(Udo Pastörs, NPD: Was ist das für ein Blödsinn? Sie sagen so was! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Dass wir mit den Flüchtlingen, die zu uns kommen, eine Chance, aber natürlich auch eine Aufgabe haben, und wenn wir die nicht lösen, ein Problem haben, das ist, glaube ich, allen demokratischen Fraktionen klar.
Deswegen müssen wir über das Thema Integration reden und über die Anstrengungen beim Thema Integration,
(Martina Tegtmeier, SPD: Nicht nur da. – Julian Barlen, SPD: An der Fensterfront, da wird jeden Tag versagt.)
Aber es waren auch Flüchtlinge aus Nordafrika und dem arabischen Raum, die in Köln beteiligt waren. Das muss man deutlich aussprechen.
Ich habe auch deutlich gesagt, dass ich erwarte, dass der Staat in der Lage sein wird, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, sie zu bestrafen. Und wir diskutieren breit in den demokratischen Parteien, Fraktionen darüber, wie wir das Asylrecht verändern wollen und müssen.
Dabei haben wir unterschiedliche Meinungen zu dem Thema, wie stark es sich in welche Richtung entwickeln muss. Aber, und das ist der große Unterschied zu Ihnen, für Sie ist das Asylrecht ein reiner Gnadenakt, den kann man machen, den kann man wieder kassieren, eigentlich ist er überflüssig aus Ihrer Sicht.
wer Gastrecht missbraucht, verliert das Gastrecht, das ist eine Aussage, die nicht nur Frau Wagenknecht geäußert hat,
Das halte ich aus meiner Sicht, ich will es deutlich sagen, für populistisch, auch wenn es eine Analogie ist,
die vielen Leuten einleuchtet. Aber das Gastrecht bedeutet, wenn jemand zu Ihnen nach Hause kommt und Sie finden, der benimmt sich nicht, dann schmeißen Sie ihn wieder raus. Und das steht jedem zu, weil der das Gastrecht missbraucht hat.
(Stefan Köster, NPD: Das müssen wir mit jedem Asylanten auch machen. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Das Asylrecht ist ein Grundrecht. Es ist ein individuelles Grundrecht und Sie müssen prüfen, ob der Grund berechtigt ist oder nicht.
Wir haben Gesetze und wenn gegen die verstoßen wird, dann werden diese Leute auch abgeschoben. Das ist völlig klar, das gehört dazu.
Aber es ist kein Recht, das man einfach vom Tisch wischen und sagen kann, tut uns leid, ihr passt uns nicht mehr, jetzt fliegt ihr raus.
Warum haben wir das Asylrecht? Das Asylrecht – wir hatten das schon mal beim Thema Kirchenasyl –: Es gibt eine lange, jahrtausendalte Entwicklung zum Thema, was bedeutet eigentlich Asylrecht. In Deutschland taucht es zum ersten Mal 1929 auf. 1932 wurde das Asylrecht als Individualrecht begriffen, das heißt, wenn jemand an die Grenze kam und sagte, ich bin politisch verfolgt, musste er reingelassen und sein Anspruch geprüft werden.
1932 ist das so gewesen. Nach dem, was im Zwei- ten Weltkrieg passiert ist, nach dem, was mit dem Faschismus passiert ist, aber auch dem Stalinismus – das hat gewaltige Flüchtlingsströme in der ganzen Welt verursacht –, haben die Vereinten Nationen es zum Grundrecht der Menschenrechte erklärt. Daraufhin wurde in beiden deutschen Staaten 1949 das Asylrecht eingeführt.
Dazu mal ein ganz kleiner Exkurs: Das Asylrecht wurde in der DDR 1968 wieder verändert, und zwar wurde eine Kannbestimmung daraus gemacht, die einen Gnadenakt des Staates darstellte. Das unterscheidet das ursprüngliche Asylrecht, was es in der DDR gab, klar von unserem Asylrecht. Es ist ein Individualrecht und darauf hat eine Person ein Recht.
Warum ist gerade Deutschland das Land, das im Moment am deutlichsten und am längsten und, ich hoffe, auch erfolgreich zu diesem Asylrecht steht?
Nein. Das hängt mit der Geschichte Deutschlands zusammen und das hängt mit den Themen zusammen, wozu Sie als Unbelehrbare nach wie vor stehen
und die Menschen, die aus Deutschland fliehen mussten, die zum Teil hätten gerettet werden können, wenn sie in anderen Ländern Aufnahme gefunden hätten, haben dazu geführt, dass die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes ganz bewusst dieses individuelle Asylrecht in unsere Verfassung geschrieben haben.