Protocol of the Session on December 18, 2015

Ich sehe schon, Sie schnappen nach Luft. Sie können gleich noch nach vorn gehen.

Wenn Sie also die Meinung teilen, frage ich mich: Warum schieben Sie das Problem hinaus? Wieso gehen wir nicht jetzt die Rückübertragung in dieser Legislaturperiode an? Jetzt könnten wir die notwendigen Schritte einleiten, anstatt den Prozess noch mal zwei Jahre hinauszuschieben.

Sie fragten in der Debatte: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt? Wenn ich mir Ihren Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode, der nur noch bis September 2016 gilt, anschaue, unter Ziffer 330, wo geschrieben steht, dass das Aufgabenzuordnungsgesetz und die damit verbundene Aufgabenübertragung überprüft werden und Sie sich zu einer Neuverteilung von Zuständigkeiten zwischen Land und Landkreisen oder kreisfreien Städten verpflichtet haben, sehe ich schon, dass jetzt der richtige Zeitpunkt dafür gegeben ist. Und weil Sie das Problem der unbegleiteten minderjährigen Ausländer angesprochen haben, dieses Problem wird auch noch nächstes Jahr bestehen und übernächstes Jahr, das kann ich Ihnen ebenfalls voraussagen.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wollen wir das sozusagen immer als Ausrede nehmen, um eine Fehlentscheidung nicht rückgängig zu machen? Ich denke, hier braucht es mehr Mut. Wenn man sieht, dass die Praxis nachteilig ist, sollte man auch jetzt den Mut fassen, um hier die Entscheidung zurückzudrehen.

Die in meiner Einbringungsrede erfolgte Aufzählung der Argumente meinerseits macht deutlich, in einem geplanten Rückführungsprozess gibt es viele Köche, die nicht unbedingt den Brei verderben müssen, wenn man ein paar Regeln beachtet. Die erste beinhaltet klare Rollen und Zuständigkeiten. Aber auch hier hapert es schon jetzt. Die Landesregierung zieht sich immer weiter aus der Kinder- und Jugendarbeit zurück. Erst zum 1. November 2015 fanden im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Organisationsveränderungen statt. Begründet wurde dies auch hier mit den Herausforderungen durch die Flüchtlinge. Unter anderem wurde das bisherige Referat Jugendarbeit, Jugend- und Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe aufgelöst. Wo da der Zusammenhang mit den Flüchtlingskindern gegeben ist, erschließt sich mir nicht, auch nicht, weshalb die Aufgabenbereiche Produktionsschulen, Jugend- und Schulsozialarbeit wegen des fachlichen und finanziellen Bezuges künftig in der Abteilung Arbeit wahrgenommen werden.

(Ministerin Birgit Hesse: ESF.)

Die jugendspezifischen Aufgaben des bisherigen Referates verbleiben in der Abteilung Jugend und Familie. Wenn man sich die Organisationsstruktur des Sozialministeriums auf der Homepage anschaut, fragt man sich, wo. Schon hier keine klare Zuständigkeit: Die Kinder- und Jugendarbeit wird als Anhängsel der Arbeitsmarktpolitik degradiert beziehungsweise als Überbleibsel in der Abteilung Jugend und Familie.

(Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Wo die fachliche Anleitung bleibt, bleibt offen.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Zudem sind die Landesaufgaben nach Paragraf 85 Absatz 2 SGB VIII – Frau Gajek hat es angesprochen – durch die verschiedenen Behörden, unter anderem das LAGuS und den KSV, durchzuführen. Diese Aufsplitterung führt zu weiteren Problemen. Der Landesjugendhilfeausschuss gibt beispielsweise Empfehlungen ab, die aber nicht verbindlich sind, weil Paragraf 85 Absatz 2 Nummer 1 SGB VIII eben nicht durch das Aufgaben- zuordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern geändert wurde. Das Sozialministerium entscheidet, ob es sich dieser Empfehlung des Landesjugendhilfeausschusses anschließt. Der Landesjugendhilfeausschuss wurde da- durch weiter geschwächt. Wer diesen Part nach der organisatorischen Veränderung im Sozialministerium übernimmt, bleibt offen. Sie sehen, klare Zuständigkeiten, eine klare Aufgabenverteilung, genau das fehlt in Mecklenburg-Vorpommern.

Auch im 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wird dafür plädiert, die Aufgaben der Landesjugendämter zukünftig auf überörtlicher und nicht auf örtlicher Ebene wahrzunehmen, weil sonst ein Interessenkonflikt mit vor Ort angesiedelten Aufgaben der Planung, Leistungserbringung und Finanzierung bestünde. Diejenigen Bundesländer, die die Landesjugendämter in die obersten Landesjugendbehörden eingegliedert und faktisch abgeschafft haben, sollten diese Entscheidung überdenken, so mahnt der Kinder- und Jugendbericht. Nehmen wir diese Mahnung ernst und handeln entsprechend!

Die Situation in der Kinder- und Jugendhilfe ist seit Langem prekär. Zu den vielfältigen Aufgaben kamen in jüngster Zeit weitere hinzu, sei es durch das Bundeskinderschutzgesetz, durch den Kitaausbau oder durch die steigenden Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. All dies trifft auf eine ausgedünnte Personal- und Finanzausstattung in den Jugendämtern. Die Folgen sind Arbeitsüberlastung, eingeschränkte Ressourcen und eine hohe Fluktuation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Nicht, dass ich mir das alles allein ausgedacht hätte, um die Rückübertragung zu begründen. Auch hier wieder der Verweis auf die öffentliche Anhörung im Sozialausschuss am 7. Oktober 2015. In der schriftlichen Stellungnahme eines Landkreises heißt es dazu: „Die Ursachen für steigende Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe … sind vielfältig. … Die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten im gesetzlichen Rahmen sind zwar begrenzt, dennoch weisen die Unterschiede in den verschiedenen Gebietskörperschaften darauf hin, dass auch unterschiedliche Herangehensweisen unterschiedliche finanzielle Ausgaben nach sich ziehen. In den Jugendämtern gibt es häufig zu wenig Fachpersonal. Hinzu kommt, dass das Land seiner in § 85 Abs. 2 Pkt. 8 SGB VIII normierten Aufgabe für die Fortbildung von Mitarbeitern in der Jugendhilfe nur unzureichend nachkommt.“

Sie merken, unterschiedliche Herangehensweisen in den Gebietskörperschaften, zu wenig Fachpersonal in den Jugendämtern, das Land kommt seiner Aufgabe unzureichend nach – all dies können wir doch nicht sehenden

Auges noch zwei Jahre hinnehmen! Daher noch einmal unser Appell: Stimmen Sie heute dem Antrag zu! Überdenken Sie Ihre Meinung! Wir bitten weiterhin um Zustimmung zu unserem Antrag. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4852. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4852 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

(Michael Andrejewski, NPD: Gegenstimmen!)

und Gegenstimmen der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lehramtsausbildung schulnäher, verlässlicher und bedarfsgerechter gestalten – Praxissemester und Vorbereitungsdienst-Garantie einführen, Drucksache 6/4857.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lehramtsausbildung schulnäher, verlässlicher und bedarfsgerechter gestalten – Praxissemester und Vorbereitungsdienst-Garantie einführen – Drucksache 6/4857 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Berger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In den nächsten 15 Jahren werden 50 Prozent der Lehrkräfte regulär das Rentenalter erreichen und ab dem Jahr 2020 wird es einen deutlichen Anstieg der Lehrkräfte geben, die gebraucht werden, bis auf 520. Im Jahr 2021 werden noch einmal 703 Lehrkräfte gebraucht. Der Trend rutscht erst im Jahr 2030 wieder signifikant unter die Grenze von 500 Lehrern, die in Mecklenburg-Vorpommern gebraucht werden.

Wir haben es schon in der Debatte zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen heute Vormittag gehört, dass diese Lehrerbedarfsprognose ein großes Manko hat, und das ist, dass sie anscheinend für elf Prozent der Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern keine Lehrer vorsieht. Das sind nämlich die Schülerinnen und Schüler, die an Schulen in freier Trägerschaft unterrichtet werden und die natürlich in eine Bedarfsprognose eingerechnet gehören, denn auch diese Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf einen Unterricht durch qualifizierte Lehrkräfte.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Wenn wir also diese Herausforderungen, die mit der Lehrerbedarfsprognose plus den zusätzlichen Lehrkräften verbunden sind, meistern wollen, brauchen wir eine

bedarfsgerechte und zeitgemäße Lehramtsausbildung, und zeitgemäß meint an dieser Stelle, dass diese Lehramtsausbildung praxisnah und vor allem verlässlich ist.

Wir wollen deshalb ein Praxissemester einführen. Dieses Praxissemester soll zwischen dem vierten und sechsten Semester stattfinden. Wir wären damit nicht das einzige Land, sondern wir würden Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-West- falen folgen. Aber wir müssen gar nicht so weit schauen. Es reicht, wenn wir in unsere Nachbarländer beziehungsweise in geografisch etwas näher gelegene Bundesländer schauen, beispielsweise nach Brandenburg oder Thüringen.

Das Praxissemester soll auf die Referendariatszeit an- gerechnet werden, das heißt, die Referendariatszeit beläuft sich dann nur noch auf ein Jahr beziehungsweise bei der Doppelqualifikation auf anderthalb Jahre. Die Vorteile liegen auf der Hand. Die Studierenden bekommen einen frühen Einblick in die Praxis. Wenn sie aus der Praxis zurück in das Studium kommen, können sie dieses Studium viel effizienter und zielgerichteter fortführen und vor allen Dingen immer Bezug auf die TheoriePraxis-Probleme nehmen.

(Torsten Renz, CDU: Gibt es auch Nachteile?)

Darum gibt es oder wurde dieses – Herr Renz, hören Sie gut zu! –, wurde dieses Praxissemester sehr positiv evaluiert. Es gab tatsächlich einen Kritikpunkt, den wir in unserem Antrag aber ausmerzen wollen.

(Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Michael Andrejewski, NPD)

Der Kritikpunkt bezog sich nämlich auf die Reise- und Übernachtungskosten, denn es ist natürlich klar, die Studierenden beziehen nur ihr ganz normales BAföG, halten ihre Wohnung am Studienort vor und müssen dann vielleicht an eine weiter entfernte Schule. Deshalb schlagen wir vor, dass dafür bis zu einer Entfernung von 50 Kilometern vom Studienort ein Ausgleich in Höhe von 250 Euro gezahlt wird, um die Fahrkosten zu finanzieren, beziehungsweise ab einer Entfernung von 50 Kilometern, weil es dann vielleicht schon angezeigt ist, eine Wohnung anzumieten, 500 Euro gezahlt werden.

Die Betreuung und die Aufgaben der Studierenden würden sich am Vorbereitungsdienst orientieren, werden aber natürlich an den Ausbildungsstand angepasst.

Der zweite Punkt, den wir für ganz wichtig halten, wenn wir das Lehramtsstudium reformieren wollen, wäre eine Referendariatsplatzgarantie. Die Voraussetzung für diese Garantie wäre das Absolvieren der ersten Phase der Ausbildung, sprich das Erreichen, das erfolgreiche Bestehen des ersten Staatsexamens. Ich will Ihnen ein Beispiel geben: Im Jahr 2014 haben 345 Lehramtsstudierende für das Gymnasium ihren Abschluss, ihr erstes Staatsexamen erreicht, aber nur 70 davon haben tatsächlich auch einen Referendariatsplatz bekommen. Das heißt, 80 Prozent dieser Studierenden wurden mitten in der Ausbildung hängen gelassen, während, und das ist das Paradoxe, andere Referendariatsplätze beispielsweise im Bereich der Grundschul- oder Sonderpädagogik frei geblieben sind. Das bedeutet, diese Studierenden bewerben sich unter Umständen in anderen Bundesländern, werden dort angenommen und gehen dem Land

Mecklenburg-Vorpommern verloren. Und verloren gehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern dann aber natürlich auch die Gelder, die wir für die Ausbildung aufgebracht haben, für die fünfjährige Ausbildung.

Inzwischen, und damit meine ich seit August 2015, liegt uns ein OVG-Urteil vor, das besagt, dass Referendariatsstellen an beispielweise Grundschulen oder für den Bereich Sonderpädagogik nicht frei bleiben dürfen, wenn es andere Bewerber beispielsweise für das Gymnasium gibt, sodass an den Gymnasien zusätzliche Referendariatsplätze geschaffen werden müssen. Dem ist das Ministerium laut einer Pressemitteilung auch zunächst mit 30 zusätzlichen Referendariatsplätzen für das Lehramt Gymnasium gefolgt, was aus unserer Sicht noch lange nicht ausreichend ist, denn alleine zum 1. Februar 2015 blieben 166 Stellen unbesetzt und zum 1. August noch einmal weitere 101 Stellen.

Und, ich betone noch einmal, das Ministerium ist nicht von sich allein auf die Idee gekommen, zusätzliche Referendariatsplätze anzubieten, sondern es wurde vom Ge- richt dazu gezwungen. Denn das Oberverwaltungsgericht erklärte, dass das Land nicht schlüssig darlegen konnte, und jetzt zitiere ich, „dass und in welchem konkreten Ausmaß der Lehrerbedarfsplanung und den tatsächlichen Ausbildungskapazitäten entsprochen wird“. Das heißt, dass das Land in der Gerichtsverhandlung nicht überzeugend und transparent handelte, also und auch grundsätzlich nicht, und es noch nicht mal in der Lage war, das transparent und deutlich darzustellen. Das ist nun auch obergerichtlich festgestellt. Und zu Recht, wer in Mecklenburg-Vorpommern sein erstes Staatsexamen macht, hat im Prinzip einen Ausbildungsvertrag mit dem Land geschlossen und ohnehin das Recht, die Ausbildung hier auch abzuschließen. Die Frage ist nur, wann.

Wir fordern, direkt im Anschluss an das Studium, denn es ist völlig unsinnig, dass man eine Berufsausbildung beginnt und gar nicht weiß, ob man die in MecklenburgVorpommern oder ganz woanders und wann überhaupt beenden kann. Einem Auszubildenden beispielsweise im Bereich Bankwesen oder auch im Einzelhandelswesen sagt man ja auch nicht nach dem zweiten Lehrjahr, so, jetzt bewirb dich erst mal wieder für das dritte Lehrjahr und dann gucken wir mal, ob du bei uns unterkommst, oder vielleicht gehst du besser nach Hamburg, da werden nämlich Verkäufer dringend gesucht.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ich denke, er war Bankkaufmann.)

Oder Bankkaufmann, ich habe beide Fälle erwähnt als Beispiele, Frau Oldenburg.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Diese Unsicherheit inmitten der Ausbildung gibt es im Prinzip nur für angehende Lehrerinnen und Lehrer. Für Juristen/Juristinnen ist der Ausbildungsweg zwar strukturell dem Referendariat ähnlich, aber es gibt hier deutlich weniger Probleme in der Praxis, was die Zulassung anbelangt, als es beim Lehramtsstudium ist.

Es wäre doch ein riesiger Standortvorteil für den Schulstandort Mecklenburg- Vorpommern, aber eben auch für die Lehrerausbildung, wenn Lehramtsstudierende wüssten, wir erhalten hier sofort nach dem ersten Staats- examen einen Referendariatsplatz und können unsere

Ausbildung direkt fortführen. Die Kosten für diese Maßnahme sind tatsächlich sehr überschaubar, insbesondere wenn man den von mir bereits angedeuteten volkswirtschaftlichen Schaden berücksichtigt, dass zahlreiche Absolventen nach ihrem teuren Studium in andere Bundesländer gehen und dann anschließend vielleicht mit noch teureren Lehrerwerbekampagnen wieder zurück nach Mecklenburg-Vorpommern geholt werden. Und nicht zuletzt, wir haben mehrere OVG-Urteile, die sich bereits auf diese Referendariatsplatzvergabe durch das Bildungsministerium bezogen, vorliegen. Die bisherigen Zulassungsbeschränkungen bergen nach wie vor enorme Rechtsrisiken, wie man sieht, und das würde durch eine Übernahmegarantie ausgeräumt.

Als dritten Punkt – der korrespondiert sehr mit der Referendariatsplatzgarantie – fordern wir bedarfsgerechte Studienplätze in Bezug auf die Anzahl, die Schulart, aber auch die Fächerkombination. Das wäre aus unserer Sicht eine sinnvolle Maßnahme im Rahmen der Zielvereinbarungsgespräche mit den Hochschulen des Landes gewesen. Vor allem würde natürlich eine bedarfsgerechte Lehramtsausbildung auch die Vergabe von Referendariatsplätzen erleichtern.

Und, das ist unser letzter Punkt, wir wollen, dass für Schulen in freier Trägerschaft die Kosten, die durch den Vorbereitungsdienst entstehen, übernommen werden. Einerseits sind die Schulen in freier Trägerschaft auch Dienstleister, das heißt, sie übernehmen für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Ausbildung, den zweiten Teil der Ausbildung, und zum anderen ist die Sklavenhaltung in Deutschland längst abgeschafft und die Referendare haben, auch wenn sie ihr Referendariat an Schulen in freier Trägerschaft abgeschlossen haben, die Möglichkeit, später an eine staatliche Schule zu wechseln, genauso wie Referendare von staatlichen Schulen später natürlich auch an Schulen in freier Trägerschaft wechseln können.

Wenn also auch Sie für eine zeitgemäße, praxisnahe und verlässliche Referendariats- und Lehramtsausbildung sind, dann stimmen Sie doch einfach unserem Antrag zu! – Vielen Dank.