Protocol of the Session on January 28, 2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt festzustellen, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand die Phosphoreinträge in den Oberflächengewässern nicht allein durch die Landbewirtschaftung vorgenommen worden sind und deren Reduzierung daher nicht allein durch die Düngeauflagen umgesetzt werden kann. Beim Phosphor spielen eher punktförmige Einträge, zum Beispiel aus den Quellen der Siedlungswasserwirtschaft, eine Rolle. Natürlich liegt das fest. Das haben wir in den Flüssen, in den Seen. Das wissen Sie ganz genau.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

Dass sich das ganz schnell remobilisieren lässt, auch das wissen Sie. Nicht umsonst machen wir die großen Untersuchungen quer durch die Ostsee. Wir wollen Erkenntnisse gewinnen. Es ist Teil des Phosphor Campus, damit mehr Wissen in die Allgemeinheit kommt und über die Wissenschaft ein Prozess für die Zukunft angeschoben wird. Auch die Remobilisierung aus Seen, aus den Küstensedimenten oder die Erosion sowie die Abschwemmung spielen hierbei eine ganz wesentliche Rolle.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die Abschwemmung bringt das dann in die Gewässer.)

Insofern, glaube ich, ist der strategische Ansatz, wie wir ihn hier gemacht haben, auf der einen Seite Verschärfung des Düngegesetzes,

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Abschaffung des Gewässerrandstreifens!)

als Zweites die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, als Drittes die Umsetzung der wissensbasierten Grundlagen über den Phosphor Campus und zum Schluss darü- ber nachzudenken, wie und in welcher Form wir eine Reduzierung der Düngemittelentwicklung vorantreiben, richtig. Wir erwarten Mitte des Jahres – das betone ich noch mal – dazu weitere Ergebnisse aus einer von mir beim LUNG in Auftrag gegebenen Untersuchung. So konnten bisher weder nennenswerte Übergänge in Pflanzen noch Einträge im Grundwasser nachgewiesen werden.

Es ärgert mich im Übrigen auch, dass Sie immer so tun, als ob die Landwirtschaft oder wer auch immer die Verantwortung dafür hat, dass wir punktuell diese Situation haben.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das sage ich nicht. Punktuell ist was anderes als diffus. Das ist eine Unterstellung.)

Gucken Sie sich doch mal die bundesrepublikanische Karte auf Grundlage des UBA-Gutachtens an! Dann wissen Sie, dass die süddeutschen Länder ganz andere Probleme in diesem Bereich haben.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie können mich hier nicht für dumm verkaufen, Herr Backhaus.)

Auch die Bilanzierungsergebnisse zum zusätzlichen Uraneintrag durch Düngemittel im Vergleich zum Urangehalt des Bodens unter Berücksichtigung der üblichen Düngepraxis sprechen gegen die Düngemittel als die wesentliche Quelle. Die Ursache für erhöhte Uranwerte im Grund- und Trinkwasser an einigen Stellen werden in Nitratabbauprozessen im Boden und im Grundwasser vermutet.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, vermutlich. Das ist noch offen.)

Wir sind da auf der Spur. Es liegen verschiedene Hinweise vor, dass infolge eines Nitrateintrages in den Untergrund geogenes, das heißt, natürliches Uran wiederholt mobilisiert, immobilisiert oder remobilisiert wird. Das sind für mich Aussagen, die ich sehr, sehr ernst nehme und nicht hier irgendwelche plakativen Aussagen an die Wand haue, so nach dem Motto: Wir brauchen jetzt eine Nährstoffsteuer. Über die reden wir schon seit 20 Jahren,

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Da reden wir weiter drüber.)

sie waren mit den Mehrheiten in der Politik zurzeit nicht umsetzbar. Außerdem wird das über den Preis gesteuert. Wenn heute ein Kilogramm Stickstoff

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Jetzt gehts aber um Phosphor!)

1 Euro kostet – oder beim Phosphor –, dann haben die Preise deutlich angezogen und der Landwirt ist gezwungen, jetzt mit der Düngeverordnung neue Wege zu gehen.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich meine, die bedarfsgerechte Phosphordüngung in Mecklenburg-Vorpommern wird über Jahrzehnte umgesetzt, in der konventionellen Landwirtschaft wie auch in der ökologischen Landwirtschaft. Alles andere wird nicht funktionieren. Wir brauchen auch Erträge im ökologischen Landbau. Ohne eine Phosphorzuführung im Bereich dieses Wirtschaftszweiges wird es keine vernünftigen Erträge geben und die ökologisch wirtschaftenden Betriebe werden auf Dauer nicht funktionieren. Auch das sei hier an dieser Stelle ausdrücklich noch mal gesagt.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Täuschen Sie sich mal nicht!)

Abschließend möchte ich sagen: Ich erwarte, dass die Düngeverordnung nun eingebracht wird. Sie wissen, wir haben in diesem Jahr den Vorsitz in der Agrarministerkonferenz. Sollte bis zur Aprilsitzung die Düngeverordnung nicht in den Bundesrat eingebracht werden,

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die wird morgen eingebracht. Morgen wird sie eingebracht.)

wird dieses Thema auf der Tagesordnung der Agrarministerkonferenz sein.

Ich habe über den Bundesrat gesprochen.

Deswegen, glaube ich, sind wir auf einem vernünftigen Weg, dass wir dieses Problem in Angriff nehmen werden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Backhaus.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schütt von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung den Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen an die EU-Kommission zur Notifizierung übermittelt. Damit tritt die seit Jahren diskutierte Neufassung des Düngerechts in ihre abschließende Pha- se. Anlass für diese Novelle der Düngeverordnung war das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Nicht- umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.

Die neue Düngeverordnung sieht erhöhte Anforderungen bei der Anwendung von Düngemitteln vor. Damit soll einerseits verstärkt ein ressourcenschonender Einsatz von Düngern und andererseits der Schutz der Gewässer erreicht werden. Wesentliche Änderungen der bisherigen Düngeverordnung betreffen die Einführung bundeseinheitlicher Regelungen der Düngebedarfsermittlung für Stickstoff auf Acker und Grünland, die Präzisierung der bestehenden Beschränkungen für das Aufbringen von Stickstoff und phosphathaltigen Düngemitteln auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen und schneebedeckten Bö- den, die Verlängerung der Zeiträume, in denen Düngemittel ausgebracht werden dürfen, die Einführung eines sol

chen Zeitraumes für Festmist, die Ausweitung der Abstände für Stickstoff- und Phosphatdüngung in der Nähe von Gewässern und in abgängigem Gelände, die Fortentwicklung des Nährstoffvergleichs, insbesondere die Berechnung der Nährstoffabfuhr von Grünfutterflächen über die Nährstoffaufnahme der Tiere aus dem Grünfutter und damit die genauere Abbildung der innerbetrieblichen Stoffströme, die Einführung bundeseinheitlicher Vorgaben für das Fassungsvermögen der Lagerstätten von Wirtschaftsdüngern und die Einführung einer Bilanzierung der Nährstoffzufuhr und -abfuhr für den Gesamtbetrieb, aber zunächst für größere Betriebe mit hohem Viehbesatz.

Allein die Tatsache, dass erste Vorschläge zur Änderung der Düngeverordnung Ende 2012 unterbreitet wurden, verdeutlicht, wie umfassend und kontrovers die Diskussion war. Deshalb ist es umso verständlicher, dass der Bundesrat die von der Bundesregierung angestrebte Paketlösung bei der Neufassung des Bundesdüngerechtes mittragen wird. Mit großer Mehrheit hat sich der Agrarausschuss des Bundesrates am 15.01. dafür ausgesprochen, die Novelle der Düngeverordnung und die dafür erforderliche Änderung des Düngegesetzes gemeinsam mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beschließen.

Auch hier wird deutlich, dass Sie, meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit Ihrem Antrag zu spät kommen. Gerade vor dem Hintergrund, dass Sie zahlreiche Landwirtschafts- und Umweltminister in den Bundesländern stellen, sollten Sie Ihre Möglichkeiten auf diesem Wege nutzen, um Ihre Forderungen umzusetzen!

(Heiterkeit bei Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, wir sollen das Parlament hier einstellen? Das ist ja interessant!)

Trotz der von mir beschriebenen Sachlage möchte ich nun näher auf den vorliegenden Antrag eingehen. Mit der Novelle der Düngeverordnung ist eine Begrenzung der Phosphatdüngeausbringung auf „hoch“ und „sehr hoch“ mit phosphatversorgten Böden vorgesehen. Hierbei folgt die Bundesregierung einer Empfehlung der Bund-LänderArbeitsgruppe, die mit der Evaluierung der Düngeverordnung beauftragt war.

Die im Entwurf der Novelle vorgesehene Regelung sorgt dafür, dass auf hoch versorgten Böden nur noch in der Höhe Phosphat gedüngt werden darf, wie er durch die Pflanzen abgeführt wird. Diese Regelung führt zu einer grundsätzlichen Beschränkung der Phosphatdünger und führt gleichzeitig zur Rechtssicherheit für betroffene Landwirte, da die Phosphatdüngung auf hoch versorgten Böden in der geltenden Düngeverordnung nicht geregelt war. Dieser Mangel führte regelmäßig dazu, dass die Phosphatdüngung von den zuständigen Behörden der Länder in einigen Fällen begrenzt oder ganz untersagt wurde.

Da zwischen dem Phosphatgehalt der Böden und dem Abtrag von Phosphat in Oberflächengewässern ein kausaler Zusammenhang besteht, müssen die Phosphatgehalte der hoch versorgten Böden schrittweise abgesenkt werden. Deshalb haben sich Bundesregierung und Bundesrat darauf verständigt, künftig die Phosphatausbringung auf sehr hoch mit Phosphat versorgten Böden stufenweise und mit zeitlichen Übergangsfristen auf die Hälfte der Nährstoffabfuhr zu beschränken. Auswirkungen

auf die Nährstoffversorgung der Pflanzen sind dadurch nicht zu erwarten, da nach den Empfehlungen des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten auf diesen Böden der Phosphatbedarf der Pflanzen bereits gedeckt ist.

Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der Entwurf der Novelle der Düngeverordnung sieht ausreichende Regelungen für eine Reduzierung des Phosphatgehaltes in den Böden vor. Er ist zwischen den Ministerien der Bundesregierung, dem Bundesrat und den Ländern abgestimmt. Weiteren Handlungsbe- darf sehe ich nicht. Aus diesem Grunde wird meine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt Professor Dr. Tack von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung auf Bundesebene für eine bedarfsgerechte Phosphatdüngung einzusetzen.“ Soeben habe ich Ihnen den gesamten Antragstext der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zitiert, den wir hier heute beraten. Da fällt mir eigentlich nur eins ein: In der Kürze liegt also nicht immer die Würze, zumal die Überschrift des Antrages fast genauso lang wie der Antragstext selbst ist und diesen nicht wirklich widerspiegelt.

Ich will auf die Phosphorproblematik nicht weiter eingehen, weil das von meinem Kollegen Schütt und auch von Minister Dr. Backhaus hier ausführlich getan wurde.

Im Text sowie in der Begründung ist die längst überfällige und auch von uns und der Bundestagsfraktion der LINKEN immer wieder angemahnte Novellierung der Düngever- ordnung nur hinsichtlich der Phosphatdünger angesprochen. Ich halte das für einen fachlichen Fehler.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, die Stickstoffverbindungen haben wir doch in der Anhörung. Das können wir ja jetzt nicht auch noch da reinpacken.)

Der Antrag greift damit zu kurz. Deshalb, so kündige ich jetzt gleich an, kann dieser Antrag nicht die Zustimmung meiner Fraktion finden.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Überraschend.)

An eines müssen Sie auch noch denken, das wäre eine Ergänzung dazu: Wir dürfen uns nicht nur mit den Makronährstoffen befassen, sondern wir müssen auch die Mikronährstoffe im Blick behalten. Im Übrigen …

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die eutrophieren unsere Gewässer?)