weil die CDU den Minister gestellt hat im Bildungsbereich, deswegen will ich das an dieser Stelle sagen.
(Marc Reinhardt, CDU: Torsten, du suchst dir aber auch was aus! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Andreas Butzki, SPD)
und auch hier, wenn man die Historie betrachtet, ist es in den ersten vier Jahren nicht gelungen, sich zu einigen, wie man das Ganze angeht,
sondern erst ziemlich zum Schluss, im März 2011, kurz vor Abschluss der Legislaturperiode hat man sich auf den Weg gemacht, Veränderungen vorzunehmen, sprich eine Verzahnung von Theorie und Praxis schon im ersten Teil der Ausbildungsphase. Deswegen wurde dann im Juni 2011 ein neues Lehrerbildungsgesetz durch die SPD und CDU beschlossen, bei Gegenstimmen der LINKEN, mit einem ganz wesentlichen Punkt. Und der Punkt ist von Anfang an definiert worden und zog sich durch das Gesetzgebungsverfahren, nämlich das Neue war: eine Stärkung der Praxisausbildung.
Was dann auch interessant ist, ist, dass während dieses Diskussionsprozesses – nachdem der Gesetzesentwurf eingebracht wurde, in dem in Paragraf 7 Absatz 2 vorgeschlagen wurde, ein Praktikum von zwölf Wochen zu vollziehen und schulpraktische Übungen stattfinden zu lassen – dieser Passus aus dem Gesetzentwurf herausgestrichen wurde und eine Veränderung erfahren hat, nämlich ohne diese schulpraktischen Übungen und ohne diesen längeren Prozess, der hier klar definiert war.
Dass die Kollegen sich damals sehr wohl Gedanken gemacht haben, mehr Praxis in die Lehrerausbildung hineinzubringen, verdeutlicht der Antrag von CDU und SPD, eine Entschließung im Zusammenhang – da stand CDU tatsächlich dann auch vorne – mit diesem Gesetz, ich zitiere: „Der Landtag unterstreicht die große Bedeutung des frühen Praxiskontaktes der Studierenden für ein Lehramt zur frühzeitigen Berufsfeldorientierung und praktischen Anwendung und Reflexion der im Studium erworbenen Kompetenzen.“ Der Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Modellversuch durchzuführen, wo der Studierende sechs bis zwölf Monate an eine Schule geht und wo dann entsprechend auch Fahrkostenregelungen und Ähnliches mit aufgenommen werden. Das heißt, der letzte Landtag hat also sehr wohl in diesem Bereich schon gehandelt und dem Ministerium eine Verordnungsermächtigung erteilt, um hier den Praxisanteil zu erhöhen. Wozu hat das jetzt in der Praxis geführt?
Das hat in der Praxis dazu geführt, ich will das am Beispiel der Uni Rostock hier kurz sagen, dass drei Praktikas
im Bereich der Phase bis hin zum ersten Staatsexamen durchgeführt werden: ein sogenanntes Sozialpraktikum von drei Wochen, ein Orientierungspraktikum von vier Wochen und ein Hauptpraktikum wiederum von vier Wochen. Wenn man sich aber die Schwerpunktdefinition an dieser Universität Rostock anschaut, dann wird ganz klar gesagt, dass zum Beispiel ein Orientierungspraktikum den Schwerpunkt im Bereich der Hospitation setzt. Ein Hauptpraktikum,
(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Wir können froh sein, dass du nicht mit der Neulehrerausbildung angefangen hast, ne?)
auch ein Hauptpraktikum ist eindeutig definiert. Der Schwerpunkt liegt im Beobachten und Analysieren im Unterricht, und eben nicht im eigenen Unterrichten.
Ich glaube, dass ist ein gewisses Defizit, über das man in der Zukunft diskutieren muss. Wenn nämlich im Hauptpraktikum zum Beispiel an Grundschulen in der gesamten Phase nur acht Stunden Unterricht durch den Studierenden getätigt werden, dann, glaube ich ganz persönlich, ist das zu wenig. Wenn im Regionalschulbereich beziehungsweise im gymnasialen Bereich zehn Stunden pro Fach, also nur zwanzig Stunden in dem gesamten Komplex unterrichtet werden, dann ist es ein erster richtiger Schritt, dass wir mehr Praxisausbildung in der ersten Phase der Lehrerausbildung haben, aber meine ganz persönliche Auffassung ist, dass das nicht ausreichend ist. Insofern stellt sich die Frage, wenn man sich dieser Analyse anschließt und sagt, es ist möglicherweise nicht ausreichend: Schließt man daraus auf Handlung?
Die Handlung ist: Müssen wir Veränderungen vornehmen, wenn ja – ich sage Ja –, müssen wir das sofort machen oder in absehbarer Zeit? Da fordere ich einfach dazu auf, heute oder auch in den nächsten Wochen davon Abstand zu nehmen, so, wie der Minister es gesagt hat, und tatsächlich mal zu schauen: Seit 2011 haben wir die Veränderung, wir lassen diesen Prozess wirken. Aber wir – zumindest die, die dann im nächsten Landtag anwesend sind, sollten dieses Thema im Fokus haben und sich in der nächsten Legislaturperiode vertieft damit befassen und schauen, ob es nicht tatsächlich Sinn macht, wie zum Beispiel in Thüringen, wo dann in so einem Praxissemester,...
Es wurde eingeführt von der CDU, Herr Koplin, damit Sie da nicht falsche Hoffnungen in Ihre Richtung hegen.
dass man also ähnlich wie in Thüringen über ein gesamtes Semester dem Studierenden die Möglichkeit eröffnet, die schultechnischen Abläufe am Stück zu erleben und nicht tageweise, und auch persönlich aktiv zu werden,
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war doch mit dem SPD-Bildungs- minister Christoph Matschie.)
indem er die Möglichkeit erhält, mehr zu unterrichten. Insofern, glaube ich, ist das ein Denkprozess, der nicht durch die GRÜNEN angeschoben wurde, sondern der schon im Juni 2011 durch CDU und SPD angeschoben wurde,
durch die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes mit einer Entschließung angestoßen wurde, auf die man sich wieder besinnen sollte, auf die man zurückgreifen sollte, um im Sinne einer praxisnahen Ausbildung weitere Verbesserungen nicht nur zu diskutieren,
Zunächst einmal vorweg: Unser Antrag ist natürlich kein Gesetzentwurf, Herr Al-Sabty, weswegen hier natürlich noch ein Weiterdenken von diesem Antrag ausgehen soll. Dieser Antrag ist aus unserer Sicht ein grundsätzliches Bekenntnis für die Reform der Lehramtsausbildung in unserem Land. Die Gesetzesänderungen müssen natürlich folgen, das steht auch unter Punkt II unseres Antrages. Entsprechende Maßnahmen sollen mit dem Zentrum für Lehrerbildung, mit den Hochschulen und mit den entsprechenden Interessenvertretern durchgesprochen und weiterentwickelt werden. Die von uns genannten Punkte sollen dabei berücksichtigt werden und, wie gesagt, es geht um ein grundsätzliches Bekenntnis, zu sagen, wir wollen unsere Lehramtsausbildung praxisnäher und verlässlicher gestalten.
(Beifall Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Andreas Butzki, SPD: Das steht aber im Antrag so nicht drin.)
Das steht genau so in dem Antrag drin. Ich verwies auf Punkt II, Herr Butzki. Wer lesen kann, ist im Vorteil.
Was die Empfehlungen des Bildungsministers anbelangt, diese Punkte, die von uns aufgeworfenen Punkte im Bildungsausschuss zu diskutieren, will ich natürlich aufnehmen und beantrage deshalb die Überweisung in den Bildungsausschuss, damit Sie dort noch einmal in einen intensiven fachlichen Austausch, wie ja mehrfach von Ihnen, auch von dem Kollegen Al-Sabty und vom Bildungsminister vorgeschlagen wurde, eintreten können.
Herr Butzki, Sie sagten, dass wir das Lehrerbildungsgesetz vor zwei Jahren angefasst haben, das haben wir auch, aber nicht, was die Referendariate und den Vorbereitungsdienst anbelangt.
(Andreas Butzki, SPD: Das hätten Sie doch mit reinbringen können! Das hätten Sie doch mit reinbringen können! Wenn das so toll wäre, hätten Sie das doch vorschlagen können!)
Nein, es ging um die Regelung für die Seiteneinsteiger und wir reden hier über einen ganz anderen Teil des Lehrerbildungsgesetzes. Was die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bildungsministers anbelangt,
möchte ich hier zu Protokoll geben, dass wir uns damals natürlich auch damit auseinandergesetzt haben. Es ist so, in der Mehrzahl der Bundesländer wird unter dem Primat der Bestenauslese sowie dem fächerspezifischen Bedarf nicht jeder Absolvent unmittelbar in den Vorbereitungsdienst eingestellt, aber es gibt doch viele Länder, die dies rechtlich lösen können. Ich möchte auf das Land Nordrhein-Westfalen verweisen,
das nämlich eine spezifische Landeskinderregelung im juristischen Vorbereitungsdienst möglich gemacht hat, und ich möchte noch einmal betonen, was die verfassungsrechtlichen Vorbehalte anbelangt, dass der Vorbereitungsdienst keine Berufsausübung ist, sondern Ausbildung im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, und dass hier natürlich andere Regelungen und Richtlinien gelten müssen.