, aber auch beispielsweise Dolmetscherinnen und Dolmetscher nicht für alle Herkunftsländer an beiden Verwaltungsgerichten bereitgehalten werden müssen.

Vielen Dank.

Ich habe eine Nachfrage: Sie sprachen zusätzliche Personalstellen an. Um wie viele Personalstellen handelt es sich und wie sind die bisher besetzt?

Es handelt sich um insgesamt 13 Richterstellen, die derzeit besetzt werden. Wir gehen davon aus, dass wir bis März spätestens 12 davon besetzt haben.

Den aktuellen Stand haben Sie nicht?

Ich glaube, wir haben jetzt insgesamt sechs oder sieben mehr.

Danke schön.

Herr Pastörs, stellen Sie Ihre Nachfrage.

Danke schön.

Nachfrage: Ist es richtig, dass es im Bereich der Dolmetscher Probleme gibt, sie erstens in ausreichender Zahl und zweitens auch in der notwendigen Qualifikation bereitzustellen in unserem Land, um dadurch auch zügig die Anträge abarbeiten zu können?

Also das ist mir bisher nicht bekannt geworden, von den Verwaltungsgerichten derzeit noch nicht gemeldet worden.

Also ist in allen Sprachen eine qualifizierte Übersetzung möglich?

Ich weiß nicht, ob in allen Sprachen, aber zumindest, was mir bisher nicht berichtet wurde, ist, dass es Schwierigkeiten bei den Sprachen gab, die im Asylklageverfahren sind.

Ich bedanke mich.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 10 und 11 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!