Protocol of the Session on December 18, 2015

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Beispiele zeigen, wie wichtig unsere Arbeit im Petitionsausschuss ist. Ich bin der Meinung, dass das Petitionsrecht ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Demokratie ist, und ich freue mich sehr, dass unsere Arbeit einen solch positiven Effekt für die Menschen in unserem Land erzielen kann.

Zum Schluss möchte ich natürlich die Gelegenheit zum Dank nutzen. Ich möchte all denjenigen danken, die einen reibungslosen Ablauf der Petitionsverfahren gewährleisten, und ich freue mich sehr auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit. Und weil ich auch nicht mehr reden muss in dieser Landtagssitzung, wünsche ich allen schöne Weihnachten.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

Vielen Dank, Frau Friemann-Jennert.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Bernhardt für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegen heute die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses vor. Frau Friemann-Jennert hatte es bereits gesagt, 81 Petitionen hatten wir in dem Zeitraum von August bis Oktober zu behandeln. Und wenn Sie den Bericht lesen, so werden Sie bemerken, wie vielfältig die Themen sind. Jedes einzelne von ihnen wäre es wert, hier im Plenum benannt und noch mal diskutiert zu werden. Ich muss mich leider beschränken und so möchte ich einige Themen von besonderer Relevanz darstellen, mit der Bitte verbunden, vielleicht seitens der Landesregierung hier nochmals nachzuhaken.

Der ersten Petition, die ich hervorheben möchte, liegt ein völlig abstruser Sachverhalt zugrunde, bei dem ich glaube, dass alle Mitglieder des Petitionsausschusses nur mit dem Kopf schütteln konnten.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Der Petent kaufte in einer abgelegenen Lage ein Haus, aber ohne Stromanschluss, obwohl der Kaufvertrag mehrdeutig zu interpretieren ist, dass der Stromanschluss vorhanden sei. Trotz näheren Hinterfragens ergab sich keine Klärung. Der Leidtragende war der Petent. Die WEMAG hatte gegenüber einer nicht zuständigen Behörde aus wirtschaftlichen Gründen die Oberleitung gekündigt und zurückgebaut. Die zuständige Behörde, in dem Fall der BBL, wusste davon nichts. Das Finanzministerium war der Auffassung, dass der Rückbau der Oberleitung unwirksam war und dass die WEMAG zur Wiederherstellung der Stromversorgung verpflichtet sei. Hätte der Petent das Grundstück zwischenzeitlich nicht gekauft, so hätte der BBL die Wiederherstellung gefordert. So aber ist der Petent auf sich gestellt. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als den Fehler auszubaden

und den zivilrechtlichen Klageweg zu beschreiten. Ein Einlenken seitens der WEMAG war leider nicht zu erkennen, sicherlich auch aufgrund der Kostenfolgen von 300.000 Euro. Wir mussten dieses Petitionsverfahren leider abschließen und konnten nichts im Sinne des Petenten unternehmen – sehr unbefriedigend, wie ich fand, wenn ein Bürger zwischen die Mühlen verschiedener Institutionen gerät.

Von den Wirren zwischen den Behörden handelt auch der zweite Fall, Herr Dachner hatte es bereits angesprochen: Ein Petent besitzt ein Wochenendhaus, welches er nur in den Sommermonaten nutzt. Deshalb zahlt er auch nur für diese Zeit die Zweitwohnsitzsteuer. Ein entsprechender Bescheid der eingeschränkten Nutzung lag vor. Das Irrsinnige an diesem Fall war, dass dieser Zweitwohnsitzsteuerbescheid keinerlei Wirkung gegenüber anderen Behörden entfaltet, wenn es beispielsweise um die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für diese Zeit geht. Die Staatskanzlei hielt an ihrer Meinung fest, dass nur unter sehr engen Voraussetzungen eine zeitweise Befreiung vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Betracht käme. Zudem erkenne sie den Zweitwohnsitzsteuerbescheid auch deshalb nicht an, weil er in die kommunale Zuständigkeit der Ämter falle.

Es ist wirklich abstrus, was manchmal Bürgern abverlangt wird, um von Pflichten entbunden zu werden. Da erkennt die eine Behörde nicht das an, was eine andere erstellt hat, zumal das Amt sehr deutlich im Petitionsausschuss dargestellt hat, dass sie von der Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer nur sehr restriktiv Gebrauch macht. In 10 von 910 Fällen im Amtsbezirk gab es tatsächlich eine Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer.

Alle Fraktionen fanden diesen Sachverhalt nicht nachvollziehbar und übersendeten die Petition an die Fraktionen und die Landesregierung. Mir bleibt an dieser Stelle nur der Appell an die Landesregierung, insbesondere an die Staatskanzlei, sich dieses Themas noch mal anzunehmen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger für eine Gleichbehandlung auf den jeweiligen Ebenen hinzuwirken.

Von großer Bedeutung sind zwei weitere Petitionen. Die Petenten beschwerten sich über die Prüfungsbedingungen im Rahmen der Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher. Es ging um die sogenannten Nichtschülerprüfungen. Die Petenten absolvierten die Ausbildung an einer freien Schule. Zum Ende der Ausbildung, die durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert wird, müssen die Auszubildenden an den staatlichen Schulämtern ihre Abschlussprüfungen ablegen. Insbesondere in Stralsund gab es eine sehr hohe Durchfallquote.

Der Ansatz der Bundesagentur für Arbeit, die Qualifizierung zum staatlich anerkannten Erzieher zu fördern, ist erst mal positiv zu bewerten. Bereits jetzt haben wir auf örtlicher Ebene einen Fachkräftemangel an Erzieherinnen und Erziehern zu verzeichnen. Dieser wird sich weiter verschärfen, da in der aktuell geltenden Ausbildungsplatzplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern grobe Fehler enthalten sind. Sie erinnern sich sicherlich an die Landtagssitzung vom September, wo wir genau dieses Problem angesprochen und eine Nachbesserung der Ausbildungsplatzplanung gefordert haben.

Trotz dieses positiven Ansinnens der Bundesagentur für Arbeit ist die Umsetzung einfach nur schlecht. In der

Sachverständigenanhörung im Petitionsausschuss wurde deutlich, dass die Bundesagentur für Arbeit, die wie gesagt diese Ausbildung finanziert, die Qualität der freien Schulen nicht überprüft oder kontrolliert. Wir stellten eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Bundesagentur für Arbeit während der Berufsausbildung fest und überwiesen die Petition an den Bundestag.

Ich möchte es nicht einfach dabei belassen, diesen Fakt als Systemfehler zu bezeichnen, so, wie Sie es im Bericht finden. Ich finde diesen Sachverhalt einfach nur unbeschreiblich schlimm. Nicht nur, dass so Steuergelder verbrannt werden, ohne zu wissen, wofür, nein, letztendlich müssen auch die Nichtschüler unter diesem Versagen leiden, wenn sie in nicht ausreichendem Maße auf die Prüfungen vorbereitet werden und durch die Prüfung fallen. Oftmals ist dann die Förderung der Bundesagentur für Arbeit, die auf zwei Jahre beschränkt ist, beendet. Das war es dann in der Regel für diese Menschen mit ihrer Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher. Somit ist weder den Menschen geholfen, noch konnte der Fachkräftemangel in geeigneter Weise behoben werden. Eine Abgabe an den Bundestag war nur folgerichtig.

Und ich möchte noch eine letzte, höchst aktuelle Petition hervorheben: Der Petent bat in dieser Petition um den Erhalt der Theaterlandschaft im Allgemeinen und des Neustrelitzer Landestheaters im Besonderen. In der Begründung zur Ablehnung der Petition zum Erhalt der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern ist zu lesen, dass sinkende Einwohnerzahlen und die Landesfinanzen eine Reform notwendig machen, um die vielfältige Theaterlandschaft zu sichern. Wie makaber diese Begründung auch ist, ganz abgesehen davon, dass die fantasielose Politik des Verwaltens statt Gestaltens zur stetigen Abnahme der Bevölkerung in MecklenburgVorpommern beigetragen hat,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, ja, ja.)

so ist der zweite Teil der Begründung eine noch größere Farce: stetig wachsende Steuereinnahmen in Mecklenburg-Vorpommern, eine Rücklage, die sich im knappen Milliardenbereich bewegt,

(Heinz Müller, SPD: Haushaltsdebatte war vorgestern.)

dazu ein Anteil von nicht einmal drei Prozent des Haushaltes für Kultur – seit 20 Jahren stagniert der Landesanteil für die Theater und Orchester –, ein seit 1990 stetig wachsender Kommunalisierungsgrad bei den Ausgaben für Kultur, eine Theaterreform, die Reform sagt und Kulturabbau meint und im Begriff ist, die Spielstätten im Land zugrunde zu richten. Insbesondere die Landesregierung bringt hier eine Logik der Kurzfristigkeit zur Anwendung, die davon ausgeht, dass weniger Kultur in der Fläche Geld spart. Dass diese Kultur Synergieeffekte in andere wirtschaftlich wichtige Bereiche hat, lassen Sie hinunterfallen, dass weniger Kultur auch weniger Attraktivität für den ländlichen Raum bedeutet, ebenfalls.

(Heinz Müller, SPD: Amen!)

Weniger Attraktivität zieht weniger Menschen an, so viel zu den sinkenden Einwohnerzahlen und ihren Ursachen.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Das hinderte die Vertreter der SPD und CDU nicht, im Petitionsausschuss die Petition pauschal abzulehnen. Meine Fraktion und auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollten der Landesregierung die Petition als Material zukommen lassen,

(Heinz Müller, SPD: Ihr seid ja auch die Guten. – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Gut, dass Sie das noch mal bestätigen.)

doch das war leider nicht erwünscht. Die Finanzierung der Theater und des Plenarsaals ist zuallererst eine Frage des politischen Willens und weniger des Geldes, aber das habe ich bereits zum Ausdruck gebracht. Alles, was Sie mit der Ablehnung der Petition zum Ausdruck gebracht haben, ist, dass Sie den politischen Willen haben, dem Land einen repräsentativen Plenarsaal zu geben. Für eine repräsentative Theater- und Orchesterlandschaft reicht der Wille leider nicht.

Wir stimmen im Gesamten der Beschlussempfehlung zum Petitionsausschussbericht zu. Ich möchte den ganz herzlichen Dank ebenfalls noch mal an das Ausschusssekretariat für die Erstellung des Berichtes und für die Begleitung richten und mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit bedanken.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Bernhardt.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller für die Fraktion der NPD.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ei, jei, jei, jei!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vieles wurde ja bereits gesagt, dennoch komme ich natürlich nicht umhin,

(Thomas Krüger, SPD: Nein, natürlich nicht.)

auf die Petitionen einzugehen, die sich insbesondere mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen, gerade im Hinblick auf die Verabschiedung der Gesetzentwürfe zum 17. und 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag während der 108. Landtagssitzung, denn die Änderungen im Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden auch weiterhin keine nachhaltige Verbesserung für die im Petitionsausschuss behandelten Bitten und Beschwerden der Bürger mit sich bringen.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Und weil diese Änderungen ausbleiben und in den vergangenen Jahren eine Reihe von Änderungsvorschlägen auf Initiative meiner Fraktion, Frau Borchardt, zur Entlastung der Bürger abgelehnt wurden, werden wir diesem Treiben nicht weiter zusehen. Ich versichere Ihnen, dass wir auch in Zukunft weiterhin Petenten anschreiben werden

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

und uns nicht von irgendwelchen Drohbriefen der Landtagspräsidentin Bretschneider einschüchtern lassen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Sie, meine Damen und Herren, haben es in der Hand, die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sinne des Volkes zu ändern, doch das tun Sie nicht. Der Beitragsservice ist nur als ein Beispiel von vielen zu nennen. Wie es um die Petenten tatsächlich bestellt ist, die sich mit der ehemals GEZ-Abzockerbehörde,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

heute Beitragsservice auseinandersetzen müssen, zeigt ein Brief, den ich von einem Petenten erhalten habe, Zitat: „In den letzten Tagen erhielt ich ein Schreiben von Ihnen, der NPD-Fraktion. Es ging um die Abzocke der Rundfunkgebühren. Ich hatte lange mit der Gebührenzentrale gerungen, leider ohne Erfolg.“

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo denn, mit der Faust, oder wie?)

„Im letzten Schreiben der Behörde teilte man mir mit, dass man mir sogar meine kleine Rente, die ohnehin schon unter der Armutsgrenze liegt, einziehen wird. Das war eine glatte Erpressung. Ich musste also zahlen, auch eine Petition brachte nichts.“ Zitatende.

(Heinz Müller, SPD: Das liegt alles nur an den Ausländern. – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sehen also, Herr Müller, die GEZ-Abzocke kommt heute genauso daher wie vor der Gesetzesänderung, nur trägt sie heute den Namen Rundfunkbeitrag. Und solange Sie an der Macht sind, ändert sich weder etwas bei der Rundfunkabzocke noch in anderen Lebensbereichen zugunsten unseres Volkes.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

Vielen Dank.