Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Mitgliedes des Landtages nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Ich bitte die Schriftführer und deren Vertreter, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen. – Auch das ist er
folgt. Und ich bitte jetzt den Schriftführer darum, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Bitte schön.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das scheint der Fall zu sein. Ich schließe also die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.
Ich gebe das Ergebnis der geheimen Wahl bekannt. Es wurden 62 Stimmen abgegeben, davon waren 42 Stimmen gültig, nein, Entschuldigung, 62. Das ist hier ganz schlecht geschrieben, es sieht aus wie eine Vier, stimmts? Sieht aus wie eine Vier.
Entschuldigung. 62 Stimmen sind gültig. Es ist eine Sechs. Mit Ja stimmten 56 Mitglieder des Landtages,
mit Nein stimmten 4 Mitglieder des Landtages, 2 Mitglieder des Landtages enthielten sich der Stimme. Die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Präsidentin des Landesrechnungshofes gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefordert wird, lag demnach bei 41 Stimmen. Ich stelle fest, dass Frau Dr. Martina Johannsen die nach Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gratulationen)
Sehr geehrte Frau Dr. Johannsen, leider ist es mir jetzt nicht möglich, meinen Platz zu verlassen. Ich möchte Ihnen aber auf jeden Fall ganz herzlich im Namen des gesamten Landtages gratulieren zu dieser Wahl, wünsche Ihnen immer ein glückliches Händchen, gute Entscheidungen. Dass wir uns natürlich Ihrer Rolle bewusst sind, ist, glaube ich, unstrittig. Ganz, ganz herzliche Glückwünsche noch einmal für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe und ich wünsche mir eine gute Zusammenarbeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gratulationen)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vor- pommern, auf Drucksache 6/4465.
Gesetzentwurf der Fraktion der NPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4465 –
In der 100. Sitzung des Landtages am 23. September 2015 ist die Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir von der NPD, dass in Zukunft sowohl die Hauptausschüsse in den Gemeinden als auch die Kreisausschüsse öffentlich tagen.
Der SPD-Genosse Heinz Müller erwiderte im September 2015 auf die Einbringung zu unserem Gesetzentwurf unter anderem, Zitat: „Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern trifft für Ausschüsse der Gemeindevertretungen und analog der Kreistage Regelungen, die es faktisch ermöglichen, dass die kommunalen Körperschaften selbst darüber entscheiden, ob der Hauptausschuss, bei Kreisen analog der Kreisausschuss, und die beratenden Ausschüsse öffentlich oder nicht öffentlich tagen.“
„Von diesen Möglichkeiten haben die kommunalen Körperschaften in unserem Land ganz unterschiedlich Gebrauch gemacht und wenn wir uns umschauen, dann gibt es alle Varianten. Das Gesetz stellt auf der einen Seite die Hauptausschüsse und auf der anderen Seite die beratenden Ausschüsse so hin, dass die kommunalen Körperschaften für jede eine besondere Regelung treffen können, und so finden wir Städte und Gemeinden, in denen beide öffentlich sind, in denen beide nicht öffentlich sind, welche, in denen der Hauptausschuss öffentlich und die beratenden nicht öffentlich sind oder umgekehrt der Hauptausschuss nicht öffentlich und die beratenden öffentlich. Das Bild ist also ein völliger Flickenteppich.“ Zitatende.
Und weiter führte das politische Schwergewicht – wobei man politisch durchaus auch in Anführungszeichen setzen könnte – aus,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, sind Sie wieder lustig, Herr Köster! Sind Sie wieder lustig! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Zitat: „Wenn wir uns die politische Diskussion unter den Kommunalpolitikern selbst und unter denen, die für die Kommunalpolitiker arbeiten, anschauen, dann stellen wir fest, dass auch die Diskussion über diese Frage sehr unterschiedlich geführt wird.“
„Wenn ich das mal auf zwei Linien zusammenfassen kann, dann gibt es auf der einen Seite diejenigen, die eher an das Thema ‚Effektivität und Effizienz der Arbeit in den kommunalen Vertretungen‘ denken und die von daher es für sinnvoll halten, wenn Ausschüsse nicht öffentlich tagen, damit man hier eine Meinungsbildung herbeiführen kann, ohne dass man sich ständig vor der Öffentlichkeit rechtfertigen muss.“
Weiter führte er aus: „Auf der anderen Seite gibt es viele – und ich habe den Eindruck, es werden mehr –, denen ein anderer Gedanke im Vordergrund steht, nämlich der Gedanke, dass das Volk ja seine Macht durch Wahl auf ein System von Gremien überträgt, dass diese Gremien dann anstelle des Volkes Entscheidungen treffen und dass das Volk natürlich die Möglichkeiten haben muss zu sehen, wie dort Entscheidungen zustande kommen. Es ist also eher ein Transparenzgedanke. Aber alle diese Diskussionen unter Demokraten“, und das könnte man sicherlich auch wieder in Anführungszeichen setzen, meine sehr verehrten Damen und Herren, „und auch diese beiden Linien, die ich hier grob skizziert habe“, also der Herr Müller, „haben eine gemeinsame Basis und haben ein gemeinsames Ziel: Die Basis ist bei beiden Linien das Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung und das Bekenntnis zum Artikel 28 unseres Grundgesetzes, in dem diese kommunale Selbstverwaltung festgeschrieben ist. Das Ziel ist bei beiden, dass man diese kommunale Selbstverwaltung ausbauen und stärken möchte, auch wenn die Mittel, wie man sieht, ganz offenkundig sehr unterschiedlich bewertet werden und es sogar gegensätzliche Positionen geben kann, die beide auf der gleichen Basis beruhen“
„Ich sage es noch einmal:“, so Herr Müller, „Diese Diskussion unter Demokratinnen und Demokraten ist eine Diskussion für die kommunale Selbstverwaltung, nicht zuletzt, weil wir die kommunale Selbstverwaltung für eine tragende Säule unseres demokratischen Rechtsstaates halten und wir Demokratie vor Ort genauso wollen, wie wir sie im Land und im Bund wollen.“ Zitatende.
Um was für eine Demokratie es sich handelt, das sehen und erleben die Bürger: eine abgekoppelte Klüngelgruppe, die letztendlich Entscheidungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit trifft.
In einem offensichtlichen Schub von Fieberfantasien kamen folgende Sätze zum Vorschein, die aufzeigen, in welcher Traumwelt, oder man müsste eher sagen Albtraumwelt, sich so mancher SPD-Genosse zu befinden scheint. Zitat: