Neben den Struktur- und Investitionsmitteln der Europäischen Union stand und steht seit 1990 in unserem Land das Instrument der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zur Verfügung. Allein in diesem Rahmen konnten in den Jahren seit 1990 rund 4,1 Milliarden Euro an Investitionszuschüssen für die Wirtschaft in diesem Land bewilligt und damit Gesamtinvestitionen von circa 18,5 Milliarden Euro angeschoben und fast 93.000 neue Arbeitsplätze gefördert werden. Selbstverständlich ist, dass wir bereits heute die zurückgehenden Mittel – egal ob aus Solidarpakt, EUFörderung oder sonstigen Förderkulissen – noch einmal ganz besonders gezielt einsetzen müssen, um die Unternehmenslandschaft in unserem Land zu stärken und dadurch die größtmögliche Wirkung für den ersten Arbeitsmarkt in unserem Land zu erzielen.
Selbstverständlich sollte auch sein, dass heute im Jahr 2016 und auch in den kommenden Jahren die Finanzierung unternehmerischer Investitionen noch stärker als in der Vergangenheit Aufgabe der jeweiligen Unternehmerinnen und Unternehmer und der sie begleitenden Kreditinstitute ist und bei der Vergabe von Fördermitteln ein nachhaltiger gesamtvolkswirtschaftlicher Nutzen stärker und stärker in den Vordergrund treten muss. Diese Ge
samtförderkulisse aus Strukturfondsmitteln und GRWMitteln ist für unser Land bis 2020 gesichert. Aber mit dem Jahr 2020 endet nicht nur die derzeitige Strukturreformperiode, es endet auch die derzeitige Regelung zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Regionalpolitik in einer sozialen Marktwirtschaft fußt in der Überlegung, bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse und damit für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Staates Chancengerechtigkeit sowie eine ausgewogene und gleichwertige Teilhabe an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung zu erreichen, und gehört seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland zu den Grundpfeilern der sozialen Marktwirtschaft. Was wir daher erwarten können, ist, dass auch nach dem Jahr 2020 Regionalpolitik zugunsten strukturschwacher Regionen erfolgen wird. Aber auch wenn die regionalpolitische Förderkulisse bis 2020 gesichert ist, aber auch wenn wir davon ausgehen können, dass nach dem Jahr 2020 weiterhin Strukturpolitik zur Angleichung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse erfolgen wird, so müssen wir bereits jetzt die künftige Ausgestaltung der regionalen Wirtschaftsförderung gerade unter den sich verändernden Rahmenbedingungen für Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene mit diskutieren und versuchen zu beeinflussen. Wir können diese Debatte weder der bundespolitischen Ebene, wie etwa dem Bundestag, noch anderen bevölkerungsreicheren und wirtschaftlich stärkeren Bundesländern allein überlassen.
Eine wesentliche Frage, die wir uns dabei stellen müssen, ist, ob der Begriff der „Strukturschwäche“ wie bisher an vergleichbar einfachen Regionalindikatoren festgemacht werden kann. Wonach bemisst sich derzeit die Struktur- und Wirtschaftsschwäche einer Region? Die derzeitigen Regionalindikatoren bestehen aus der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der Jahre 2009 bis 2012 mit einer Wichtung von immerhin 45 Prozent, dem Bruttojahreslohn der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 2010 mit einer Wichtung von 40 Prozent, der Erwerbstätigenprognose 2011 bis 2018 sowie einem sogenannten Infrastrukturindikator – das ist der Stand 30. September 2009 beim letzten Punkt – mit einer Wichtung von jeweils nur 7,5 Prozent am Gesamtindikator.
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, sind diese Regionalindikatoren sowohl in ihrer Wichtung als auch in ihrer Bedeutung tatsächlich noch der richtige Maßstab, um erfolgreich für unser Land an dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland weiterzuarbeiten? Erlauben Sie mir, diese Frage an einigen wenigen Punkten, die sicherlich nicht abschließend sind, hier mit Ihnen zu diskutieren oder sie zumindest anzureißen.
Nehmen wir als erstes Beispiel den Regionalindikator der durchschnittlichen Arbeitslosenquote und schauen wir uns da mal die nicht willkürlich herausgegriffenen Regionen Oberhausen, Aurich und den Landkreis Rostock an: Oberhausen, mitten im Herzen Nordrhein-Westfalens, die Region um Aurich, ländlich strukturiert, aber mit dem Sitz des größten deutschen Windkraftanlagenherstellers, und die Region Rostock als der wohl wirtschaftlich stärksten Region unseres Landes.
Die Arbeitslosenzahl jeweils im Dezember 2015 betrug im Landkreis Rostock 7,6 Prozent, im Landkreis Aurich 7,7 Prozent und in Oberhausen 10 Prozent. Nimmt man
dieses als Maßstab, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, dann ist der Landkreis Rostock regional wirtschaftlich nicht nur attraktiver als Ostfriesland – darüber könnten wir noch diskutieren –, sondern auch attraktiver als Oberhausen mit immerhin über 200.000 Einwohnern im Herzen Nordrhein-Westfalens.
Nun ist sicherlich Oberhausen für sich alleine betrachtet tatsächlich strukturschwach. Gleichzeitig liegt Oberhausen aber mitten in einem Bundesland, das von sich selber sagt, dass es mit einer Wirtschaftsleistung von 600 Milliarden Euro im Jahr 2013 der Wirtschaftskraft von Staaten wie Südkorea, Australien, der Türkei, Indonesien, aber auch – wenn Ihnen diese Länder zu weit weg sind – den Niederlanden oder der Schweiz entspricht. Wenn wir tatsächlich regionale Wirtschaftspolitik als Mittel begreifen, um letztendlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der verschiedenen Bundesländer anzunähern, können wir dann, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, bei der Bestimmung der Strukturschwäche von Regionen die Wirtschaftskraft des jeweiligen Bundeslandes außer Betracht lassen?
Ein zweiter Punkt, an dem ich das Erfordernis einer Neujustierung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen verdeutlichen will, ist der sogenannte Infrastrukturindikator. Wenn Innovationskraft, Innovationsfähigkeit, der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, die Umsetzung von Forschungsergebnissen in den Produktions- und Dienstleistungsbereichen oder die Vernetzung von Unternehmen, beispielweise zur Optimierung von Produktions- prozessen oder Herausbildung von Wissensunternehmensclustern, immer wieder – zumindest nach meiner Auffassung auch zu Recht – als zentrale Elemente einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Wirtschaftspolitik benannt werden, wie kann es dann sein, dass dem Bereich, der als sogenannter Infrastrukturindikator gerade die Defizite in diesem Bereich widerspiegeln soll, dermaßen wenig Bedeutung bei der Gesamtbewertung einer Region als strukturschwach beigemessen wird?
Gerade – aber nicht nur – die ostdeutschen Bundesländer und insbesondere Mecklenburg-Vorpommern müssen ein besonderes Interesse daran haben, dass dieser Bereich stärker als bisher bei der Wichtung der Gesamtfaktoren Berücksichtigung findet. In einer Zeit, in welcher die unterschiedlichen Regionen und die dort ansässigen Unternehmen immer stärker um das vorhandene Arbeitskräftepotenzial konkurrieren werden, kann nicht so sehr die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beziehungsweise die der Arbeitsuchenden als solches das Maß der Dinge sein, sondern die Frage, in welchem wirtschaftlichen Bereich die Menschen ihre Arbeit finden. Letztendlich ist es die Frage der gesamtvolkswirtschaftlichen Wertschöpfung, die mit der jeweiligen Tätigkeit verbunden ist und die auch deutlich über das gezahlte Arbeitsentgelt hinausgehen kann.
In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, muss man die Frage stellen, ob – wie derzeit der Fall – im Rahmen eines Infrastrukturindikators ein Unterpunkt wie etwa der Personaleinsatz in Wissenschaftseinrichtungen losgelöst betrachtet werden kann. Natürlich ist es richtig, dass, wie im Infrastrukturindikator 2012 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung schon ausgeführt wird, ich zitiere, „aufgrund wachsender Komplexität innovativer Produkte; immer kürzer werdender Produktlebenszyklen, höherer Innovationsgeschwindig
keit, mehr Flexibilität und verstärktem Kostendruck … das einzelne Unternehmen diesen Herausforderungen immer weniger allein begegnen (kann)“.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – dann komme ich zum Ende, sehr geehrte Frau Präsidentin, meiner Einbringungsrede –, es geht nicht alleine nur um die Anzahl der wissensbasierten Arbeitsplätze, ich werde das später noch näher ausführen, es geht auch um die Vernetzung und Bildung von entsprechenden Clustern in einer Region, sodass man das nicht allein betrachten kann.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die Debatte und würde mich auch freuen, wenn Sie dem Antrag im Ergebnis der Diskussion zustimmen würden. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Der Minister für Inneres und Sport spricht jetzt in Vertretung für den Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus. Herr Caffier, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag auf Drucksache 6/5079 greift die aktuelle Diskussion zur Entwicklung eines gesamtdeutschen Systems zur Förderung von strukturschwachen Regionen ab 2020 auf.
Dieses Thema ist eng verknüpft mit der ebenfalls stattfindenden Diskussion zur Zukunft der Bund-Länder-Finanz- beziehungen. Konkret soll die Landesregierung aufgefordert werden, zum einen „auf Bundesebene darauf hinzuwirken, ein gesamtdeutsches Fördersystem nach dem Jahr 2020 zu entwickeln, das Maßnahmen zur Stärkung des Wachstums- und Innovationspotenzials strukturschwacher Regionen bereithält“. Zum anderen soll die Landesregierung darauf hinwirken, „dass auch nach 2020 eine mit angemessenen Mitteln ausgestattete EUKohäsionspolitik durchgeführt wird, die durch die Regelungen des EU-Beihilferechts ergänzt und unterstützt wird“.
Meine Damen und Herren, in der Tat sind das zwei gewichtige Zukunftsthemen. Zum einen geht es um das Vorhandensein und die inhaltliche Ausgestaltung eines geeigneten Instruments der Förderung und Unterstützung der regionalen Wirtschaftsstruktur in strukturschwachen Regionen und zum anderen um das nicht weniger wichtige Thema der finanziellen Ausstattung dieses Förderansatzes.
Lassen Sie mich zunächst ausführen, warum die regionale Wirtschaftsförderung für die strukturschwache Region so wichtig ist.
Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten 25 Jahren enorm von der Regionalförderpolitik profitiert. Ohne sie stünden wir heute in einem wirtschaftlichen Kennzahlenkatalog nicht dort, wo wir heute stehen. Exemplarisch nenne ich die gesamtwirtschaftliche Leistung in Mecklenburg-Vorpommern: Zwischen 1991 und 2014 ist diese von 14 Milliarden Euro auf 38 Milliarden Euro, also um
166 Prozent gestiegen. Die Entwicklung der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist in den letzten Jahren bereits ein gutes Stück vorangekommen. Der Aufholprozess selbst ist aber noch längst nicht abgeschlossen, daher brauchen wir weiterhin ein funktionierendes Fördersystem. Es muss unser gemeinsames Anliegen sein, die bestehende Wirtschaftsförderung so weiterzuentwickeln, dass strukturschwache Regionen auch zukünftig bestmöglich unterstützt werden.
Dies gilt insbesondere vor folgendem Hintergrund: Trotz der Fortschritte bestehen in Deutschland weiterhin erhebliche Disparitäten fort. Diese Disparitäten werden in Zukunft durch Globalisierung und demografischen Wandel tendenziell zunehmen. Die strukturschwachen Regionen trifft dies natürlich umso härter. Der Rückgang der Bevölkerung, insbesondere der Rückgang und die Alterung der Erwerbsbevölkerung, vermindert das wirtschaftliche Wachstumspotenzial. Da ist es unsere Aufgabe, diesen Ereignissen entgegenzuwirken und weiterhin wirksam daran zu arbeiten, die Disparitäten zu diesen strukturschwachen und strukturstarken Regionen zu beseitigen.
Meine Damen und Herren, worum geht es in der Debatte um ein gesamtdeutsches Fördersystem? Das bisherige System zur Unterstützung der regionalen und strukturschwachen Regionen basiert im Wesentlichen auf dem zielgerichteten Programm der Regionalförderung. Das ist im Kern derzeit das Programm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, besser bekannt unter dem Kürzel GRW. Ein ebenfalls hinlänglich bekanntes Instrument der Unterstützung strukturschwacher Regionen ist das 2013 ausgelaufene Programm der Investitionszulage. Daneben existieren eine Reihe von Fachprogrammen, die auch der regionalen Entwicklung zugutekommen, aber nicht prioritär auf strukturschwache Regionen abstellen. Als Beispiel seien die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ und die Städtebauförderung genannt.
Ziel der Diskussion ist es, die vorhandene Programmlandschaft zu stärken und stärker auf ein gesamtdeutsches Fördersystem strukturschwacher Regionen auszurichten. Ausgangspunkt dafür ist die GRW. Als maßgebliches Instrument der Regionalförderung dient sie dem grundgesetzlich verankerten Ziel zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der gesamten Bundesrepublik. Als Ausgleichsinstrument hat es sich über 40 Jahre bewährt. Aufsetzend auf die GRW als Grundpfeiler der Versorgung strukturschwacher Regionen hat die Bundesregierung die Diskussion zu einem gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen mit einem Eckpunktepapier angestoßen. Hiernach bleibt Kern das neue Fördersystem, dass Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftskraft eingesetzt werden. Hierzu zählen unter anderem die Förderung von Investitionen, Innovationen, Infrastruktur und Fachkräftesicherung. Die Instrumente des Fördersystems sollen entweder ausschließlich auf strukturschwache Regionen ausgerichtet sein oder für strukturschwache Regionen Förderpräferenzen aufweisen, damit im Ergebnis eine überproportionale Förderung der strukturschwachen Regionen erreicht werden kann.
(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Ihr habt wohl schon mitgekriegt, dass euer Minister da vorne redet?!)
Dieses Eckpunktepapier ist aus meiner Sicht eine gute Grundlage für die anstehenden weiterführenden Gesprä
che, denn das Papier trägt dem Grundgedanken Rechnung, durch gezielte Förderung strukturschwacher Regionen besser gestalten zu können, um den regionalen Disparitäten entgegenzuwirken.
Dieser Ansatz ist jedoch nicht unumstritten. Es gibt Experten, die favorisieren einen anderen Weg. Die Kritiker der Regionalpolitik sind der Meinung, dass Personen der Zugang zu Beschäftigung und Einkommen zwar verschafft werden muss, aber nicht in allen Regionen. Sie unterstützen eher die Wanderbewegung in strukturstarke Regionen. Die Vertreter der Regionalpolitik und auch ich gehen aber von der Vorstellung aus, dass alle Mitglieder unserer Gesellschaft ein Recht auf Heimat und ein Recht auf regionale Beschäftigung haben. Daher verfolge ich weiterhin das Ziel, die Erwerbsmöglichkeiten in unserer Region zu halten.
Sehr geehrte Damen und Herren, das zweite große Thema ist die finanzielle Ausstattung der Förderinstrumente. Wie Sie alle wissen, wird im Jahr 2019 der Solidarpakt II auslaufen. Der sogenannte Korb II des Solidarpaktes enthält die überproportionalen Leistungen im Bundesprogramm zugunsten der neuen Länder. Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II ist die Angleichung der Lebensverhältnisse aber noch nicht abgeschlossen. Da ist eine Verständigung zwischen dem Bund und den Ländern über die finanzielle Ausstattung der strukturschwachen Regionen ab 2020 notwendig. Die Landesregierung wird sich in den laufenden Gesprächen dafür einsetzen, eine angemessene Teilhabe zu erreichen, um die tendenzielle strukturelle Entwicklung in den betreffenden Regionen weiter vorantreiben zu können.
Neben den nationalen Mitteln leisten die europäischen Strukturfonds einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung in MecklenburgVorpommern. Mecklenburg-Vorpommern erhält in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 als sogenannte Übergangsregion mit 1,35 Milliarden Euro für beide Strukturfonds, also den EFRE und den ESF, insgesamt knapp 20 Prozent weniger Strukturmittelfonds als in der ausgelaufenen Fördermittelperiode. In der vorangegangenen Förderperiode betrug die Mittelausstattung noch 1,67 Milliarden Euro. Durch die nach wie vor gute Mittelausstattung des Landes aus der Bund-Länder-Aufgabe GRW mit jährlich rund 120 Millionen Euro stehen derzeit noch ausreichend Mittel zur Verfügung, um wichtige Investitionsvorhaben unterstützen zu können.
Meine Damen, meine Herren, die strukturschwachen Regionen sollen weiterhin in die Lage versetzt werden, Anschluss an die wirtschaftliche Entwicklung zu finden. Es liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass die Wirtschaftskraft der strukturschwachen Regionen gezielt gestärkt und weiter an das Niveau der strukturstarken Regionen herangeführt wird. Daher setze ich mich dafür ein, dass in der laufenden Diskussion ein Einvernehmen über die gemeinsame Aufgabe eines integrierten Ansatzes für ein gesamtdeutsches Fördersystem bei angemessener Mittelausstattung für die strukturschwachen Regionen herbeigeführt wird. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Werter Herr Schulte, die Debatte hätten Sie längst haben können. Wir haben heute Mittag über die Verfassungsänderung gesprochen. Da haben mehrere Rednerinnen und Redner daran erinnert, dass die Verfassung mehrfach geändert wurde und unter anderem 2011 die Schuldenbremse eingeführt wurde. Das wäre der Ausgangspunkt gewesen, über die Zeit nach 2020 nachzudenken und eine Landesstrategie zu entwickeln, um nicht das, was heute auf der Tagesordnung steht, jetzt am Ende dieses Prozesses zu thematisieren.
Übrigens, das sage ich jetzt nur noch mal zur Erinnerung, hat meine Fraktion, namentlich auch ich, hier verschiedene Anträge zur Entwicklung der strukturschwachen Regionen in Ostdeutschland und in Gesamtdeutschland eingebracht. Die Debatten waren gelinde gesagt schwach und Sie haben unsere Anträge abgelehnt.
Ich will mich aber mit Ihrem Antrag beschäftigen, der, Herr Schulte, zugegebenermaßen aktuell ist, weil die Diskussion über die Zeit nach 2020 gerade läuft. Aber haben Sie sich Ihren Antrag nun wirklich mal angeschaut?
Da will ich Sie fragen: Was wollen Sie mit Ihrem ersten Punkt eigentlich bezwecken? Denn nach diesem Punkt soll die Landesregierung auf Bundesebene darauf hinwirken, „ein gesamtdeutsches Fördersystem nach dem Jahr 2020 zu entwickeln“. Ja, was heißt das nun? Die Bundesregierung soll nach dem Jahr 2020 diese Systeme entwickeln. Doch, das ist deutsche Sprache. Das ist so.
(Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD: Herr Holter, wenn Sie nicht mehr zu kritisieren haben, na dann ist es ja gut. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Doch, lassen Sie mal! Nein, nein, das ist nämlich ge- nau der Punkt. Sie fordern die Regierung auf, nach dem Jahr 2020 ein solches System zu entwickeln, „das Maßnahmen zur Stärkung des Wachstums- und Innovationspotenzials strukturschwacher Regionen bereithält“.
Was soll nun die handelnde Bundesregierung machen? Abwarten und dann erst nach dem Jahr 2020 – da gibt es eine ganz andere Bundesregierung – an diesem Fördersystem arbeiten? Oder soll dieses Fördersystem erst nach 2020 und nicht ab 2020 gelten? Ich glaube, Ihre Rede, so habe ich sie auch verstanden, soll bedeuten, dass man sich jetzt vorbereitet, um ab 2020 ganz konkret ein solches Fördersystem zu haben. Wir waren so frei,
Herr Schulte, wir waren so frei und haben einen Änderungsantrag geschrieben, um genau diese Stelle klarzustellen.